Schwesig: Digitalpakt muss jetzt kommen

Hamburg – Die Länder machen Druck beim Digitalpakt für Schulen. „Die Verhandlungen von Bund und Ländern zum Digitalpakt sollen noch in diesem Jahr abgeschlossen werden, damit ein Programmstart des Digitalpaktes zu Beginn des Jahres 2019 gewährleistet ist“, heißt es in einem heute auf der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder in Hamburg getroffenen Beschluss.

„Der Digitalpakt muss jetzt kommen. Wir brauchen eine gute digitale Ausstattung unserer Schulen und mehr digitale Bildung, und zwar überall in Deutschland. Dieses Ziel werden wir am besten erreichen, wenn Bund und Länder ihre Kräfte bündeln“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig im Anschluss an die Konferenz.

„Es geht um die Zukunft unserer Kinder. In 10 Jahren wird es keinen Beruf mehr geben, der ohne digitale Kenntnisse auskommt. Darauf muss Schule vorbereiten“, so die Ministerpräsidentin.

Mit Blick auf die anstehenden Entscheidungen in Bundestag und Bundesrat sagte Schwesig: „Wir brauchen für die Umsetzung des Digitalpakts eine Änderung des Grundgesetzes. Die Bundesregierung hat dafür einen Vorschlag gemacht. Ich wünsche mir, dass die Gespräche über die Lockerung des Kooperationsverbotes jetzt schnell abgeschlossen werden, damit es keine weiteren Verzögerungen gibt.“

Bergamt Stralsund genehmigt Eugal-Pipeline in M-V

Stralsund – Das Bergamt Stralsund hat den Bau und Betrieb der Europäischen Gasanbindungsleitung (Eugal) in M-V auf Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes genehmigt. Der Planfeststellungsbeschluss umfasst 769 Seiten.

Das Bergamt hat alle Unterlagen, die die Gascade Gastransport GmbH mit Sitz in Kassel zu ihrem Planfeststellungsantrag vom 2. Oktober 2017 eingereicht hatte, geprüft, die dazu eingegangenen 54 Stellungnahmen und 24 Einwendungen von Behörden, Vereinigungen und Privaten abgewogen und im Ergebnis das Vorhaben für zulässig erklärt.

„Mit der Genehmigung von Eugal sind in Mecklenburg-Vorpommern alle Vorhaben im Zusammenhang mit Nord Stream 2 auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen geprüft und genehmigt worden. Nach umfangreicher Abwägung sind keine Gründe erkennbar gewesen, die dem entgegenstehen könnten“, sagt Landesenergieminister Christian Pegel. Er betont, dass Erdgas zwar kein erneuerbarer Rohstoff sei, aber als Übergangstechnologie der Energiewende beim Verbrennen weit weniger schädliche Abgase produziere als Erdöl oder Kohle.

Über die Eugal-Pipeline soll ab Ende 2019 das über Nord Stream 2 ankommende russische Erdgas ins europäische Transportnetz eingespeist werden. Die insgesamt 480 Kilometer lange Gasleitung wird in Mecklenburg-Vorpommern über eine Länge von 102 Kilometern unterirdisch verlegt. Sie verläuft weitgehend parallel zur bestehenden Ostsee-Pipeline-Anbindungsleitung (Opal) für das Nord-Stream-1-Gas von Lubmin nach Süden ins brandenburgische Kienbaum und weiter über Sachsen in die Tschechische Republik.

Mit der Planfeststellung wird auch die Umweltverträglichkeit des Vorhabens bestätigt. Zum Ausgleich des Eingriffs in Natur und Landschaft muss der Vorhabenträger Maßnahmen über die Ökokonten „Insel Görmitz“, „Polder Bad Sülze“ und „Obstsortensammlung Waldeshöhe“ vornehmen sowie die Ersatzmaßnahmen „Weißes Moor“ bei Ueckermünde, Ersatzaufforstungen von Wald, Gehölzpflanzungen und Neuanpflanzungen von Alleebäumen.

Der Planfeststellungsbeschluss wird den am Verfahren Beteiligten sowie den Einwendern zugestellt. Zudem wird der Planfeststellungsbeschluss vom 23.11.2018 bis 6.12.2018 öffentlich ausgelegt sowie im Internet auf der Homepage des Bergamtes Stralsund veröffentlicht. Die Auslegung wird jeweils ortsüblich in den betroffenen Ämtern bekannt gegeben.

