200.000 Gäste in der MV-Halle

Grüne Woche: Minister zieht positives Fazit 

Berlin – Auf Wiedersehen Grüne Woche: Das Land Mecklenburg-Vorpommern dankt den rund 60 teilnehmenden Unternehmen und Verbänden und allen Beteiligten hinter den Kulissen für die diesjährige erfolgreiche Präsentation auf der weltweit größten Ernährungsgütermesse in Berlin.

„Auch wenn das Land den Messeauftritt finanziell und organisatorisch maßgeblich unterstützt, so hängt der Erfolg der Länderhalle letztlich von den Kreationen und dem Engagement der Austellerinnen und Aussteller ab“, betonte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.

Die Messeleitung geht von insgesamt rund 275.000 Messebesucherinnen und -besuchern aus. Der MV-Halle haben ca. 200.000 Gäste einen Besuch abgestattet.

Minister Backhaus zieht eine positive Bilanz: „Von den Ausstellenden haben wir viel positives Feedback bekommen und das ist für mich, was zählt. Sie präsentieren unser Land und sind 10 Tage lang in direktem Kontakt mit den Gästen.

Dabei geht es nicht ausschließlich um größtmöglichen Umsatz, sondern auch um die nachhaltige Werbung für unsere Produkte, unsere Natur und unsere touristischen Angebote. Der Erfolg dieser Mischung kann auch an den Verkaufszahlen abgelesen werden. So sind beispielsweise rund 20.000 Liter Bier und 40.000 Fischbrötchen über die Theke gegangen.

Ziel des Hallenkonzeptes ist es, die Besucherinnen und Besucher auch über die Messe hinaus für einen Besuch in unserem schönen Bundesland zu begeistern. Ich denke, der Samen ist gesät und ich bin davon überzeugt, dass wir in diesem Jahr wieder sehr gute Buchungszahlen erreichen werden.“

In Gesprächen mit den Ausstellenden ist laut Backhaus auch deutlich geworden, dass in diesem Jahr sogar bessere Geschäfte gemacht wurden, als vor der Corona-Pandemie: „Das zeigt, die Menschen möchten wieder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen und in eine gute Zeit und gutes Essen investieren“, sagte er weiter. Das Land nimmt aber auch zur Kenntnis, dass die Umsätze in diesem Jahr nicht ganz so gut waren, wie im Vorjahr.

Die Erklärung hierfür ist einfach: „Die Grüne Woche 2023 stand aufgrund der Energiekrise bis zuletzt auf der Kippe. Viele Staaten und auch Bundesländer hatten ihre Teilnahme abgesagt. Es gab deutlich weniger Hallen, die Konkurrenz war somit kleiner.

Es gab nur einen Rundgang, der jeden Gast automatisch durch die MV-Halle navigiert hat. Auch damals konnten die Ausstellenden mit ihren Angeboten punkten und überdurchschnittliche Gewinne einfahren“, erläuterte Backhaus.

Die Reaktionen der Ausstellenden – damals wie heute – bestätigen die Minister Backhaus darin, dass die Grüne Woche vieler Unkenrufe zum Trotz mehr ist, als nur eine Fress-Meile.

„Auf der Grünen Woche ging es immer ums Essen – das gilt auch heute noch. Aber in den zurückliegenden Jahren hat sich viel verändert. Zum Genießen gehört immer häufiger auch das Bewusstsein für gesunde, regionale und umweltschonend produzierte Lebensmittel. Auch in diesem Jahr konnten wir wieder zeigen, welche enorme Entwicklung unser Land seit der Wende genommen hat. Wir sind das Land zum Leben und stehen für eine starke Land- und Ernährungswirtschaft.“

Urteil ist starkes Signal

Innenminister Christian Pegel zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts: „Starkes Signal für alle demokratischen Kräfte“

Schwerin Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass die Partei „Die Heimat“, vormals: Nationaldemokratische Partei Deutschlands – NPD, für die Dauer von sechs Jahren von der staatlichen Finanzierung nach § 18 Parteiengesetz (PartG) ausgeschlossen ist.

„Das ist ein starkes Signal für alle demokratischen Kräfte in unserem Land. Mit dem Wegfall der Finanzierung wird die Partei und damit deren Bedeutung für die rechtsextremistische Szene nicht nur auf Bundes-, sondern auch auf allen Landesebenen geschwächt. Rechtsextreme Tendenzen und menschenfeindliches Gedankengut hat in unserem Land keine Chance und darf deswegen auch keine staatliche Unterstützung bekommen. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik wurde ein solches Urteil gefällt“, sagt Landesinnenminister Christian Pegel heute in Schwerin und ergänzt: „Wir als Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern haben nicht nur die beiden Verbotsverfahren zur NPD initiiert und maßgeblich gefördert, sondern auch das jetzige Verfahren zum Ausschluss von der Parteienfinanzierung. Denn leider war die NPD, heute „Die Heimat“, über zwei Legislaturperioden hinweg im Landtag von MV vertreten (2006 bis 2016). Dank diesen Urteils werden kostenintensive Vernetzungsprojekte für die Partei erschwert und neue Projekte müssen mit eigenen Mittel finanziert werden. Bei den aktuell rückläufigen Mitgliederzahlen dürfte das nur noch schwer umsetzbar sein. Uns ist ein nachhaltiger Schlag gegen den Rechtsextremismus in unserem Land gelungen.“

Dies zeige deutlich, dass die freiheitlich-demokratische Grundordnung und das Grundgesetz wehrhaft ihren Feinden gegenüber seien, so der Minister. Er sei allen an den Verfahren Beteiligten dankbar für deren Engagement und Mitarbeit. „Ohne die Ermittlungsergebnisse aus den Polizei- und insbesondere den Verfassungsschutzbehörden hätten die Grundlagen für diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes gefehlt – die wehrhaften Institutionen des Rechtsstaates und der Demokratie haben wieder einmal deutlich gezeigt, wie sehr wir diese brauchen“, zeigte sich der Innenminister überzeugt.

