Öffentliche Brotprüfung im Schulzentrum Dömitz

Schulte: Veranstaltung ist gute Gelegenheit, auf große Handwerkskunst, qualitativ hochwertige Produkte und den zukunftsfähigen Beruf des Bäckers oder der Bäckerin aufmerksam zu machen

Dömitz – Heute fand im Schulzentrum Dömitz eine öffentliche Brotprüfung der Bäcker- und Konditoren-Innung Süd-Westmecklenburg in Verbindung mit dem Schulprojekt „Gesundes Frühstück“ statt. Neben der Brotprüfung und einem Show-Backen präsentierte sich auch die Handwerkskammer Schwerin mit einem Informationsstand für den Beruf der Bäckerin/des Bäckers. „Die Veranstaltung in Dömitz ist eine hervorragende Gelegenheit, auf die große Handwerkskunst, die qualitativ hochwertigen Produkte und auf den zukunftsfähigen Beruf des Bäckers oder der Bäckerin aufmerksam zu machen. Wir wollen mehr Jugendliche motivieren, sich für eine Ausbildung im handwerklichen Bereich zu interessieren.

Es lohnt sich, die vielfältigen Möglichkeiten des Handwerks kennen zu lernen – beispielsweise über ein Praktikum. Deshalb wird das Land künftig auch modellhaft eine Praktikumsprämie für freiwillige Ferienpraktika von Schülerinnen und Schülern in einem Handwerksbetrieb anschubweise finanzieren. Aus Landesmitteln wird eine Prämie von bis zu 120 Euro pro Woche für maximal drei Wochen Praktikum in den Schulferien finanziert“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte vor Ort.

Kooperationspartner der Veranstaltung sind das Deutsche Brotinstitut e.V. und die IKK – die Innovationskasse.

Seit dem Jahr 2014 gehört das deutsche Brot zum immateriellen UNESCO-Weltkulturerbe, da es zur „Vielfalt der lebendigen kulturellen Ausdrucksformen, die unmittelbar von menschlichem Können getragen werden“ gehört. Diese Vielfalt zeigt sich auch in den rund 3.200 eingetragenen Brotsorten. Im Jahr 2022 wurden nach Angaben des Bäckerhandwerkes rund 1.647.000 Tonnen Brot von den Haushalten gekauft.

Die Bäcker und Konditoren sind in Mecklenburg-Vorpommern in fünf Innungen organisiert. Bundesweit gab es im Jahr 2022 insgesamt 9.607 Bäckerbetriebe. Der Kammerbezirk Schwerin zählt in diesem Jahr 52 Eintragungen im Bäcker- und 16 Eintragungen im Konditorenhandwerk. Im Jahr 2022 hat der Zentralverband des deutschen Bäckerhandwerks insgesamt 4.211 Auszubildende im Bereich Bäcker erfasst. In Mecklenburg-Vorpommern waren es im Jahr 2022 insgesamt 56 Lehrlinge, 41 Männer und 15 Frauen.

Die Anzahl der Ausbildungsstätten im Jahr 2022 beläuft sich im Land auf 34. Nach Angaben der Handwerkskammer Schwerin befinden sich in diesem Jahr 19 Auszubildende im Bereich des Bäckerhandwerks und 8 Auszubildende im Bereich der Konditorei.

Das Deutsche Brotinstitut führt in ganz Deutschland Qualitätsprüfungen von Backwaren durch, an denen sich handwerkliche Bäckereien auf freiwilliger Basis beteiligen können. Die Sachverständigen prüfen Brote, Brötchen und Stollen anhand verschiedener Kriterien. Das Ziel des Qualitäts-Tests ist es, Bäckereien dabei zu helfen, ihre Brote, Brötchen und Stollen zu verbessern, und um Kunden erstklassige Qualität zu bieten.

Die Kriterien nach Angaben des Deutschen Brotinstitutes

Form und Aussehen

Jedes Brot wird individuell getestet, daher gibt es keine „ideale Brotform“. Ein Ciabatta ist flach, ein Baguette lang und schmal und ein Korbbrot rund: Die Form und das Aussehen sollten stets zum Typ des Brotes passen.

Oberflächen- und Krusteneigenschaften

Generell ist eine dickere Kruste besser als eine dünne, da sie viele Aromastoffe enthält und die Feuchtigkeit besser im Brot hält. Doch auch hier kommt es wieder auf die Art des Brotes an, denn eine dicke Kruste eignet sich nicht für alle Brote.

Lockerung und Krumenbild

Als „Krume“ bezeichnet man den inneren, weichen Teil eines Brotes. Auch hier kann keine pauschale Aussage über gut und schlecht gemacht werden. Beispielsweise sollte bei Weizenbroten die Krume locker und luftig sein, bei Roggenmischbrot hingegen ist das Krumenbild dichter und kompakter. Wenn man das Brot aufschneidet, sollten die Poren in der Krume gleichmäßig verteilt sein und keine großen Löcher vorzufinden sein – sonst kann man dann die Butter nicht gleichmäßig verteilen.

Textur

Bei der Prüfung der Textur wird das Brot durchgeschnitten. Dabei kann man bereits erkennen, ob die Krume am Messer kleben bleibt oder sich problemlos schneiden lässt. Um die Elastizität der Krume zu prüfen, drückt der Brotprüfer mit dem Daumen in das Innere des Brotes. Das Brot muss dabei zurückfedern, sodass sich der Abdruck zurückbildet.

Geruch

Der Geruch muss vor allem eins bewirken: Lust machen, in das Brot hineinzubeißen. Er sollte zur Art des Brotes passen und dabei nicht zu stark, aber auch nicht zu schwach sein. Im Idealfall bewirkt der Geruch, dass einem das Wasser im Mund zusammenläuft.

Geschmack

Über Geschmack lässt sich ja bekanntlich streiten. Doch bei der Brotprüfung wird der Geschmack eher im Sinne von Aroma getestet. Ähnlich wie beim Geruch muss der Geschmack zum jeweiligen Produkt passen. Ist er sehr stark oder eher mild? Säuerlich oder süßlich? So sollte beispielsweise ein Weizenbrot einen milderen Geschmack haben als ein Roggenmischbrot.

Drei neue Tourismusorte für M-V

Meyer: Prädikat ist Motivation für touristische Weiterentwicklung

Schwerin – Wirtschafts- und Tourismusminister Reinhard Meyer hat heute offiziell die Anerkennung als Tourismusort an die Gemeinden Rövershagen, Mönchhagen und Gelbensande verliehen. „Als Tourismusorte im Land haben sich die Gemeinden Rövershagen, Mönchhagen und Gelbensande dafür entschieden, gute Gastgeber zu sein und ihre Gemeinden touristisch weiter aufzuwerten. Das Prädikat soll dabei zusätzliche Motivation für die touristische Weiterentwicklung geben. Urlauber, Tagesausflügler und Einheimische sind über die Gemeinde- und Stadtgrenzen mobil und aktiv, möchten die gesamte Region erleben und erwarten ein gleichbleibend hohes Qualitätsniveau. Dafür stehen auch die drei Gemeinden, die saisonunabhängige Attraktionen zu bieten haben und so auch in der Vor- und Nachsaison Wertschöpfung generieren können“, sagte Reinhard Meyer, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit in Rövershagen.

Mecklenburg-Vorpommern hat derzeit 41 anerkannte Tourismusorte und zwei anerkannte Tourismusregionen.

Rövershagen

Die Gemeinde Rövershagen liegt an der Bundesstraße B 105 nahe des Waldgebietes der Rostocker Heide mit vielfältigen Wandermöglichkeiten und Radwegen mit direkter Anbindung zur Ostsee. Zudem gibt es den Flugplatz Purkshof (Ortsteil der Gemeinde) für Sport- und Segelflieger. Das Karl’s Erlebnisdorf Rövershagen ist mit 1,6 Millionen Besuchern pro Jahr die am meisten frequentierte touristische Destination in Mecklenburg-Vorpommern. Das Erlebnisdorf liegt eingebettet in der mecklenburgischen Kulturlandschaft und zeichnet sich durch seine besondere Lage inmitten der Erdbeerfelder des Karl´s Erdbeerhofes als einem der größten Erdbeeranbaubetriebe Deutschlands aus. „Die Radwege der Gemeinde sind barrierefrei und die Bushaltestellen barrierearm ausgebaut. Auch der Außenbereich von Karl’s Erlebnisdorf sowie die WC-Anlagen sind barrierefrei nutzbar. Das ist wichtig, damit wir in Mecklenburg-Vorpommern attraktive Urlaubsangebote auch für bewegungseingeschränkte Gäste anbieten können“, sagte Meyer.

