Nanopartikel: Auch Lebensmittel trotz gesetzlicher Pflicht nicht gekennzeichnet

Berlin – Der Einsatz von Nanomaterialien in Lebensmitteln, Lebensmittelverpackungen, Küchenutensilien und in der Landwirtschaft hat innerhalb des zurückliegenden Jahrzehnts deutlich zugenommen, informiert Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) anlässlich der vollständigen Überarbeitung des BUND-Berichts „Aus dem Labor auf den Teller – Die Nutzung der Nanotechnologie im Lebensmittelsektor“. Nach der Überarbeitung der BUND-Nanoproduktdatenbank www.nanowatch.de sind nun 47 Produkte in Deutschland verzeichnet, die laut Hersteller Nanopartikel enthalten. Bei Erstveröffentlichung des BUND-Nanoberichts im Jahr 2008 waren es noch etwa 26 Produkte. Dabei handelt es sich neben Lebensmitteln vor allem um Nahrungsergänzungsmittel, Küchenartikel, Verpackungen und Agrochemikalien.

Der BUND-Chemikalienexperte Rolf Buschmann weist darauf hin, dass die Dunkelziffer nicht bekannt ist, da die meisten Produkte mit synthetischen Nanomaterialien nicht gekennzeichnet oder gemeldet werden müssen. Und selbst bei kennzeichnungspflichtigen Produkten wie bei Lebensmitteln, Kosmetik und Bioziden handeln manche Hersteller ungesetzlich, indem sie Nanomaterialien nicht auf der Verpackung aufführen. So hat der BUND bei Stichproben-Analysen in Cappuccino-Pulver der Firma Jacobs und in Kaugummi von Wrigleys Nano-Primärpartikel identifiziert, die jedoch nicht auf der Verpackung genannt sind. Das Cappuccino-Pulver enthielt zu 100 Prozent Siliziumdioxid-Nanopartikel, im Kaugummi fanden sich immerhin noch zu acht Prozent Titandioxid Nanopartikel.

„Die Lebensmittel-, Futtermittel- und Pestizidindustrie macht nach wie vor ein großes Geheimnis um den Einsatz von Nanomaterialien. Die im Dezember 2014 in Kraft getretene Kennzeichnungspflicht für Nano-Lebensmittel enthält zu viele Schlupflöcher, so dass Lebensmittel mit Nanomaterialien weiterhin ungekennzeichnet bleiben“, kritisierte Buschmann. Auch gebe es in Deutschland derzeit keine einzige auf Nanomaterialien spezialisierte Prüfeinrichtung bei der Lebensmittelüberwachung. Entsprechende Tests im Ausland seien sehr teuer. „Gesetzlich vorgeschrieben sind Tests auf Nanomaterialien nicht, obwohl dies aus Umwelt- und Verbrauchersicht unbedingt erforderlich wäre“, so der BUND-Chemikalienexperte.

Nanopartikel messen nur wenige hundert Nanometer und sind damit etwa 50.000 Mal kleiner als der Durchmesser eines menschlichen Haares. Sie wirken chemisch und physikalisch zumeist stärker als größere Teilchen des gleichen Stoffes und können leichter in Zellen, Gewebe und Organe eindringen. Ihre stärkere biologische Reaktionsfähigkeit kann auch zur höheren Toxizität führen. Inzwischen gebe es zahlreiche wissenschaftliche Belege für mögliche Gesundheits- und Umweltgefahren von Nanopartikeln, so Buschmann. Mit der Nahrung aufgenommene Titandioxid- oder Siliziumdioxid-Nanopartikel werden beispielsweise mit Entzündungsreaktionen im Magen-Darm-Bereich in Verbindung gebracht und sind zumindest für entsprechend vorbelastete Personen problematisch.

„Die Lebensmittelindustrie bagatellisiert die Risiken von Nanomaterialien in ihren Produkten. Ohne Kennzeichnung haben Verbraucher so gut wie keine Chance, Nanopartikel über die Lebensmittel zu vermeiden“, sagte Buschmann. Weil die Industrie bisher keine Transparenz bei Nanomaterialen geschaffen habe, sei das Einschreiten des Gesetzgebers nun umso dringender. „Für alle Technologien muss das Vorsorgeprinzip gelten. Das gilt besonders für Anwendungen, bei welchen die Gefahren nicht abgeschätzt werden können wie bei der Nanotechnologie. Bevor solche Nanoprodukte in den Handel kommen, müssen Risiken gründlich untersucht und ausgeschlossen werden“, sagte Buschmann. Für die Kosten von verpflichtenden Tests müssten die Hersteller aufkommen.

Vom Gesetzgeber fordert der BUND außerdem, das Inverkehrbringen von Lebensmitteln, Verpackungen, Küchenartikeln oder Agrochemikalien zu untersagen, die freisetzbare Nanomaterialien enthalten, sowie eine flächendeckende Kennzeichnungspflicht für alle Produktgruppen einzuführen.

