Von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen

Karlsruhe – Mit heute verkündetem Urteil hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Partei Die Heimat (HEIMAT, vormals: Nationaldemokratische Partei Deutschlands – NPD) für die Dauer von sechs Jahren von der staatlichen Finanzierung nach § 18 Parteiengesetz (PartG) ausgeschlossen ist.

Art. 21 Abs. 3 Satz 1 Grundgesetz (GG) sieht den Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der staatlichen Teilfinanzierung vor. Ausgeschlossen sind Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Auf dieser Grundlage beantragten Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung, die Partei Die Heimat von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen.

Die Voraussetzungen eines Finanzierungsausschlusses gemäß Art. 21 Abs. 3 Satz 1 GG liegen vor: Die Partei Die Heimat missachtet die freiheitliche demokratische Grundordnung und ist nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Mitglieder und Anhänger auf deren Beseitigung ausgerichtet. Sie zielt auf eine Ersetzung der bestehenden Verfassungsordnung durch einen an der ethnischen „Volksgemeinschaft“ ausgerichteten autoritären Staat.

Ihr politisches Konzept missachtet die Menschenwürde aller, die der ethnischen „Volksgemeinschaft“ nicht angehören, und ist zudem mit dem Demokratieprinzip unvereinbar. Dass die Partei Die Heimat auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ausgerichtet ist, wird insbesondere durch ihre Organisationsstruktur, ihre regelmäßige Teilnahme an Wahlen und sonstigen Aktivitäten sowie durch ihre Vernetzung mit nationalen und internationalen Akteuren des Rechtsradikalismus belegt.

Die Entscheidung ist einstimmig ergangen.

Digitalisierung der Justiz

Zwei Drittel der Richterinnen und Richter arbeiten elektronisch / Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Die Digitalisierung der Justiz schreitet voran. Die Zahl der E-Akten hat sich 2023 verdreifacht.“

Schwerin – „In der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist die elektronische Akte in fast allen Bereichen eingeführt. Offen sind Mobiliarvollstreckungssachen sowie Straf- und Ordnungswidrigkeitsangelegenheiten. Bis zum Sommer soll die E-Akte auch an allen Fachgerichten vollständig eingeführt sein. Von den rund 2.200 Bediensteten an den Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes arbeiten mittlerweile die Hälfte mit der elektronischen Akte.

Bei den Richterinnen und Richtern sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern liegt der Anteil sogar bei zwei Dritteln. Wachtmeisterinnen und Wachtmeister nutzen die E-Akte zu fast 82 Prozent. Dank des hohen Engagements der IT-Abteilung des Ministeriums sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor Ort ist die Digitalisierung an den Gerichten sehr gut vorangeschritten“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt am Rande des Besuchs des Rechtsausschusses des Landtags am Landgericht Schwerin.

„Die Zahl der angelegten elektronischen Akten hat sich innerhalb eines Jahres von 54.000 auf jetzt rund 140.000 fast verdreifacht. Mit dem Beginn dieses Jahres haben wir noch zwei Jahre, um den Gesetzesauftrag zu erfüllen und die gesamte Justiz in M-V digital umzustellen. Die E-Akte ist für eine bürgernahe und leistungsfähige Justiz der nahen Zukunft unerlässlich. Mittlerweile ist die elektronische Akte auf alle Gerichtsbarkeiten ausgedehnt mit Ausnahme der Staatsanwaltschaften und der Strafgerichtsbarkeit. Hier wird in Mecklenburg-Vorpommern wie bundesweit nahezu gleichlautend zum Schluss die E-Akte eingeführt“, so Ministerin Bernhardt.

„Sehen lassen kann sich auch die Ausstattung der Gerichte mit Videokonferenztechnik. An jedem Gerichtsstandort, einschließlich in allen sechs Zweigstellen der Amtsgerichte besteht die Möglichkeit, Videoverhandlungen anzusetzen. Die mobilen Konferenzsysteme werden im ganzen Land bedarfsgerecht eingesetzt. Der Grad der Ausstattung liegt mit 63 Anlagen bei über 50 Prozent der Sitzungssäle in Mecklenburg-Vorpommern“, erklärt Justizministerin Bernhardt.

Neues Justizzentrum feierlich übergeben

Greifswald – Anlässlich der feierlichen Übergabe des neuen Justizzentrums in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat Ministerpräsidentin Manuela Schwesig die Bedeutung der Einrichtung für die Region hervorgehoben: „In dem Justizzentrum sind mehrere Gerichtsbarkeiten in einem Komplex untergebracht. Vor allem bietet es beste Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Barrierefreiheit und Nachhaltigkeit, modernste Technikausstattung in den Büros wie in den Verhandlungssälen.“

Das Land investiere mit dem Justizzentrum in Greifswald in die Zukunft, „genauso wie wir das mit dem Neubau des Justizzentrums in Schwerin tun. Dort konnten wir im letzten Mai Richtfest feiern.

In das Greifswalder Justizzentrum fließen bis 2027 rund 30 Millionen Euro Landesmittel. Ich freue mich, dass rund 80 Prozent der beteiligten Baufirmen aus dem Land kommen. Sie bringen ihr Wissen und ihre Erfahrung ein, auch wenn es um den Denkmalschutz geht. Ich danke all denen, die an dem Neubau mitgewirkt haben, den Architekten, Planern, Ingenieuren, Bauleuten, der Staatlichen Bau- und Liegenschaftsverwaltung Mecklenburg-Vorpommern. Die neuen Justizzentren in Greifswald und Schwerin sind ein wichtiger Schritt in Richtung guter baulicher Bedingungen für eine moderne, leistungsfähige, rechtsstaatliche Justiz“, erklärte Schwesig.

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Wir modernisieren die Justiz unter Hochdruck im ganzen Land. Das dient den Rechtssuchenden und Justiz-Mitarbeitenden gleichermaßen. Das Justizzentrum wurde mit neuster Technik ausgestattet, es verfügt insbesondere über digital ausgestattete Gerichtsäle. Auch ich danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass sie die Herausforderungen während der Bauzeit aber auch in der Übergangszeit, als die Bauarbeiten noch nicht vollständig abgeschlossen waren, gemeistert haben.