Bei der Parlamentswahl 2021 konnte die NPD 0,8 Prozent der Stimmen erreichen und entging damit knapp den Anspruch auf staatliche Mittel, der ab 1 Prozent der Stimmen besteht. Der Wegfall der staatlichen Mittel in den darauffolgenden Jahren zeigte starke Auswirkungen. Der Aktionsradius der NPD wurde deutlich eingeschränkt. Dadurch, dass die NPD bei der jüngsten Bundestagswahl in MV unter 0,5 Prozent und bei der Landtagswahl unter 1,0 Prozent der Stimmen lagen, hätte sie bis zu den nächsten Wahlen 2025 bzw. 2026 keine staatlichen Finanzmittel erhalten. Davon unabhängig hat die NPD/Die Heimat aber auch weiterhin von Steuerbefreiungen für Parteien profitiert. Dem wurde jetzt für zunächst sechs Jahre ein Riegel vorgeschoben. Kläger in dem aktuellen Verfahren war der Bundesrat.

Die NPD versucht jedoch, sich an die Gegebenheiten anzupassen und gemäß ihrer Vier-Säulen-Strategie (u.a. „Kampf um die Parlamente“) den erneuten Einzug in den Landtag bei den kommenden Wahlen vorzubereiten. Der Zugang zu rechtlichen und finanziellen Privilegien scheint unvermindert einen hohen Stellenwert innerhalb der Partei einzunehmen. Die Bemühungen um den Einzug in den Landtag stehen dabei in Hinblick auf die demokratiefeindlichen Tendenzen und die eindeutige Ablehnung des demokratischen Parlamentarismus klar im Widerspruch zueinander.

Mit der Umbenennung in „Die Heimat“ im vergangenen Jahr wurde einmal mehr deutlich, dass die Partei ihre Bemühungen und Bestrebungen nicht aufgegeben hat. Das Bundesverfassungsgericht stellt zwar in seinem Urteil vom 17. Januar 2017 fest, dass ein Verbot der Partei, aufgrund fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Durchsetzung ihrer verfassungsfeindlichen Ziele nicht möglich sei. Es stellte aber auch eindeutig die extremistische und demokratiefeindliche Bestrebung der Partei fest. In der Zwischenzeit hat sich „Die Heimat“ in einer Vernetzungsrolle widergefunden. Ihre politischen Ziele lassen sich kaum erreichen.

„Die Heimat“ vernetzt rechtsextremistische Akteure über Partei- und Organisationsgrenzen hinweg. Veranstaltungen, Demonstrationen oder Trefforte werden durch Akteure der Partei „Die Heimat“ organisiert oder betrieben. Oftmals handelt es sich dabei um überregionale Anlaufpunkte für Rechtsextremisten. Im Zuge dieser Neuausrichtung sind hohe finanzielle Ressourcen notwendig.

Von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen

Karlsruhe – Mit heute verkündetem Urteil hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Partei Die Heimat (HEIMAT, vormals: Nationaldemokratische Partei Deutschlands – NPD) für die Dauer von sechs Jahren von der staatlichen Finanzierung nach § 18 Parteiengesetz (PartG) ausgeschlossen ist.

Art. 21 Abs. 3 Satz 1 Grundgesetz (GG) sieht den Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der staatlichen Teilfinanzierung vor. Ausgeschlossen sind Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Auf dieser Grundlage beantragten Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung, die Partei Die Heimat von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen.

Die Voraussetzungen eines Finanzierungsausschlusses gemäß Art. 21 Abs. 3 Satz 1 GG liegen vor: Die Partei Die Heimat missachtet die freiheitliche demokratische Grundordnung und ist nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Mitglieder und Anhänger auf deren Beseitigung ausgerichtet. Sie zielt auf eine Ersetzung der bestehenden Verfassungsordnung durch einen an der ethnischen „Volksgemeinschaft“ ausgerichteten autoritären Staat.

Ihr politisches Konzept missachtet die Menschenwürde aller, die der ethnischen „Volksgemeinschaft“ nicht angehören, und ist zudem mit dem Demokratieprinzip unvereinbar. Dass die Partei Die Heimat auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ausgerichtet ist, wird insbesondere durch ihre Organisationsstruktur, ihre regelmäßige Teilnahme an Wahlen und sonstigen Aktivitäten sowie durch ihre Vernetzung mit nationalen und internationalen Akteuren des Rechtsradikalismus belegt.

Die Entscheidung ist einstimmig ergangen.

Nach der Flut an der Ahr

Auszeichnung für Einsatzkräfte aus MV

Schwerin – Innenminister Christian Pegel hat heute an 31 Männern und Frauen von Feuerwehr, Polizei und Hilfsorganisationen aus Mecklenburg-Vorpommern die „Fluthilfemedaille 2021“ überreicht.

„100 haupt- und ehrenamtliche Einsatzkräfte aus Mecklenburg-Vorpommern haben bei der Bewältigung der außergewöhnlichen Lage nach der Hochwasserkatastrophe vor zwei Jahren im Ahrtal unterstützt. Sie alle haben dabei geholfen, Leben zu retten, Not zu lindern und Schäden zu beseitigen. Ihnen gebührt größter Respekt, Dank und Anerkennung für Ihre Leistung“, sagte Christian Pegel bei der Verleihung, die der Minister im Namen des Landes Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommerns vornahm.

Da heute nur ein Teil der Hilfskräfte ausgezeichnet werden konnte, wird es am 29. Januar eine weitere Verleihungsveranstaltung geben. Insgesamt werden an den beiden Tagen 95 Männer und Frauen aus MV mit der Fluthelfermedaille ausgezeichnet. Eine einzelne Auszeichnung geht stellvertretend für alle beteiligten Beamten der Polizeihubschrauberstaffel an die gesamte Staffel.

„Ich kann mich noch an die erschütternden Bilder der damaligen Katastrophe erinnern. Es waren furchtbare Szenen, die sich ereignet haben. Menschen haben ihr Leben verloren oder standen nach dem Hochwasser vor einer zerstörten Existenz.