Dahlemann: Lenkungsgruppe billigt Konzept für Prora

Insel Rügen – Der Aufbau eines Bildungs- und Dokumentationszentrums in Prora, die Entwicklung der Stadt Anklam und der Vorpommern-Fonds waren heute die wichtigsten Themen in der Sitzung der Lenkungsgruppe Vorpommern.

„Der Bund und das Land werden in den nächsten Jahren jeweils 3,4 Millionen Euro in den Aufbau eines Bildungs- und Dokumentationszentrums in Prora investieren. Uns ist heute die Eckpunkte der Umsetzungsstudie für dieses Vorhaben vorgestellt worden. Der Plan ist, dass jeweils auf den Etagen des Blocks V in Prora die NS-Geschichte und die DDR-Geschichte des Ortes vorgestellt werden. Außerdem soll eine Aussichtsplattform entstehen. Wir unterstützen diesen Ansatz“, erklärte der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann im Anschluss an die Sitzung. „Prora ist ein Ort mit einer besonderen Geschichte. Es ist wichtig, dass wir diese Geschichte an die nachkommenden Generationen weitergeben. Ich bin allen Akteuren sehr dankbar, dass es dieses Konzept jetzt gibt.“

Dahlemann bekräftigte das Angebot der Landesregierung an die Stadt Anklam, rund 50 Millionen Euro in den Schulcampus der Hansestadt, die Sanierung der örtlichen Schwimmhalle und das Projekt „Ikareum“ zu investieren. „Wir wollen Anklam in seiner Entwicklung unterstützen. Deshalb hoffen wir sehr, dass unser Angebot angenommen wird“, sagte Dahlemann. Der Aufbau des Ikareums sei eine Chance für ganz Vorpommern.

Turnusmäßig wurde in der Sitzung eine aktuelle Bilanz zum Vorpommern-Fonds gezogen. „Ich bin sehr dankbar, dass wir den Fonds haben. Wir können damit viele gute Ideen in Vorpommern verwirklichen. Es gibt inzwischen 302 genehmigte Projekte mit einer Gesamtfördersumme von etwas mehr als 3 Millionen Euro. Wir sind auf einem guten Weg“, sagte der Staatssekretär.

Auf dem Weg zum anerkannten Schulabschluss

Ministerin Hesse: Auch Jugendliche an Förderschulen können die Berufsreife erlangen

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern streben ca. 400 Förderschülerinnen und Förderschüler in einem freiwilligen 10. Schuljahr die Berufsreife an. Das Land hat im Schuljahr 2018/2019 insgesamt 36 Klassen an 29 Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen eingerichtet. Das Angebot eines freiwilligen 10. Schuljahres gibt es bereits zum fünften Mal. Über 90 Prozent der Schülerinnen und Schüler, die in den vergangenen Jahren dieses Angebot genutzt haben, konnten die Berufsreife erlangen und haben in den meisten Fällen auch eine duale Ausbildung begonnen. Für das freiwillige 10. Schuljahr an Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen stehen in diesem Jahr rund 3 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und aus Landesmitteln zur Verfügung.

„Die Berufsreife ist die Eintrittskarte, um sich auf einen Ausbildungsplatz zu bewerben“, sagte Bildungsministerin Birgit Hesse. „Auch Jugendliche an Förderschulen können die Berufsreife erlangen. Dass dies durchaus möglich ist, haben die Schülergenerationen vor ihnen bewiesen. Im vergangenen Schuljahr haben 367 von insgesamt 398 Schülerinnen und Schüler den Abschluss ‚Berufsreife‛ an einer Förderschule erlangt. Diese Zahl zeigt, dass man es schaffen kann und soll Ansporn sein für alle, die dieses Ziel noch vor sich haben“, betonte Hesse.

Darüber hinaus erhalten Schülerinnen und Schüler in den Jahrgangsstufen 5 bis 9 eine zusätzliche Förderung in den Kernfächern Deutsch, Mathematik und Englisch. Die Förderung erfolgt über das Projekt „Ergänzungs-/ Teilungsstunden und Coaching“ an 30 Regionalen Schulen und Gesamtschulen in bis zu 357 Klassen. Im Schuljahr 2017/2018 wurden an 34 Regionalen Schulen insgesamt 403 Klassen gefördert.

„Mit den Förderstunden verfolgt die Landesregierung das Ziel, die Zahl der Jugendlichen zu erhöhen, die die Schule mindestens mit der Berufsreife verlassen“, erläuterte Bildungsministerin Hesse. Die Jugendlichen können durch den Förderunterricht ihre Kenntnisse vertiefen. Lehrkräfte erhalten an ihrer Schule ein Coaching, damit sie ihren Unterricht besser auf die jeweiligen Schülerinnen und Schüler ausrichten können. Die Landesregierung stellt im in diesem Jahr für das Projekt ca. 2,9 Mio. Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und aus Landesmitteln zusätzlich für die Schulen zur Verfügung.