Daran ist zu erkennen, wie hoch motiviert und gut in der Justiz über die Gerichtsbarkeiten hinweg zusammengearbeitet wird. Nun sind das Amtsgericht und das Grundbuchamt in einem Gebäudekomplex vereint. Im nächsten Schritt wird der unter Denkmalschutz stehende Altbau saniert, so dass das Oberverwaltungsgericht während der Sanierung in einer nah gelegenen Interimsunterbringung untergebracht wird. Nach Abschluss der voraussichtlich zwei Jahre andauernden Sanierung sollen das Oberverwaltungsgericht und das derzeit ebenfalls in einer Interimslösung untergebrachten Finanzgericht das Justizzentrum komplettieren.“

Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Gute Nachrichten für das Amtsgericht und das Verwaltungsgericht in Greifswald! Die Behörden erhalten heute einen modernen, barrierefreien und vor allem nachhaltigen Neubau. Das Gebäude verbraucht nur sehr wenig Energie: Der Jahres-Primärenergiebedarf beträgt nur 38 % des Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes nach dem Gebäudeenergiegesetz.

Die Wärmeversorgung erfolgt über klimafreundliche Fernwärme der Stadtwerke Greifswald. Zudem wurde auf der Dachfläche eine Photovoltaikanlage mit einer Nennleistung von 30 kWp installiert, mit der jährlich rund 27.000 kWh Solarstrom für die Eigenversorgung des Gebäudes erzeugt werden. So geht zeitgemäßes Bauen in Mecklenburg-Vorpommern!“

Sonderzahlungen für rechtliche Betreuungen

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Die Sonderzahlungen zum Inflationsausgleich können bis Ende 2025 geltend gemacht werden.“

Schwerin – „Seit dem 1. Januar 2024 haben berufliche sowie ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer und auch Betreuungsvereine ein Anrecht auf eine Sonderzahlung zum Inflationsausgleich. Das ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der rechtlichen Betreuung. Bis zum Ende des Jahres 2025 beträgt die Inflationsausgleichssonderzahlung für berufliche Betreuerinnen und Betreuer und auch Betreuungsvereine 7,50 Euro je geführter Betreuung und je angefangenem Monat.

Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuern erhalten die Sonderzahlung zum Ausgleich inflationsbedingter Mehrkosten von 24 Euro pro Betreuung pro Jahr mit der jährlichen Aufwandspauschale“, erklärt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt zum Jahresbeginn. Kurz vor Weihnachten hatte der Bundesrat der zuvor vom Bundestag beschlossenen Inflationsausgleichssonderzahlung für die kompletten Jahre 2024 und 2025 für berufliche Betreuerinnen und Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer zugestimmt.

Das Gesetz vom 20. Dezember 2023 zur Regelung einer Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für berufliche Betreuerinnen und Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer und zur Änderung weiterer Gesetze ist zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten. (Bundesgesetzblatt Nr. 391 vom 22.12.2023)

„Dieses Gesetz kam noch rechtzeitig. Denn viele Betreuungsvereine, haupt- und ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer leiden unter den inflationsbedingten Kostensteigerungen. Darauf haben die Bundesländer und der Bund gemeinsam reagiert.  Die Inflationsausgleichssonderzahlung wirkt der finanziell schwierigen Lage entgegen, in der sich Betreuungsvereine und berufliche Betreuerinnen und Betreuer aufgrund der infolge der Inflation unerwartet erheblich gestiegenen Kosten befinden.

Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer erhalten, soweit eine Aufwandspauschale geltend gemacht wird, ebenfalls eine zeitlich befristete Inflationsausgleichssonderzahlung. So kann auch hier der entstandene Kostendruck abgefedert werden. Das ist ein gutes Zeichen. Erst vor wenigen Wochen habe ich zwei langjährig sehr engagierten Betreuerinnen den Ehrenamtspreis der Justiz überreicht. Diese Frauen erhielten die Auszeichnung auch stellvertretend für den unschätzbaren Wert der Arbeit, die alle rechtlichen Betreuerinnen und Betreuer für unsere Gesellschaft leisten“, so Justizministerin Bernhardt.

Justiz M-V startet die „KI-Werkstatt“

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Unser Ziel ist es, mit der Entwicklung der künstlichen Intelligenz standhalten zu können.“

Schwerin – „Das Anwendungsgebiet für künstliche Intelligenz erweitert sich mit rasantem Tempo. Auch die Justiz beschäftigt sich immer stärker mit der KI, um auf diesem Wege die justiziellen Entscheider zu entlasten und die zugrundeliegenden Sachverhalte auszuarbeiten bzw. die anstehenden Entscheidungen vorzubereiten. Daher hat die Justiz eine KI-Werkstatt initiiert.

Mit diesem Projekt wollen wir Wissen und Kompetenzen bündeln und eine Strategie erarbeiten, wie wir uns zukünftig sachgerecht der Hilfe von KI bedienen können. In diesem Jahr werden KI und die damit verbundenen Möglichkeiten und Risiken ein Schwerpunkt unserer Arbeit bilden“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

„Die KI-Werkstatt hat vor allem das Ziel, den konkreten Bedarf unserer Justiz an KI-Unterstützung auszuloten, die bereits vorhandenen Möglichkeiten zum Einsatz von KI in der Justiz zu prüfen und erste Umsetzungsschritte zu gehen.

Dafür ist es unabdingbar, den Nutzen der künstlichen Intelligenz auch für die Justiz herauszuarbeiten. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Gerichten, Staatsanwaltschaften und auch aus der Straffälligenarbeit werden in freiwilligen Projektteams an der KI-Werkstatt mitwirken.

Dieser direkte Draht in die Praxis schafft Akzeptanz und hilft dabei, die Berührungsängste zu diskutieren. Wir planen eine sogenannte KI-Landkarte, auf der alle Projekte und die verschiedenen KI-Einsätze zusammengefasst werden. Um sodann Ideen für die Justizpraxis in MV zu sammeln und in der Folge zu bewerten“, so Ministerin Bernhardt.