Minister und Zoodirektor führen heute 20 Gewinner durch den Zoo

Schwerin – Das Liebesleben der Zootiere steht heute Abend im Mittelpunkt einer Sonderführung durch den Schweriner Zoo, für die in dieser Woche 20 Besucher des Tages der offenen Tür im Landwirtschafts- und Umweltministerium ausgelost wurden. Die Besucher hatten sich an einer von Ministerium und Zoo gestarteten herbstlichen Futtersammelaktion für die Zootiere beteiligt und am 20. Oktober am Zoo-Aktionsstand Kastanien, Eicheln oder Nüsse abgegeben. Für eine weitere Führung speziell für Kinder wurden außerdem die Namen von 20 Knirpsen ausgelost, die sich ebenfalls an der Sammel-Aktion beteiligt hatten. „Die Resonanz auf den Aufruf war einfach überwältigend. Mit einem solchen Ansturm war nicht zur rechnen. Mein Dank gilt allen, die die Futtersammel-Aktion für die Zootiere unterstützt haben“, sagte Minister Dr. Till Backhaus.

Der Minister wird die Gewinner der heutigen Führung zusammen mit Zoodirektor Dr. Tim Schikora unter anderem zu den Känguruhs, den Baumstachlern und den Tapiren führen, wo sie Wissenswertes über die Tierarten und deren Vermehrungsstrategien erfahren.

Auf dem 24.000 Hektar großen Gelände des Schweriner Zoos leben 1.500 Tiere 165 verschiedener Arten. Zu den Publikumslieblingen gehört neben den ca. 20 Pinguinen auch der Nashornbulle mit seinen beiden Nashornkühen. „Die Nashörner sind das Alleinstellungsmerkmal des Zoos in der Region“, so Minister Backhaus.

Eine weitere Attraktion auf dem Gelände wird das von Minister Backhaus angeregte Flamingo-Haus sein, für das der Baustart im Frühjahr fallen und das bereits im Sommer 2019 fertiggestellt sein wird. 120.000 Euro sind für den Neubau eingeplant; die Summe wird zu 90 Prozent aus dem Wirtschaftsministerium gefördert.

In den zurückliegenden Jahren investierte der Zoo in den Bau eines Laufvogelgeheges für den Helmkasuar, ließ die Besucherwege und die Beleuchtung erneuern. Jährlich kommen ca. 200.000 Besucher in den Zoo.

Die Spezialführung „Das Liebesleben der Zootiere“ wird alljährlich auch am Valentinstag für Besucher ab 16 Jahre angeboten.

Schuljahr 2016/2017: Schwimmunterricht an 97,5 Prozent der Grundschulen

Ministerin Hesse: Kinder sollten so früh wie möglich Schwimmen lernen

Schwerin – Im Schuljahr 2016/2017 haben 272 von 279 staatlichen Grundschulen Schwimmunterricht erteilt. Das sind 97,5 Prozent aller staatlichen Grundschulen. Lediglich an 7 Schulen hatte es keinen Schwimmunterricht gegeben. An diesen sieben Schulen hat es aber im Folgejahr ein entsprechendes Angebot für den Schwimmunterricht gegeben.

„In einem Land wie Mecklenburg-Vorpommern sollten Kinder so früh wie möglich Schwimmen lernen“, betonte Bildungs- und Sportministerin Birgit Hesse im Landtag. „Über den Rahmenplan Sport für die Grundschule sehen wir vor, dass Kinder am Ende der 4. Klasse schwimmen können sollen und dass sie außerdem Verhaltensweisen für Hygiene und die Baderegeln beherrschen. Uns allen ist klar, dass das nur aufgeht, wenn der Schwimmunterricht auch stattfindet. Um genau das sicherzustellen, hat die Landesregierung gemeinsam mit den Schulträgern in den vergangenen Jahren viel getan.“

Bildungs- und Sportministerin Birgit Hesse lobte Organisationen wie die DLRG, den ASB oder das DRK. Sie alle setzten sich mit großem Engagement dafür ein, Kindern frühzeitig das Schwimmen beizubringen. Die Schwimmfähigkeit von Schülerinnen und Schülern im Zeugnis aufführen zu wollen, lehnte Hesse hingegen ab.