„Starte deine kreative Zukunft“

Aktionstag der Maler- und Lackierer-Innung Greifswald-Vorpommern

Greifswald – Mit einem Aktionstag auf dem Marktplatz in Greifswald haben die 17 Mitglieder der Maler- und Lackierer-Innung Greifswald-Ostvorpommern für ihren Berufsstand und die Ausbildung geworben. „Unterschiedliche Maltechniken, Materialkunde, Kreativität, Sinn für Ästhetik und hochwertige Ausführung – all das gehört zum Anforderungsprofil eines Malers und Lackierers. Die Branche bietet berufliche Vielfalt und attraktive Karrieremöglichkeiten. Dafür wirbt die Innung publikumswirksam inmitten der Stadt Greifswald und zeigt Möglichkeiten der Ausbildung, Umschulung oder für ein Praktikum auf. Eine einladende Aktion, den Beruf hautnah zu erleben“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe vor Ort.

In der Maler- und Lackierer-Innung Greifwald-Vorpommern und der Innung Uecker-Randow sind insgesamt rund 30 Betriebe organisiert mit mehr als 200 Beschäftigten.

Gemeinsam mit Großhändlern stellten die Innungsbetriebe ihren kreativen und zukunftsorientierten Beruf mit all seinen Facetten und Einsatzbereichen vor. Eingeladen wurden Schüler an den allgemeinbildenden Schulen der Klassen 6 bis 13 sowie Orientierungsklassen aus Bildungszentren. Nach Angaben der Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern haben im Jahr 2018 insgesamt 13 Maler und Lackierer, ein Fahrzeuglackierer sowie fünf Bauten- und Objektbeschichter ihre Ausbildung in der Region Greifswald/Uecker-Randow begonnen. „Das Handwerk ist eine Branche mit Zukunft. Ob Beschäftigung oder Selbstständigkeit – mit einem Handwerksberuf in Mecklenburg-Vorpommern lässt sich eine stabile Berufsperspektive mit großem Entwicklungspotential aufbauen. Entscheidend ist, dass die Betriebe ihre Ausbildungsstellen besetzen, um den Fachkräftenachwuchs zu sichern. Wir unterstützen das Handwerk mit verschiedenen Programmen, um die attraktiven beruflichen Perspektiven und Karrieremöglichkeiten aufzuzeigen“, sagte Glawe.

Das Wirtschaftsministerium hat die Programme „Meister-Extra” und die „Meisterprämie“ initiiert. Eine erfolgreich bestandene Meisterprüfung in Industrie und Handwerk wird mit 2.000 Euro prämiert. Bis zu 50 Absolventinnen und Absolventen erhalten ein „Meister-Extra“ in Höhe von 5.000 Euro, wenn sie als Beste ihres Gewerkes bzw. ihrer Fachrichtung die Meisterprüfung abgelegt haben. In den Jahren 2016/2017 wurde das Meister-Extra an 534 Absolventen ausgereicht. Nach der „Richtlinie zur Förderung von Unternehmensnachfolgen im Handwerk (Meisterprämie)“ erhält ein Meister, wenn er erstmals eine Existenz gründet und einen bestehenden Betrieb übernimmt, eine einmalige, nicht rückzahlbare Zuwendung in Höhe von 7.500 Euro. Seit 2011 erhielten 186 Existenzgründer diese Förderung. „Bildung und Qualifizierung sind der Schlüssel für die Erhöhung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Dies ist auch ein Beitrag, damit die Basis der Wertschöpfung im Land weiter erhöht wird“, so Glawe weiter.

Zudem sollen mit dem Projekt „Nachfolgezentrale M-V“ unter Trägerschaft der Bürgschaftsbank MV das Handwerk und der Mittelstand für die Nachfolgeproblematik sensibilisiert werden. Das Projekt hilft bei der Suche nach einem Nachfolger, legt die unterschiedlichen Möglichkeiten einer Unternehmensübergabe dar, moderiert Gespräche mit möglichen Übergebern/Nachfolgern, hilft bei der Erstellung eines Übergabefahrplanes, stellt ein umfangreiches, fachlich versiertes Beratungsangebot zur Verfügung, ermittelt den Qualifizierungsbedarf des Übernehmers oder berät unter Hinzuziehung von Spezialisten zu vertiefenden Fragen. Das Gemeinschaftsprojekt von der Bürgschaftsbank, den drei Industrie- und Handelskammern des Landes sowie den zwei Handwerkskammern soll vom Wirtschaftsministerium aus Mitteln des „Europäischen Sozialfonds“ (ESF) von bis zu rund 500.000 Euro bis Ende 2020 unterstützt werden. „Eine gelungene Unternehmensnachfolge und die damit auch verbundene Fachkräftesicherung gehören zu den drängendsten Herausforderungen der heimischen Wirtschaft“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Derzeit sind über 20.200 Betriebe bei den Handwerkskammern verzeichnet. Diese beschäftigen über 112.000 Menschen und 5.003 Lehrlinge, die einen jährlichen Umsatz von neun Milliarden Euro erwirtschaften. Gemessen an den gesamtwirtschaftlichen Eckdaten können dem Handwerk in Mecklenburg-Vorpommern etwa zehn Prozent der Bruttowertschöpfung, rund 14 Prozent der Erwerbstätigen und etwa 25 Prozent des Ausbildungsmarktes zugerechnet werden.