Mönchhagen

Der an die Gemeinde Mönchhagen direkt angrenzende Freizeitpark Karl´s Erlebnisdorf in Rövershagen prägt neben den touristischen Einrichtungen das touristische Erscheinungsbild der Region und entfaltet Strahlkraft weit über die Grenzen der Gemeinde, aber auch des gesamten Bundeslandes hinaus. Die seit 2022 neu hinzugekommene Erlebnisbrennerei MAENNERHOBBY in der Gemeinde Mönchhagen bietet ebenfalls ein Tourismus relevantes und prägendes Bild der Gemeinde und der Region. Das sich derzeit in der Entwicklung befindende Gewerbegebiet der Gemeinde Mönchhagen fördert ebenso die touristisch ausgestaltete Region. „Es gibt ein gut ausgebautes Radwegenetz in der Gemeinde Mönchhagen mit Anbindung an den Ostseeradweg sowie entlang der B 105. Das zieht regelmäßig sportliche Urlauber in die Region. Zudem steht den Urlaubern und den Einheimischen ein attraktiver Mehrgenerationenplatz mit verschiedenen Aktivsportgeräten zur Verfügung“, sagte Meyer.

Gelbensande

Die Gemeinde Gelbensande ist geprägt durch die anliegenden Waldgebietsflächen, die durch ein vielfältiges Rad- und Wandernetzwerk miteinander verknüpft sind. Das gesamte Wander- und Radwegenetz ist an den Ostseeradweg entlang der B105 angebunden sowie über die Waldwege bis hin nach Fischland-Darß-Zingst. Das Jagdschloss in Gelbensande ist ein besonderer touristischer Anziehungspunkt im Gelbensander Forst. Das lädt Gäste ein, die besonders historisch geprägte Geschichte des Ortes zu erkunden, und bietet zugleich Heiratswilligen die Möglichkeit, hier ihre Trauung vornehmen zu lassen. Auch der Ferienpark „Küstenwald“, welcher an das Ostseeheilbad Graal-Müritz grenzt, bietet Touristen ein attraktives Angebot zur Erholung. „Die Gemeinde Gelbensande ist vor allem bei naturliebenden Gästen beliebt, die Alternativen zu den Ostseebädern suchen. Durch die Aufstellung von Wanderkarten im gesamten Gemeindegebiet bietet die Region die Möglichkeit, erholsame Spaziergänge mit interessanter Wissensvermittlung zu verbinden“, sagte Meyer.

Seit der Anpassung des Kurortgesetzes M-V und Einführung der neuen Prädikate „Tourismusort“ und „Tourismusregion“ vor knapp drei Jahren sind nun insgesamt 41 Tourismusorte und zwei Tourismusregionen im Land anerkannt. Durch die zeitgleiche Anpassung des Kommunalabgabengesetzes ist es diesen Tourismusorten und Tourismusregionen erlaubt, eine Kurabgabe einzuführen.

Voraussetzungen, um Tourismusort werden zu können:

  • landschaftlich bevorzugte Lage,
  • Vorhandensein bedeutender kultureller Einrichtungen wie Museen und Theater, internationale Veranstaltungen oder sonstige bedeutende Freizeiteinrichtungen von überörtlicher Bedeutung,
  • geeignete Angebote für Naherholung, wie Ausflugsmöglichkeiten, Grünflächen, Rad- und Wanderwege, ein vielfältiges gastronomisches Angebot oder
  • das Vorhalten von wichtigen Dienstleistungsangeboten für benachbarte Kur- und Erholungsorte.

19. Lieferantentag in Rostock

Meyer: Veranstaltung bietet Netzwerk für sichere Lieferwege, neue Geschäftsverbindungen und damit höhere Umsätze

Rostock – Mehr als 100 Aussteller waren am Donnerstag (11.04.2024) in Rostock beim 19. Lieferantentag des Bundesverbandes Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik präsent. „Der Lieferantentag hat sich als entscheidende Kontaktmesse zwischen Anbietern und Einkäufern in Mecklenburg-Vorpommern etabliert. Besonders wichtig ist der vielseitige Branchenmix auf der Veranstaltung – kleine und mittlere Unternehmen aus Industrie, Handwerk und Dienstleistung nutzen die Chance, wertvolle Kontakte zu knüpfen und so ihr Markt- und Absatzgebiet zu erweitern. Ein gutes Netzwerk ist von großer Bedeutung für sichere Lieferwege, neue Geschäftsverbindungen und damit höhere Umsätze. Das stärkt die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

99,5 Prozent aller Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern gehören quantitativ zu den kleinen und mittleren Unternehmen, diese Unternehmen sind Arbeitgeber für 79,4 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. „Es sind vor allem die kleinen und mittelständischen Unternehmen und das Handwerk, die unser Land wirtschaftlich voranbringen. Und diese Unternehmen sind auf dem Lieferantentag präsent, denn unkomplizierte Lieferwege und Liefersicherheiten sind unabdingbar, um die Auftragslage zu bewältigen. So entstehen auch über die wertvollen Messekontakte logistische Knotenpunkte im Land. Dieses Vorgehen ist der richtige Weg, denn die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern zeigt sich derzeit stabil – und das ist eine herausragende Leitung der Unternehmerinnen und Unternehmer mit ihren Mitarbeitenden“, sagte Meyer.

Nach Berechnungen des Arbeitskreises Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder, dem auch das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern angehört, stieg in Mecklenburg-Vorpommern das Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2023 preisbereinigt um 3,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr an (Bundesdurchschnitt: -0,3 Prozent). An der Gesamtwirtschaftsleistung Deutschlands hatte Mecklenburg-Vorpommern mit einem Bruttoinlandsprodukt von 59.217 Millionen EUR einen Anteil von 1,4 Prozent.

Die Bruttowertschöpfung des Produzierenden Gewerbes stieg nach Angaben des Statistischen Amtes 2023 preisbereinigt gegenüber dem Vorjahr um 6,5 Prozent (Bundesdurchschnitt: -1,5 Prozent). Der Anteil an der Gesamtwirtschaftsleistung betrug hier 27,5 Prozent. Innerhalb dieses wichtigen Bereiches der Gesamtwirtschaft verzeichnete die Wirtschaftsleistung des Verarbeitenden Gewerbes einen starken Anstieg mit +19,3 Prozent (Bundesdurchschnitt: -0,2 Prozent). Das Verarbeitende Gewerbe hat nunmehr einen Anteil an der Wirtschaftsleistung des Landes von 13,0 Prozent. Im Baugewerbe sank dagegen die Bruttowertschöpfung gegenüber 2022 um -4,1 Prozent (Bundesdurchschnitt: -0,2 Prozent).

Im Dienstleistungsbereich – dort werden 68,8 Prozent der Wirtschaftsleistung des Landes erbracht – stieg die Bruttowertschöpfung um 2,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr (Bundesdurchschnitt: +0,5 Prozent). Innerhalb dieses Gesamtbereiches verlief die Entwicklung im Unterbereich Handel, Verkehr, Lagerei, Gastgewerbe, Information und Kommunikation mit +9,2 Prozent (Bundesdurchschnitt: -0,2 Prozent) stark positiv. In den beiden anderen Unterbereichen verlief die Entwicklung dagegen sehr moderat: Finanz-, Versicherungs- und Unternehmensdienstleister einschließlich Grundstücks- und Wohnungswesen +0,4 Prozent (Bundesdurchschnitt: +0,6 Prozent); öffentliche und sonstige Dienstleister einschließlich Erziehung und Gesundheit +0,2 Prozent (Bundesdurchschnitt: +1,1 Prozent).

Im Bereich Land- und Forstwirtschaft einschließlich Fischerei war die preisbereinigte Entwicklung der Bruttowertschöpfung dagegen negativ (-0,6 Prozent; Bundesdurchschnitt: +1,4 Prozent). Der Anteil an der Gesamtwirtschaftsleistung beträgt hier aber nur 3,7 Prozent.

In Mecklenburg-Vorpommern ist im März 2024 die Zahl der Arbeitslosen im Vergleich zum Vormonat Februar um 2.400 Arbeitslose gesunken (-3,5 Prozent). Die Arbeitslosenquote liegt im März bei 8,3 Prozent. Insgesamt sind aktuell 68.000 Menschen arbeitslos.