„Das Schwimmen hat deshalb seinen festen Platz in der Schule, einen eigenen Platz auf dem Zeugnis hat es nicht – schlicht und einfach, weil es dort nicht hingehört“, sagte sie. „Ein Zeugnis ist dazu da, den Schülerinnen bzw. Schülern und deren Eltern einen Überblick zu geben über ihre Entwicklung im Unterricht und ihren Leistungsstand. Diese Leistungen manifestieren sich in Noten für die jeweiligen Fächer. Eines dieser Fächer heißt Sport und dazu gehört das Schwimmen. Die Leistungen, die die Kinder im Schwimmbecken zeigen, fließen in die Sportnote mit ein“, so Hesse.

Neues Schiff stärkt maritime Forschung an der Universität Rostock

Land und Universität finanzieren Vorhaben mit insgesamt 1,1 Millionen Euro

Rostock – Die Universität Rostock freut sich auf ein neues Forschungsschiff. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft hat die vom Department Maritime Systeme der Interdisziplinären Fakultät der Universität Rostock geplante Anschaffung eines Forschungskatamarans empfohlen. Nachdem die wissenschaftlichen und technischen Qualitätsstandards erbracht worden sind, steht der gemeinsamen Finanzierung des rund 1,1 Mio. Euro teuren Katamarans durch die Universität Rostock und das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur nichts mehr im Wege. Der Katamaran ist das einzige Forschungsschiff in Mecklenburg-Vorpommern, das den Einsatz von großem Forschungsgerät im Flachwasser der Ostseeküste ermöglicht.

„Mecklenburg-Vorpommern ist das Bundesland mit der längsten Küstenlinie. Die Meeresforschung spielt bei uns eine große Rolle“, sagte Wissenschaftsministerin Birgit Hesse. „Die Universität Rostock zählt zu den wichtigen Einrichtungen, an der der Wandel dieses großen Ökosystems seit vielen Jahren untersucht wird. Mit dem Forschungskatamaran erhalten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gute Arbeitsbedingungen“, so die Ministerin. Unter der Leitung des Departments Maritime Systeme kann nun mit dem Bau begonnen und so die maritime Expertise weiterentwickelt werden.

„Das neue Schiff versetzt uns in die Lage, unsere Küstenforschung insbesondere im wenig untersuchten Flachwasserbereich deutlich zu intensivieren“, unterstreicht der Leiter des Departments, Professor Martin Benkenstein, die Vorteile des neuen Forschungsschiffes. Geplant ist eine gemeinsame Nutzung des Katamarans durch die vier maritim ausgerichteten Hochschulen des Landes sowie weiterer Institutionen, die sich mit der Küstenforschung im Flachwasserbereich auseinandersetzen. Durch diese Kooperation wird nicht nur die Wirtschaftlichkeit der Anschaffung gesichert, sondern auch die Zusammenarbeit innerhalb der maritimen Forschung des Landes gefestigt und verbessert.

„Schon die erfolgreiche Antragstellung zeigt sehr schön, dass die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Fachrichtungen am Department Maritime Systeme einen deutlichen Vorteil bietet“, ist sich der Prorektor für Forschung und Transfer der Universität Rostock, Professor Udo Kragl, sicher. Das Land stellt Investitionsmittel in Höhe von 680.000 Euro zur Verfügung. Den verbleibenden Finanzierungsbedarf von etwa 380.000 Euro sichert die Universität Rostock aus eigenen Mitteln.

Der Forschungskatamaran soll sich an die wechselnden Wetterverhältnisse anpassen können und die Probenentnahme, die Kartierung der Lebensräume und die Erfassung der Strömungsverhältnisse an der Ostseeküste ermöglichen. So kann die interdisziplinäre Grundlagen- und anwendungsorientierte Forschung sowie die Qualität der Hochschulausbildung in Mecklenburg-Vorpommern verstärkt werden. Das neue Schiff wird Forschungen zu den dringenden Fragen unserer Zeit erlauben: Wie wirkt sich der Klimawandel auf unsere Küstenbereiche aus? Welche neuen Technologien eignen sich für die veränderten Umweltverhältnisse?

Bereits seit 1979 sind die Küstengewässer Mecklenburg-Vorpommerns mit dem Forschungskutter GADUS der Universität Rostock erfolgreich erforscht worden. Mit der GADUS konnten neue wissenschaftliche Erkenntnisse – sowohl über das Ökosystem Ostsee als auch für die Entwicklung von Technologien – gewonnen werden. Und auch für die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses waren Ausfahrten mit der GADUS wichtig. Im Jahr 2013 musste die GADUS dann jedoch altersbedingt stillgelegt werden.