Fördermittel für St. Marien Kirche in Loitz

Loitz – Für die Fassadensanierung der St. Marien Kirche erhält die Stadt Loitz im Landkreis Vorpommern-Greifswald vom Bauministerium ca. 7.000 Euro Finanzhilfen aus Städtebaufördermitteln. Kirche und die Stadt Loitz übernehmen rund 81.000 Euro bei Gesamtkosten in Höhe von knapp 88.000 Euro.

Die gotische Stadtpfarrkirche St. Marien ist Teil der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Altstadt“ der Stadt Loitz. Die Kirche aus dem 13. Jahrhundert ist ein das Stadtbild prägendes Denkmal, das sowohl für sakrale Zwecke als auch für Veranstaltungen wie zum Beispiel Konzerte genutzt wird. Die Fassade ist teilweise so stark beschädigt, das Wasser in das Mauerwerk eindringt. Um vorhandene, und auch weitere Schäden zu verhindern, soll sie teilsaniert werden.

Die Kirchengemeinde plant in diesem Jahr mit den Baumaßnahmen zu beginnen.

Neue Hilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation in M-V

Rostock – Am Mittwoch hat die „Technologiekonferenz MV 2018 – Zukunft für den Mittelstand“ in Rostock stattgefunden. Schwerpunktthema war die Digitalisierung. „Die Unternehmen stehen vor enormen Veränderungen. Was vor einigen Jahren noch unter der Überschrift Utopie gehandelt wurde, ist heute schon vorstellbar geworden oder gar Realität. Am Arbeitsmarkt werden in der Zukunft andere Qualifikationen und Kompetenzen gefragt sein als heute. Wir müssen die Digitalisierung eher als Chance sehen und weniger als Risiko. Das ist eine Herausforderung. Wir unterstützen die Unternehmen dabei diesen Weg zu gehen“, sagte der Staatssekretär für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Dr. Stefan Rudolph.

Wirtschaftsstaatssekretär Rudolph machte auf neue Unterstützungsmöglichkeiten für mehr Forschung, Entwicklung und Innovation aufmerksam. „Wir bauen den Forschungs- und Entwicklungsbereich bei uns in Mecklenburg-Vorpommern konsequent weiter aus“, sagte Rudolph. Insbesondere klein- und mittelständische Unternehmen (KMU) werden dabei unterstützt, ihre Produktionsprozesse zu analysieren, „digitale“ Lösungsvorschläge (Prozessinnovationen) zu erarbeiten und diese in Pilotprojekten umzusetzen. Diese Pilotprojekte werden bei KMU mit bis zu 50 Prozent und bei großen Unternehmen mit bis zu 15 Prozent, jedoch max. mit 200.000 Euro gefördert. Zudem können zukünftig auch Analysen und Beratungen im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Beschäftigten im Unternehmen (Technikfolgenabschätzung) gefördert werden. „Wir haben den Kreis der möglichen Zuwendungsempfänger erheblich erweitert. Neu ist, dass im Gegensatz zu früher nicht nur das verarbeitende Gewerbe, sondern die gewerbliche Wirtschaft, wie beispielsweise auch Handel, Dienstleistung und Bauunternehmen, antragsberechtigt sind“, betonte Wirtschaftsstaatssekretär Dr. Rudolph.

Zukünftig soll als neues Instrument im Rahmen der Forschungs- und Entwicklungsrichtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern auch die Förderung von Investitionen möglich sein, die der Umsetzung von vorher durchgeführten Prozessinnovationen dienen. „Damit gehen wir noch einen Schritt weiter. Die Investitionen in Folge von Prozessinnovationen fördern wir mit 50 Prozent und bis zu 100.000 Euro. Hierzu zählen zum Beispiel Maschinen, Anlagen, Robotik, Automatisierungstechnik wie Sensorik oder Datenübertragungstechnik. Damit sollen Digitalisierungslösungen vom Schreibtisch in die Realität überführt werden“, erläuterte Rudolph.

Damit die Unternehmen des Landes durch tatsächliche Beispiellösungen überzeugt werden können, unterstützen wir das Fraunhofer IGP in Rostock bei der Erweiterung der Forschungseinrichtung in einem vierten Bauabschnitt. Für 16,5 Millionen Euro wird dort eine Fabrik der Zukunft, ein Demonstrationszentrum Industrie 4.0., entstehen. „Für die regionale Wirtschaft stehen dann eine moderne Infrastruktur, innovative Methoden und intelligente Köpfe zur Verfügung“, sagte der Wirtschaftsstaatssekretär.