Für uns als Land und die Kräfte der Hilfsorganisationen und der Feuerwehren bei uns im Land war es selbstverständlich, dass wir Hilfe leisten – es ist aber eben nicht selbstverständlich und deshalb bin ich dem Land Rheinland-Pfalz für die Ehrung der Engagierten durch die Fluthilfemedaille 2021 dankbar, die ich heute stellvertretend übergeben durfte“, so der Minister und ergänzt: „Als Land und Landespolizei haben wir beispielsweise mit unserer Hubschrauberstaffel der Polizei bei der Vermisstensuche unterstützt, uns um den Hin- und Rücktransport von Helfern und Spürhunde gekümmert und waren speziell mit Flügen zur Aufklärung für die Hilfsdienste betraut. Unsere Betreuungs- und Verpflegungseinheit des ehrenamtlich organisierten Katastrophenschutzes hat bis zu 500 Menschen vor Ort mit Essen und Trinken versorgt.“

Das Land Rheinland-Pfalz verleiht die „Fluthilfemedaille 2021“ insgesamt an rund 43.000 Einsatzkräfte aus dem eigenen Bundesland und dem gesamten Bundesgebiet. Die Medaille wird für außergewöhnliche Hilfeleistungen bei der Flutkatastrophe am 14. und 15. Juli 2021 in den Regionen des Ahrtals, der Eifel und in Trier an Angehörige der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben der Länder, die mindestens einen Tag in den betroffenen Gebieten Hilfe geleistet haben, verliehen.

Härtefallfonds für DDR-Renten

Im Januar letztmalig Antragstellung möglich

Schwerin – Noch bis zum 31. Januar 2024 können DDR-Rentnerinnen und -Rentner, deren Rentenansprüche bei der Überleitung aus dem DDR-Rentenrecht nicht berücksichtigt worden sind, eine Einmalzahlung des Bundes in Höhe von ursprünglich 2.500 Euro erhalten. „Das Land Mecklenburg-Vorpommern verdoppelt diese Summe als eines von fünf Bundesländern auf insgesamt 5.000 Euro“, hob Sozialministerin Drese hervor.

Ursprünglich war die Antragsfrist am 30. September ausgelaufen. Da viele Anspruchsberechtigte zunächst nicht oder erst zu spät von der Einrichtung des Fonds erfahren hätten, sei durch eine einmalige Fristverlängerung der Bundesregierung nun noch eine Antragsstellung bis zum Ende des Monats möglich, erklärte die Ministerin.

„Die Zahlen zeigen, dass in MV bisher die tatsächlichen Antragszahlen hinter den geschätzten 7.200 Berechtigten zurückgeblieben sind. Ich möchte Sie deshalb eindringlich bitten, diese Verlängerung zu nutzen um eventuell bestehende Ansprüche zu prüfen“, so Drese.

Antragsberechtigt sind bei den DDR-Renten u.a. Beschäftigte bei der Deutschen Reichsbahn, der Deutschen Post und des Gesundheits- und Sozialwesens, Beschäftigte in einer bergmännischen Tätigkeit in der Carbochemie oder Braunkohleveredlung, Balletttänzerinnen und -tänzer sowie nach DDR-Recht Geschiedene mit mindestens einem Kind, wenn ihre Netto-Rente weniger als 830€ beträgt.

Auch Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie jüdische Kontingentflüchtlinge können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen aus dem Härtefallfonds erhalten. Eine vollständige Liste aller zu erfüllenden Kriterien stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf seiner Website zur Verfügung.

Die entsprechenden Anträge sind bei der Stiftung Härtefallfonds (Postanschrift: Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds, 44781 Bochum) oder per Mail an gst@stiftung-haertefallfonds.de zu stellen. Eine Antragsübermittlung an das Sozialministerium MV ist ausdrücklich nicht möglich. Die benötigten Formulare finden Betroffene auf den Seiten des BMAS.

„Dort erhalten Betroffene auch Hilfe bei der Antragsstellung. So werden unter anderem die häufigsten Fragen zum Härtefallfonds ausführlich beantwortet. Zusätzlich steht unter der Rufnummer 0800/7241634 eine eigens eingerichtete Hotline bereit, die montags bis donnerstags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr bei Fragen zum Antragsverfahren unterstützt“, betonte Drese.

Drese: „Mir ist bewusst, dass eine solche Einmalzahlung, auch trotz der Verdoppelung durch das Land, nicht alle Erwartungen der Betroffenen erfüllt. Trotzdem hoffe ich sehr, dass Sie sich und ihr Umfeld informieren, um Ihre Ansprüche geltend zu machen und Härtefälle so zumindest abzumildern.“

Arbeitsmarkt im Dezember 2023

Nürnberg – „Mit Beginn der Winterpause haben Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung im Dezember wie in diesem Monat üblich zugenommen. Die Beschäftigung wächst weiter und die Nachfrage der Unternehmen nach neuem Personal hat sich im Dezember nicht weiter abgeschwächt. Allerdings wurde Kurzarbeit zuletzt wieder etwas mehr in Anspruch genommen“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

  • Arbeitslosenzahl im Dezember:   +31.000 auf 2.637.000
  • Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +183.000
  • Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat:   +0,1 Prozentpunkte auf 5,7 Prozent

Die Arbeitslosigkeit ist im Dezember 2023 wie jahreszeitlich üblich gestiegen, und zwar um 31.000 auf 2.637.000. Saisonbereinigt hat die Zahl der Arbeitslosen gegenüber dem Vormonat um 5.000 zugenommen. Verglichen mit dem Dezember des vorigen Jahres ist die Arbeitslosenzahl um 183.000 höher. Die Arbeitslosenquote stieg im Dezember um 0,1 Prozentpunkte auf 5,7 Prozent. Gegenüber dem Vorjahresmonat hat sich die Quote um 0,3 Prozentpunkte erhöht. Die vom Statistischen Bundesamt nach dem ILO-Erwerbskonzept ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im November auf 3,0 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die neben der Arbeitslosigkeit auch Arbeitsmarktpolitik und kurzfristige Arbeitsunfähigkeit umfasst, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 11.000 gestiegen. Sie lag im Dezember 2023 bei 3.484.000 Personen. Das waren 171.000 mehr als vor einem Jahr. Ohne die Berücksichtigung ukrainischer Geflüchteter hätte die Unterbeschäftigung nur um 126.000 über dem Vorjahreswert gelegen.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten wurde vom 1. bis einschließlich 27. Dezember für 60.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt, etwas mehr als zum vergleichbaren Zeitpunkt im Vormonat. Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Oktober 2023 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der BA in diesem Monat für 179.000 Beschäftigte konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt, nach 150.000 im September und 111.000 im August.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im November 2023 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat geringfügig um 22.000 gestiegen. Mit 46,22 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 213.000 höher aus.

Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist von September auf Oktober 2023 saisonbereinigt um 34.000 gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahr hat sie im Oktober nach Hochrechnungen der BA um 227.000 auf 35,12 Millionen Beschäftigte zugenommen, wobei der Anstieg allein auf Ausländern beruht. 7,62 Millionen Personen hatten im Oktober 2023 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 171.000 mehr als im Vorjahresmonat. Davon waren 4,19 Millionen ausschließlich und 3,43 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt.

Im Dezember waren 713.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 68.000 weniger als vor einem Jahr. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland, der neben dem Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen auch den Zugang berücksichtigt – stieg im Dezember 2023 um 1 Punkt auf 116 Punkte. Im Vergleich zum Vorjahresmonat verzeichnet der BA-X einen Rückgang von 12 Punkten.

833.000 Personen erhielten im Dezember 2023 Arbeitslosengeld, 91.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Dezember bei 3.932.000. Gegenüber Dezember 2022 war dies ein Anstieg um 95.000 Personen. 7,2 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Neuregelungen ab 2024

Schwerin – Im Jahr 2024 treten gleich mehrere Neuregelungen in den Bereichen Soziales, Pflege und Gesundheit in Kraft. „Die Bürgerinnen und Bürger können ab dem kommenden Jahr sowohl landes- als auch bundesweit von Ausweitungen staatlicher Unterstützungsleistungen profitieren“, kündigt Sozialministerin Stefanie Drese an. Dies sei angesichts der gestiegenen Lebenshaltungskosten besonders wichtig, um die Menschen zu entlasten und soziale Teilhabe zu ermöglichen, so Drese.

Änderungen stehen bei mehreren Leistungen und Fördermöglichkeiten an. Ab dem 1. Januar 2024 treten unter anderem folgende Regelungen in nachfolgenden Bereichen in Kraft:

Soziales

Erhöhung des Mindestlohns

  • Der gesetzliche Mindestlohn steigt um 41 Cent auf 12,41 Euro.

Anstieg der Mindestvergütung für Auszubildende

  • Auszubildende im ersten Lehrjahr erhalten mindestens 649 Euro im ersten Lehrjahr und damit 29 Euro mehr als bisher.

Erhöhung der Grundsicherung

  • Empfänger:innen von Bürgergeld und Sozialhilfe erhalten rund 12 Prozent mehr Unterstützung. Für eine alleinstehende erwachsene Person, die Bürgergeld bezieht, sind das beispielsweise 563 Euro und damit 61 Euro mehr als zuvor.

Kinderzuschlag steigt

  • Eltern, deren Einkommen nicht oder nur knapp für die Familie reicht, erhalten ab dem 1. Januar 2024 mehr Unterstützung durch den Kinderzuschlag: der mögliche Höchstbetrag steigt dann auf 292 Euro pro Monat und Kind, bislang waren es 250 Euro.

Mehr Zuschüsse für Schulbedarfe

  • Eltern, die Bürgergeld, Kindergeld oder Wohngeld beziehen, können Leistungen aus dem sogenannten Bildungspaket für Schulbedarfe beziehen. Ihr Anspruch erhöht sich um 12 Prozent auf 195 Euro pro Schuljahr.

Förderung von Projekten für Jugendbeteiligung

  • Kommunen in MV können Förderungen für Projekte zur Jugendbeteiligung erhalten. Insgesamt stehen 2024 dafür rund 400.000 Euro zur Verfügung.

Mehr Unterstützung für Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen

  • Unternehmen in MV können Zuschüsse beantragen, um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen. Hierfür stehen 11 Millionen Euro zur Verfügung.

Höhere Ausgleichsabgabe

  • Gleichzeitig erhöht sich die sogenannte Ausgleichsabgabe für Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten, wenn sie keinen einzigen Menschen mit einer Schwerbehinderung anstellen auf bis zu 720 Euro je unbesetztem Arbeitsplatz.

Neues Soziales Entschädigungsgesetz

  • Das Soziale Entschädigungsrecht wird durch ein weiteres Sozialgesetzbuch, das Vierzehnte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV), auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt. Das SGB XIV bündelt u.a. die Rechte für Opfer von Gewalttaten und Terroranschlägen, Kriegsopfern oder Impfgeschädigten. Bereits anerkannte Versorgungsberechtigte erhalten ihre monatlichen Geldleistungen weiter, erhöht um einen Betrag von 25 Prozent.

Pflege

Erhöhung der Zuschüsse für stationäre Pflege

  • Die prozentualen Zuschüsse zum Eigenanteil an den Pflegekosten für Pflegeheimbewohner:innen steigen: im ersten Jahr von bisher 5 auf 15 Prozent, im zweiten Jahr von bisher 25 auf 30 Prozent, im dritten Jahr von bisher 45 auf 50 Prozent und ab dem vierten Jahr von bisher 70 auf 75 Prozent.

Anstieg der Pflegesachleistungen

  • Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 erhalten 5 Prozent mehr Leistungen. Eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 2 erhält dann beispielsweise 761 Euro statt bisher 724 Euro. Pflegesachleistungen können ausschließlich für ambulante Pflegedienstleistungen aufgewendet werden.

Anstieg des Pflegegeldes

  • Auch das sogenannte Pflegegeld für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 steigt um 5 Prozent. Eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 2 erhält so beispielsweise 332 Euro statt bisher 316 Euro zur freien Verfügung.

Ausweitung des Pflegeunterstützungsgeldes

  • Angehörige einer pflegebedürftigen Person können sich in akuten Pflegesituationen ab 2024 jährlich statt bisher einmalig bis zu 10 Tage unter vollem Lohnausgleich freistellen lassen.

Gesundheit

Erhöhung der Kinderkrankentage

  • Eltern können pro Kind und Elternteil 15 statt 10 bezahlte Kinderkrankentage in Anspruch nehmen.

