Fangquoten: Fischerei droht der Niedergang

M-V steuert mit Rettungsplan dagegen

Schwerin – Die EU-Fischereiminister haben sich in Luxemburg auf die erlaubten Fangmengen für Fischer in der Ostsee im kommenden Jahr geeinigt. Demnach bleiben die Fangverbote für Hering und Dorsch im westlichen Teil der Ostsee bestehen. Ausnahmen vom Verbot der gezielten Fischerei auf Hering gelten weitherin für die kleine Küstenfischerei mit passiven Fanggeräaten (Stellnetze und Reusen).

Aktuell dürfen Dorsch und Hering – hier mit Ausnahme der kleinen Küstenfischerei – in der westlichen Ostsee und damit auch vor der Küste Mecklenburg-Vorpommerns nur als Beifang in den Netzen landen. Beim Dorsch sinkt die für 2024 für die westliche Ostsee erlaubte Fangmenge für deutsche Fischer um 30 Prozent auf 73 Tonnen, in der östlichen Ostsee bleibt sie unverändert bei 54 Tonnen. Die Freizeitfischereich auf Dorsch wurde geschlossen, d.h. Dorsche dürfen von Freizeitfischern 2024 nicht mehr mitgenommen werden.

Mecklenburg-Vorpmmerns Fischereiminister Dr. Till Backhaus schätzte die Ergebnisse wie folgt ein: „Die Entscheidung die Fangquoten für die Ostseefischerei weiter aufrechtzuerhalten und den Dorschfang mit weiteren Einschränkungen zu belegen war erwartbar und ist fachlich sicherlich schlüssig begründbar.

Dennoch muss ich ganz klar sagen, dass ich mir eine andere Entscheidung gewünscht hätte. Erst vergangene Woche habe ich mich nochmals schriftlich an Cem Özdemir gewandt und darum gebeten, sich für die Interessen der deutschen Küstenländer stark zu machen. Die Bewirtschaftung der Dorschbestände – die Freizeitfischerei eingeschlossen – stellt für den Tourismus, speziell in der Nebensaison eine nicht unerhebliche Einnahmequelle dar.

Erfreulich ist, dass die gezielte Fischerei mit passiven Fanggeräten für die kleine Küstenfischerei in Bezug auf den Hering in der westlichen Ostsee als Ausnahmeregelung erhalten bleibt. Auch dafür hatte ich mich eingesetzt, da eine Beifang-Regelung den Fischereibetrieben hier gar nichts genützt hätte, denn Hering wird praktisch nicht in der gezielten Fischerei auf andere Arten mitgefangen. Wäre die Ausnahmeregelung entfallen, wäre dies einem Berufsverbot gleichgekommen. Hinzu kommt, dass die kleine Küstenfischerei die Bestandtsentwicklung aufgrund der geringen Entnahmemengen kaum beeinflusst. Eine Nullfang-Regelung wäre auch vor diesem Hintergrund von besonderer und nicht nachvollziehbarer Härte gewesen.

Insgesamt müssen wir feststellen, dass die Kutter- und Küstenfischereich und mit ihr ein jahrhundertaltes Kulturgut im Niedergang begriffen ist. Selbst eine Besserung der Rahmenbedingungen in einigen Jahren würde den befürchteten Niedergang der Ostseefischerei nicht mehr aufhalten, da es bereits jetzt an Nachwuchs und an einer soliden wirtschaftlichen Basis fehlt.

Große Erwartungen setze ich in diesem Zusammenhang auf die aus den Ausschreibungen nach dem Windenergie-auf-See-Gesetz zu erwartenden Gelder aus der Fischereikomponente für Maßnahmen zur umweltschonenden Fischerei. Mit den ca. 670 Millionen Euro ließe sich der notwendige Transformationsprozess der Kutter- und Küstenfischerei an Nord- und Ostsee wirksam unterstützen, immerhin sind das dreimal so viel Mittel wie Deutschland aus dem Europäischen Meeres-, Aquakultur- und Fischereifonds zur Verfügung stehen.

Mit großer Spannung warte ich auch auf die für Herbst 2023 angekündigten Ergebnisse vom Runden Tisch Ostseefischerei, der eine eigene Kommission eingesetzt hat, um ein zukunftsorientiertes Leitbild für die Ostseefischerei zu entwickeln. Das Leitbild kann aber nur die Rahmen setzen – zur Erhaltung und Neuausrichtung der Fischerei bedarf es einer Strategie von Bund und Küstenländern und entsprechender Finanzmittel zur Umsetzung von Maßnahmen.

Mecklenburg-Vorpommern hat seine Hausaufgaben gemacht und einen Plan zur Transformation der deutschen Fischerei an Nord- und Ostsee bis 2032 vorgelegt, der auch eine Ausbildungskomponente enthält, bei der an die Fachwirtausbildung „Fischerei und Meeresumwelt“ und Aktivitäten von so genannten Sea-Rangern im Küstenmeer angeknüpft werden soll, sowie Elemente der Transformation hin zu einer umweltverträglichen Fangflotte und Ausübung der Fischerei.

Daneben sollen aus dem EMFAF weiterhin verschiedenste Maßnahmen unterstützt werden wie bspw. moderne Schiffsverfolgungs-, Melde- und Überwachungssystemen, Investitionen in Sicherheit und Hygiene an Bord, Veredlung und Direktvermarktung an Land, Diversifizierung mit bis zu 75.000 Euro je Begünstigtem, Investitionen in die kleinskalige, umweltgerechte Aquakultur im Küstenmeer, Vorhaben des Bundes und der Länder zur Überwachung, Fischereiaufsicht und Digitalisierung sowie zum Bestandsmanagement bedrohter Arten wie Aal, Stör, Meerforelle.“

Moorschutz

Backhaus vertritt Interessen von M-V in Brüssel

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, wirbt heute in Brüssel (Press Club Brussels, Rue Froissart 95) im Rahmen eines Fachforums zum Thema Moore und Klimaschutz, an dem auch Vertreter der EU-Kommision, des EU-Parlaments und des Greifswalder Moor Centrums teilnehmen, für zusätzliche EU-Mittel zur Umsetzung von Wiedervernässungsmaßnahmen und zur Etablierung alternativer Bewirtschaftungsformen.

„Moorschutz darf kein Nischenthema des Naturschutzes sein, sondern ist eine Frage der Landnutzung und in den meisten Fällen der Landwirtschaft. Mit reinen Naturschutzgroßprojekten, in denen große Flächen aus der Nutzung gehen, werden wir unsere Ziele nicht erreichen und keine Akzeptanz in der Bevölkerung erhalten.
Moorschutz funktioniert nur gemeinsam mit den Akteuren vor Ort.