Für die EU-Förderperiode von 2014 bis 2020 stellt das Wirtschaftsministerium 168 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung. „Wir planen, die Forschungs- und Entwicklungsförderung um 50 Millionen Euro aufzustocken. Wir versprechen uns davon eine weitere Stärkung der Innovationskraft der regionalen Wirtschaft und die Schaffung zukunftsorientierter Arbeitsplätze. Der Antrag auf Änderung des Operationellen Programmes liegt dazu in Brüssel. Wir sind guter Hoffnung, dass wir eine Zustimmung erhalten werden“, so Wirtschaftsstaatssekretär Dr. Rudolph.

Im Zeitraum von 2014 bis zum August 2018 haben wir im Rahmen der Forschungs- und Entwicklungsförderung Zuschüsse von insgesamt 132,6 Millionen Euro für 388 Vorhaben bewilligt. Allein im Jahr 2017 waren es 50,4 Millionen Euro für 86 Projekte. „Die Möglichkeiten der Forschungs- und Entwicklungsförderung in Mecklenburg-Vorpommern werden von den Unternehmen und Forschungseinrichtungen des Landes sehr gut angenommen. Ein sehr großer Teil der geplanten 168 Millionen Euro ist daher schon gebunden“, so Rudolph weiter.

Insgesamt wurden 88,5 Millionen Euro für 199 Verbundforschungsvorhaben, 33,3 Millionen Euro für 63 einzelbetriebliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie 6,6 Millionen Euro für 87 Durchführbarkeitsstudien bewilligt. Bei der Verteilung der Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation sind 39 Prozent der Mittel in die Biotechnologie und Medizintechnik geflossen. Mit 24 Prozent war der Maschinenbau beteiligt, 11 Prozent gingen in den Bereich der Mobilität und ca. 10 Prozent flossen in die Informations- und Kommunikationstechnologie. „Diese Zahlen zeigen, dass es im Bereich Forschung und Entwicklung keinen Stillstand gibt. Es wird gehandelt. Und das ist richtig so“, betonte Rudolph.

Wirtschaftsstaatssekretär Dr. Rudolph machte auch auf weitere Unterstützungsmöglichkeiten des Wirtschaftsministeriums aufmerksam. „Hierzu zählen die berufsbegleitende Qualifizierung der Beschäftigten in Unternehmen (Qualifizierungsrichtlinie) sowie die kleinen und mittleren Unternehmen bei der Ersteinstellung von Personal mit Hochschulabschluss in einer technischen Fachrichtung (Einstellungsrichtlinie). Mit der Schaffung eines Kompetenzzentrums ´Digitalisierung in der Arbeitswelt MV´ wird eine zentrale Anlaufstelle für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie deren Interessensvertreter gefördert. Das Kompetenzzentrum soll die Informationen zu den Auswirkungen des digitalen Wandels auf die Arbeit bündeln und weitergeben, übergreifend die neuen rechtlichen Herausforderungen aufbereiten und vermitteln, über vorhandene Unterstützungsangebote informieren und auch eigene Schulungen in Betrieben anbieten“, so Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsstaatssekretär Dr. Stefan Rudolph abschließend. Die Technologiekonferenz wurde u.a. vom Wirtschaftsministerium, von der IHK zu Rostock und vom Strategierat Wirtschaft Wissenschaft MV ausgerichtet.

Die Schaffung attraktiver und wissensbasierter Arbeitsplätze und die Erhöhung des Anteils wertschöpfungsintensiver Wirtschaftszweige an der Wirtschaftsstruktur stehen im Vordergrund der Technologiepolitik in Mecklenburg-Vorpommern. Hierzu hat das Wirtschaftsministerium einen Strategierat berufen, der insbesondere eine enge Beratung und Begleitung des Landes zur Steigerung der Technologie- und Innovationskompetenz leistet und sich für die Förderung der Kooperation von Wirtschaft und Wissenschaft einsetzt. Mitglieder des Strategierates sind die fünf Wirtschaftskammern des Landes, fünf Hochschulen, fünf anwendungsbezogene außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, der Verbund der Technologiezentren sowie die Ministerien für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit; Bildung, Wissenschaft und Kultur; Energie, Infrastruktur und Digitalisierung sowie Landwirtschaft und Umwelt des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Altenpflegepreis des Landes geht nach Stralsund

Ministerin Drese zeichnet innovatives Unterrichtsprojekt zur Gewinnung von Altenpflege-Auszubildenden aus

Die Gewinner des Altenpflegepreises 2018 - Tagespflege und Pflegedienst Prettin, Stralsund

Die Gewinner des Altenpflegepreises 2018 – Tagespflege und Pflegedienst Prettin, Stralsund

Stralsund – Der Gewinner des Landes-Altenpflegepreises 2018 ist ein Kooperationsprojekt zwischen der Tagespflege und dem Pflegedienst Prettin mit der Gesamtschule „Marie Curie“ in Stralsund. Im Rahmen von Betriebsbesichtigungen, Schülerpraktika und Wahlpflichtunterricht wird Schülern der Klassenstufen 7 bis 10 der Marie-Curie-Gesamtschule das Berufsfeld Altenpflege nähergebracht.