Weiterführung der telefonischen Krankschreibung

  • Auch 2024 können Eltern kranker Kinder eine telefonische Krankschreibung bei ihrem Kinderarzt erhalten. Das gilt auch für erwachsene Patient:innen. Sie müssen sich an ihren Hausarzt wenden.

Schuldgeldbefreiung für Pflege- und Gesundheitsberufe

  • Auszubildene in den Berufen Kranken- und Altenpflegehilfe, Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie, Diätassistenz und medizinische:r Bademeister:in müssen ab 2024 in MV kein Schulgeld mehr bezahlen. Die Kosten in den kommenden zwei Jahren werden mit jährlich 3 Millionen Euro Landesmitteln übernommen.

Wolfgang Schäuble gestorben

Schwesig: Deutschland verliert eine starke Persönlichkeit

Schwerin – Zum Tod des früheren Bundestagspräsidenten und Bundesministers Wolfgang Schäuble erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig: „Wolfgang Schäuble hat die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland geprägt.

Präsident des Bundestages, Finanzminister, Innenminister, Fraktionsvorsitzender, Chef des Bundeskanzleramtes – er hat eine Vielzahl von Ämtern übernommen und sie alle mit seinem ganz eigenen Stil ausgefüllt. Die Deutsche Einheit hat er maßgeblich mit auf den Weg gebracht. Mit mehr als 50 Jahren Amtszeit war er so lange Abgeordneter des Deutschen Bundestags wie niemand zuvor. Deutschland verliert einen großen Parlamentarier und eine starke Persönlichkeit.

Wolfgang Schäuble ist Opfer eines brutalen Attentats geworden. Es verdient allergrößten Respekt, dass er auch nach diesem einschneidenden Erlebnis all seine Kraft in den Dienst der Bundesrepublik Deutschland gestellt hat.

Ich habe Wolfgang Schäuble sehr geschätzt. Wir haben im Bundeskabinett respektvoll und konstruktiv zum Wohle der Menschen zusammengearbeitet. Dabei habe ich seine enorme Erfahrung und Sachkenntnis und auch seine Bereitschaft zu Kompromissen kennengelernt. Gerne erinnere ich mich an unsere Gespräche und seine Zeitzeugenberichte über den Mauerfall und die Deutsche Einheit. Mein tiefes Mitgefühl gehört seiner lieben Frau und seinen Angehörigen.“

Buchgutscheine für Comicroman

Oldenburg: Kernkompetenz „Lesen“ zu fördern ist eine unserer Hauptaufgaben

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich auch im kommenden Jahr an Deutschlands größter Aktion zur Leserförderung „Ich schenk Dir eine Geschichte“ zum Welttag des Buches am 23. April 2024. Schulen können sich noch bis Ende Januar 2024 für die Gutschein-Aktion anmelden. Sie ermöglichen Schulkindern damit die Chance auf ein kostenloses Exemplar des neuen Comicromans „Mission Roboter: Ein spannender Fall für die Glücksagentur“ von Autorin Anke Girod und Illustrator Timo Grubing.

„Lesen begleitet uns unser Leben lang, egal ob in digitalen oder analogen Welten, egal ob in realen oder fiktiven. Diese Kernkompetenz zu fördern, ist eine unserer Hauptaufgaben und mir ein ganz persönliches Anliegen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Deshalb unterstützen wir die Aktion ‚Ich schenke dir eine Geschichte‛ und ermöglichen unseren Schülerinnen und Schülern, an diesem wunderbaren Projekt teilzunehmen. Ich wünsche allen unseren jungen Leserinnen und Lesern und unseren Lehrkräften viel Spaß mit dem Comicroman“, so die Ministerin.

Die Buch-Gutscheine sind für die 4. und 5. Klassen sowie Förderschul- und Willkommensklassen (geeignet für Schulkinder ab 9 Jahren) gedacht und können von den Lehrkräften unter www.welttag-des-buches.de/anmeldung bestellt werden. Bei der Bestellung können Lehrkräfte eine Wunschbuchhandlung in ihrer Region auswählen. Die Kinder erhalten die Buchgeschenke gegen Vorlage des Gutscheins in der ausgewählten Buchhandlung vom 19. April bis 31. Mai 2024.

„Der diesjährige Vorlesemonitor der Stiftung Lesen hat deutlich aufgezeigt, dass Buchgeschenke Kinder zum Lesen animieren. Dass das von höchster Bedeutung ist, haben uns die vor kurzem veröffentlichte IQB-Studie und weitere Bildungsstudien schmerzhaft vor Augen geführt, denn die Lesekompetenz unserer Kinder ist so schlecht wie nie zuvor“, sagte Dr. Jörg F. Maas, Hauptgeschäftsführer der Stiftung Lesen. „Umso mehr freuen wir uns, dass wir dank der starken Partnerschaft mit den anderen Initiatoren jedes Jahr über eine Million Schülerinnen und Schüler mit dieser Aktion erreichen. Ein starkes Signal für die Leseförderung“, so Maas.

„Ich schenk dir eine Geschichte“ ist eine gemeinsame Aktion von Stiftung Lesen, Stiftung Buchkultur und Leseförderung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, Deutsche Post DHL, cbj Verlag und ZDF. Bereits seit 1997 erhalten Schulkinder der 4. und 5. Klassen rund um den UNESCO-Welttag des Buches eine speziell für den Tag geschriebene Geschichte. Das Bildungsministerium Mecklenburg-Vorpommern unterstützt gemeinsam mit den Kultusministerien der anderen Bundesländer mit seiner Schirmherrschaft die Initiative und finanziert den Druck der Buchgutscheine.

Weitere Informationen: www.welttag-des-buches.de

Engagementpreis für Schwimmprojekt

Sozialministerin Drese gratuliert DRK zur Auszeichnung

Schwerin – Gestern wurde in Berlin zum 15. Mal der Deutsche Engagementpreis vergeben. Einen der begehrten Jurypreise erhielt der Landesverband Mecklenburg-Vorpommern des Deutschen Roten Kreuzes für sein Schwimmprojekt „Rette sich wer’s kann“.