„Aus dem Vergleich der zusammengetragenen KI-Landkarte mit den identifizierten Bedürfnissen in der Landesjustiz M-V soll eine Antwort auf die Frage entwickelt werden, ob eine eigene KI-Entwicklung in M-V initiiert oder eine Beteiligung an einer anderweitigen KI-Entwicklung z.B. durch eine Pilotierung in M-V unterstützt werden sollte.

Gleichwohl beobachten wir die Entwicklungen und Ansätze der anderen Bundesländer, um eventuell auch davon profitieren zu können. Wir müssen uns mit der Entwicklung auseinandersetzen, damit die Justiz des Landes auch künftig bestmöglich ausgestattet ist“, erklärt Justizministerin Jacqueline Bernhardt zum Jahresauftakt 2024.

Straftaten lohnen sich nicht

Die Staatsanwaltschaften Mecklenburg-Vorpommern schöpften im Jahr 2022 insgesamt mehr als elf Millionen Euro an Vermögen ab.

Schwerin – Die vier Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern haben im Jahr 2022 insgesamt rund 11,4 Millionen Euro aus Straftaten abgeschöpft. Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Straftaten dürfen sich nicht lohnen. Daher handelt die Justiz. Was Täterinnen und Täter aus strafbaren Handlungen erlangt haben, Gegenstände und Vermögen, muss eingezogen werden.

Die Staatsanwaltschaften in Rostock, Schwerin, Neubrandenburg und Stralsund haben in den Jahren 2018 bis 2022 insgesamt mehr als 50 Millionen Euro abgeschöpft. Seit nunmehr sechs Jahren ist der Opferschutzschutz mit der Reform der Vermögensabschöpfung gestärkt. Denn Geschädigte können einfacher und kostenlos Schadenswiedergutmachung einfordern. Im vergangenen Jahr ist jeder fünfte abgeschöpfte Euro zugunsten geschädigter Privatpersonen abgeschöpft worden, rund 2,3 Millionen Euro.

Für geschädigte staatliche Institutionen, z. B. Sozialversicherungsträger, wurden 2022 knapp drei Millionen Euro abgeschöpft. Für die Staatskasse verblieben rund 6,2 Millionen Euro. Ich danke den Gerichten und Staatsanwaltschaften für ihren verlässlichen Einsatz. Die Justiz beweist, dass sie ein besonderes Augenmerk auf Opferschutz setzt“, so Ministerin Bernhardt.

Generalstaatsanwältin Christine Busse: „Die Vermögensabschöpfung ist mittlerweile ein fester Bestandteil sowohl der Ermittlungsverfahren als auch des gerichtlichen Hauptverfahrens. Die Staatsanwaltschaften, die Polizei, der Zoll und die Finanzverwaltung tragen dafür Sorge, dass auch und gerade in frühen Stadien von Ermittlungen zu Straftaten mit Vermögensbezug möglichst umfassende Nachforschungen dazu angestellt werden, ob einerseits noch Tatbeute oder Teile davon vorhanden sind oder aber sonstiges Vermögen der Tatverdächtigen und begünstigter Dritter festgestellt werden kann.

Die sich seit einigen Jahren vermehrt etablierenden Möglichkeiten der Anlage von Vermögenswerten in digitalisierter Form sind vielfältig. Das Erkennen derartiger Anlageinstrumente und der Zugangsmöglichkeiten zu diesen in digitaler Form, etwa auf Computern, Tablets und Smartphones, und auch in verkörperter Form, beispielsweise als sogenannte Hardware-Wallets, stellt als solches bereits eine Herausforderung für die Ermittlerinnen und Ermittler dar.

Ihr begegnen wir mit entsprechenden Aus- und Fortbildungen. Im Idealfall führt die intensivierte Arbeit im Bereich der Vermögensabschöpfung nicht nur zu den in den letzten Jahren zu verzeichnenden erfreulich hohen Werten im Bereich der Sicherung und Einziehung, sondern langfristig auch zu einer Reduzierung der Straftaten mit Vermögensbezug – weil auch eine effektive Abschöpfung die Anreize für derartige Taten verringern kann.“

Wann und in welcher Höhe bzw. in welchen Raten die abgeschöpften Summen an die geschädigten Personen, Institutionen und auch an die Staatskasse fließen, ist nicht statistisch erfasst.

Neues Entschädigungsrecht ab 1. Januar 2024

Schwerin – Das Soziale Entschädigungsrecht wird durch ein weiteres Sozialgesetzbuch, das Vierzehnte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV), auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt. Das SGB XIV löst das Bundesversorgungsgesetz, das Opferentschädigungsgesetz und weitere Gesetze und Verordnungen ab und orientiert sich an den aktuellen Bedarfen der betroffenen Menschen.

„Ziel der Reform ist die Verbesserung von Leistungen und die Bündelung des Rechts für Opfer von Gewalttaten und Terroranschlägen, Kriegsopfer oder Impfgeschädigte“, teilte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin mit. Die vielen verschiedenen Leistungen, u.a. Geld- und Teilhabeleistungen, Krankheitsbehandlungsleistungen oder Leistungen bei Pflegebedürftigkeit, sollen nach Angabe von Drese eine würdevolle Versorgung ermöglichen und dazu beitragen, Gesundheitsstörungen zu heilen und chronische Krankheitsverläufe zu verhindern.

Zudem werden schnelle Hilfen, beispielsweise in den Traumaambulanzen des Landes, auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Eine neue Regelung zur Beweiserleichterung kommt insbesondere Opfern sexueller oder psychischer Gewalt zugute.

„Bereits anerkannte Versorgungsberechtigte müssen derzeit unaufgefordert nichts unternehmen. Sie erhalten ihre monatlichen Geldleistungen weiter, erhöht um einen Betrag von 25 Prozent. Ein Antrag muss dafür nicht gestellt werden“, verdeutlichte Drese.

Zuständig für die Bearbeitung der Anträge ist im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) das Versorgungsamt Schwerin. Es bearbeitet alle Anträge zentral für das Land Mecklenburg-Vorpommern.