Der Staat kann Moorschutz nicht von oben festlegen und durchsetzen. Wir müssen Angebote und Anreize schaffen. Die Landwirtschaft ist unser wichtigster Partner im Moorschutz und ich bin dankbar, dass der Bauernverband in MV uns hier so konstruktiv zur Seite steht und Moorschutz als Chance sieht. Dabei müssen wir uns auch von alten Denkmustern trennen. Landwirtschaftliche Produkte können auch Kohlenstoffzertifikate sein, die auf einer wiedervernässten Fläche quasi angebaut werden. Wir haben gezeigt, dass die Nachfrage aus der Gesellschaft hierfür sehr groß ist!“, sagte Minister Backhaus auf dem Podium.

Minister Backhaus machte unmissverständlich deutlich, was Mecklenburg-Vorpommern von der EU braucht, um einen besseren Moorschutz umsetzen zu können:

  • zusätzliche ELER- und EFRE Mittel, da es im investiven Moorschutz Kürzungen von 20 auf knapp 6 Millionen Euro gab, auf Grundlage der bereits geförderten Vorplanungen aber ein Mittelbedarf von über 40 Millionen Euro vorliegt;
  • zusätzliche technische Hilfe, um Personalengpässe in den Genehmigungsbehörden zu reduzieren,
  • einen Verzicht auf eigene Beratungs- und Bewilligungsstrukturen, die in den einzelnen Bundesländern schon längst vorhanden sind,
  • sowie eine Reduktion des Verwaltungsaufwandes im ELER, da rund 30 Prozent der Projektkosten in der administrativen Umsetzung versinken.

Backhaus betonte, dass Mecklenburg-Vorpommern mit dem Landesklimaschutzgesetz, der Erarbeitung einer Moorschutz- und Landnutzungsstrategie sowie dem Aufbau einer Moorschutzagentur und der Ausbildung von Moorschutzspezialisten aus Mitt des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) wichtige Weichen stellt, um die Moore im Land nass zu bekommen. In M-V gibt es 287.900 ha Moor. Das sind rund 12 Prozent der Landesfläche.

Von der gesamten Moorfläche werden 159.098 ha landwirtschaftlich genutzt (55 %); hiervon wiederum 139.980 ha als Dauergrünland und 19.118 ha als Acker. Weitere 49.509 ha der Moore sind in forstwirtschaftlicher Nutzung. Insgesamt verursachen die entwässerten Moore Treibhausgasemissionen in Höhe von über 6 Mio. Tonnen CO2-Äq pro Jahr und sind damit für rund 30 % der gesamten THG von Mecklenburg-Vorpommern verantwortlich.

Informationen zu Förderinstrumenten

  1. Moorschutzprojekte wurden bislang mit investiven ELER-Mitteln im Rahmen der Naturschutz-Förderrichtlinie gefördert. Diese Art der Förderung ist langwierig, weil es Vorhabenträger braucht, die mit wesentlichen Mitteln in Vorleistung gehen, bevor die Förderung ausgezahlt wird. Alle notwendigen Flächen müssen im Vorfeld gesichert sein und gingen bislang in der Regel aus der Nutzung. Die ELER-Mittel werden in der neuen Förderperiode von 21 Mio. Euro auf 5,85 Mio. Euro gekürzt
  2. Erstmalig werden investive Moorschutzmaßnahmen bald auch mit EFRE-Mitteln anhand einer Moorschutzpauschale mit insgesamt 18 Mio. Euro gefördert. Vorhabenträger erhalten für 20 Jahre 120 Euro je Tonne CO2-Äq, die aufgrund einer dauerhaften Wasserstandsanhebung nicht mehr emittiert wird.
  3. Neu ist ebenfalls die AUKM „Moorschonende Stauhaltung“ im Rahmen der zweiten Säule der GAP. Hier erhalten Bewirtschafter 450 Euro je ha für die Einstellung eines jahresdurchschnittlichen Zielwasserstands von 10 cm unter Flur und 150 Euro für 30 cm unter Flur. Die Förderung soll die Ertragsminderung infolge höherer Wasserstände kompensieren.
  4. Die Förderung des Bundes durch das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz im Umfang von 4 Mrd. Euro bleibt weiter hinter den Erwartungen zurück. Die Förderrichtlinien für das Handlungsfeld 1 „Moore“ ist in Abstimmung und sieht zahlreiche Verschlechterungen im Vergleich zur Landesförderung durch EU-Mittel vor. So sind Eigenanteile in Höhe von 30% durch die Vorhabenträger vorgesehen. Es ist nicht vorstellbar, dass dann Anträge gestellt werden.
  5. Neben den durch öffentliche Mittel gespeisten Förderprogrammen stehen auch die in Mecklenburg-Vorpommern entwickelten MoorFutures zur Verfügung. Mit diesen auf Moorwiedervernässung basierenden Kohlenstoffzertifikaten gelingt es, auch privates Kapital für Moorprojekte zu akquirieren. Derzeit werden Möglichkeiten abgestimmt, dies mit anderen Förderprogrammen zu koppeln, so das Synergien genutzt werden können. Der hochanerkannte MoorFutures-Standard soll als EU-weiter Standard angeboten und etabliert werden.

EZB-Zinserhöhung: Land stützt Bauwirtschaft

95 Millionen Euro für Neubauförderung und rund 200 Millionen Euro im Staatshochbau

Schwerin – Das Land stellt für die soziale Wohnraumförderung im Neubau mehr Geld zur Verfügung, darauf einigten sich das Landesbauministerium und das Finanzministerium. Insgesamt 95 Millionen Euro stehen für Investitionen in den klimagerechten Neubau nun zur Verfügung.

„Die Nachfrage nach Mitteln der sozialen Wohnraumförderung ist anhaltend hoch. Daher sollen für noch mehr Neubauvorhaben Mittel innerhalb der Haushaltstitel umgeschichtet werden“, sagt Landesbauminister Cristian Pegel und: „Die Landesregierung erhöht dazu die Neubauförderung mit Haushaltsmitteln von Bund und Land. Durch zusätzliche Landesmittel aus dem Wohnraumsondervermögen wachsen die in 2023 vorhandenen Mittel auf rund 95 Millionen Euro an. Im vergangenen Jahr waren für Neubau 16,5 Millionen geplant worden, für 2023 waren ursprünglich nur 36 Millionen für diesen Bereich vorgesehen.“

Vor allem Signale aus den Städten Rostock und Greifswald zeigen, dass das Interesse an Neubauten groß sei, so der Minister. „Als Land wollen wir auf diese Weise zudem Anreize für Wohnungs- und Bauunternehmen für den Neubau schaffen und die Bauwirtschaft in der aktuell schwierigen Lage mit gestiegenen Kreditzinsen, hohen Baukosten und Personalmangel unterstützen“, führt Christian Pegel aus.

„Ebenso investieren wir als Land erhebliche Mittel in die Städtebauförderung. In diesem Jahr stehen rund 57 Millionen Euro Bundes- und Landesfinanzhilfen zur Verfügung. Davon können auch anteilig Mittel für Modernisierung und Instandsetzung sowie Neubau von Wohnungen eingesetzt werden“, zeigt Christian Pegel die Perspektive auf.