„Ich gratuliere dem DRK Landesverband ganz herzlich zu dieser renommierten Auszeichnung für gemeinnütziges Engagement. Das Projekt hat hoch verdient gewonnen“, teilte Sozialministerin Drese nach der Bekanntgabe mit.

Mit dem Programm „Rette sich wer’s kann – Schwimmen lernen im Kindergarten“ lernen Kinder in speziellen Kursen Baderegeln und wichtige Warnhinweise für Gewässer kennen. „Diese Aufklärungsarbeit kann in Mecklenburg-Vorpommern als einem der wasserreichsten Bundesländer Leben retten“, verdeutlicht Drese.

Zudem werden Erzieherinnen und Erzieher von den Ehrenamtlichen Tutoren des DRK selbst zu Schwimmlehrerinnen und -lehrern weitergebildet. „Mit diesem Ansatz können die Mitarbeitenden in den Einrichtungen das Gelernte aus den zunächst ehrenamtlich gestemmten Kursen des DRK immer weitergeben“, so Drese.

Laut Drese müssten die Schwimmfähigkeiten von Kindern auch im Schulalter weiter verbessert werden. „In den vergangenen Jahren mussten wir feststellen, dass immer weniger Kinder richtig schwimmen können“, so die Ministerin. Um diesen Trend entgegenzuwirken, habe das Land im Jahr 2020 das Programm „MV kann schwimmen“ ins Leben gerufen.

Über „MV kann schwimmen“ werden zusätzliche Schwimmkurse in den unterrichtsfreien Zeiten für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 3 bis 4 gefördert. Laut Drese sei geplant, dass Träger auch 2024 wieder Anträge für die Ausrichtung von Kursen einreichen können.

Das Programm „Rette sich wer‘s kann“ vom DRK-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern besteht seit 2010. Mittlerweile nehmen Rund 70 Einrichtungen im ganzen Land am Projekt teil. Insgesamt waren neun weitere Initiativen aus Mecklenburg-Vorpommern für den Deutschen Engagementpreis 2023 nominiert.

Kooperationsprogramm Interreg VI A

Antragsrunde für grenzüberschreitendes EU-Programm gestartet / Meyer: Zusammenarbeit von deutschen und polnischen Städten und Gemeinden über regionale Grenzen hinaus intensivieren

Schwerin – Noch bis zum 29. Februar 2024 können für das grenzüberschreitende Kooperationsprogramm Interreg VI A Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg/Polska Förderanträge eingereicht werden.

„Im Fokus des Förderaufrufs stehen Projekte, die eine bessere grenzüberschreitende Teilhabe durch Sprache, Kultur und Tourismus ermöglichen sowie Kultur und nachhaltigen Tourismus stärken. Insgesamt können bis zu 25 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung vergeben werden. Ziel ist, die Zusammenarbeit über regionale Grenzen hinaus zu intensivieren. Dabei hilft das grenzüberschreitende EU-Programm Interreg“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Die Anträge für Projekte können bis zum 29. Februar 2024 eingereicht werden. Der Aufruf richtet sich beispielsweise an Interessenvereinigungen (Vereine, Verbände, Stiftungen), Bildungs- und Ausbildungsträger sowie Schulen und Hochschulen, Kultureinrichtungen, Tourismusverbände und -organisationen sowie Industrie-, Handels- und Handwerkskammern und weitere wirtschaftsnahe Einrichtungen. Voraussetzung ist, dass mindestens ein polnischer und ein deutscher Partner an dem Projekt teilnehmen.

Ab sofort können Förderanträge gestellt werden, die ausschließlich online über das elektronische System Jems (joint electronic monitoring system) einzureichen sind. Der Förderantrag muss in den beiden Programmsprachen Deutsch und Polnisch ausgefüllt werden. Im Rahmen des Programms können Projekte eine Unterstützung aus dem EFRE in Höhe von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben erhalten. Die Entscheidung über die Projektauswahl wird durch den Begleitausschuss (BA) des Kooperationsprogramms Interreg VI A Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg/Polska 2021 bis 2027 gefasst. Der Termin findet voraussichtlich im Sommer 2024 statt.

Weitere Informationen zur Ausschreibung im Überblick auf der Programmwebsite: https://www.interreg6a.net/calls/

Das Programmvolumen Interreg VI A umfasst insgesamt 155,73 Millionen Euro. Aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) stehen insgesamt 124,58 Millionen Euro für die Jahre 2021 bis 2027 zur Verfügung. Im Mittelpunkt des Programms stehen unter anderem die Vernetzung von Forschungs- und Innovationskapazitäten, die Umsetzung innovativer Lösungen beispielsweise in der Gesundheitswirtschaft sowie der Technologietransfer.

Weitere Themen sind der Erhalt der biologischen Vielfalt, die Stärkung des nachhaltigen Tourismus, der Erhalt des kulturellen Erbes im Grenzraum sowie der grenzüberschreitende Katastrophenschutz. Das Interreg-Programm VI A Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg/Polska 2021 bis 2027 fördert grenzüberschreitende Kooperationsprojekte zwischen deutschen und polnischen Partnern.

Zum Programmgebiet gehören die Wojewodschaft Westpommern (Polen), die brandenburgischen Landkreise Barnim, Uckermark und Märkisch Oderland sowie die mecklenburg-vorpommerschen Landkreise Vorpommern-Greifswald, Vorpommern-Rügen und Mecklenburgische Seenplatte. Das Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern ist die Verwaltungsbehörde im Programm.