Das Versorgungsamt Schwerin übersendet allen anerkannten Versorgungsberechtigten einen Bescheid über ihre individuellen Entschädigungsleistungen nach dem neuen SGB XIV ab dem 1. Januar 2024 sowie weitere notwendige Informationen, insbesondere zum Wahlrecht der Berechtigten. Fragen zum jeweiligen Einzelfall können nach Erhalt des Bescheides direkt an das LAGuS gerichtet werden.

Telefonische Krankschreibung

Schwerin – Wer sein krankes Kind betreuen muss, kann ab sofort eine entsprechende ärztliche Bescheinigung auch ohne Praxisbesuch telefonisch beantragen. Familien- und Gesundheitsministerin Drese begrüßt diesen Schritt ausdrücklich. „Eine telefonische Krankschreibung entlastet Mütter und Väter und reduziert zusätzlich Ansteckungsrisiken in der Erkältungszeit“, erklärte Drese.

Eine telefonische Krankschreibung zur Betreuung des Kindes ist seit dem 18. Dezember möglich, sofern das Kind der Kinderarztpraxis bekannt ist und die Ärztin oder der Arzt eine Bescheinigung als vertretbar ansieht. Die Bescheinigung zur Arbeitsunfähigkeit und für den Bezug des Kinderkrankengeldes kann dabei für maximal fünf Tage ausgestellt werden. Für eine Verlängerung muss das Kind in der Praxis vorstellig werden.

„Eltern müssen so für einfache Erkrankungen nicht mehr den Weg in die Praxis auf sich nehmen und können sich unkomplizierter auf der Arbeit krankmelden. Damit bleibt mehr Zeit für die Betreuung des Kindes“, so Drese.

Insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen ARE-Zahlen (Akute Respiratorische Erkrankungen) sei dies ein richtiger Schritt. „So ist momentan ein allgemeiner Anstieg der Arztkonsultationen aufgrund von ARE bei Kindern bis 14 Jahren zu verzeichnen“, erklärte Drese. Damit entlaste die neue Regelung auch die Praxen im Land, so die Ministerin.

Bei einer eigenen Erkrankung ist ebenfalls seit dem 07. Dezember eine telefonische Krankschreibung möglich. Es gelten die gleichen Regelungen wie bei der Arbeitsunfähigkeit zur Betreuung erkrankter Kinder.

Zügigere Asylverfahren

M-V zeigt im Bundesrat Weg für zügigere Asylverfahren auf / Justizministerin Jacqueline Bernhardt bringt Entschließungsantrag des Landes M-V ein: „Asylrecht ist Menschenrecht.“

Schwerin – „In diesen Tagen gedenken wir des 75. Jahrestags der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Ein Menschenrecht ist ganz klar das Asylrecht. Es fußt auf Artikel 16 a Grundgesetz. Danach genießen politisch Verfolgte Asylrecht. Dies bedeutet, dass Menschen, die Schutz vor Verfolgung suchen, das Recht haben, in einem anderen Land Asyl zu suchen und zu erhalten. Das Asylrecht ist wichtig, weil es das fundamentale Menschenrecht auf den Schutz vor Verfolgung und Gefahr beinhaltet.

Die vorliegende Entschließung hat das Ziel, eine schnellere rechtstaatliche Entscheidung über Asylanträge auf der Grundlage des geltenden Rechts zu leisten. Die Zeit bis zur endgültigen Entscheidung in einem Asylverfahren sollte möglichst kurz sein, denn dies ist eine Zeit der Ungewissheit und der Unruhe für die Asylsuchenden“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt vor der Sitzung im Bundesrat.

„Den Ausgangspunkt der vorliegenden Entschließung zur Vereinfachung und Beschleunigung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bildeten der Beschluss der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten vom 13. Oktober 2023 sowie die Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Chefs der Länder am 6. November 2023. Beim Treffen ist unter anderem beschlossen worden, dass das Asyl- und das anschließende Gerichtsverfahren beschleunigt werden sollen.

Bund und Länder wollen dafür die personellen und organisatorischen Voraussetzungen schaffen. Wir als Mecklenburg-Vorpommern wollen alles unternehmen, um Menschen schnellstmöglich im Rahmen eines rechtsstaatlichen Verfahren Gewissheit über ihren Status zu geben. Die Beschleunigung der Verfahren geht hauptsächlich über das Personal und dessen Einsatz in der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Ich kann nur erneut mein Bedauern zum Ausdruck bringen, dass das im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition verankerte Ziel einer Verstetigung des Paktes für den Rechtstaat nicht umgesetzt wird. Dieser Pakt für den Rechtsstaat hätte auch uns Bundesländer gut dabei unterstützt, das notwendige Personal mitzufinanzieren, um die Verkürzung der Verfahren zu ermöglichen. Mit Blick auf die organisatorischen Voraussetzungen greift die vorliegende Initiative Erfahrungen und Hinweise der verwaltungsgerichtlichen Praxis des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf“, so Ministerin Bernhardt.

„Mit der Entschließung wollen wir gegenüber der Bundesregierung zwei konkrete Gesetzesänderungen anregen. Bei beiden Änderungen geht es darum, richterlichen Mitwirkungsaufwand zu reduzieren, indem die Spruchkörper von in der Regel einfachen Nebenentscheidungen entlastet werden.

So soll die angestrebte Änderung von § 87a der Verwaltungsgerichtsordnung bewirken, dass Verweisungsbeschlüsse nicht mehr von dem Spruchkörper in der Besetzung von drei Berufsrichterinnen und Berufsrichtern getroffen werden müssen, sondern allein durch die Berichterstatterin oder den Berichterstatter erfolgen.

Durch die Änderung von § 76 Absatz 1 des Asylgesetzes soll erreicht werden, dass Asylstreitverfahren nicht jeweils durch die Kammer auf die Einzelrichterin oder den Einzelrichter übertragen werden müssen, sondern dass die Kammer bereits kraft Gesetzes grundsätzlich durch eines ihrer Mitglieder als Einzelrichterin oder Einzelrichter entscheidet.

Andererseits wollen wir mit der Entschließung zwei Prüfbitten an die Bundesregierung herantragen. Sie soll sich mit der Frage befassen, ob § 176 der Verwaltungsgerichtsordnung, der den Gerichten größere Flexibilität bei der Besetzung der Kammern einräumt, punktuell erweitert werden sollte.