Staatshochbau stützt Baukonjunktur bis 2025 mit jährlich 200 Millionen Euro

Das Land stützt mit dem Staatshochbau zudem die Baukonjunktur in Mecklenburg-Vorpommern. Dieser ist verantwortlich für alle Hochbauaufgaben des Landes. „Von 2023 bis 2025 werden jährlich etwa 200 Millionen Euro in diesem Bereich investiert. Das Investitionsniveau wird damit trotz angespannter Haushaltslage stabilisiert“, erklärt Finanzminister Dr. Heiko Geue. „Mit jährlich 3,5 Millionen Euro werden wir ab nächstem Jahr zudem Photovoltaik-Investitionen auf Landesliegenschaften fördern. Ziel ist, bis 2030 rund
10 Prozent  des Stromverbrauchs aus diesen Photovoltaik-Anlagen zu beziehen“, so Geue.

Zudem baue der Staatshochbau in den kommenden Jahren auch vermehrt für den Bund, wie der Finanzminister ausführt: „Der Bund will seine Bautätigkeit in M-V von derzeit rund 80 Millionen Euro bis zum Jahr 2028 auf rund 160 Millionen Euro verdoppeln. Das sind gute Nachrichten für die regionale Bauwirtschaft.“

55 Millionen Euro: LEADER-Richtlinie in Kraft

Schwerin – Die neue LEADER-Richtlinie 2024 bis 2029 (LEADER-FöRL M-V) ist jetzt in Kraft getreten. Damit stehen 54,96 Millionen Euro aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zur Verfügung. Zusätzlich stellt das Land 2,5 Millionen Euro zur Sicherung der nationalen Kofinanzierung für Vorhaben privater Träger bereit.

Auf dieser Grundlage werden Vorhaben unterstützt, die einen Beitrag zur Umsetzung der Strategien für lokale Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern leisten. Am 31. März 2023 hat das LM 14 solcher Strategien genehmigt. Für jede genehmigte Strategie wird ein Grundbudget von 3 Millionen Euro bereitgestellt. 70 Prozent des verbleibenden Budgets werden nach dem Proportionalitätsprinzip aufgeteilt, bezogen auf die Einwohnerzahl (Stand 31.12.2021) des von der Strategie erfassten Gebietes und 30 Prozent in Abhängigkeit von der Qualität der Strategie.

Dabei erhalten lediglich die acht besten Strategien diesen „Qualitätszuschlag“. Damit stehen den lokalen Aktionsgruppen zwischen ca. 3,5 und 4,6 Millionen Euro für die Erfüllung ihrer Entwicklungsziele zur Verfügung.

„Mit LEADER unterstützen wir die engagierte und aktive eigenverantwortliche ländliche Entwicklung und stärken die regionale Identität. Die Zuwendung unterstützt Projekte, die die ländlichen Gebiete als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum sichern und weiterentwickeln. Damit tragen die Maßnahmen zu einer positiven Entwicklung der Agrarstruktur, zur Verbesserung der Infrastruktur und zu einer nachhaltigen Stärkung der Wirtschaftskraft vor Ort bei. Die lebendigen Ortskerne bleiben erhalten“, sagt Staatssekretärin Elisabeth Aßmann.

Sie ergänzt: „Schwerpunkt der Förderung sollen in dieser Förderperiode Vorhaben sein, die einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel leisten. Denn LEADER mit seiner engen Vernetzung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaft und Verwaltung ist prädestiniert dazu, einen aktiven Beitrag zur Umsetzung des Europäischen Green Deal zu leisten. Zu den vorrangigen Entwicklungszielen in den Strategien gehören aber auch die Digitalisierung und die nachhaltige Daseinsvorsorge.“

Die Höhe der Zuwendung ist auf 312.500 Euro begrenzt. Für produktive Investitionen ist der Fördersatz auf 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben begrenzt. Ausgenommen sind Vorhaben, die einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel leisten, die der Gesundheitsvorsorge und –Fürsorge dienen und Vorhaben, die Investitionen in Kinderbetreuungseinrichtungen und allgemeinbildende Schulen betreffen.

In der aktuellen Förderperiode wurden seit 2014 bisher 1.160 Vorhaben bewilligt. Die Zuwendung lag bei rund 129 Millionen Euro. Sie ermöglichte eine Gesamtinvestition in Höhe von rund 204 Millionen Euro (Stand: 3.7.23).

In der Förderperiode 2007 bis 2013 haben im ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommerns 13 Lokale Aktionsgruppen insgesamt 859 Vorhaben unterstützt. Mit diesen Vorhaben wurden Gesamtinvestitionen in Höhe von rund 112 Millionen Euro ermöglicht. Es wurden Fördermittel in Höhe von 75,2 Millionen Euro ausgezahlt.

Mögliche Kürzung der GRW

Meyer: Eine Kürzung der GRW schwächt in großem Maße die wirtschaftliche Entwicklung Ostdeutschlands

Schwerin – Nach aktuellen Meldungen beabsichtigt der Bundesfinanzminister für den Bundeshaushalt 2024 erhebliche Kürzungen im Bereich von Bund-Länder-finanzierten Förderprogramme.

„Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ ist unbestritten das wichtigste regionalpolitische und zielgenaueste Förderprogramm zum Ausgleich regionaler wirtschaftlicher Unterschiede für Ostdeutschland. Sie trägt durch die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen dazu bei, dass sich in wirtschaftlich strukturschwachen Regionen Einkommen und Wohlstand erhöhen.

Damit leistet die GRW einen bedeutenden Beitrag zum grundgesetzlichen Ziel der Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Eine Kürzung dieser Mittel würde demzufolge den wirtschaftlichen Entwicklungen in Ostdeutschland massiv schaden und dem grundgesetzlichen Ziel diametral entgegenwirken.

Dies kann und darf in keiner Weise der Wunsch eines Bundesministers sein“, forderte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Bereits für den Haushalt 2023 hat der Bund den Mittelansatz in der GRW um ca. 20 Prozent gegenüber dem Vorjahr gekürzt und damit entgegen der im Koalitionsvertrag verankerten Dynamisierung der GRW-Mittel gehandelt. Die GRW wird aktuell insbesondere bei Infrastrukturvorhaben stark nachgefragt. Allein dort zeichnet sich bereits jetzt für die Jahre 2023 und 2024 ein mögliches Bewilligungsvolumen von 190 Millionen Euro ab.

„Als Wirtschaftsministerium werden wir uns gemeinsam mit den Wirtschaftsressorts der anderen Bundesländer gegenüber der Bundesregierung gegen diese Kürzungspläne vehement und ganz deutlich aussprechen“, stellt Wirtschaftsminister Meyer klar.

Interreg-Programm VI A gestartet

Meyer: Grenzüberschreitende Zusammenarbeit weiter vertiefen – Förderanträge stellen

Schwerin – Im Rahmen des Kooperationsprogrammes Interreg VI A Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg/Polen 2021 bis 2027 können ab sofort Förderanträge gestellt werden.