„Durch vielfältige Kontakte und innovative Unterrichtsprojekte wird von der Tagespflege und dem Pflegedienst Prettin aktiv für das wichtige Arbeitsfeld Pflege geworben. Mit diesem nachhaltigen Beitrag zur Fachkräftegewinnung erfüllt das Projekt in beispielgebender Weise das Anliegen des Altenpflegepreises“, verdeutlichte Sozialministerin Stefanie Drese bei der Preisverleihung im Rahmen des Landespflegekongresses in Rostock.

Der mit insgesamt 5.000 Euro dotierte Altenpflegepreis wird durch den Landespflegeausschuss und das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung verliehen.

„Bei allen Herausforderungen sollte das Thema Pflege nicht immer nur mit negativen Etiketten behaftet werden. Das wird in keiner Weise den dort arbeitenden Menschen, den pflegenden Angehörigen und ehrenamtlich Engagierten sowie der Entwicklung im Pflegebereich in den vergangenen Jahren gerecht“, betonte Ministerin Drese heute in ihrer Laudatio. Viele hervorragende Projekte und Angebote seien in Mecklenburg-Vorpommern entstanden.

Drese: „Pflege braucht Anerkennung. Pflege braucht Öffentlichkeit. Pflege braucht feierliche Anlässe. Mit der Verleihung des Altenpflegepreises wollen wir einen Beitrag leisten, die vielen Facetten der Pflege zu würdigen und ihre gesellschaftliche Bedeutung hervorzuheben.“

Die Preisträger des Altenpflegepreises 2018 sind:

  • 1. Platz mit 3.000,00 Euro – Tagespflege und Pflegedienst Prettin, Stralsund – „Innovatives Unterrichtsprojekt mit der Gesamtschule Marie Curie zur Gewinnung von Altenpflege-Azubis“
  • 2. Platz mit 1.500,00 Euro – Städtisches Pflegeheim Neubrandenburg – „Genuss wie aus der Sterne-Küche: Show-Cooking und Restaurant-Feeling im Pflegeheim“
  • 3. Platz mit 500,00 Euro – Grabower Pflegedienst und Tagespflege Henning – „Trotz Pflegebedarf die Welt entdecken“

Der Verleihung vorausgegangen war eine öffentliche Ausschreibung. 19 Bewerbungen zu verschiedenen Themenbereichen wurden eingereicht. Aus diesen Wettbewerbsbeiträgen hat die Jury bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der AOK Nordost, des MDK MV, dem bpa MV, der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege MV, dem vdek MV, der Vereinigung kommunaler Träger von Pflegeeinrichtungen MV sowie des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung die drei Gewinner ausgewählt.

Sauberes Wasser ist gemeinsames Ziel

Güstrow – Mecklenburg-Vorpommern wird den Gewässerschutz weiter stärken, versprach Umweltminister Dr. Till Backhaus auf der heutigen Fachtagung der Landesgruppen Nord des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW) und des Deutschen Verbandes für das Gas- und Wasserfach e. V. (DVGW) und die Arbeitsgemeinschaft Wasserwirtschaft MV im BDEW in Güstrow. „Gemeinsam wollen wir vor allem sauberes Grundwasser, das in der benötigten Menge und in guter Qualität zur Trinkwasserversorgung zur Verfügung steht“, sagte der Minister.

„Ich kann Ihnen versichern: Der Schutz des Grundwassers ist in meinem Hause Chefsache“, so Backhaus weiter. Beispielsweise seien in den vergangenen sechs Jahren elf Vorhaben der öffentlichen Trinkwasserversorgung zur Beseitigung von Problemen der Wasserqualität mit fast fünf Millionen Euro aus dem Wasserentnahmeentgelt gefördert worden.

Mit dem Ziel der Senkung der Schadstoffeinträge seien seit 1991 in die kommunale Abwasserbehandlung rund 2,5 Milliarden Euro, darunter 900 Mio. Euro Fördergelder von EU, Bund und Land, investiert und damit gravierende Fortschritte erreicht worden. „Ein gewisses Reduzierungspotenzial besteht noch bei kleinen kommunalen Kläranlagen“, sagte Backhaus. Klärwerke der Größenklasse 1 bis 3 (unter 10.000 Einwohnerwerte) machen zwar nur 16 Prozent der Behandlungskapazität der Klärwerke des Landes aus, emittieren jedoch rund 60 Prozent der Phosphor-Gesamtfracht aller Kläranlagen. „Deshalb ist die vor einem Monat erfolgte Unterzeichnung der Gemeinsamen Erklärung zur Reduzierung des Phosphoreintrags aus kleinen Kläranlagen in die Gewässer ein wichtiges Signal gewesen“, so der Minister. Er sprach den Unternehmen seine Anerkennung aus, dass sie sich damit über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus engagieren.