Der 1954 gegründete Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. (BME) ist ein führender Fachverband und Netzwerkpartner für Einkaufs-, Supply-Chain- und Logistikverantwortliche in Deutschland und Europa. Er zählt in 38 Verbandsregionen 9.750 Mitglieder (Stand: Dezember 2022) – vom Einzelunternehmen über den Mittelstand bis zum Konzern – aus allen Branchen und Sektoren. Der Lieferantentag (LT) wird von der Regionalgruppe MV des Bundesverbandes für Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. (BME) durchgeführt. Er ist gemäß BME die größte B2B-Veranstaltung für industriellen Einkauf und Vertrieb im Land und die wichtigste Kontaktbörse um Einkauf und Vertrieb zu vernetzen.

Mehr Qualität in der Kita

Leistungsträger und Leistungserbringer unterzeichnen erstmals Landesrahmenvertrag

Schwerin – Mit der Unterzeichnung des Landesrahmenvertrags einigen sich erstmals die Akteurinnen und Akteure der Kindertagesförderung – die kommunalen Spitzenverbände, die öffentlichen und privaten Träger von Kindertageseinrichtungen sowie Verbände der freien Wohlfahrtspflege – auf gemeinsame Ziele und Vorgaben: Dazu gehören u. a. die Berechnung der Arbeitszeiten sowie ein einheitlicher Personal- und Leistungsschlüssel. Mit der Festlegung der Rahmbedingungen verbessern die Leistungsträger und Leistungserbringer die Qualität in der Kita. Der Einigung ist ein intensives Schlichtungsverfahren vorangegangen, das der unabhängige Schlichter Michael Mack, Vorsitzender Richter am Landgericht Rostock, geleitet hat. Er wurde durch das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung eingesetzt.

Bildungsministerin Simone Oldenburg: „Die Unterzeichnung ist ein historisches Ereignis für Mecklenburg-Vorpommern. Zwölf Jahre lang sind die Verhandlungen gescheitert. Nun herrscht Einigung über einen Landesrahmenvertrag, der die Eckpunkte zwischen der kommunalen Familie und den Leistungserbringern regelt. Damit haben alle Seiten Rechtssicherheit für die Zukunft und der Weg für Qualitätsverbesserungen in der Kindertagesförderung ist frei. Diese zielführende Zusammenarbeit aller Beteiligten ist für mich ein Beispiel, wie miteinander Verbesserungen umgesetzt werden.“

Landrat Heiko Kärger, Vorsitzender des Landkreistages M-V: „Unsere Kinder benötigen starke Fachkräfte und gut ausgestattete Einrichtungen. Mit dem Landesrahmenvertrag gelingt es uns, derzeit noch vorhandene Niveauunterschiede anzugleichen und künftige Verbesserungen des Personalschlüssels und weiterer Qualitätsfaktoren von einer einheitlichen Basis aus anzugehen. Die Neueinführung von Sachkostenpauschalen sollte hierbei für alle Beteiligten in absehbarer Zeit auch das Verhandlungsgeschehen entlasten. Der Landesrahmenvertrag soll durch eine Begleitkommission fortlaufend evaluiert und weiterentwickelt werden. Wir haben nun eine gemeinsame Startlinie, von der aus wir unsere Kindertagesstätten in gemeinsamer Verantwortung von Land, Trägern und Kommunen fit für die Zukunft machen wollen.“

Andreas Wellmann, Geschäftsführer des Städte- und Gemeindetages M-V: „Wir freuen uns, dass die Verhandlungen vor Ort durch absolut nachvollziehbare Berechnungsschemata und Pauschalen erleichtert werden und somit landesweit allen Beteiligten einen verlässlichen Rahmen bieten, ohne die kommunalen Selbstverwaltungsrechte zu beschneiden. Uns ist zudem eine auskömmlich finanzierte Mindestpersonalausstattung wichtig. Nun erhalten unsere Städte und Gemeinden mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit, auch für die Eltern und Mitarbeitenden. Hinter uns liegt ein langer Prozess, der klarere Rahmenbedingungen schafft. Aber es ist ein Kompromiss, der auch die Städte und Gemeinden wie auch das Land mehr kosten kann.“

Dieter Eichler, Mitglied des Vorstands der Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern e.V. und Landesgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes: „Mit diesem Rahmenvertrag ist eine laufende Anpassung des Personalschlüssels an die gesetzlichen Regelungen zur Fachkraft-Kind-Relation unter Beachtung der täglichen Öffnungszeit, die Anzahl der Schließtage und Krankentage möglich. Durch seine Ausgestaltung kann er von den Vertragspartnern einvernehmlich angepasst werden. Zudem werden durch die Regelungen zur Leistungsvereinbarung mittelfristig die Verhandlungen vereinfacht und aufwendige Schiedsverfahren für die Kita-Träger und die Leistungsträger vermieden.“

Susanne Hacker, Verband privater Träger der freien Jugend- und Sozialhilfe M-V e.V. (VPK M-V): „Kinder sind die Zukunft einer Gesellschaft. Der frühkindlichen Förderung in einem Lebensabschnitt der Kinder, in dem entscheidende Grundlagen für ihre Persönlichkeitsentwicklung gelegt werden, kommt daher große Bedeutung zu. Diese Förderung, die in den Kindertagesstätten des Landes M-V stattfindet, bedarf klarer und beständiger Rahmenbedingungen. Mit dem Abschluss des Landesrahmenvertrages am 10. April 2024 wird ein entsprechender Rahmen geschaffen: Ein guter Tag für die Kinder in Mecklenburg-Vorpommern.“

Ein Landesrahmenvertrag stellt die Verbindung zwischen den landesgesetzlichen Regelungen sowie den Einzelvereinbarungen vor Ort mit jeder Kindertageseinrichtung her und wirkt stark voneinander abweichenden Einzelvereinbarungen entgegen. Ziel des Landesrahmenvertrages ist es, landesweit einheitliche Rahmenbedingungen festzulegen und so die Qualität in Kindertagesstätten und Horten weiter zu steigern, unter anderem durch verbesserte Arbeitsbedingungen für Fachkräfte.

LNG-Terminal Mukran genehmigt

Insel Rügen – Der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Dr. Till Backhaus hat den Genehmigungsbescheid für den Betrieb der Regasifizierungsanlage am Standort Mukran an den Geschäftsführer der Deutschen ReGas Ingo Wagner und dem Vorsitzendes des Aufsichtsrates, Dr. Stephan Knabe übergeben. Der Antrag des Unternehmens sei zügig entsprechend dem Bundesimmissions­schutzgesetz, WHG und des LNG-Gesetzes bearbeitet und beschieden worden, sagt Backhaus anlässlich der Übergabe in Schwerin.

„Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen unter sehr genauer Beobachtung; denn viele Menschen schauen genau darauf, wie diese Genehmigung zustande gekommen ist und das ist auch legitim. Was in den letzten Monaten geleistet wurde, um trotz aller Beschleunigungsschritte ein rechtssicheres Verfahren zu gewährleisten, verdient hohen Respekt. Dabei ist mir der Hinweis wichtig, dass es im immissionsschutz­rechtlichen Genehmigungsverfahren keinen Ermessensspielraum der Behörde gibt.

Das heißt: Wenn keine formellen oder materiellen Zulassungshindernisse bestehen, ist die Genehmigung zu erteilen. Ermessensspielraum gibt es zwar bei der wasser­rechtlichen Erlaubnis, doch werden in Mukran aus Sicht der Behörde keine nachteiligen Auswirkungen auf öffentlich-rechtliche Belange erwartet, die dem überragenden Interesse der Allgemeinheit an einer sicheren Gasversorgung entgegenstehen.

Die Schutzgüter Mensch und Natur standen und stehen im Fokus der Zulassungsbehörden. Dies mündet in 190 Nebenbestimmungen und Auflagen der Zulassungs­entscheidungen. Dazu gehören unter anderem das Lärm- und Wassermonitoring sowie Anforderungen an die Sicherheit vor dem Eingriff Unbefugter oder durch Cyber- und Drohnenangriffe.