Arbeitsmarkt im November 2023

Nürnberg – „Die konjunkturelle Flaute hinterlässt weiter ihre Spuren am deutschen Arbeitsmarkt. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung haben saisonbereinigt zugenommen. Die Beschäftigung wächst nur noch wenig und die gemeldete Arbeitskräftenachfrage ist nach wie vor rückläufig“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im November: -1.000 auf 2.606.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +172.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,1 Prozentpunkte auf 5,6 Prozent

Die Arbeitslosigkeit ist im November 2023 – wie in den Herbstmonaten üblich – gesunken und zwar auf 2.606.000. Mit einem Minus von 1.000 fällt der Rückgang für einen November aber sehr gering aus. Saisonbereinigt hat die Zahl der Arbeitslosen gegenüber dem Vormonat um 22.000 zugenommen. Verglichen mit dem November des vorigen Jahres ist die Arbeitslosenzahl um 172.000 höher. Die Arbeitslosenquote sank im November um 0,1 Prozentpunkte auf 5,6 Prozent. Gegenüber dem Vorjahresmonat hat sich die Quote um 0,3 Prozentpunkte erhöht. Die vom Statistischen Bundesamt nach dem ILO-Erwerbskonzept ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Oktober auf 3,1 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die neben der Arbeitslosigkeit auch Arbeitsmarktpolitik und kurzfristige Arbeitsunfähigkeit umfasst, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 13.000 gestiegen. Sie lag im November 2023 bei 3.448.000 Personen. Das waren 176.000 mehr als vor einem Jahr. Ohne die Berücksichtigung ukrainischer Geflüchteter hätte die Unterbeschäftigung nur um 122.000 über dem Vorjahreswert gelegen.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten wurde vom 1. bis einschließlich 26. November für 57.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis September 2023 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der BA in diesem Monat für 149.000 Beschäftigte konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt, nach jeweils 111.000 im August und im Juli.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Oktober 2023 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat geringfügig um 15.000 gestiegen. Mit 46,26 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 272.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist von August auf September 2023 saisonbereinigt leicht um 5.000 gestiegen.

Im Vergleich zum Vorjahr hat sie im September nach Hochrechnungen der BA um 195.000 auf 35,09 Millionen Beschäftigte zugenommen, wobei der Anstieg allein auf Ausländern beruht. 7,6 Millionen Personen hatten im September 2023 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 201.000 mehr als im Vorjahresmonat. Davon waren 4,19 Millionen ausschließlich und 3,42 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt.

Im November waren 733.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 90.000 weniger als vor einem Jahr. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland, der neben dem Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen auch den Zugang berücksichtigt – sank im November 2023 um 1 Punkt auf 114 Punkte. Im Vergleich zum Vorjahresmonat verzeichnet der BA-X einen Rückgang von 15 Punkten.

795.000 Personen erhielten im November 2023 Arbeitslosengeld, 93.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im November bei 3.915.000. Gegenüber November 2022 war dies ein Anstieg um 80.000 Personen. 7,1 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Kranzniederlegung am Holocaust-Mahnmal

Schwesig legt mit französischem Senatspräsidenten am Holocaust-Mahnmal Kränze nieder

Berlin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute in ihrer Eigenschaft als Präsidentin des Bundesrates gemeinsam mit dem französischen Senatspräsidenten Gérard Larcher das Denkmal für die ermordeten Juden Europas in Berlin besucht.  Zu Beginn des zweitägigen Besuchs des französischen Senatspräsidenten in Deutschland legten beide dort Kränze nieder.

„Deutschland und Frankreich sind heute enge Freunde. Uns verbindet inzwischen eine langjährige Partnerschaft. Wir trauern gemeinsam um die Millionen Juden, die in der Zeit der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft verfolgt und ermordet wurden.

Deutschland hat in der Zeit von 1933 bis 1945 schwerste Schuld auf sich geladen. Daraus resultiert eine Verantwortung für die Zukunft. Wir müssen alles dafür tun, dass sich das, was damals geschah, nie wiederholt. Deutschland und Frankreich treten gemeinsam für Demokratie, Freiheit und Toleranz ein“, sagte die Ministerpräsidentin im Anschluss an den Termin.

Anschließend führen Schwesig und Larcher ein Gespräch mit dem Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus Dr. Felix Klein.

Am Nachmittag trifft Manuela Schwesig als Bundesratspräsidentin auf den Botschafter des Staates Israel in Deutschland S.E. Ron Prosor. „Ich habe den Botschafter bereits während der letzten Bundesratssitzung kurz treffen können.

In dieser Sitzung haben die 16 Länder einen gemeinsamen Antrag beschlossen, in dem wir uns nach dem Terrorangriff der Hamas an die Seite Israels stellen und uns zum Schutz jüdischen Lebens in Deutschland bekennen.

Ich werde dem Botschafter auch von meinem Besuch mit Bürgermeister Kai Wegner im jüdischen Krankenhaus in Berlin berichten, in dem heute Menschen aus mehr als 50 Nationen für die Gesundheit anderer sorgen. Das Miteinander dort hat mich tief beeindruckt. Es sollte Vorbild sein für ein friedliches Zusammenleben in Deutschland“, so die Ministerpräsidentin.

Gedenken am Volkstrauertag

Schwesig: Am Volkstrauertag der Kriegstoten gedenken – alles für den Frieden tun

Schwerin/Berlin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig nimmt am Sonntag als Bundesratspräsidentin am zentralen Gedenken zum Volkstrauertag in Berlin teil. Nach einer Kranzniederlegung in der Neuen Wache, der zentralen Gedenkstätte für die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft, nimmt sie an der Gedenkstunde im Deutschen Bundestag teil.

„Jahr für Jahr halten wir zwei Sonntage vor dem ersten Advent inne, um an die Kriegstoten und die Opfer von Gewaltherrschaft aller Nationen zu erinnern. Das ist richtig und wichtig“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig zu diesem bundesweiten Gedenktag.

„Wir erleben gegenwärtig, wie zerbrechlich der Frieden geworden ist, dass durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und den Terrorangriff der Hamas auf Israel Menschen ihr Leben verlieren oder um ihr Leben bangen müssen. Familien werden auseinandergerissen. All das ist schrecklich und beeinflusst unseren Alltag.

Es wird uns schmerzlich bewusst, dass es eben keine Selbstverständlichkeit ist, dass wir hier in Deutschland mehr als 75 Jahre in Frieden leben. Frieden ist eines der höchsten Güter, die wir haben. Nehmen wir den Volkstrauertag zum Anlass, um uns das immer wieder ins Bewusstsein zu rufen und alles für den Frieden zu tun“, so Schwesig weiter.