Eine neue Herausforderung der Reduzierung von Gewässerbelastungen sei die Beseitigung der Medikamentenrückstände, Mikroplastik und weiteren Spurenstoffen. „Ich bin deshalb froh, dass der Bund mit seiner Spurenstoffstrategie dieses Thema jetzt angeht“, sagte Backhaus.

Was die Nitrateinträge aus der Landwirtschaft betreffe, werde die neue Düngeverordnung konsequent umgesetzt. „Wir werden uns auch nicht sperren, sie weiterzuentwickeln, wo es erforderlich und sachgerecht ist“, betonte Backhaus. Es dürfe aber nicht um bloße Schuldzuweisung gehen, sondern darum, die Landwirte als Partner für den Grundwasserschutz zu gewinnen. Er werde sich weiter dafür einsetzen, die europäische Agrarpolitik stärker umwelt- und damit auch gewässerverträglich auszurichten.

Die Landesgruppen Nord des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW) und des Deutschen Verbandes für das Gas- und Wasserfach e. V. (DVGW) sowie die Arbeitsgemeinschaft Wasserwirtschaft MV im BDEW veranstalten jährlich eine Fachtagung, die der Information über aktuelle wasserwirtschaftliche Themen, insbesondere der Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung in MV, und dem gegenseitigen Erfahrungsaustausch der Fachleute des Landes dient.

Die Teilnehmer kommen aus Wasserversorgungsunter­nehmen, abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaften, von Behörden und Verbänden (u. a. Bauernverband, Wasser- u. Bodenverbände).

Neues ASB Familienkompetenzzentrum eröffnet

Neuer Anlaufpunkt für hilfesuchende Familien in Rostock – Vom Kinderbauernhof bis zum gemeinsamen Wohnen

Rostock – Nach knapp dreijähriger Bauzeit wurde heute im Beisein von Sozialministerin Stefanie Drese das neue Familienkompetenzzentrum der ASB Kinder- und Jugendhilfe in Rostock eröffnet. Ministerin Drese würdigte in ihrem Grußwort die hervorragende Umsetzung des Projektes. So sei der Neubau nicht nur baulich modern gestaltet, sondern auch nach neuesten jugendhilferechtlichen Maßstäben umgesetzt worden. Insgesamt betrug das Investitionsvolumen rund 11 Millionen Euro. Das Land förderte aus EU-Mitteln mit knapp 7,5 Millionen Euro das drei Häuser umfassende Projekt.

„Mit ihren Angeboten, Dienstleistungen und Projekten unterstützt der ASB in Kooperation mit dem Jugend- und Sozialamt Kinder, Jugendliche und Familien in Rostock und Umgebung, die sich z.B. in akuten oder permanenten Krisen befinden. Mit dem neuen Gebäudekomplex kann dank einer aufeinander abgestimmten baulichen Konzeption, nun optimal auf die Bedürfnisse der Menschen eingegangen werden“, erklärte Drese.

Das neue Familienkompetenzzentrum bietet u.a. drei tierpädagogische und naturverbunden arbeitende familienaktivierende Wohngruppen mit insgesamt 28 stationären Plätzen, Bereiche für zwei Tagesgruppen mit insgesamt 16 Plätzen, drei Mutter- oder Vater-Kind-Wohnprojekte mit insgesamt 17 Plätzen, ambulante Hilfen und genügend Raum für die offene Kinder- und Jugendarbeit auf dem Kinderbauernhof und im Naturgarten. Drese: „Damit erhalten Familien, alleinerziehende Mütter und Väter, Kinder und Jugendliche passgenaue Hilfen – unabhängig von Ihrer politischen, ethnischen, nationalen und religiösen Zugehörigkeit.“

Die Ministerin hob bei diesem Anlass erneut die besondere Bedeutung des Kinderschutzes in den Fokus. Sie verwies darauf, dass der ASB ein jahrelang verlässlicher Partner in der Kinder- und Jugendhilfe sei. „Bereits seit zehn Jahren gehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom ASB im Auftrag des Landes bei der Kinderschutzhotline an den Hörer. Die Fachkräfte sind rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr für den Kinderschutz verfügbar und haben bereits vielen Kindern, Jugendlichen und Familien oft in Notsituationen helfen können“, resümierte die Ministerin.

Rostock erhält Auszeichnung für Engagement im Klimaschutz

Rostock – Die Universitäts- und Hansestadt Rostock erhielt heute vom Bundesumweltministerium eine Auszeichnung für ihr vorbildliches Engagement im Klimaschutz. Dazu gratuliert Mecklenburg-Vorpommerns Energieminister Christian Pegel herzlich.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit fördert mit der „Masterplan-Richtlinie“ Kommunen, die bis 2050 ihre Treibhausgasemissionen um 95 Prozent gegenüber 1990 senken und ihren Energieverbrauch im gleichen Zeitraum halbieren wollen. Im Rahmen der Konferenz „Masterplankommunen: Vorbilder für den Klimaschutz“ wurden heute insgesamt 19 Kommunen bundesweit mit einer Plakette als Spitzenreiter im Klimaschutz ausgezeichnet.