Weitere Maßnahmen für mehr Transparenz in der Wohlfahrt

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese hat im Landtag ein Maßnahmepaket für mehr Transparenz, Steuerung und Kontrolle in der Freien Wohlfahrtspflege vorgestellt. Kernstück soll ein Wohlfahrtsfinanz- und -transparenzgesetz werden, dessen Entwurf im Sozialministerium zurzeit erarbeitet wird.

„Nach meiner festen Überzeugung brauchen wir in der Freien Wohlfahrtspflege einen Kultur- und Bewusstseinswandel hin zu mehr Offenheit und Information“, sagte Drese. Interne historische Aushandlungsprozesse in der Nachwendezeit seien im Jahr 2018 nicht mehr zeitgemäß. Verfehlungen einzelner hätten zudem der gesamten Wohlfahrt Schaden zugefügt.

Drese: „Wer öffentliche Fördermittel erhält, muss darüber auch offen Auskunft geben. Transparenz muss zu einem Leitprinzip gemeinnütziger Organisationen werden.“

Nach Ansicht von Ministerin Drese sind erste wichtige Fortschritte auf diesem Weg bereits erreicht worden. Alle Landesspitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege sind der „Initiative Transparente Zivilgesellschaft“ von Transparency International Deutschland e.V. beigetreten. Hauptbestandteil der Initiative ist eine Selbstverpflichtungserklärung mit zehn definierten Informationen, z.B. zur Personalstruktur, zur Mittelherkunft und -verwendung sowie über Mutter- und Tochtergesellschaften. Die Erwartung von Ministerin Drese ist, dass auch die Kreisverbände der Wohlfahrtsverbände der Transparenz-Initiative beitreten.

Das Sozialministerium hat darüber hinaus die zehn Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen an Verbände und Vereine der Freien Wohlfahrtspflege überarbeitet, um vor allem die Steuerung der Fördergelder zu verbessern. „Dabei haben wir Hinweise und Kritikpunkte des Landesrechnungshofs aufgenommen“, betonte Drese. Die neuen Richtlinien sollen Anfang 2019 in Kraft treten.

Mit dem von Ministerin Drese angestrebten Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetz sollen für nicht marktfähige soziale Aufgabenbereiche verbindliche Regeln für Transparenz und Kontrolle der Freien Wohlfahrtspflege gesetzlich verankert werden.

Drese: „Ich möchte mit diesem Gesetz die Finanzierung auf eine neue Grundlage stellen und neu ausrichten. Und ich will deutlich mehr Transparenz in der Freien Wohlfahrtspflege schaffen und verbindlich vorschreiben. Mit dem Gesetz bekennen wir uns aber auch klar zur Arbeit der Spitzenverbände und der Träger der Freien Wohlfahrtspflege. Sie sind und bleiben eine wichtige Säule unseres Sozialstaates“, so Drese im Landtag.

Entwicklung des Arbeitsmarktes

Schwerin – Am Donnerstag ist im Landtag die arbeitsmarktpolitische Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern diskutiert worden. „Der Arbeitsmarkt ist in der besten Verfassung seit der Wiedervereinigung. Die positive wirtschaftliche Entwicklung schlägt sich auf den Arbeitsmarkt nieder. Der Anstieg an sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen belegt, dass es sich hierbei um einen echten Beschäftigungsaufbau handelt. Wir haben die richtigen arbeitsmarkpolitischen Weichen gestellt und daran werden wir weiter arbeiten. Für 2019 stehen die Zeichen weiterhin sehr gut. Wir erwarten einen weiteren Anstieg der Anzahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter um 1,0 bis 1,5 Prozent“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, Harry Glawe in Schwerin.

Im vergangenen Jahr wurden in Mecklenburg-Vorpommern knapp 183.200 sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse neu begonnen, etwa ein Drittel in Teilzeit. „Die Gründe hierfür sind vielfältig. Häufig liegt seitens der Beschäftigten ein Wunsch für eine Teilzeitbeschäftigung vor. Eine Teilzeitbeschäftigung ist wesentlich besser als Arbeitslosigkeit. Und eine Teilzeitbeschäftigung ist auch ein Zwischenschritt zu einer Vollzeitstelle. Das muss das Ziel sein, sofern der Arbeitnehmer dies auch wünscht“, so Wirtschafts- und Arbeitsminister Glawe weiter. Gegenüber dem Höchststand der Arbeitslosigkeit im Februar 2005 mit 211.600 arbeitslosen Frauen und Männern wurde die Arbeitslosigkeit auf gut ein Viertel im September 2018 mit 58.750 Arbeitslosen reduziert.