Dies ist die zweite Zulassung eines schwimmenden LNG-Terminals in MV, welches durch den völkerrechts­widrigen Angriffskrieg Russlands erforderlich geworden ist. Wir reden hier über Notwendigkeiten, um für unsere Bürgerinnen und Bürger aber auch unsere Wirtschaft eine verlässliche Gasversorgung zu gewährleisten. Bund und EU gehen davon aus, dass das Vorhaben auch über das Jahr 2024 hinaus aus Gründen der Versorgungssicherheit von essentieller Bedeutung für Deutschland und die europäischen Nachbarstaaten ohne Küstenzugang ist. Dennoch ist mir wichtig zu betonen, dass es sich um eine vorübergehende Lösung handelt:

Hinter uns liegt ein Wochenende mit Temperatur­rekorden. Dies mahnt uns, den Weg hin zu emissions­freier Energieerzeugung fortzusetzen. Ich wünschte mir, wir wären da weiter. Aber wir müssen die Menschen auch mitnehmen. Und vorübergehend brauchen wir diese Importmöglichkeit für Erdgas. Ich nehme daher auch erleichtert wahr, dass die vorliegenden Zulassungen entsprechend dem Gedanken des LNG-Beschleunigungsgesetzes bis zum 31.12.2043 befristet sind.

Mit der Anbindung des Tiefseehafens an das deutsche Gasnetz eröffnen sich für den Standort Mukran neue Chancen und damit auch Möglichkeiten, von der Transformation zur wasserstoffbasierten Wirtschaft zu profitieren. Während Lubmin auch künftig nur begrenzt die Anlandung von Wasserstoffderivaten zulässt, kann dies ein künftiges Standbein für den Industriestandort Mukran bilden.“

Auflagen der Zulassungsentscheidungen

Wasserrechtliche Erlaubnis

  • 24 Nebenbestimmungen (Auflagen).
  • kein Einsatz von Betriebs- und Hilfsstoffe im Zuge der Gewässerbenutzungen (z.B. kein Biozid)
  • Festlegung von Überwachungswerten der Abwassereinleitungen
  • Regelmäßige behördliche Überwachung (u.a.Probenahmen des Abwassers)
  • Ständige Eigenüberwachung, u.a. zur Kontrolle der gutachterlichen Prognose der Ausbreitung des temperaturveränderten Abwassers in der Ostsee
  • Kontinuierliches Temperaturmonitoring, um negative Auswirkungen auf die Ostsee (Fische) auszuschließen
  • Überwachungswerte müssen der Wasserrechtsbehörde regelmäßig vorgelegt werden
  • Befristung bis 2043; jederzeit Widerruf möglich bei Nichteinhaltung der Auflagen

Immissionsschutzrechtliche Genehmigung

  • 5 Bedingungen (sofortige,automatische Aufhebung der Genehmigung bei nicht Einhaltung)
  • Wenn nicht innerhalb von 3 Jahren begonnen, erlischt Genehmigung
  • Ab Dez. 2024 Verwendung von Landstrom zum Betrieb der FSRUs
  • Bautechnische Unterlagen betreffend KWK-Anlage müssen vor deren Inbetriebnahme vorgelegt werden
  • sowie 166 Auflagen (ggf. Widerruf bei Nichteinhaltung; teilw. Erforderliche Erfüllung vor Inbetriebnahme)
  • spätestens Inbetriebnahme bis 15.05.2024 (diese muss Behörde 2 Wochen vorher angezeigt werden; bis zur Inbetriebnahme müssen zahlreiche nachweisbar Auflagen erfüllt sein)
  • 8 Auflagen zur Begrenzung und Messung der Schallimmissionen,
  • 23 Auflagen zur Begrenzung und Messung der Luftschadstoffe,
  • 62 Auflagen zur Gewährleistung der Anlagensicherheit und Störfallvorsorge,
  • 9 naturschutzrechtliche Auflagen (Regelung der Kompensation, ökologische Baubegleitung),
  • 21 fischereirechtliche Auflagen zur Vermeidung der Beeinträchtigung wirtschaftliche genutzter Fische (insb. Hering), u.a. Unterwasserschallmonitoring, Fischgitter/ Siebe vor Wasseransaugöffnungen (Fischschutz),
  • 14 Auflagen zur Gewährleistung des Arbeitsschutzes, z.B. Beleuchtung von Fluchtwegen, Konformitätsnachweise, Absturzsicherungen,
  • 14 Auflagen zum Wasserschutz (insb. Regelung des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV))
  • Befristung des Betriebs bis 2043

Kleine Helden wider Willen

Ministerinnen loben Projekte über „Kinder von Inhaftierten“ / Justizministerin Jacqueline Bernhardt und Sozialministerin Stefanie Drese halten Grußworte auf der Tagung „Kleine Helden wider Willen“

Güstrow – Justizministerin Bernhardt und Sozialministerin Drese haben auf der Fachtagung „Kinder von Inhaftierten – Kleine Helden wider Willen“ die Bedeutung des Austausches aller Beteiligten hervorgehoben. Die Veranstaltung an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege Güstrow wurde organisiert vom Kriminologischen Forschungsdienst Mecklenburg-Vorpommern und der Landeskoordinierungsstelle „Kinder von Inhaftierten“.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Wir arbeiten seit Jahren ressortübergreifend bei diesem bedeutenden Thema zusammen. Ich begrüße es ausdrücklich, dass erstmals so viele Partnerinnen und Partner in Güstrow zusammengekommen sind, um sich auszutauschen. Denn insbesondere die Kinder leiden unter der Inhaftierung eines Elternteils. Ihre soziale und persönliche Entwicklung kann stark beeinträchtigt werden.

Deshalb müssen frühzeitig, gezielt präventive Maßnahmen ergriffen werden. Der Resozialisierungsgedanke für die Inhaftierten und damit der Schutz der Bevölkerung ist der zweite wichtige Aspekt. Das erreichen wir, wenn Mütter oder Väter auch in der Haft Verantwortung für ihre Kinder übernehmen und ihre Rolle als Eltern nachhaltig stärken können. Seit Jahren wurden und werden daher Projekte in Justizvollzugsanstalten umgesetzt. Das Pilotprojekt ‚Zaungast‘ für inhaftierte Väter in der JVA Waldeck und der JVA Bützow markiert dabei einen Meilenstein in den Bemühungen, die Situation der Kinder von Inhaftierten nachhaltig zu verbessern.“

Die Ministerin für Soziales, Sport und Gesundheit Stefanie Drese: „Kinder haben ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen“, betonte die Ministerin für Soziales, Sport und Gesundheit, Stefanie Drese. Es gelte auch dann, wenn durch staatliches Handeln ein Umgang nur erschwert möglich ist. „Und dass dieser Kontakt wichtig ist, belegen einschlägige Untersuchungen.

Ein regelmäßiger persönlicher Umgang mit dem inhaftierten Elternteil kann Kindern helfen, ihre Situation besser zu bewältigen. Deshalb haben wir genau dort erfolgreich angesetzt“, so Drese. Dieses Engagement habe auch die Auridis-Stiftung überzeugt. Drese: „So konnten wir 2023 mit dem neuen länderübergreifenden Projekt „Kinder von Inhaftierten“, in dem Mecklenburg-Vorpommern als einziges ostdeutsches Bundesland vertreten ist, starten.“

Das Kooperationsprojekt „Kinder von Inhaftierten“ zielt darauf ab, neue Vernetzungsstrukturen zwischen Jugendämtern und Justizvollzugsanstalten zu schaffen und die Unterstützungssituation für betroffene Kinder und Eltern innerhalb der Anstalten zu stärken. Schätzungen gehen davon aus, dass in Mecklenburg- Vorpommern etwa 1.500 Kinder von der Inhaftierung mindestens eines Elternteils betroffen sind.

Unternehmertag in Schwerin

Meyer: Bürokratieabbau und Fachkräftemangel zentrale Themen der Wirtschaft

Schwerin – „Verwalten oder Gestalten? Zwischen Regulierungswut und unternehmerischer Handlungsfreiheit“ lautete das Kernthema beim Unternehmertag 2024 heute in Schwerin.

„Verwaltung und Bürokratie bilden einen regulativen Rahmen für Rechtssicherheit. Aber: zu viel Bürokratie belastet unsere Wirtschaft. Deshalb kann Bürokratieabbau einen wichtigen Beitrag zu mehr wirtschaftlichem Wachstum leisten, denn Unternehmen brauchen auch Gestaltungsräume innerhalb der gesetzlichen Regelungen. Die Landesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, alle neuen Landesgesetze und die Novellierung bestehender Vorschriften daran auszurichten, den Bürokratieaufwand zu reduzieren, Regelungen und Verfahren zu vereinfachen, insbesondere durch digitale Lösungen.