Konkret geht es darum, den Einsatz von zwei statt bislang von einer Proberichterin bzw. einem Proberichter in einer Kammer zuzulassen. Zum anderen sollte die Bundesregierung aufgefordert werden zu prüfen, ob die Geltungsdauer des entsprechenden Paragrafen, § 176, über den 31. Dezember 2025 hinaus verlängert werden sollte“, erklärt Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

„Die Vorschläge für den Entschließungsantrag aus Mecklenburg-Vorpommern sind kleine, aber wichtige Zahnräder im Getriebe der Asylverfahren. Die angestrebte Beschleunigung der Gerichtsverfahren insbesondere in Asylrechtsstreitigkeiten liegt mit Blick auf die starke Belastung der Verwaltungsgerichtsbarkeit gerade auch im Interesse der Länder“, betont Ministerin Bernhardt im Bundesrat.

Aktuelle Stunde im Landtag

Erhöhung des Bürgergeldes ist sozialpolitisch richtig und verfassungsrechtlich geboten

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese hat heute in der Aktuellen Stunde des Landtags Bestrebungen der CDU kritisiert, Einsparungen beim Bürgergeld vorzunehmen. „Es ist unanständig und politisch falsch zu Lasten der Ärmsten und Schwächsten in der Gesellschaft sparen zu wollen“, sagte Drese.

Drese hob hervor, dass erst in der vergangenen Woche die Konferenz der Arbeits- und Sozialministerinnen und -minister (ASMK) mit nur einer Gegenstimme sich dafür ausgesprochen habe, dass die gesetzlich fixierte Bürgergelderhöhung zum 1. Januar 2024 wie geplant umgesetzt wird. „Unabhängig von der Parteizugehörigkeit stellte sich die ASMK ausdrücklich hinter das Bürgergeld, hinter dessen Grundsätze und Instrumente. Gemeinsam sind die Fachministerinnen und Fachminister der Auffassung, dass die Erhöhung des Bürgergeldes verfassungsrechtlich geboten und sozialpolitisch notwendig ist“, verdeutlichte Drese.

Die Ministerin zeigte wenig Verständnis, dass die CDU-Fraktion eine politische Debatte in den Landtag trage, die zum Ziel habe, „den ohnehin schon häufig alles andere als einfachen Alltag der leistungsberechtigten Personen im Bürgergeldbezug nochmal ein bisschen unangenehmer zu gestalten“. „Und das ausgerechnet in Mecklenburg-Vorpommern. Haben Sie ernsthaft das Gefühl, die Menschen hier strengen sich nicht genug an und müssen angetrieben werden?“, fragte die Ministerin in Richtung der CDU-Fraktion, die die Aktuelle Stunde zum Thema Bürgergeld beantragt hatte.

Drese betonte, dass es in Mecklenburg-Vorpommern 108.500 Regelleistungsberechtigte gibt. Dies entspreche einen Anteil von 6,7 Prozent an der Gesamtbevölkerung. Davon seien etwa 82.700 erwerbsfähig. „Tatsächlich arbeitslos sind jedoch weniger als die Hälfte der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten – der überwiegende Teil befindet sich in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, in Schule, Studium oder Ausbildung oder pflegt bzw. erzieht gerade“, so Drese. „Es ist völlig falsch und schäbig, dass Bürgergeldempfängerinnen und -empfänger pauschal in die Ecke derer gestellt werden, die unser Sozialsystem ausnutzen.

Die Ministerin verteidigte die Erhöhung des Bürgergeld-Regelsatzes um im Höchstfall 61 Euro pro Monat ab dem 1. Januar 2024. „Angesichts stark gestiegener Energiepreise und Lebenshaltungskosten ist eine Erhöhung unbedingt erforderlich. Insbesondere die Preise von Gütern des täglichen Lebens, wie Lebensmittel, sind deutlich stärker gestiegen als die durchschnittliche Inflationsrate erkennen lässt. Hiervon sind in besonderem Maße Menschen und Familien betroffen, denen nur geringe Finanzmittel zur Verfügung stehen“, sagte Drese.

Zum Lohnabstandsgebot verdeutlichte Drese, dass sich Mindestlohn und Bürgergeld (früher Hartz IV) im Verhältnis kaum auseinanderentwickelt haben. „Seit der Einführung des Mindestlohns 2015 ist dieser von 8,50 Euro auf geplante 12,41 Euro Anfang 2024 gestiegen, ein Plus von 46 Prozent. Im selben Zeitraum erhöhte sich der Hartz-IV-Regelsatz – heute Bürgergeld – für Alleinstehende um 41,1 Prozent“, so Drese.

Die Lösung für zu geringe Löhne sei doch nicht, dass die Erhöhung des Bürgergeldes bekämpft wird, sondern dass in Niedriglohnbranchen besser bezahlt wird, sagte Drese. „Hier vermisse ich den Einsatz der CDU: Statt nach unten zu treten, sollte der Blick nach oben gerichtet werden“, so die Ministerin.

Drese: „Mit der Erhöhung der Regelsätze und der Umstellung auf das System Bürgergeld signalisieren wir ganz klar, dass wir keinen Menschen in unserem Land aufgeben, dass wir berufliche Weiterbildung oder den Erwerb eines Berufsabschlusses unterstützen und dass wir eine berufliche Neuorientierung ermöglichen.“

Optimierte Strukturen im Justizvollzug in M-V

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Wir stärken die vier JVA-Standorte. Die Nachwuchsgewinnung wird intensiviert.“

Schwerin – „Der demografische Wandel zwingt uns zu neuen Lösungen auch im Justizvollzug. Oberstes Ziel ist der Erhalt aller Justizvollzugsanstalten mit der vollumfänglichen Aufgabe, die Inhaftierten auf die Wiedereingliederung nach der Haftentlassung in die Gesellschaft vorzubereiten. Das geht nur mit einem weiterhin starken und motivierten Personal. Die Ausgangslage ist jedoch wie nahezu überall in der Gesellschaft, wonach immer häufiger nicht alle Stellen mit Nachwuchskräften besetzt werden können. Diesem Szenario wollen wir vorbeugen“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt zur Vorstellung des Vollzugs- und Straffälligenkonzeptes 2030. Es ist eine Spezifizierung des bereits präsentierten Konzeptes „DIE Justiz 2030“ für den Bereich der Straffälligenarbeit.