„Derzeit werden aufgrund der guten Konjunkturlage Arbeitslose eingestellt, die lange Zeit keine realistische Chance auf einen Arbeitsplatz hatten. Mich freut das für jeden Einzelnen. Arbeit und ein geregelter Tagesablauf, eigenes Einkommen und Teilhabe sind für das Selbstwertgefühl eines Menschen nicht hoch genug zu bewerten. Jeder Langzeitarbeitslose ist einer zuviel. Entscheidend ist es, Frauen und Männer in existenzsichernde und nachhaltige Erwerbstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt zu bringen. Daran werden wir weiter arbeiten“, machte Arbeitsminister Glawe deutlich. So wurde die Langzeitarbeitslosigkeit in den vergangenen fünf Jahren um ein Drittel (31,8 Prozent gegenüber September 2013) reduziert, in den vergangenen zwei Jahren war der Rückgang stark. Gegenüber September 2016 wurde ein Rückgang um ein Viertel (23%) erreicht. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren im September 21.750 Personen langzeitarbeitslos, 1.800 weniger als im Vorjahresmonat.

Minister Glawe machte deutlich, dass sowohl der Bund als auch die Länder viel für die Verbesserungen am Arbeitsmarkt unternehmen. „Es wurden mehrere Bundesprogramme, wie zum Beispiel `Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt` gestartet. Auch die Länder haben eigene Programme entwickelt. In Mecklenburg-Vorpommern wird beispielsweise mit der Bürgerarbeit ein wichtiger Beitrag zur Ermöglichung von sozialer Teilhabe geleistet“, betonte Glawe. Landesweit konnten während der ersten Besetzungsphase im vergangenen Jahr 208 Personen eine Beschäftigung beginnen. Bisher haben über 90 Prozent durchgehalten und sind noch beschäftigt, betonte der Arbeitsminister Glawe im Landtag.

Glawe ging abschließend auf das Teilhabechancengesetz ein, welches sich derzeit noch im Gesetzgebungsverfahren befindet. „Ich finde, das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die Bundesregierung schafft neue gesetzliche Regelungen und nicht nur temporäre Programme. Die vorgesehenen Regelungen sind klar und werden die Umsetzung in den Jobcentern deutlich vereinfachen. Für die Arbeitgeber werden von vornherein klare Fördersätze festgeschrieben. Damit wird Transparenz und Verlässlichkeit hergestellt. Positiv ist in meinen Augen vor allem, dass sich die „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ an alle Arbeitgeber unabhängig von Art, Branche, Rechtsform und Region richtet und gleich auch, ob es sich um erwerbswirtschaftlich tätige, gemeinnützige oder öffentliche Arbeitgeber handelt“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe abschließend. Abgrenzungsschwierigkeiten werden vermieden, indem die Kriterien Zusätzlichkeit, Wettbewerbsneutralität und öffentliches Interesse entfallen.

Land unterstützt Moorschutzprojekt

Schwerin – Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus ist heute Nachmittag vor dem Schweriner Landtag Fehlinterpretationen um die Förderung des Landes für den Ankauf des Anklamer Stadtbruchs durch die NABU-Stiftung Nationales Naturerbe entgegengetreten.

„Ziel des Vorhabens ist nicht primär die Flächensicherung, sondern die naturschutzfachliche Aufwertung des Anklamer Stadtbruchs“, sagte der Minister. Das Land fördere nicht den Ankauf an sich, sondern werde ein Moorschutzprojekt unterstützen, zu dem auch die förderfähige Herstellung der Flächenverfügbarkeit gehöre. Denn bekanntlich hatte sich die Stadt Anklam um den Verkauf der Flächen bemüht, um Eigenmittel für andere Investitionen zu generieren. So sei der Erwerb der Flächen zur Realisierung des Projektes notwendig geworden.

Dem Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG) liegt seit Mitte September ein Förderantrag der NABU-Stiftung Nationales Naturerbe einschließlich einer Projektskizze vor. Diese ist noch unvollständig. Insbesondere steht noch die Abstimmung mit einigen Flächeneigentümern und eventuell weiteren Betroffenen aus, in deren Ergebnis es zu wesentlichen inhaltlichen Änderungen kommen kann.