„Wir starten den ersten Aufruf in der neuen Förderperiode. Für Mecklenburg-Vorpommern ist die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Polen und Brandenburg von enormer Bedeutung. Wir haben in den vergangenen Jahren durch den nachhaltigen Einsatz europäischer Fördermittel in unserem Land viel erreicht. Strategische Schwerpunkte der Landesentwicklung können wir gezielt durch grenzüberschreitende Kooperationen stärken und weiter ausbauen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Die Anträge für Projekte können bis Mittwoch, den 07. Juni 2023, eingereicht werden. Im Interreg-Programm der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Republik Polen (Westpommern) stehen in der EU-Förderperiode 2021 bis 2027 insgesamt 124,6 Millionen Euro EU-Mittel zur Verfügung. Das Budget für den ersten Aufruf umfasst insgesamt 51,34 Millionen Euro.

„Damit sollen Projekte aus den Bereichen Forschung und Innovation, Bildung, Anpassung an den Klimawandel, Naturschutz und Biodiversität, Kultur und nachhaltiger Tourismus sowie Kooperationen zur gemeinsamen Gestaltung einer grenzüberschreitenden Entwicklung gefördert werden. Eine bessere gemeinsame Teilhabe durch Sprache, Kultur und Tourismus stärkt das Vertrauen und fördert die grenzüberschreitende Entwicklung. Klimawandel, Natur- und Umweltauswirkungen kennen keine Grenzen. Diese Herausforderungen gilt es gemeinsam zu gestalten“, so Wirtschaftsminister Meyer.

Ab sofort können Förderanträge gestellt werden, die ausschließlich online über das elektronische System Jems (joint electronic monitoring system) einzureichen sind. Der Förderantrag muss in den beiden Programmsprachen Deutsch und Polnisch ausgefüllt werden, wobei beide Sprachversionen inhaltlich gleich sein müssen. Das elektronische Datenaustauschsystem Jems sichert einen schnellen und unkomplizierten Informationsaustausch zwischen Begünstigten und Programmbehörden.

Der Zugang zum Jems erfolgt über https://jems-interreg6a.net/ oder über die Programm-Website: www.interreg6a.net. Anträge können vorab mit Hilfe des Offline-Antragsformulars vorbereitet werden unter https://www.interreg6a.net/antragstellung/

Grundregel im Programm ist, dass immer mindestens ein polnischer und ein deutscher Partner am Projekt teilnehmen muss. Projektpartner können sowohl öffentliche als auch private Organisationen sein.

Die Projektpartner benennen einen federführenden Partner, den Leadpartner. Antragsberechtigte sowie förderfähige Partner können unter anderem große, aber auch kleine und mittlere Unternehmen sowie lokale, regionale oder nationale Behörden, Infrastruktur- und Dienstleistungsanbieter, Hochschul- und Forschungseinrichtungen, Wirtschaftsförderungseinrichtungen, Krankenhäuser und medizinische Einrichtungen sowie Bildungs-/Ausbildungszentren und Schulen sein.

Die Projekte können eine Unterstützung in Höhe von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben erhalten. Für die Projektvorbereitungskosten kann ein Pauschalbetrag in Höhe von 10.560,00 Euro beantragt werden.

Die Entscheidung über die Projektauswahl fasst gemeinsam der Begleitausschuss des Kooperationsprogramms Interreg VI A Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg/Polen 2021 bis 2027. Der Termin wird nach dem Abschluss des Aufrufverfahrens festgelegt und ist für November 2023 geplant.

Alle Informationen zur Ausschreibung im Überblick auf der Programmwebsite: https://www.interreg6a.net/call-01/

In der vergangenen EU-Förderperiode 2014 bis 2020 ist zum Beispiel in rund 60 Projekten die Qualität und Dichte des grenzüberschreitenden Straßen- und Radwegenetzes nachhaltig verbessert worden. Dafür wurden bauliche Maßnahmen auf rund 50 km im Grenzraum erfolgreich durchgeführt

. Darüber hinaus nahmen rund 12.000 Menschen an unseren gemeinsamen Aus- und Weiterbildungsprogrammen zur grenzüberschreitenden Förderung von Jugendbeschäftigung, Bildungsangeboten und Berufs- und Hochschulbildung teil. Vorzeigeprojekte, wie der „Integrierte grenzüberschreitende Rettungsdienst“, das „Telemedizinisch integrierte, deutsch-polnische Kinderkrebszentrum“ oder die Initiative „Nachbarspracherwerb von der Kita bis zum Schulabschluss“ erzielen eine große Wirkung.

EU-Pläne für Sanierungszwang

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat sich gegen den vom EU-Parlament befürworteten Zwang zur energetischen Sanierung von Häusern ausgesprochen.

„Das wäre Klimaschutz mit der Brechstange. Ein Sanierungszwang würde Ostdeutschland besonders hart treffen. Bei uns sind die Einkommen niedriger als in den westdeutschen Ländern. Gleichzeitig ist die Zahl der Häuser, die einer energetischen Sanierung bedürfen, besonders hoch. Es geht nicht, dass Klimaschutzmaßnahmen beschlossen werden, die sich viele Menschen gar nicht leisten können“, erklärte die Ministerpräsidentin.

„Es wäre besser, auf freiwillige Lösungen und Anreizsysteme zu setzen. Klimaschutz wird nur gelingen, wenn wir die Menschen dabei mitnehmen“, sagte die Ministerpräsidentin weiter.

„Ich bin sehr dankbar, dass Bundesministerin Geywitz den Plänen aus dem EU-Parlament deutlich widersprochen hat. Die meisten Menschen wollen Klimaschutz. Dann brauchen wir Angebote statt Verbote. Mecklenburg-Vorpommern wird das Thema auch in die Ost-MPK einbringen, um eine gemeinsame Position der ostdeutschen Bundesländer zu entwickeln“, so Schwesig.

Tag des Europäischen Notrufs

Mit der 112 und per App schnell Leben retten

Schwerin – Innenminister Christian Pegel nimmt den Europäischen Tag des Notrufs am 11. Februar zum Anlass, um auf die einheitliche Notrufnummer 112 aufmerksam zu machen. „Diese kostenlose Notfallnummer kann nicht nur in Deutschland Leben retten, sondern gilt in allen EU-Ländern“, so Minister Pegel.

Ob im Winterurlaub auf der Ski-Piste oder im Sommerurlaub am Strand, ist wichtig zu wissen, welche Nummer für polizeiliche oder medizinische Hilfe gewählt werden kann. Ein Notruf kann ohne Vorwahl von jedem Mobil- oder Festnetzgerät abgesetzt werden. Anrufer werden dann sofort mit der örtlichen Rettungsleitstelle verbunden, die durch Polizei, Rettungsdienst oder Feuerwehr betreut wird.

Wichtig ist, dass die Anrufer den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Rettungsleitstelle alle wichtigen Informationen zur Notsituation schildern, um möglichst schnell Hilfe zu leisten: „Merken Sie sich dafür am besten die fünf W’s: Wo? Wer? Was? Wie viele? Warten auf Rückfragen! Erst wenn die Helfer der Leitstelle erklären, dass alle nötigen Informationen vorhanden sind, dürfen Sie auflegen. Damit sind Sie als Notrufabsender der erste wichtige Akteur in der Rettungskette – und können Leben retten“, so Christian Pegel.