„Schon jetzt sehen wir, dass im Jahr 2027 die Welle der Altersabgänge in voller Fahrt sein wird. Ebenso sehen wir derzeit Krankheitsausfälle. Beides wird nun im Konzept genau beachtet. Die seit Jahren bestehende Situation der Krankheitsausfälle beispielsweise wird konkret angegangen. Losgelöst von der Frage, ob die Anzahl der Stellen im Justizvollzug auskömmlich ist, stellen wir fest, dass uns bereits jetzt die Köpfe fehlen, um alle vorhandenen Stellen zu besetzen. Unser Ziel des neuen Konzepts ist es nun, das Personal zu stärken und weiter zu motivieren, damit zum einen durch Umstrukturierungen Personal dort eingesetzt werden kann, wo es gebraucht wird und zum anderen Krankentag verringert werden“, so Justizministerin Bernhardt.

„Die Nachwuchsgewinnung wird ab 2024 noch mehr Fahrt aufnehmen. Wir werden unsere Bemühungen intensivieren, um Bewerbungen zu akquirieren. Auf Messen, im Internet und auf der Straße wird die Werbung für Nachwuchs präsenter werden. Jährlich wollen wir zwei Klassen für die Ausbildung zum Allgemeinen Vollzugsdienst eröffnen. Damit verdoppeln wir wieder die Anzahl im Vergleich zu den beiden vergangenen Jahren. Je mehr Menschen ausgebildet sind, desto besser werden wir die Teams in den Justizvollzugsanstalten verjüngen und verstärken können. In den Anstalten erweitern wir die Bemühungen, um Krankenstände abzubauen. Wir erarbeiten derzeit ein zentrales Betriebliches Gesundheitsmanagement für die Justizvollzugsanstalten und das Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit. Dazu kommen Supervision und Coaching, um das psychische und körperliche Wohlbefinden der Bediensteten zu erhöhen“, erklärt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz weiter.

„Wir müssen zudem das Potenzial nutzen, das uns zur Verfügung steht. Vor diesem Hintergrund und vor allem im Interesse der Resozialisierung werden wir den offenen Vollzug stärken. Ersatzfreiheitsstrafen sollen schneller und häufiger als bislang in den offenen Vollzug gelegt werden. Von hier aus ist es auch eher möglich, dass Gefangene ihre Ersatzfreiheitsstrafe gemeinnützig abarbeiten und so ihre Haftdauer verringern. Das Personal wollen wir künftig durch einige Umstrukturierungen konzentrierter einsetzen können. Beispielsweise entspricht eines der Hafthäuser in der JVA Neustrelitz nicht mehr den Vollzugsstandards. Das Haus wird vorerst für andere der Resozialisierung dienlichen Zwecke genutzt. Umstrukturieren werden wir auch die JVA Bützow, die in den nächsten Jahren weiter saniert wird. Der Frauenvollzug wird zunächst im modernisierten B-Flügel untergebracht, dann wird der C-Flügel saniert, auf dem eine ambulante medizinische Abteilung geplant ist. Diese hochmodernen Arbeitsbedingungen werden für den AVD weitere Entlastungen bringen“, so Ministerin Jacqueline Bernhardt.

„Mit diesen strukturellen Maßnahmen optimieren wir den Einsatz des Personals in den vier Justizvollzugsanstalten in Bützow, Neustrelitz, Waldeck und Stralsund. Das dient auch der Resozialisierung der Gefangenen“, sagt Ministerin Jacqueline Bernhardt.

Internationale Zusammenarbeit

Polizei gelingt Schlag gegen Enkeltrick-Betrüger

Schwerin – In einem internationalen Einsatz zur Bekämpfung des sogenannten Enkeltrickbetrugs gingen Ermittlerinnen und Ermittler aus allen 16 Bundesländern, vom Bundeskriminalamt, aus Polen, Österreich, der Schweiz und Luxemburg sowie von Europol während zweier sogenannter Action-Weeks vom 27. November bis 8. Dezember 2023 mit den verantwortlichen Staatsanwaltschaften gemeinsam gegen Betrügerinnen und Betrüger vor.

„Der umgangssprachliche Enkeltrick ist eine besonders perfide und hinterhältige Betrugsmasche, denn oftmals werden vor allem ältere und allein lebende Menschen als Opfer von den Betrügerinnen und Betrügern ausgewählt. Die Verbrecher geben sich als Verwandte, Enkel oder auch gute Bekannte aus und bitten um Bargeld. Dabei werden die Opfer dann oft um hohe Geldbeträge oder sogar um Ihre Lebensersparnisse gebracht“, fasst Landesinnenminister Christian Pegel zusammen.

Das internationale Vorgehen, unter der Federführung der Polizei Berlin, wurde in unserem Land durch die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern unter Führung des Landeskriminalamtes in enger Abstimmung mit der Schwerpunktstaatsanwaltschaft Stralsund umfangreich unterstützt. „Für diesen engagierten Einsatz danke ich all unseren Polizeibeamtinnen und –beamten. Dieser konzentrierte länderübergreifende Kräfteansatz ermöglichte es nicht nur, diverse Beteiligte dieser perfiden Betrugsform festzunehmen bzw. dazu beizutragen, sondern darüber hinaus die international operierenden Tätergruppierungen und -strukturen weiter aufzuhellen und damit weitere erfolgsträchtige Ermittlungsansätze zu generieren“, führt der Minister weiter aus.

In den allein in unserem Land für Mecklenburg-Vorpommern selbst, aber auch für andere Bundesländer gewonnenen Erkenntnissen und den daraus resultierenden Maßnahmen wurden Betrugsversuche mit einer verhinderten Schadenshöhe von knapp 300.000 Euro registriert.