Eine dauerhafte Anhebung der Wasserstände über den Haffwasserstand sehe das Projekt nicht vor. Das seit dem Deichbruch im Jahre 1995 vernässte Gebiet des Stadtbruchs wird derzeit schon bei kleineren Hochwässern im Haff schnell überflutet. Das führt zu Nähr- und Schadstoffeinträgen und gefährdet das Entwicklungsziel für das FFH-Gebiet. Nun sollen die Gräben so verschlossen werden, dass das Wasser nur noch bei stärkeren Hochwässern und verlangsamt in das Gebiet einströmt. Und auch der Abfluss werde deutlich verlangsamt.

„Die Landesregierung wird zudem ein Moorschutzprojekt nur fördern, wenn nachteilige Auswirkungen auf die Infrastruktur ausgeschlossen werden können“, stellte Backhaus klar. Der Antragsteller verpflichte sich mit der Annahme des Förderbescheides auch, Folgekosten aus dem Projekt zu übernehmen. Zusätzlich umfasse das Projekt Maßnahmen zur Steigerung der öffentlichen Akzeptanz und Maßnahmen zum Monitoring.

Onlinezugangsgesetz: M-V übernimmt Federführung für Bauen und Wohnen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern übernimmt die Federführung bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) für das Themenfeld Bauen und Wohnen. Dies wurde auf der Sitzung des IT-Planungsrats von Bund und Ländern beschlossen. „Wir wollen damit auch bundesweit einen wichtigen Beitrag leisten auf dem Weg zur bürgerfreundlichen digitalen Verwaltung“, sagt die IT-Beauftragte der Landesregierung Ina-Maria Ulbrich.

Im Themenbereich Bauen und Wohnen sind insgesamt 58 Verwaltungsleistungen zu digitalisieren. Dazu zählen zum Beispiel die Baugenehmigung oder die Ummeldung nach Umzug. Dafür sollen aber nicht nur die bereits bestehenden Formulare digital bereitgestellt werden. „Die Digitalisierung bietet die Chance, Verwaltung neu zu denken und die Verfahren für die Bürger und Unternehmen einfacher zu gestalten“, erklärt Ulbrich. Behörden könnten durch die Digitalisierung einfacher miteinander vernetzt werden. So müssten Bürger und Unternehmen nicht mehr in verschiedenen Behörden vorstellig werden und Unterlagen beibringen. Vielmehr könnten die Behörden die vorhandenen Daten – die Zustimmung der Betroffenen vorausgesetzt – einander gegenseitig übermitteln.

„Ziel der Digitalisierung in der Verwaltung ist es, dass künftig mit einem Antrag nicht nur eine Leistung bearbeitet wird, sondern alle Leistungen, die direkt damit zusammenhängen. Damit bringt die Digitalisierung auch für diejenigen Vorteile, die ihre Anträge nicht online stellen. „Mit der Ummeldung des Wohnsitzes könnte beispielsweise die Ummeldung des Fahrzeugs oder des Anwohnerparkausweises verbunden werden“, so Ulbrich.

Die IT-Beauftragte des Landes führt weiter aus: „Um diese Verknüpfungen mitzudenken, orientieren wir uns bei der Digitalisierung der Leistungen nicht an der Verwaltungssicht, sondern an der Lebens- und Geschäftslage der Bürger und Unternehmen. Wichtig ist außerdem, dass alle Ebenen – Gemeinde, Landkreis, Land und Bund – zusammenarbeiten, weil auch die Zuständigkeit für die einzelnen Verwaltungsleistungen gesetzlich verteilt ist. Ich begrüße deshalb den Beschluss des IT-Planungsrats und die Zusage der bundesweiten kommunalen Spitzenverbände, intensiv mitzuwirken.“

„Auch in Mecklenburg-Vorpommern arbeiten wir eng mit den Kommunen zusammen, im Bereich Bauen etwa mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg“, so Ulbrich weiter. Dieser ist zurzeit – unterstützt durch Fördermittel des Energieministeriums – dabei, ein virtuelles Bauamt aufzubauen. In diesem Projekt hat der Landkreis fachbereichsinterne Abläufe analysiert und optimiert, um zeit- und ressourcenintensive Prozessschritte zu vermeiden. Bis zum Projektende voraussichtlich im kommenden Jahr soll den Bürgern und Unternehmen neben digitalisierten Bauleitplanverfahren unter anderem eine beschleunigte Antragstellung zu Ausnahmegenehmigungen angeboten werden.