Noch schneller kann seit September 2021 mit der Notruf-App „nora“ ein Notruf abgesetzt werden. Betroffene können mithilfe von „nora“ den Notruf an die zuständigen Leitstellen von Feuerwehr und Polizei absenden und per Chat mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kommunizieren. Die App ist deshalb gerade für Menschen mit Hör- oder Sprachbehinderungen eine wichtige Ergänzung zum Sprachnotruf (weitere Informationen unter www.nora-notruf.de).

„Die App erleichtert auch Ausländern mit nicht so guten Deutschkenntnissen, im Notfall die Einsatzleitstellen von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst schnell und direkt zu erreichen“, sagt Landesinnenminister Christian Pegel und begründet: „Um einen Notruf über die App abzusetzen, können Sie einfach auf gut verständliche Symbole im Display Ihres Geräts drücken und müssen nicht mehr sprechen. Das senkt zudem die Hemmschwelle für Ausländer – Flüchtlinge wie auch Touristen –, die sich vielleicht aufgrund der Sprachbarriere nicht trauen, einen Notruf zu senden.“ „Nora“ kann zudem „stille Notrufe“ absenden im Fall einer Bedrohung, in dem ein Notruf möglichst unbemerkt bleiben soll. Die Anwendung wurde federführend durch das Ministerium des Innern Nordrhein-Westfalen, bundesweit und stellvertretend für alle Länder entwickelt.

Seit 1991 gilt in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und in einigen weiteren Ländern die einheitliche Notrufnummer 112. Im Falle einer Notsituation muss in allen europäischen Ländern nur noch eine Rufnummer gewählt werden. Sowohl über das Festnetz als auch über alle Mobilfunknetze erreichen Hilfesuchende europaweit über diese Nummer gebührenfrei und direkt die Feuerwehr, Rettungsdienste oder die Polizei. Deshalb haben die
Europäische Kommission und das Europäische Parlament mit dem Rat der Europäischen Union im Jahr 2009 den 11. Februar zum „Europäischen Tag des Notrufs 112“ erklärt.

In Mecklenburg-Vorpommern werden sechs integrierte Rettungsleitstellen betrieben, die oft Teil von Leitstellen für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst sind. Die Standorte sind Bad Doberan, Greifswald, Schwerin, Rostock, Stralsund und Wulkenzin. Die Leitstelle Schwerin ist die einzige Regionalleitstelle in MV. Sie werden teilweise kreisübergreifend tätig. Rettungsleitstellen sind ständig besetzt. Für jede Leitstelle ist ein Ärztlicher Leiter des Rettungsdienstes berufen worden.

Förderung aus ELER-Programm

Schwerin – Der Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Loitz, die Herrichtung einer Grünfläche an der Lauterbacher Straße in Putbus und die Sanierung des Orgelmuseums in Malchow werden nach dem 9. Projektauswahllauf des europäischen Programms „Ländliche Entwicklung“ im Bereich „Nachhaltige Entwicklung kleinstädtisch geprägter Gemeinden im ländlichen Raum“ (LEFDRL M-V) gefördert. Damit neigt sich das Programm, das seit 2014 läuft, dem Ende entgegen.

„Die Förderung in diesem Programm zielt darauf ab, die Lebensqualität ländlicher Räume durch die Aufwertung des Umfeldes zu verbessern. Dabei stand im Förderbereich 1, das das für Bau zuständige Ministerium verantwortet, die Sicherung der Daseinsvorsorge durch die Anpassung der sozialen Infrastrukturen im Vordergrund“, so Bauminister Christian Pegel. Insgesamt seien 67 Förderanträge eingegangen. „In diesem Programm haben wir kleine Städte des Landes mit insgesamt rund 63 Millionen Euro unterstützen können“, so Pegel.

Die zur Förderung ausgewählten Projekte des gesamten Programms verteilen sich wie folgt auf die Landkreise: Vorpommern-Rügen 3, Vorpommern-Greifswald 7, Mecklenburgische Seenplatte 23, Rostock 8, Ludwigslust-Parchim 19, Nordwestmecklenburg 4. Bewilligt wurden bislang 53 Projekte.

Besuch in Brüssel

Schwesig und Martin machen sich bei der EU für Mecklenburg-Vorpommern stark

Schwerin – Zu Gesprächen auf europäischer Ebene reisen Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und die Ministerin für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten heute nach Brüssel.

Auf dem Programm stehen Gespräche mit der Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen, dem Exekutiven Vizepräsidenten Frans Timmermans und der Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments Katarina Barley.

Außerdem wird die Ministerpräsidentin eine Rede im REGI-Ausschuss des EU-Parlaments halten und mit Parlamentarierinnen und Parlamentariern diskutieren. Nach der Reise des gesamten Kabinetts Ende September ist es der zweite Besuch der Ministerpräsidentin in Brüssel in dieser Wahlperiode. Für Europaministerin Martin ist es bereits der vierte Arbeitsbesuch bei der EU.

„Europa ist von großer Bedeutung für Mecklenburg-Vorpommern. Seit der Deutschen Einheit sind rund 10 Milliarden Euro nach Mecklenburg-Vorpommern geflossen, darunter die EU–Mittel für den EFRE, den ESF sowie den ELER. Dass Mecklenburg-Vorpommern sich seit der Deutschen Einheit gut entwickelt hat, verdanken wir auch die Unterstützung der EU“, betonte die Ministerpräsidentin.

Die EU ist aber mehr als Geld aus Strukturfonds. Es geht um gute Arbeitsplätze, um gleichwerte Lebensverhältnisse, um gerechte Löhne, soziale Gerechtigkeit, um gute Lebens- und Arbeitsbedingungen für alle Regionen in der EU. Wir wollen in Brüssel an höchster Stelle für Mecklenburg-Vorpommern werben, zum Beispiel für den Ausbau der erneuerbaren Energien, weitere Wirtschaftsförderung und die Zusammenarbeit im Ostseeraum.“

Wir verstärken unsere Präsenz in Brüssel, denn wir wollen die erfolgreiche Aufbauleistung der zurückliegenden drei Jahrzehnte mit neuen Perspektiven weiterentwickeln“, erklärt Europaministerin Martin.

„Etwa 6.000 Unternehmen und 30.000 Arbeitsplätze sind in dieser Zeit dank der EU-Förderung entstanden. Mecklenburg-Vorpommern ist das Tor Deutschlands zur Ostsee. Wir werden die großen im Ostseeraum liegenden Potenziale nutzen und dafür die länderübergreifende Zusammenarbeit im Ostseeraum weiter ausbauen. Dabei geht es vor allem auch darum, die aktuelle Energie- und Sicherheitskrise gemeinsam zu bewältigen.