„Rostock setzt sich seit Jahren kontinuierlich für den Klimaschutz ein. Mit einem gut ausgebauten Fernwärmenetz, dem ausgedehnten Straßenbahnnetz und dem in weiten Teilen sanierten Wohnungsbestand sind bereits gute Voraussetzungen für das Ziel der Stadt geschaffen, bis 2050 klimaneutral zu agieren. Mit vielfältigen Maßnahmen und öffentlichkeitswirksamen Aktionen wie dem Klimaaktionstag, der zuletzt am vergangenen Sonntag begangen wurde, sowie dem jährlichen Energiesparwettbewerb der Rostocker Schulen macht die Stadt erfolgreich auf das ambitionierte Vorhaben aufmerksam und motiviert die Einwohner zum Mitmachen“, sagt Christian Pegel.

„Für die Umsetzung der Klimaschutzziele brauchen wir die Unterstützung und das Engagement unserer Kommunen. Dabei geht Rostock mit gutem Beispiel voran.“

Schwesig: Land wird Bundesmittel für betragsfreie Kita einsetzen

Schwerin – Die Bundesregierung hat heute den Entwurf für das Gute-Kita-Gesetz beschlossen. Mit diesem Entwurf will der Bund die Länder bis einschließlich 2022 mit 5,5 Milliarden Euro bei der Schaffung guter Kitas unterstützen.

„Ich freue mich sehr, dass Bundesfamilienministerin Franziska Giffey dieses wichtige Gesetz erfolgreich durchs Kabinett gebracht hat. Wir brauchen gute Kitas überall in Deutschland, damit unsere Kinder von Anfang an beste Chancen haben und damit ihre Eltern Familie und Beruf gut miteinander vereinbaren können. Die heutige Entscheidung der Bundesregierung ist da ein wichtiger Schritt nach vorn“, erklärte die Ministerpräsidentin heute in Schwerin.

„Wir in Mecklenburg-Vorpommern werden die Mittel des Bundes für die beitragsfreie Kita einsetzen“, bekräftigte Schwesig. „Es bleibt bei unserem Zeitplan. Wir wollen zum 1. Januar 2019 zunächst die Eltern entlasten, die besonders hohe Beiträge entrichten müssen, weil sie zwei oder mehr Kinder in der Kita haben. Sie zahlen dann nur noch maximal einen Elternbeitrag. Und zum 1. Januar 2020 schaffen wir die Elternbeiträge für Krippe, Kindergarten, Hort und Tagespflege dann vollständig ab.“ Auch das Land erhöhe dafür seine Ausgaben für die Kitas.

„Mecklenburg-Vorpommern werde damit eine Vorreiterrolle in Deutschland einnehmen. „Wir gehen über das hinaus, was jetzt gesetzlich festgeschrieben wird. Wir wollen die Beiträge für alle Eltern abschaffen. Denn unser Ziel ist, dass alle Kinder an frühkindlicher Bildung teilhaben können“, betonte Schwesig. „Dabei soll der Grundsatz gelten: Einmal beitragsfrei – immer beitragsfrei. Deshalb halten es Mecklenburg-Vorpommern und viele andere Bundesländer für notwendig, dass die Förderung des Bundes über 2022 hinaus erfolgt. Dafür werden wir uns bei den Beratungen im Bundesrat einsetzen.“

Zwischenlager Nord: Innenministerium genehmigt längere Zwischenlagerung von Reststoffen/Abfällen aus anderen kerntechnischen Anlagen

Schwerin – Das Ministerium für Inneres und Europa hat der EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH (EWN GmbH) und der Zwischenlager Nord GmbH (ZLN GmbH) die strahlenschutzrechtliche Genehmigung für die Zwischenlagerung von festen radioaktiven Reststoffen/Abfällen aus anderen kerntechnischen Anlagen mit Leichtwasserreaktoren (sofern es sich um Anlagen zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität handelt, nur aus Stilllegung oder Abbau) bis zu 10 Jahre vor und bis zu 5 Jahre nach einer Behandlung/Konditionierung am Standort Lubmin/Rubenow erteilt.

Bislang belief sich der genehmigte Zeitraum für die Zwischenlagerung dieser Reststoffe/Abfälle auf jeweils 5 Jahre vor und nach einer Behandlung/Konditionierung.

Der 2009 gestellte Antrag, die Befristung gänzlich aufzuheben, war 2011 abgelehnt worden. Im Verlauf der nachfolgenden gerichtlichen Verfahren ist zur gütlichen Beendigung des Rechtstreits eine Einigung auf den nun genehmigten Zeitrahmen erzielt worden.