„Bereits in der Vergangenheit konnten wir eine Vielzahl an Fällen verzeichnen in denen die Betrüger nicht erfolgreich waren. Dies gelang vor allem durch aufmerksame und umsichtige Mitmenschen wie Bankmitarbeiterinnen und –mitarbeiter oder Taxi-Fahrer bzw. –Fahrerinnen. Diesen couragierten Menschen gilt unser Dank – auch im Namen der Polizei. Dieses umsichtige Verhalten ist unheimlich wichtig, um dieser schäbigen Betrugsmasche Einhalt zu bieten“, so Christian Pegel und richtet einen Appell an die möglichen Opfer:

„Seien Sie misstrauisch, wenn unbekannte Nummern Sie, sich als Verwandte ausgeben und Geld fordern. Raten Sie nicht, wer Sie dort kontaktiert, sondern fordern Sie die Person auf, ihren Namen zu nennen. Erfragen Sie Dinge, die nur der Verwandte wissen kann. Versuchen Sie im Zweifel auf anderem Wege mit der Person in Kontakt zu treten, um die Echtheit der Nachrichten zu überprüfen. Kontaktieren Sie notfalls auch einen Nachbarn, wenn Sie ein komisches Gefühl haben. Und vor allem: Die Polizei und Staatsanwaltschaft würden auch niemals persönlich Geld abholen oder Kautionen eintreiben. Legen Sie auf, wenn Sie am Telefon von vermeintlichen Enkeln oder Bekannten um Geld gebeten werden.“

Deutschlandweit nahmen Polizeikräfte in dem „Aktionszeitraum“ insgesamt 27 Personen auf frischer Tat fest, die auf verschiedene Weise an der Begehung von Enkeltricktaten beteiligt waren. Es konnte ein materieller Schaden von ca. 4,2 Millionen Euro (Bargeld, Gold, Schmuck) verhindert werden.

Gottesdienst und Entenbraten

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Heute am 75. Jahrestag der Menschenrechte wird der Wert der Resozialisierungsarbeit deutlich.“

Schwerin – „Auch wenn manche am Stammtisch noch immer meinen, dass es in den Justizvollzugsanstalten viel zu human zugeht, so sei ihnen gesagt, die Würde jedes Menschen ist unantastbar. Dazu gehört, dass wir alles dafür tun, auch Menschen in Haft, das Rüstzeug zu geben, nach der Haftentlassung ohne neue Straftaten wieder mitten unter uns zu sein. Das ist erfolgreiche Resozialisierungsarbeit. Das ist an einem Tag wie heute, dem 75. Jahrestag der Menschenrechtserklärung der UNO, sehr bedeutsam.

Die Zeit von Folter und Unterdrückung ist lange vorbei. In unserem demokratischen Rechtssystem werden Menschen auch in den Gefängnissen wie Menschen behandelt. Ihnen werden Perspektiven aufgezeigt und Hilfen angeboten. Eingebettet darin ist auch die Wahrung von Traditionen wie das Weihnachtsfest“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt heute zum Zweiten Advent und dem 75. Jahrestag der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Generalversammlung der Vereinten Nationen.

Justizministerin Bernhardt nimmt auch diesen Tag und das bevorstehende Fest zum Anlass, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den vier Justizvollzugsanstalten für ihr Engagement zu danken: „Ihr Beitrag zur Resozialisierungsarbeit und damit zur Einhaltung der Menschenrechte ist sehr bedeutend. Gerade jetzt zur Weihnachtszeit bekommt diese Funktion noch einmal mehr Gewicht, wenn Gefangene verstärkt über Familie, Zukunft und das Vergangene nachdenken. Das Bewahren der Traditionen zum Jahresende hilft dabei, auch hinter Gittern besinnlich zu sein“, sagt die Ministerin.

Sie wird am 24. Dezember traditionell in der JVA Waldeck gemeinsam mit der Anstaltsleiterin, Anstaltsbeiratsmitgliedern und der Anstaltsseelsorge gespendete Weihnachtsgeschenke verteilen. „Die Päckchen sind ein Zeichen für die Inhaftierten, dass sie trotz ihrer Straftaten Teil der Gesellschaft sind und zu den Weihnachtstagen nicht vergessen werden“, so Justizministerin Bernhardt. Traditionell bieten die Seelsorgerinnen und Seelsorger mehrere Weihnachtsgottesdienste an, in denen zum Teil kleine Geschenkbeutel verteilt werden. In der JVA Stralsund steckte der als Nikolaus verkleidete Anstaltsseelsorger kleine Geschenke in die Schuhe, die von den Gefangenen vor den Haftraumtüren gestellt wurden.

Die Justizvollzugsanstalten sind festlich geschmückt. Vor der JVA Waldeck steht wieder der selbstgefertigte Rentierschlitten neben dem großen Adventskalender. Die JVA Stralsund hat wie jedes Jahr ihren großen Schwibbogen aufgestellt. Weihnachtsbäume stehen auf vielen Fluren aller Justizvollzugsanstalten. Die Gefangenen konnten Weihnachtsdekoration basteln, um ihre Hafträume zu schmücken.

Musik stand und steht ebenso auf dem Plan. In Bützow spielten Posaunenmusiker der Gruppe „Blechwerk“ der Nordkirche ehrenamtlich. Die Kessiner Bläsergruppe ist zum zweiten Advent in den Freistundenhöfen der JVA Waldeck zu Gast. In der JVA Neustrelitz präsentieren vor Weihnachten noch sechs Klavierschüler ihr Können vor Angehörigen. Außerdem wird erneut ein ehrenamtliches Blasorchester den Inhaftierten weihnachtliche Lieder zwischen den Hafthäusern vorspielen.

Traditionell werden zu Weihnachten auch Skat, Tischtennis- und Dart-Turniere veranstaltet. Die Gefangenen haben zudem verstärkt die Möglichkeit der Videotelefonie. Die Besuchszeiten sind erweitert. Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Es ist eine Zeit der Besinnung auch für Inhaftierte. So manche Gefangene, die in der Zeit in der JVA Besuch von ihren Liebsten bekommen, werden diesen Besuch zum Anlass nehmen, sich auf ein Leben ohne neue Straftaten nach der Haftentlassung vorzubereiten.“

Wie jedes Jahr ist auch der Speiseplan weihnachtlich. Am Heiligen Abend gibt es Kartoffelsalat und Wiener Würstchen. Am ersten Weihnachtstag bietet die JVA Waldeck Ente mit Rotkohl und Kartoffelklößen an. Schnitzel wird es in Stralsund sein, Gulasch in Neustrelitz. Die JVA Bützow hat Entenkeule mit Rotkohl im Programm. Am zweiten Weihnachtstag wird es in Bützow und Waldeck Wildgulasch mit Pilzen und Spätzle, in Neustrelitz Kalbsrollbraten mit Rotkohl geben. In der JVA Stralsund steht Entenkeule mit Rotkohl auf dem Speiseplan.