In Brüssel führen wir dazu Gespräche mit Mitgliedern des Europäischen Parlaments aus den Ostseeanrainern der EU. Unser Ziel ist es, unsere Region auch in Brüssel noch stärker zu vernetzen, Kontakte in Brüssel zu pflegen und neue zu knüpfen.“

Zukünftige Fischereiförderung

Schwerin – Die EU-Kommission hat das Programm Deutschlands für den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) genehmigt hatte. Damit sei nun der Weg frei, die im Rahmen dieses Programms möglichen Vorhaben umzusetzen, erklärt Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus.

„Deutschland werden insgesamt 211,8 Mio. EUR an EU-Mitteln aus dem Programm zur Verfügung stehen, davon sind immerhin rd. 46,9 Mio. EUR für Mecklenburg-Vorpommern vorgesehen,“ erklärt Backhaus, der die Genehmigung mit Erleichterung aufnimmt:

„Neben MV nehmen neun Länder sowie der Bund am Programm teil. Im Rahmen des Programms werden vier spezifische Ziele verfolgt (in Klammern die für MV geplanten Budgets an EU-Mitteln):

  1. Förderung einer nachhaltigen Fischerei und der Wiederherstellung und Erhaltung der aquatischen biologischen Ressourcen (20,6 Mio. EUR),
  2. Förderung nachhaltiger Aquakulturtätigkeiten sowie der Verarbeitung und Vermarktung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur und damit Beitrag zur Ernährungssicherheit der Union (15,56 Mio. EUR),
  3. Ermöglichung einer nachhaltigen blauen Wirtschaft in Küsten-, Insel- und Binnengebieten und Förderung der Entwicklung von Fischerei- und Aquakulturgemeinschaften (5,1 Mio. EUR) und
  4. Stärkung der internationalen Ozean-Governance und Ermöglichung, dass Meere und Ozeane sicher, sauber und nachhaltig bewirtschaftet werden (3,0 Mio. EUR)“, so der Minister.

Kalkuliert sei in MV ein Betrag von bis zu rd. 2,64 Mio. EUR als sog. Technische Hilfe für die Administration des Programms. Die Nutzbarkeit dieser Mittel richte sich allerdings nach der effektiven Umsetzung in den vier spezifischen Zielen und erreicht maximal 6 Prozent davon.

Grundsätzlich bestehe ein Erfordernis zur Kofinanzierung der EU-Mittel mit nationalen Mitteln im Verhältnis 70 zu 30. Die ebenfalls grundsätzlich als Zuschüsse vorgesehenen Fördermittel seien zur Unterstützung privater und öffentlicher Träger gedacht, die jeweils eigene Mittel einbringen.

„Kalkulatorisch sind im Rahmen des Programms bis 2029 – nominell bis 2027 plus zwei Jahren zu Abwicklung – damit sind Vorhaben mit einem Volumen von bis zu 85 Mio. EUR in MV möglich. Das Land wird sich hieran mit bis zu 12,7 Mio. EUR an Landesmitteln finanziell beteiligen“, sagt der Minister und fährt fort:

„Hauptinstrument zur Umsetzung des Programms in MV wird wieder eine Förderrichtlinie des LM sein, die nunmehr zeitnah in die Anhörung der Verbände und Steakholder im Land gehen wird. Im Anschluss erfolgt die Beteiligung der anderen Ressorts sowie des Landesrechnungshofes. Grundsätzlich wird die Richtlinie an der aus dem EMFF bekannten Landesförderrichtlinie ausgerichtet sein. LM strebt an, in die Förderung nach dem EMFAF noch im zweiten Quartal 2023 einsteigen zu können. Da parallel bis Ende 2023 auch das Vorgängerprogramm EMFF läuft, bestünde eine Überlappung und ein weitgehend lückenloser Übergang zwischen beiden Förderperioden.

Auch inhaltlich wird es viele Übereinstimmungen zum Vorgängerprogramm geben, da sich die fischerei- und hierauf bezogenen beihilferechtlichen Bedingungen der EU grundsätzlich nicht geändert haben. Aufgrund der Programmatik auf EU-Ebene und der veränderten politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wird allerdings ein verstärktes Augenmerk auf folgende Aspekte gerichtet sein: Grüner Deal, „Vom Hof auf den Tisch“, Biodiversitätsstrategie, Klimaneutralität, integrierte Meerespolitik, aber auch Innovation, Digitalisierung, Resilienz, Energiesicherheit. Diese neuen Aspekte sollen sich auch in den Projektauswahlkriterien widerspiegeln, die mit der EU-Kommission noch abgestimmt werden.

Ein wesentlicher Schwerpunkt im spezifischen Ziel 1 werden in MV Maßnahmen zur Unterstützung der wirtschaftlich akut bedrohten Küstenfischerei sein. Hier ist 2022 in Abstimmung der Länder SH und MV mit dem Bund bereits ein Vorgriff auf den EMFAF zur Finanzierung von Maßnahmen der zeitweiligen Stilllegung erfolgt, die indirekt der Stützung der Bestände von Dorsch und Hering dient. Auch für Maßnahmen, die direkt der Erhaltung der Fischbestände dienen sollen, sind wieder erhebliche Mittel eingeplant, darunter für Fischarten wie Aal, Hering, Stör.

Im Rahmen des spezifischen Ziels 2 sollen im neuen Programm verstärkt investive Maßnahmen der Aquakultur unterstützt werden. Wesentlicher Teil sollen Maßnahmen zur Sicherung der Produktion durch den Einsatz erneuerbarer Energien (vor allem Photovoltaik) sein. Die Ausrichtung aus dem EMFF auf innovative Vorhaben soll in angemessenem Umfange fortgeführt werden.

Das spezifische Ziel 3 wird angesichts der Budgets und Bedarfe in DEU neuerlich durch die Unterstützung der Fischwirtschaftsgebiete geprägt sein. Hier wird noch im Dezember der Aufruf des LM zur Einreichung von Strategien erfolgen; die Auswahl ist im 2. Quartal 2023 vorgesehen. Es besteht die Hoffnung, dass hier künftig alle Regionen an der Küste einbezogen werden können, wodurch auch über die eigentliche Fischerei hinausgehende Vorhaben, die nach dem bottom up-Prinzip ausgewählt werden, mit positiven Wirkungen für den Sektor und die jeweilige Region ermöglicht werden.

Schließlich werden drei größere Vorhaben zur Meeresüberwachung bzw. zur Verbesserung der Wissensbasis im Küstenmeer MV im spezifischen Ziel 4 angepeilt“, so der Minister abschließend.

Aufruf zur Teilnahme am EU-Schulprogramm

Schwerin – Das EU-Schulprogramm wird in Mecklenburg-Vorpommern im Schuljahr 2023/2024 fortgeführt. Schülerinnen und Schüler erhalten auch in der nächsten Runde kostenlose Milch, Obst und Gemüse sowie die Finanzierung von begleitenden pädagogischen Maßnahmen. Das Angebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 sowie an Förderschulen.

Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus lobt das Programm als Gewinn für die Schulkinder des Landes: „Beim EU-Schulprogramm profitieren die Schülerinnen und Schüler gleich in mehrfacher Hinsicht. Zum einen bekommen sie jeden Tag und unabhängig vom Elternhaus hochwertige Lebensmittel mit Nährstoffen, die sie für eine gute Entwicklung benötigen. Und zum anderen beinhaltet das Programm auch spannende pädagogische Inhalte. So erlernen sie auch die landwirtschaftlichen Ursprünge der Produkte und sie werden an gesunde Essgewohnheiten herangeführt.“

Den Schülerinnen und Schülern werden wöchentlich frische und regionale Produkte wie Trinkmilch ohne Zusätze und Obst oder Gemüse kostenlos angeboten. Das Programm bietet zudem die Möglichkeit, Wissen um die Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung von Lebensmitteln sowie zur gesunden Ernährung zu vermitteln oder landwirtschaftliche und ernährungs­wirtschaftliche Betriebe zu besuchen. Dazu werden den teilnehmenden Schulen pädagogische Begleitmaß­nahmen zur Unterstützung angeboten. Seit dem Schuljahr 2017/2018 wird das Programm erfolgreich umgesetzt.

Die Vorbereitung für die Fortsetzung des Programms auch im kommenden Schuljahr bedarf eines hohen zeitlichen Vorlaufs. Deshalb werden interessierte Schulen schon jetzt aufgefordert, sich bis zum 31.01.2023 für die Teilnahme am Programm zu bewerben.

Die erfolgreiche Teilnahme am EU-Schulprogramm setzt voraus, dass die teilnehmenden Schulen über ein Gesamtkonzept zur Bildung und Förderung gesunder Lebensweisen und Ernährung verfügen. Angaben dazu werden im Bewerbungsformular abgefragt.

Die Auswahlkriterien sowie das Bewerbungsformular finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt unter:

http://regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Landwirtschaft/Landwirtschaft/EU-Schulprogramm/

Aufgrund der finanziellen Begrenzung des Programms können gegebenenfalls nicht alle Bewerbungen berücksichtigt werden. In diesem Fall wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Dazu werden alle Bewerbungen bewertet und gewichtet. Antragsberechtigt sind auch die Schulen, die bereits am EU-Schulprogramm teilgenommen haben.

Die Bewerbungen sind vollständig und formgebunden bis zum 31. Januar 2023 einzusenden an:

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern,

– Referat 320 -,  Paulshöher Weg 1,

19061 Schwerin

oder gerne auch per E-Mail an: h.rentz@lm.mv-regierung.de

Neue GAP-Förderperiode ab 01.01.2023

Schwerin – Heute hat die EU-KOM den nationalen GAP-Strategieplan bestätigt. Minister Dr. Backhaus äußert sich erleichtert: „Ich freue mich, dass die EU-KOM nach den Jahren der Erarbeitung des GAP-Strategieplans, dem Ringen um die Inhalte und nicht zu vergessen, die Finanzen, dem deutschen nationalen GAP-Strategieplan nach ein-gehender Prüfung zugestimmt hat.

Hinter uns liegt ein intensiver Austausch zwischen dem Bund und den einzelnen Ländern und der EU-KOM. Ich bin erleichtert, dass die EU-KOM die Vorhaben in der neuen Förderperiode in Deutschland und jedem einzelnen Bundesland unterstützt. Das ist ein gutes Zeichen für die Zukunft der Landwirtschaft, des ländlichen Raums und der Natur und Umwelt in unserem Bundesland.“

Jeder Mitgliedstaat der EU ist dazu verpflichtet, einen eigenen Strategieplan für die konkrete nationale Umsetzung der übergeordneten, europäischen Ziele der GAP zu erarbeiten. Zu den Zielen gehört beispielsweise die Förderung eines intelligenten, wettbewerbsfähigen, krisenfesten und diversifizierten Agrarsektors, der die langfristige Ernährungssicherheit gewährleistet, aber auch die Unterstützung und Stärkung von Umwelt­schutz, einschließlich der biologischen Vielfalt. Dieser stellt die Grundlage der Agrarförderung für die Jahre 2023 bis 2027 dar.

Insgesamt stehen Mecklenburg-Vorpommern bis 2027 für die Direktzahlungen jährlich ca. 320 Mio. € zur Verfügung. Für die Förderung im Rahmen des ELER stehen EU-Mittel ca. 653 Mio. € im Zeitraum bis 2027 bereit. Darunter ca. 297 Mio. € für Umwelt- und Klimaleistungen. Allein für den Ökolandbau sind 123 Mio. € vorgesehen. Für Investi­tionen in die ländliche Entwicklung sind 92,5 Mio. € geplant.

Einschließlich der nationalen Kofinanzierungsmittel stehen für M-V dann 956 Mio. € für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum bis 2027 zur Verfügung.

„Für die Landwirtinnen und Landwirte ist es wichtig, dass die Anträge gestellt werden können und dass sie die Sicherheit haben, dass der GAP-Strategieplan ge-nehmigt wurde. Das ist die Grundlage für alles Weitere. Das Antragsverfahren haben wir am letzten Donnerstag freigegeben. Parallel arbeitet mein Haus weiter daran die rechtlichen Grundlagen für die weitere Umsetzung zu schaffen.“, so Backhaus.

Auf die Landwirtschaft kommen ab 2023 ein paar Neuerungen zu, wie die neue erweiterte Kondi­tionalität. Diese umfasst alle einzuhaltenden Mindestanforderungen für den Erhalt von Direkt­zahlungen (GLÖZ und GAB-Standards). Neu sind auch die Eco-Schemes (Öko-Regelungen) in der ersten Säule. Diese Maßnahmen sind einjährig und freiwillig für die Landwirtinnen und Landwirte.

Eine weitere Neuerung ist die gekoppelte Einkommensstützung für Mutter­kühe, Schafe und Ziegen. In der zweiten Säule müssen laut GAP-Strategieplanverordnung insgesamt 35 % der E-LER-Mittel für umwelt- und klimabezogene Leistungen verwendet werden. MV hat allerdings fast 46 % der ELER-Mittel dafür eingeplant, da auch neue Maßnahmen wie Ausgleichszahlungen in NATURA-2000-Gebieten aufgenommen wurden.

„In der zweiten Säule setzen wir in MV auf altbewährte, etablierte Programme, aber auch auf neue Programme, die dabei unterschützen, den Klimawandel aufzuhalten und Biodiversität zu fördern“, betont der Minister.

Deshalb hat MV Interventionen wie den Anbau von Paludikulturen, die Moorschonende Stauhaltung, aber auch die Förderung von Extensiväckern mit doppeltem Reihenabstand oder mehrjährige Wildblumenäcker sowie die Förderung von vielfältigen Kulturen mit groß-körnigen Leguminosen im GAP-Strategieplan angemeldet. Neu ist außerdem, dass im Ökolandbau beim Dauergrünland speziell tierhaltende Betriebe unterstützt werden, als Anerkennung für die Leistung der Tiere für die Biodiversität und den Humusaufbau.