Bei jedem Gesetzesvorhaben wird im Sinne des Bürokratieabbaus geprüft, ob im Gegenzug eine bestehende Regelung abgebaut werden kann. Wir sind bereits in Gesprächen mit den Kammern, Städte- und Gemeindetag sowie Landkreistag. Wir brauchen jedoch konkrete Vorschläge seitens der Wirtschaft, an welchen Stellen im Rahmen der landespolitischen Möglichkeiten Bürokratie vereinfacht werden kann. Je konkreter, desto besser“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Der Unternehmertag ist eine Gemeinschaftsaktion der Unternehmerverbände Norddeutschland Mecklenburg-Schwerin e.V. und Rostock-Mittleres Mecklenburg e.V.; bei der Veranstaltung waren rund 200 Gäste aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung vor Ort.

Gemeinsam unter anderem mit Vertretern der Wirtschaftskammern des Landes, von Gewerkschaften, der Vereinigung der Unternehmensverbände, der Bundesagentur für Arbeit sowie des Städte- und Gemeindetages wurde im Zukunftsbündnis Mecklenburg-Vorpommern beschlossen, neben dem Thema Bürokratieabbau auch die Fachkräftesituation im Land durch konkrete Maßnahmen zu verbessern.

„Das Thema Abmilderung des Fachkräftemangels können wir nur gemeinsam schaffen. Im Schulterschluss von Wirtschaft, Verbänden und Politik haben wir uns auf eine Vielzahl von Maßnahmen verständigt, die wir gemeinsam angehen. Nach einer Analyse des Arbeits- und Fachkräftebedarfes Mecklenburg-Vorpommern werden im Jahr 2030 voraussichtlich neun Prozent der Arbeitskräftenachfrage im Land nicht durch das Arbeitskräfteangebot abgedeckt werden. Dann werden ca. 59.400 Arbeitskräfte fehlen – und davon sind 51.000 Personen Fachkräfte“, sagte Meyer.

Unter anderem sind im Zukunftsbündnis Beschlüsse zu vier Bereichen der Fachkräftestrategie vereinbart worden: Weiterbildungskultur stärken, Fach- und Arbeitskräfte von außerhalb gewinnen und halten, positives Image von Mecklenburg-Vorpommern für Fachkräfte verstärken sowie die Einführung einer Praktikumsprämie. Dabei sollen unter anderem Weiterbildungsverbünde bei der Gründung und Weiterentwicklung gefördert sowie eine vernetzte Weiterbildungsberatung aufgebaut werden.

Um Jugendliche beim Erkennen der eigenen Stärken und Interessen zu unterstützen, wird das Land modellhaft eine Praktikumsprämie für freiwillige Ferienpraktika von Schülerinnen und Schülern in einem Betrieb im Bereich der Handwerkskammern anschubweise finanzieren. Aus Landesmitteln wird eine Prämie von bis zu 120 Euro pro Woche für maximal drei Wochen Praktikum in den Schulferien finanziert. In den Jahren 2024 und 2025 werden hierfür Mittel in Höhe von bis zu 220.000 Euro jährlich zur Verfügung gestellt. Die Abwicklung der Praktikumsprämie erfolgt über die Handwerkskammern.

Zudem fördert das Wirtschaftsministerium die Vernetzung von Unternehmen und Hochschulen, um Studierende im Land zu halten.

Zur Verstärkung des positiven Images des Landes für Fachkräfte werden Bündnispartner aus der Wirtschaft Best-Practice-Beispiele für attraktive Arbeitsbedingungen identifizieren und vermarkten sowie eine Dialogreihe „Attraktive Arbeitgebermarke M-V“ umsetzen.

Die Zuwanderung aus dem Ausland, zukünftig im Wesentlichen aus Drittstaaten, wird ein notwendiger Baustein zur Deckung des Fachkräftebedarfs sein. Dazu wird das Wirtschaftsministerium die Welcome-Center unterstützen, ihre Angebote vor allem für Unternehmen bei der Integration von neu gewonnenen Beschäftigten aus dem Ausland auszuweiten. Darüber hinaus richten das Land und die Bundesagentur für Arbeit eine zentrale Anlaufstelle für alle Fragen und Anliegen rund um das Thema Fachkräfteeinwanderung ein. Sie soll in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit den bereits vorhandenen Einrichtungen Bestands- sowie ansiedlungswilligen Unternehmen mit einem umfassenden Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebot Hilfestellung geben.

Insgesamt sind für die Maßnahmen durch das Land bis zu 5,7 Millionen Euro eingeplant.

Nach Berechnungen des Arbeitskreises Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder, dem auch das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern angehört, stieg in Mecklenburg-Vorpommern das Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2023 preisbereinigt um 3,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr an (Bundesdurchschnitt: -0,3 Prozent). An der Gesamtwirtschafts-leistung Deutschlands hatte Mecklenburg-Vorpommern mit einem Bruttoinlandsprodukt von 59.217 Millionen EUR einen Anteil von 1,4 Prozent.

Die Bruttowertschöpfung des Produzierenden Gewerbes stieg nach Angaben des Statistischen Amtes 2023 preisbereinigt gegenüber dem Vorjahr um 6,5 Prozent (Bundesdurchschnitt:

-1,5 Prozent). Der Anteil an der Gesamtwirtschaftsleistung betrug hier 27,5 Prozent. Innerhalb dieses wichtigen Bereiches der Gesamtwirtschaft verzeichnete die Wirtschaftsleistung des Verarbeitenden Gewerbes einen starken Anstieg mit +19,3 Prozent (Bundesdurchschnitt -0,2 Prozent). Das Verarbeitende Gewerbe hat nunmehr einen Anteil an der Wirtschaftsleistung des Landes von 13,0 Prozent. Im Baugewerbe sank dagegen die Bruttowertschöpfung gegenüber 2022 um -4,1 Prozent (Bundesdurchschnitt: -0,2 Prozent).

Im Dienstleistungsbereich – dort werden 68,8 Prozent der Wirtschaftsleistung des Landes erbracht – stieg die Bruttowert-schöpfung um 2,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr (Bundesdurchschnitt +0,5 Prozent). Innerhalb dieses Gesamtbereiches verlief die Entwicklung im Unterbereich Handel, Verkehr, Lagerei, Gastgewerbe, Information und Kommunikation mit +9,2 Prozent (Bundesdurchschnitt: -0,2 Prozent) stark positiv. In den beiden anderen Unterbereichen verlief die Entwicklung dagegen sehr moderat: Finanz-, Versicherungs- und Unternehmensdienstleister einschließlich Grundstücks- und Wohnungswesen +0,4 Prozent (Bundesdurchschnitt: +0,6 Prozent); öffentliche und sonstige Dienstleister einschließlich Erziehung und Gesundheit +0,2 Prozent (Bundesdurchschnitt: +1,1 Prozent).

Im Bereich Land- und Forstwirtschaft einschließlich Fischerei war die preisbereinigte Entwicklung der Bruttowertschöpfung dagegen negativ (-0,6 Prozent; Bundesdurchschnitt: +1,4 Prozent). Der Anteil an der Gesamtwirtschaftsleistung beträgt hier aber nur 3,7 Prozent.

In Mecklenburg-Vorpommern ist im März 2024 die Zahl der Arbeitslosen im Vergleich zum Vormonat Februar um 2.400 Arbeitslose gesunken (-3,5 Prozent). Die Arbeitslosenquote liegt im März bei 8,3 Prozent. Insgesamt sind aktuell 68.000 Menschen arbeitslos.

Backhaus: Erdwärme ist Schatz

Güstrow – In Güstrow informiert heute ein Geologie-Symposium des LUNG MV über Potenziale im Untergrund, insbesondere über die Möglichkeiten zur Nutzung der weit verbreiteten geothermischen Sandsteinreservoire und zur Speicherung von überschüssigem Wind- und Solarstrom in Salzkavernen. Umweltminister Dr. Till Backhaus begrüßt die Veranstaltung und sieht Mecklenburg-Vorpommern auf dem Gebiet der mitteltiefen Geothermie gut aufgestellt:

„Die wenigsten Leute wissen, auf welchem Schatz wir in MV im Bereich der Energieerzeugung sitzen, der nur geborgen werden muss. Wir haben unter unseren Füßen eine Vielzahl nachgewiesener Thermalsole führender Sandsteinreservoire. Diese nehmen etwa zwei Drittel der Landesfläche ein. Da herrschen konstante Temperaturen von 20 bis teilweise 500 Grad Celsius und diese Energie ist grundlastfähig! Mecklenburg-Vorpommern ist durch seinen Untergrund daher in einer sehr vorteilhaften Position für die Nutzung von Erdwärme“, so Backhaus.