Die Ministerpräsidentin sprach dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge Anerkennung für die ehrenamtliche Arbeit aus: „Ob bei der Pflege von Soldatengräbern oder bei der jährlichen Spendensammlung – überall halten die Ehrenamtlichen das Gedenken an die Opfer von Krieg und Gewalt wach. Das ist vorbildlich.“

Kutter- und Küstenfischerei

Backhaus drängt auf unkonventionelle Lösungen zur Rettung der Kutter- und Küstenfischerei

Schwerin – „Den Fischerinnen und Fischern an unserer Ostseeküste geht es momentan schlecht wie noch nie“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus heute im Schweriner Landtag, wo sich die Abgeordneten über Zukunftsperspektiven der Kutter- und Küstenfischerei austauschten, und wie sich Transformationsprozesse aktiv begleiten lassen.

„Es gibt viele Gründe, warum die wirtschaftliche Lage der Kutter- und Küstenfischerei so miserabel ist, z.B. die Fangquoten der letzten Jahre, klimabedingte Veränderungen im Ökosystem Ostsee, Fischfraß durch Kormorane, aber auch die Energiekrise. Aktuell wirtschaftet die Branche auf einem Einnahmenniveau gegenüber den Vergleichsjahren 2017 bis 2020 von lediglich 20 bis 30 Prozent. Das kann kein Betrieb dauerhaft abfedern.

Umso wichtiger ist, dass wir nach vorne denken und unter den veränderten Rahmenbedingungen neue, vielleicht unkonventionelle Wege einschlagen. Große Hoffnungen setze ich in die 670 Millionen Euro, die gemäß Windenergie-auf-See-Gesetz ab Juli 2024 zweckgebunden für Maßnahmen zur umweltschonenden Fischerei einschließlich Fischereistrukturmaßnahmen zur Verfügung stehen. Damit ließe sich der Transformationsprozess wirksam unterstützen, immerhin sind das dreimal so viel Mittel wie Deutschland aus dem Europäischen Meeres-, Aquakultur- und Fischereifonds erhält“, führte Minister Backhaus aus.

Die Herausforderung: Wenn hohe Subventionen in einen Sektor fließen, sind immer auch andere Rechtsbereiche zu berücksichtigen, z.B. das EU-Beihilferecht oder Gleichbehandlungsgrundsätze. Aktuell beginnen die Beteiligungsprozesse der Bundesressorts mit den Küstenländern und Fachverbänden.

Mecklenburg-Vorpommern hat seine Hausaufgaben gemacht und einen Plan zur Transformation der deutschen Fischerei an Nord- und Ostsee bis 2032 vorgelegt, der auch eine Ausbildungskomponente enthält. „Wie mir Vertreterinnen und Vertreter des Berufsstandes nahegelegt haben, muss jetzt unmittelbar etwas passieren, um wieder junge Leute in den Beruf zu holen, damit nicht morgen schon „das Licht ausgeht“, unterstrich der Minister und machte folgende Rechnung auf: „Gingen jetzt in wenigen Jahren bis zu 60 der aktuell noch 170 Haupterwerbsfischerinnen und -fischer ohne Nachfolge in den Ruhestand, würde die kritische Masse wohl unterschritten, aus der sich ein Berufsstand zukünftig solide rekrutierten könnte. Es geht ja nicht nur der einzelne Betrieb, es geht die ganze Erfahrung verloren. Schon seit Jahren bilden Betriebe mangels Perspektiven kaum noch aus.“

Hieraus entsprang laut Minister Backhaus der Gedanke, über eine befristete Grundsicherung die noch aktiven Betriebe am Leben und über eine voraussichtlich noch einige Jahre andauernde Notsituation zu bringen und gleichzeitig finanzielle Anreize für die Ausbildung zu setzen.

Darüber hinaus sieht der Plan aus M-V vor, aus dem EMFAF weiterhin verschiedenste Maßnahmen zu unterstützen wie zum Beispiel moderne Schiffsverfolgungs-, Melde- und Überwachungssystemen, Investitionen in Sicherheit und Hygiene an Bord, Veredlung und Direktvermarktung an Land, Investitionen in die kleinskalige, umweltgerechte Aquakultur im Küstenmeer, Vorhaben des Bundes und der Länder zur Überwachung, Fischereiaufsicht und Digitalisierung sowie zum Bestandsmanagement bedrohter Arten wie Aal, Stör, Meerforelle.

Auch Diversifizierung wird weiterhin ein Thema bleiben, denn, wegen der auch künftig nicht gerade üppigen Fangmöglichkeiten wird es in der Ostsee einen ständigen Bedarf an ergänzenden Tätigkeiten geben. Minister Backhaus begrüßt daher die Initiative der Fischereigenossenschaft Wismarbucht eG für eine Fachwirtausbildung „Fischerei und Meeresumwelt“, die vor drei Wochen in Sassnitz gestartet wurde.

„Mein Haus begleitete dieses Vorhaben durch die Erstellung eines Schulungs-Rahmenplans und eine Prüfungsordnung in Rekordzeit und wird die Ausbildung aus dem EMFAF unterstützen. Die Idee der hierbei engagierten Fischer ist, dass sie mit ihrer Ortskenntnis in den jeweiligen Regionen des Küstenmeeres und unter Nutzung ihrer Fischereifahrzeuge und ggf. weiteren Equipments verschiedenste Tätigkeiten übernehmen, aus ihrer Sicht vorzugsweise Aufgaben öffentlicher Träger, die ihnen die angestrebte Stabilität an Zusatzeinnahmen verschaffen.“

In das Aufgaben-Portfolio könnten fallen: Hilfstätigkeiten für Meeresforschung (u.a. Thünen-Institut für Ostseefischerei, aber ggf. auch Unterwasserarchäologie), Umweltüberwachung (u.a. Datensammlung), Umweltbildung (außerschulische Lernorte, Touristik), bestimmte Kontroll- und Informationstätigkeiten im Küstenmeer in der Urlaubssaison (v.a. seeseitig), eigene Aktivitäten oder Mitwirkung an Vorhaben der marinen Aquakultur, Mitwirkung bei Meeresschutzprojekten (Netzbergung, Seegrasaufforstung, Riffstrukturen), Begleitung von Investitionen im Küstenmeer (Monitoring, Baubegleitung, Servicedienste), Servicedienste für Windenergieanlagen auf See u.v.a.m..