Referendar*innen aus aller Welt

Justiz stellt 65 Referendarinnen und Referendare aus aller Welt ein / Justizministerin Jacqueline Bernhardt freut sich über die anhaltend hohe Zahl: „Jede/r Vierte kommt aus Mecklenburg-Vorpommern.“

Schwerin – „So international war der Einstellungsjahrgang für die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare noch nie. Das ist ein gutes Zeichen für Vielfalt, für die unser Land und unsere Justiz steht. Von den 65 Frauen und Männer, die morgen zum 1. Dezember 2023 für den Vorbereitungsdienst auf die zweite juristische Staatsprüfung eingestellt werden, sind fünf aus Asien, aus den USA und aus Osteuropa.

Rund ein Viertel der einzustellenden Referendarinnen und Referendare kommt aus Mecklenburg-Vorpommern. Sechs von diesen 15 Absolventinnen und Absolventen kommen in ihre Heimat zurück, nachdem sie die erste juristische Staatsprüfung in anderen Bundesländern abgelegt haben.

Es bleibt zu wünschen, dass von den nun 65 jungen Referendarinnen und Referendaren ein großer Teil die Justiz in Mecklenburg-Vorpommern verstärken wird“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

„Im Vergleich zu den 50 Einstellungen vom Juni 2023 hat sich die Zahl für Dezember wieder erhöht. Dann werden insgesamt in Mecklenburg-Vorpommern mehr als 260 Frauen und Männer im Vorbereitungsdienst sein. Unsere Energie und Arbeit, die wir in die Optimierung des Referendariats stecken, wird weiterhin belohnt.

Wir werden nicht nachlassen, damit das Interesse am Referendariat und an der Justiz in Mecklenburg-Vorpommern groß bleibt. Die Justiz ist eine attraktive Arbeitgeberin im Land zum Leben“, sagt die Ministerin.

Von den 37 Rechtsreferendarinnen und 28 Rechtsreferendaren, die zum 1. Dezember 2023 in Mecklenburg-Vorpommern eingestellt werden, stammen u. a. 15 Frauen und Männer aus M-V selbst, neun aus Berlin, acht aus Nordrhein-Westfalen und sechs aus Hamburg.

Aus den fünf Ländern Norddeutschlands kommt über die Hälfte aller Referendarinnen und Referendare. Ihre erste juristische Staatsprüfung haben die meisten von ihnen in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg abgeschlossen.

Arbeiten mit der E-Akte

1.001 Bedienstete in der Justiz arbeiten bereits mit der E-Akte / Justizministerin Jacqueline Bernhardt lobte zum Rechtspflegertag am OLG Rostock die hohe Motivation für die Digitalisierung der Justiz.

Rostock – „Die Fortschritte bei der Einführung der elektronischen Akte in der Justiz von Mecklenburg-Vorpommern sind groß. Nachdem vor fünf Jahren an einigen Zivilkammern des Landgerichts Rostock die Pilotierung der elektronischen Akte begonnen hatte, sind nunmehr alle Zivil- und Familienabteilungen sowie die Abteilungen für Betreuungssachen und Immobilarvollstreckungssachen angeschlossen.

Anfang November 2023 wurde die elektronische Akte auch in Nachlassangelegenheiten eingeführt. Mit zügigem Tempo geht es auch nächstes Jahr weiter. Mit der vorgesehenen Einführung der elektronischen Akte in Mobiliarzwangsvollstreckungssachen wird die E-Akte auch in der ordentlichen Gerichtsbarkeit bis Mitte 2024 eingeführt sein, ausgenommen sind aber noch Straf- und Ordnungswidrigkeitsabteilungen.

Bislang wurden in der ordentlichen Gerichtsbarkeit unseres Landes insgesamt 123.946 Akten elektronisch angelegt. In den Fachgerichten ist eine Pilotierung der elektronischen Akte erfolgreich angelaufen. Bis Mitte 2024 sollen dann auch alle Fachgerichte mit der elektronischen Akte arbeiten“, bilanzierte die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt beim Rechtspflegertag am Oberlandesgericht Rostock.

„In den Jahren 2024 und 2025 wird dann die noch ausstehende Einführung der elektronischen Akte im Bereich der Staatsanwaltschaften und der Strafgerichtsbarkeit einen Schwerpunkt der Digitalisierung bilden. Hier sind noch vielseitige technische und fachliche Aufgabenstellungen zu lösen. In der ordentlichen Gerichtsbarkeit sowie in der Fachgerichtsbarkeit arbeiten gegenwärtig insgesamt 1001 Personen mit der elektronischen Akte.

In dieser Zahl enthalten sind 210 Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger also weit mehr als die Hälfte aller Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in Mecklenburg-Vorpommern. All das ist nicht selbstverständlich und nur mit dem überobligatorischen Einsatz der Beschäftigten in der Justiz erreicht worden. Die Berufsgruppe der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger hat daran in der IT-Referatsgruppe des Ministeriums für Justiz und im Geschäftsbereich einen erheblichen Anteil gehabt.

Hierfür möchte ich mich an dieser Stelle ausdrücklich bedanken. Durch die flächendeckende Ausstattung der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger mit Convertibles und die über VPN ermöglichte sichere Verbindung zum heimischen Arbeitsplatz sind die technischen Voraussetzungen für eine ortsunabhängige Arbeit inzwischen für viele Angehörige aus Ihrer Berufsgruppe ermöglicht worden. Dies erhöht Ihre Flexibilität, kann Ihnen Fahrwege einsparen und schon hierdurch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern“, so Justizministerin Bernhardt am OLG.