Die Erschließung dieses Potenzials werde die Landesregierung nun forcieren, so Backhaus weiter: „Bereits seit 40 Jahren wird diese Tag und Nacht verfügbare regenerative Energiequelle erfolgreich in unserem Bundesland genutzt. Da haben wir bereits viel Erfahrung und auf diese werden wir aufbauen. Derzeit sind vier Anlagen in Betrieb und es sollen noch ein Dutzend neue dazukommen. Die Erwärme ist ein zentraler Baustein für die Energiestrategie dieses Landes“, so der Minister.

„Eine CO2-arme und von geopolitischen Krisen, sowie von Konzernen unabhängige Energieversorgung ist nicht nur gut für das Klima, sondern macht uns auch in Krisenzeiten weniger erpressbar. Wir werden daher auch die Förderungen überprüfen, um den Ausbau zu beschleunigen“, so Backhaus weiter. Im Zusammenhang mit der Energiegewinnung aus erneuerbaren Quellen hat der Minister auch die guten Möglichkeiten zur Speicherung von Wasserstoff aus überschüssigem Wind- und Solarstrom im Blick.

„Besonders in Mecklenburg-Vorpommern tragen die langjährigen geologischen und geophysikalischen Erkundungen dazu bei, dass wir in Norddeutschland bei der Erschließung und Nutzung geothermischer Energie die Nase vorn haben“, sagt Ute Hennings, Direktorin des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie. „Erkenntnisse zur Verbreitung der für geothermische Anlagen besonders geeigneten Rinnensandsteine stehen für eine Neuausrichtung der kommunalen Wärmeversorgung und für die Umsetzung mitteltiefer Erdwärmeprojekte zur Verfügung“, so Hennings weiter.

Zu den auf dem Symposium vorgestellten Geothermie-Projekten gehören neben der noch jungen Geothermischen Heizzentrale Schwerin-Lankow auch die Vorhaben in Karlshagen und in den Kaiserbädern auf Usedom. Weitere Beiträge geben Auskunft über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten des Bundes, die Bereitstellung digital aufbereiteter Fachdaten durch den Geologischen Dienst im LUNG sowie rechtliche Anforderungen zur Durchführung von Untergrundprojekten seitens des Bergamtes Stralsund.

Tag der Städtebauförderung

Schwerin – Bauminister Christian Pegel wirbt bei den Kommunen des Landes, die in der Städtebauförderung sind, sich mit öffentlichkeitswirksamen Aktionen am bundesweiten Tag der Städtebauförderung am 4. Mai 2024 zu beteiligen.

„Bislang haben sechs Kommunen aus Mecklenburg-Vorpommern Aktionen angemeldet, ich bin sicher, da geht noch was“, so Christian Pegel und: „Unter dem Motto ‚Wir im Quartier‘ können die Städte zeigen, wie sich die Lebens- und Wohnverhältnisse in den Zentren und Stadtteilen mit Hilfe der Städtebauförderung verbessert haben. Der Dreiklang Bund-Land-Stadt bewährt sich seit über dreißig Jahren und ist in Mecklenburg-Vorpommern eine einzigartige Erfolgsgeschichte. Ich würde mich sehr freuen, wenn weitere Kommunen zeigen möchten, wie sie davon profitiert haben.“

Die Anmeldung zum Tag der Städtebauförderung 2024 ist auf der Webseite des Aktionstages https://www.tag-der-staedtebaufoerderung.de noch bis zum 19. April möglich. Hier können sich Kommunen registrieren, Anregungen und Inspirationen für Veranstaltungsformate finden und alle wichtigen Informationen zu ihren eigenen Veranstaltungen und Programmpunkten eintragen. Auch ein Kommunikations-Kit mit Gestaltungselementen und -richtlinien sowie Textbausteinen und Anwendungsbeispielen steht hier zum Download bereit. Die Beiträge zum Aktionstag sind grundsätzlich förderfähig. Teilnehmen können alle Städte und Gemeinden in Deutschland, die aktuell Gebiete mit der Städtebauförderung entwickeln.

Der Tag der Städtebauförderung ist eine Initiative des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, der Länder, des Deutschen Städtetages und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes. Im vergangenen Jahr nutzten bundesweit 523 Städte und Gemeinden mit insgesamt 751 Veranstaltungen den Aktionstag, in Mecklenburg-Vorpommern beteiligten sich 15 Kommunen.

Mehr Lehrkräfte

Oldenburg: Weitere Zielgruppen ansprechen, um im Schuldienst des Landes tätig zu werden

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern unternimmt weitere Schritte, um mehr Lehrkräfte auszubilden und einzustellen. Das Land will dafür das Lehrerbildungsgesetz ändern. Die Änderungen umfassen die Zweite und Dritte Phase der Lehrerbildung, also den Vorbereitungsdienst und die Fort- und Weiterbildung. Im Kern geht es darum, das Referendariat für Lehramtsabsolventinnen und Lehramtsabsolventen so attraktiv zu gestalten, dass sie den Vorbereitungsdient im Land absolvieren und anschließend ihre Unterrichtstätigkeit an den Schulen aufnehmen.

Außerdem ist geplant, dass weitere pädagogische Fachkräfte, die multiprofessionell tätig sind, an den Schulen beschäftigt werden können, um die Schülerinnen und Schüler zu unterstützen und die Lehrkräfte zu entlasten. So sieht es die Novelle des Lehrerbildungsgesetzes vor, die das Kabinett heute beschlossen hat.

„Wir müssen alles tun, um so viele gut ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer wie möglich an unseren Schulen einzustellen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Hierfür passen wir das Lehrerbildungsgesetz an. Wir machen den Vorbereitungsdienst für zukünftige Lehrkräfte attraktiver. Wir werden die Hausarbeit zu einer erweiterten Lehrprobe entwickeln, in der der Unterrichtsablauf im Zentrum steht. Zudem beginnen die Referendarinnen und Referendare früher mit ihrer Unterrichtstätigkeit und zwar mit Unterstützung ihrer Mentorinnen und Mentoren. Der Anfangspunkt wird komplett durch die erfahrenen Lehrkräfte begleitet, sodass sofort Rückmeldungen erfolgen und die zukünftigen Lehrkräfte intensiver unterstützt werden“, erläuterte Oldenburg.

Laut Lehrerbedarfsprognose gibt es in Mecklenburg-Vorpommern bis zum Jahr 2030 insgesamt einen Bedarf von rund 2.600 Lehrkräften, der mit grundständig ausgebildeten Lehrkräften, die in Mecklenburg-Vorpommern ausgebildet werden, nicht gedeckt werden kann. Den Vorbereitungsdienst streben größtenteils jene Absolventinnen und Absolventen an, die auch ein Lehramtsstudium in Mecklenburg-Vorpommern absolviert haben.

Dennoch hat es das Land geschafft, in den Jahren 2022 und 2023 insgesamt 1.900 Lehrerinnen und Lehrer einzustellen – 700 Personen davon waren Lehrkräfte im Seiteneinstieg. „Mit den geplanten Änderungen sprechen wir weitere Zielgruppen an, um im Schuldienst des Landes tätig zu werden und begleiten sie durch eine qualitativ hochwertige Fortbildung“, erklärte die Bildungsministerin.

An den Beschluss des Gesetzentwurfes durch das Kabinett schließt sich das parlamentarische Verfahren an. Die Novelle des Lehrerbildungsgesetzes wird im Landtag beraten. Die Erste Lesung ist für Ende April vorgesehen. Geplant ist, dass die Neuerungen zum 1. August 2024 in Kraft treten.

Die Änderungen des Lehrerbildungsgesetzes umfassen vier Bereiche:

  •  Dauer des Vorbereitungsdienstes 

Der Vorbereitungsdienst umfasst nach wie vor 18 Monate, auf die schulpraktische Tätigkeiten angerechnet werden können. Wenn bereits vor Beginn des Referendariats berufspraktische Tätigkeiten nachgewiesen werden (z. B. eine Tätigkeit als Vertretungskraft), können sie ebenfalls berücksichtigt werden. Darüber hinaus sollen die theoretischen und praktischen Ausbildungs- und Prüfungsinhalte ausgewogener aufeinander abgestimmt werden. Außerdem beginnen Referendarinnen und Referendare früher mit ihrer Unterrichtstätigkeit und werden dabei vollumfänglich durch Mentorinnen und Mentoren begleitet und unterstützt.