Auftakt für neue EU-Förderperiode

Startschuss für Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und Europäischen Sozialfonds Plus

Rostock – Heute hat in Rostock die gemeinsame Auftaktveranstaltung des EFRE und des ESF für die EU- Förderperiode 2021 bis 2027 stattgefunden. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand die Ausgestaltung der Programme für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus). Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte hat gemeinsam mit Vertretern der EU-Kommission und den Wirtschafts- und Sozialpartnern den Startschuss für die neue Förderperiode gegeben.

„Der Einsatz der EU-Fonds zielt darauf ab, den Zusammenhalt in Europa zu stärken, undzwar in wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Hinsicht. Dazu sollen wirtschaftlich schwächere Regionen an die Wirtschaftskraft der stärkeren Regionen herangeführt werden, um einen Ausgleich bei den Lebensverhältnissen zu bewirken. Wir freuen uns, dass dank der Unterstützung der EU-Kommission viele Projekte in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt werden können“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte im Fraunhofer-Institut für Großstrukturen in der Produktionstechnik IGP, wo der feierliche Auftakt für die beiden Strukturfonds stattfand.

Im Bereich des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung stehen Mecklenburg-Vorpommern in der neuen Förderperiode Mittel in Höhe von ca. 924,5 Millionen Euro zur Verfügung. Im Vergleich zur vorherigen Förderperiode erhöht sich die aus nationalen Mitteln zu erbringende Kofinanzierung von 20 Prozent auf 40 Prozent, sodass sich das Gesamtprogrammvolumen auf circa 1,54 Milliarden Euro beläuft. „Die deutliche Erhöhung der zu erbringenden Kofinanzierung stellt die Fördermittelempfänger und das Land vor eine große Herausforderung, die im Hinblick auf die derzeitigen Krisen nochmals ambitionierter erscheint“, sagte Schulte weiter.

Die EFRE-Mittel werden schwerpunktmäßig für Investitionen in Bildung, Forschung und Innovation sowie zur Erreichung der nationalen und europäischen Energie- und Klimaziele eingesetzt. „Die Unterstützung von Forschung und Entwicklung erhält im neuen Programm einen noch größeren Anteil als bisher. Vorgesehen sind hier insbesondere die Unterstützung der einzelbetrieblichen Forschung und der Verbundforschung – der Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft. Auch die gewerbliche Wirtschaft wird weiter unterstützt. Dabei wird ebenfalls das Thema Innovation im Fokus stehen“, erläuterte Wirtschaftsstaatssekretär Schulte weiter.

Die Bereitstellung von Risiko- und Wagniskapital bildet ebenfalls ein wichtiges Element des EFRE-Einsatzes und wird in der neuen Förderperiode ausgeweitet. Die Mittel zur Unterstützung von Energieeffizienzmaßnahmen sowie zur Entwicklung intelligenter Energiesysteme, Netze und Speichersysteme werden ebenfalls nochmals aufgestockt. Neu im EFRE-Programm sind die Instrumente des Moorschutzes sowie der Waldmehrung und des Umbaus von Landeswaldflächen zu klimaangepassten Wäldern. Damit wird ein unmittelbarer Beitrag zur Reduzierung der CO2-Emissionen geleistet.

Im Bereich des Europäischen Sozialfonds Plus stehen Mecklenburg-Vorpommern in der neuen EU-Förderperiode Mittel in Höhe von circa 334 Millionen Euro zur Verfügung. Aufgrund des erhöhten Kofinanzierungssatzes von 40 Prozent ergibt sich ein Gesamtprogrammvolumen von circa 556 Millionen Euro.

Die ESF Plus-Mittel werden in drei Handlungsfeldern eingesetzt. Im Handlungsfeld 1 liegt der Schwerpunkt der Förderung auf den Maßnahmen im Bereich Entrepreneurship und Existenzgründungen sowie Qualifizierung und berufliche Weiterbildung. In der neuen Förderperiode werden nunmehr auch Maßnahmen im Bereich der Digitalisierung unterstützt. In diesem Handlungsfeld erfolgt auch die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter sowie das neu im ESF Plus aufgegriffene Thema der Fachkräftesicherung in den Gesundheitsberufen.

„Mit den Mitteln können wir die Herausforderungen des demografischen Wandels noch besser angehen. Gerade die Themen Nachwuchskräftegewinnung, Fachkräftesicherung und Digitalisierung sind drängende Aufgaben für Unternehmen und ihre Beschäftigten in Mecklenburg-Vorpommern“, erläuterte Schulte weiter.

Im Handlungsfeld 2 liegt der Schwerpunkt im Bereich der Maßnahmen im schulischen Umfeld und der beruflichen Orientierung. Das Handlungsfeld 3 hat als Schwerpunkt die Förderungen im Bereich der sozialen Inklusion und der Integration von Geflüchteten sowie der Bekämpfung von Kinderarmut.

„Mit Unterstützung der Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und dem Europäischen Sozialfonds Plus können wir die Wirtschaftsstruktur unseres Landes stärken und die Beschäftigungssituation weiter verbessern“, machte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte in Rostock abschließend deutlich.

Deutsch-polnische Zusammenarbeit

Brüssel – Zum Abschluss ihres Brüssel-Besuchs ist die Landesregierung gestern mit Karl-Heinz Lambertz, dem Präsidenten des Parlaments der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens zusammengekommen. An der Beratung nahm per Video auch der Landrat des Kreises Vorpommern-Greifswald Michael Sack teil. Der Kreis Vorpommern-Greifswald und die überwiegend deutschsprachige Provinz Ostbelgien arbeiten seit vielen Jahren zusammen.

„Wir haben uns am Beispiel Ostbelgiens angeschaut, wie grenzüberschreitende Zusammenarbeit noch besser funktionieren kann. Ostbelgien arbeitet mit den angrenzenden deutschen Regionen in einem Europäischen Verbund territorialer Zusammenarbeit zusammen. Das bedeutet, dass viele Entscheidungen von grenzübergreifender Bedeutung gemeinsam auf regionaler Ebene getroffen werden. Eine solche Zusammenarbeit möchten die Pomerania und der Landkreis Vorpommern-Greifswald gern auch im deutsch-polnischen Grenzgebiet aufbauen. Diesen Vorschlag unterstützen wir. Gemeinsam mit den polnischen Nachbarn können wir so die florierende Metropolregion Szczecin fördern und entwickeln“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

„Natürlich ist es bis zur Schaffung einer solchen Institution noch ein weiter Weg. Deshalb sind das Interesse des Landes und die frühzeitige Unterstützung ganz wichtiger Rückenwind dafür. Die Erfahrung unserer belgischen Partner wird in die Entstehung aktiv mit einfließen. So kann die grenzüberschreitende Zusammenarbeit vor Ort noch verbindlicher gefördert werden“, sagte Michael Sack im Anschluss an die Beratung.

Die Europäischen Verbünde für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) wurden geschaffen, um die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten oder deren regionalen und lokalen Behörden zu erleichtern. Durch die EVTZ wird es den Partnern ermöglicht, gemeinsame Projekte umzusetzen, Fachwissen auszutauschen und die Raumplanung besser zu koordinieren.