  •  Erwerb einer dem Lehramt gleichgestellten Qualifikation 

Mit der Änderung des Lehrerbildungsgesetzes besteht die Möglichkeit zur Qualifikation für Lehrkräfte im Seiteneinstieg mit einem Hochschulabschluss, aus dem sich kein Fach ableiten lässt und für Lehrkräfte im Seiteneinstieg mit einer Berufsqualifikation und mindestens drei Jahren hauptberuflicher Tätigkeit. Neu ist, dass Lehrkräfte mit einem Ersten Staatsexamen für ein Lehramt ebenfalls die Qualifikation für Lehrkräfte im Seiteneinstieg absolvieren können.

Lehrkräfte im Seiteneinstieg sind verpflichtet, an der Grundlegenden Pädagogischen Qualifizierung (GPQ) sowie an der Modularisierten Qualifizierungsreiche (MQR) teilzunehmen. Die Seiteneinstiegsqualifizierung dauert insgesamt vier Jahre. Bislang war es möglich, dass auch Bewerberinnen und Bewerber ohne einen Berufsabschluss an der Seiteneinstiegsqualifizierung teilnehmen konnten. Diese Regelung soll jedoch ersatzlos gestrichen werden.

  •  Erwerb einer zusätzlichen Lehrbefähigung 

Grundständig ausgebildete Lehrkräfte können nach einer dreijährigen Unterrichtstätigkeit unter verpflichtendem Nachweis von Fachfortbildungen in Kooperation mit den Hochschulen das Lehramt für eine weitere Schulart sowie die Lehrbefähigung für ein weiteres Fach, eine weitere Fachrichtung und einen weiteren Lernbereich erwerben.

  •  Ausbildung von multiprofessionellen Fachkräften ab dem Schuljahr 2024/2025 

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwerben zusätzlich zur Ausbildung für ein Unterrichtsfach eine sozialpädagogische Qualifikation. Die Qualifizierung erstreckt sich über vier Jahre und umfasst u. a. die Teilnahme am dreimonatigen Vorbereitungskurs, an der Grundlegenden Pädagogischen Qualifizierung (GPQ) und an der Modularisierten Qualifizierungsreihe (MQR) – jeweils mit besonderem sonder- und sozialpädagogischem Schwerpunkt.

Forschungs- und Entwicklungsvorhaben

Schulte: Enge Kooperation mit Wirtschaft sichert spannende Projekte – Ziel: international marktfähige Produkte und Verfahren

Stralsund – Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte hat sich heute bei der Hochschule Stralsund über aktuelle Forschungs- und Entwicklungsvorhaben informiert. „Die Hochschule Stralsund hat sich dank ihres technisch-wirtschaftlichen Profils einen sehr guten Ruf bei Studierenden und bei Unternehmen innerhalb und außerhalb des Landes erarbeitet. Durch enge Kooperationen entstehen spannende Projekte und Vorhaben im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation.

Entscheidend ist, dass wir im Ergebnis der Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft zu mehr international marktfähigen Produkten und Verfahren kommen. Das stärkt die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte.

Derzeit forscht die Hochschule Stralsund gemeinsam mit dem Unternehmen GenSys GmbH aus Wismar an der Entwicklung eines neuartigen Brennstoffmoduls zur Herstellung von Treibstoffgemischen, welches für vorhandene Antriebssysteme geeignet ist. Damit sollen Emissionen stark verringert werden. Zurzeit sind mehr als 95 Prozent der weltweit operierenden Seeschiffe mit dieselmotorischen Antriebsanlagen versehen.

Bis 2024 sollen die Treibhausgasemissionen der Schifffahrt gemäß der IMO (International Maritime Organisation) um 40 Prozent gesenkt werden. „Dieses Ziel wird allein mit neugebauten Schiffen nicht zu erreichen sein. Deshalb können sogenannte Retrofitmodule ein geeigneter Baustein für die Umsetzung der Ziele darstellen. Das Vorhaben ist daher auch von ökologischer Bedeutung. Bei einem erfolgreichen Projektabschluss besteht die Möglichkeit die derzeit fahrende Flotte ohne größere Motorumrüstungen umweltfreundlicher zu gestalten“, sagte Schulte.

Bereits abgeschlossen ist ein Projekt der Hochschule Stralsund mit der NORIS AUTOMATION GmbH aus Rostock. Dabei ging es um die Ermittlung von Betriebsparametern von Maschinenelementen mittels Magnetfeldmessungen. Mit dem System wird die berührungslose Temperaturmessung an bewegten Maschinenelementen im Schiffsmotor möglich. Der technische Lösungsansatz ist nach Angaben der Projektpartner zum Patent angemeldet.

„Die Entwicklung neuartiger Messsysteme für Monitoring- und Überwachungszwecke von Großmaschinen im Schiffsbetrieb trägt zur Betriebssicherheit der fahrenden Flotte bei. Die Vermeidung von Havarien durch Motorenausfall von Bränden an Bord infolge von Triebraumexplosionen ist von erheblichem Nutzen“, sagte Schulte.

Mit dem Projekt hatten die Partner den MCN (Maritimes Cluster Norddeutschland) Cup 2023 in der Kategorie A „Betrieb von Bestandsschiffen“ gewonnen. Schirmherrschaft hatten die Küstenbundesländer Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein übernommen.

In der Förderperiode 2014 – 2020 standen Mecklenburg-Vorpommern aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) für die Förderung der wirtschaftsnahen Forschung insgesamt 218 Millionen Euro zur Verfügung. In der aktuellen Förderperiode (2021 – 2027) sind es insgesamt 266 Millionen Euro.

Davon werden im Rahmen der aktuellen FuEuI-Richtlinie insgesamt 134 Millionen Euro für die einzelbetriebliche FuE-Förderung und etwa 102 Millionen Euro für die Verbundforschungsförderung eingesetzt.

Im Zeitraum 2015 – 2023 wurden damit im Rahmen der geltenden FuEuI-Richtlinie Zuschüsse von insgesamt 207,3 Millionen Euro für 662 Vorhaben bewilligt. Auf die Forschungseinrichtungen des Landes entfielen davon Zuschüsse in Höhe von 73,9 Millionen Euro für 182 Projekte. Auf die Hochschule Stralsund entfielen davon Zuschüsse von insgesamt 1,2 Mio. Euro für 6 Projekte.

Miteinander wachsen

Landesintegrationsbeauftragte lobt zum zweiten Mal Integrationspreis aus

Schwerin – Die Integrationsbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Jana Michael, lobt in diesem Jahr erneut einen Integrationspreis aus. Unter dem Motto „Miteinander Wachsen“, dem Leitmotiv der kürzlich unter dem Vorsitz Mecklenburg-Vorpommerns stattgefundenen Integrationsministerkonferenz, können sich erneut Vereine, Verbände und Organisationen aber auch Einzelpersonen mit ihrem Engagement für die Integration bewerben.

„In Zeiten, in denen die Themen Migration und Integration vom bestimmten politischen Gruppen bewusst zur gesellschaftlichen Spaltung genutzt wird, soll der Integrationspreis sichtbar machen, wo Menschen sich mit viel Herzblut und Engagement für eine vielfältige, tolerante und solidarische Gesellschaft einsetzen“, betonte die Landesintegrationsbeauftragte. Die Verleihung des Preises setze somit zugleich ein Zeichen gegen Spaltung und Hass.

„Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern eine Vielzahl an Akteurinnen und Akteuren, die vor Ort hervorragende, meist ehrenamtlich getragene Arbeit leisten sowie Vereine, die mit einem enormen Beitrag zur Integration von zugewanderten Menschen etwa im Sport oder im Kulturbereich beitragen“, erklärte Michael. „Bewerben können sich aber auch Einzelpersonen, die zum Beispiel Unterstützung bei Behördengängen anbieten, Freizeitangebote für Geflüchtete organisieren, ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe aktiv sind oder auch Unternehmen, die Menschen mit Einwanderungsgeschichte beschäftigen und unterstützen“, so die Landesintegrationsbeauftragte.

Zu den Preisträgern im vergangenen Jahr gehörten unter anderem das Psychosoziale Zentrum Rostock, welches in multi-professionellen Teams unter anderem die Versorgung von Menschen mit Fluchterfahrung sicherstellt, der Verein RAA Demokratie und Bildung mit seinem Bildungsmodul zur Geschichte und Gegenwart der Sint*izze und Rom*nja und die Einzelperson Asem Alsayjare, welcher den Verein Miteinander-Ma’an aufgebaut hat und regelmäßig Begegnungsformate organisiert.

„Eine Bewerbung für den diesjährigen Preis ist ab sofort und bis zum 24. Mai per Mail möglich. Dabei kommt es ausdrücklich nicht auf die Größe des Projektes oder des Engagements an. Stattdessen würde ich mich freuen, wenn die Bewerbungen auch die ganze Bandbreite der Integrationsarbeit widerspiegeln“, so Michael. Über die Preisträger wird anschließend eine unabhängige Jury entscheiden.

Das Bewerbungsformular sowie alle weiteren Informationen zum Integrationspreis 2024 finden Interessierte auf den Seiten des Sozialministeriums. Für Fragen zu den Voraussetzungen und Abläufen können sich Interessierte auch telefonisch unter 0385/58819091 an die Landesintegrationsbeauftragte wenden.

250 Jahre Caspar David Friedrich

Schwesig: Neue Ostfenster tauchen den Greifswalder Dom in besonderes Licht

Mit einem Festgottesdienst sind heute die neuen Ostfenster im Greifswalder Dom von Ólafur Elíasson eingeweiht worden.

„Vor 250 Jahren ist Caspar David Friedrich geboren worden. Zu diesem Jubiläum gibt es besondere Ausstellungen in Berlin, Hamburg und Dresden. Greifswald feiert Caspar David Friedrich in diesem Jahr mit wechselnden Ausstellungen und vielem mehr. Ein besonderer Höhepunkt ist die Übergabe der neuen Ostfenster von Ólafur Elíasson im Greifswalder Dom. Vielen Dank allen, die dabei mitwirken, dieses tolle Jubiläumsjahr umzusetzen“, erklärte Ministerpräsidentin Schwesig in ihrer Rede im Anschluss an den Gottesdienst.

„Caspar David Friedrich spricht mit seiner Kunst nicht nur uns als Publikum an. Er beeinflusst auch Künstlerinnen und Künstler auf der ganzen Welt wie Ólafur Elíasson. Seine Installationen spiegeln die Elemente und spielen mit unseren Eindrücken. Hier im Dom ist es das Licht, und das Ergebnis ist beeindruckend. Das Kunstwerk besteht aus den Fenstern selbst, aber auch aus einer Anlage von Spiegeln, die den ganzen Innenraum des Doms und uns alle mit erleuchten“, würdigte die Ministerpräsidentin die neuen Ostfenster.

„Der Dom ist seit 800 Jahren ein wichtiger und lebendiger Ort für die Hansestadt Greifswald. Im Mittelalter ist er gebaut worden. Dann hat fast jede Generation ihn weitergebaut und umgestaltet. Heute ist der Dom ein Spiegel der vielfältigen Geschichte der Stadt Greifswald, ein Wahrzeichen und ein Ort, den Einheimische und Gäste gern besuchen. Ein beträchtlicher Teil der Kosten für die Erneuerung ist durch Spenden aufgekommen. Vielen Dank an alle Spenderinnen und Spender.

Vielen Dank an die ostdeutsche Sparkassenstiftung und der Rudolf-August Oetker-Stiftung. Auch wir als Land freuen uns, dass wir das Caspar-David-Jubiläumsjahr und die Restauration des Domes unterstützen konnten“, so die Ministerpräsidentin.

Kids-EM gestartet

Waren – Mit dem Turnier im Müritzstadion in Waren ist heute die Kids-EM in Mecklenburg-Vorpommern gestartet. Sportministerin Stefanie Drese war zum Auftakt persönlich vor Ort, um Kinder aus 16 Fußballvereinen aus dem Kreis der Mecklenburgischen Seenplatte anzufeuern.

Die Kids-EM findet im Vorfeld der Fußball-Europameisterschaft in Deutschland statt. Kinder im Alter von sieben bis elf Jahren, gekleidet in den Trikots der EURO 2024-Mannschaften, spielen in insgesamt sechs Turnieren um den Sieg.

Nach Waren finden die weiteren Turniere in Lübtheen (13. April), Neukloster (14. April), Teterow (20. April) und Bergen (27. April) statt. Den Abschluss bildet das Turnier in Anklam am 1. Mai. Organisiert und durchgeführt wird die Kids-EM vom Landesfußballverband MV gemeinsam mit seinen sechs Kreisverbänden.

„Als Sportministerium fanden wir die Idee der Kids-EM so gut, dass wir das Vorhaben mit Mitteln in Höhe von gut 60.000 Euro unterstützen“, sagte Drese. Rund 1.500 Kinder haben so die Chance, ihren großen Vorbildern nachzueifern. „Gleichzeitig können wir Kinder nachhaltig für den Fußball- und Vereinssport im Land begeistern“, so Drese.

Die Ministerin dankte dem Landesfußballverband und allen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern ausdrücklich für die Initiative und Durchführung der Kids-EM. „Was Sie mit Ihren motivierten Mitgliedsvereinen hier auf die Beine stellen, ist sicherlich ein ganz besonderes Ereignis für unsere Kinder im Land. Ich bin mir sicher: damit fiebern die Kleinen wie die Großen schon voller Vorfreude auf die EM hin“, betonte Drese.

Campingplatz Prerow ist sicher

Prerow – Auf Einladung der Dauercamper auf dem Campingplatz Prerow hat sich Umweltminister Dr. Till Backhaus den Fragen der Stellplatzpächter gestellt. In seiner Begrüßungsrede betonte der Minister, dass eine Schließung des Areals nicht im Sinne des Landes MV sei:

„Der Campingplatz Prerow gehört zu den schönsten in Deutschland. Das ist sowohl den Gästen, der Nationalparkverwaltung, dem Wirtschaftsministerium als auch selbstverständlich dem Landwirtschaftsministerium klar. Deshalb soll dieser Platz auch weiterhin und dauerhaft Erholungssuchenden zur Verfügung gestellt werden.

Wir haben aber nie einen Hehl daraus gemacht, dass eine Bewirtschaftung wie in den vergangenen 34 Jahren nicht fortgeführt werden kann: Die vorgegebene Stellplatzzahl wurde regelmäßig überschritten, Zeltplatzstandorte in den Dünnen wurden planiert und mit Wohnanhängern bestückt, seit 1993 wurden regelmäßig ohne naturschutzrechtliche Genehmigung auf dem Campingplatz bauliche Anlagen errichtet oder erweitert, Grabungen durchgeführt, Dünen planiert, Dünendurchbrüche gebaggert, Fahrzeuge im Wald abgestellt.

Verwarnungen in Richtung Betreiber und rechtskräftige Urteile haben nicht zu einer Verbesserung geführt. Damit der Campingplatz zukünftig mit den Zielen des Naturschutzes und des Nationalparks im Einklang bewirtschaftet werden kann, muss er verkleinert werden. Ziel ist, dass 2033 noch rund 84 Prozent der ursprünglich genutzten Fläche für Camper zur Verfügung stehen werden; das sind dann immer noch rund 900 Plätze!

Dazu sage ich nochmals in aller Deutlichkeit: Die derzeit vor Gericht anhängigen Räumungsklagen richten sich gegen die Regenbogen AG, nicht gegen die Stellplatznehmer! Ich versichere ihnen: Sie können bleiben. Die laufende Saison ist sicher und es wird keine Räumungen gegen Sie geben!

Dort wo Dauerstellplätze für den Landschafts- und Biodiversitätsschutz wegfallen, werden wir den Pächtern alternative Stellplätze anbieten. Niemand soll von hier vertrieben werden“, so Backhaus.

Die Pachtverträge mit der Regenbogen AG liefen am 31.12.2023 aus. In der Ausschreibung für den weiteren Betrieb des Campingplatzes setzte sich das Unternehmen Campers Friend aus sieben Interessensbekundungen mit dem besten Konzept durch. In der Ausschreibung formulierte Ziele für den Weiterbetrieb waren die Reduzierung der Pachtfläche inklusive eines Rückbauplans, ein qualitativ hochwertiger Campingbetrieb und die Unterstützung der Schutzziele des Nationalparks sowie NATURA 2000.

Der Campingplatz soll nach dem Plan ein Leuchtturmprojekt für die Verbindung von Tourismus im Einklang mit Naturschutz und Klimaneutralität werden. Campers Friend steht für die neue Saison bereit, den Platz im Einklang mit der schutzwürdigen Naturausstattung ökologisch zu betreiben.

Der Campingplatz hat aktuell eine Größe von 29,7 Hektar, davon gehören 9,5 Hektar zum Nationalparkamt (Land MV) und 20,2 Hektar der StUN. Die Regenbogen AG hat zusätzlich Eigentum von 0,315 Hektar.