Die neu konzipierten Leistungen sollen natürlich auch online über die MV-Plattform nutzbar sein. „Die Menschen können heute im Internet rund um die Uhr mit wenigen Klicks einkaufen, Reisen buchen, sich miteinander vernetzen und informieren. Genauso intuitiv wollen wir die Plattform und die Antragsverfahren gestalten: Einmal anmelden, alles nutzen – das ist das Ziel“, sagt die IT-Beauftragte des Landes. Zum Umsetzungsstand führt sie aus: „Wir sind bereits mitten im Prozess. Mit Kommunen und unserem Dienstleister, dem Datenverarbeitungszentrum M-V, arbeiten wir intensiv an der Plattform.“

Diese soll im kommenden Jahr mit ersten digitalen Serviceleistungen an den Start gehen.

Um die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Fragen der Informationstechnik (IT) zu koordinieren, hat sich im April 2010 der von Bund und Ländern getragene IT-Planungsrat formiert. Aufgabe des Rats ist unter anderem die Umsetzung des seit 2017 gültigen Gesetzes zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG). Das OZG verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 digital, nutzerfreundlich und optimiert über Verwaltungsportale anzubieten. Insgesamt müssen dafür knapp 600 stark nachgefragte Verwaltungsdienstleistungen bundesweit digitalisiert werden.

Aufbau Ost – Thema im Landtag

Schwerin – Am Donnerstag ist im Landtag das Thema Aufbau Ost diskutiert worden. „Die Wirtschaft im Land kommt voran. Wir blicken auf einen erfolgreichen Aufbauprozess zurück. Auf das bislang Erreichte können alle Menschen in unserem Land gemeinsam stolz sein. Sanierte Städte und eine leistungsfähige Infrastruktur sind das für jeden sichtbare Ergebnis dieser Aufbauleistung. In Mecklenburg-Vorpommern sind viele neue Unternehmen und Arbeitsplätze im Verarbeitenden Gewerbe, im Handwerk, Tourismus oder in der Gesundheitswirtschaft entstanden. Das ist vor allem die Aufbauleistung von mutigen Unternehmerinnen und Unternehmern und ihren Mitarbeitern. Klar ist auch: Mecklenburg-Vorpommern und die anderen ostdeutschen Bundesländer weisen noch immer einen wirtschaftlichen Entwicklungsrückstand auf, im Hinblick auf Pro-Kopf-Einkommen, Produktivität und Arbeitslosenquote. Die Landesregierung benennt diesen Angleichungsrückstand in aller Deutlichkeit. Hier wird nichts beschönigt oder ignoriert. Im Gegenteil: Die Landesregierung stellt die Herausforderungen offen und deutlich dar und arbeitet intensiv an deren Bewältigung“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, Harry Glawe im Landtag.

Das Bruttoinlandsprodukt in Mecklenburg-Vorpommern betrug 2011 rund 36,3 Mrd. Euro. 2017 wurde mit rund 42,8 Mrd. Euro das historisch höchste Bruttoinlandsprodukt des Landes erzielt, ein Plus von 1,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Mit unserem Ergebnis lagen wir deutlich über dem ostdeutschen Wachstum von 1,4 Prozent. Der Wert für das erste Halbjahr 2018 nach vorläufigen Berechnungen weist ein moderates Wachstum von einem Prozent aus. „Kein Anlass, eine grundsätzliche Wachstumsschwäche auszurufen. Mecklenburg-Vorpommern ist zu einem attraktiven Wirtschaftsstandort für Investoren geworden. Die Bereitschaft von Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern zu investieren, muss noch stärker geweckt und zum Erfolg geführt werden. Das gelingt durch intensives Werben auf Messen und durch die konkrete Investorenansprache im Ausland. Wir müssen dabei weiter vorankommen „, so Glawe weiter.

Wirtschaftsminister Glawe machte deutlich, dass die Herbstumfrage der Industrie- und Handelskammern eine deutliche Sprache spricht: „Volle Auftragsbücher und gute Geschäfte sorgen in der Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern momentan für eine positive Stimmung. Verständlich ist, dass die Firmen bei den Prognosen für die weitere Geschäftsentwicklung noch zurückhaltend sind. Denn, wenn die Entwicklung gut ist, dann ist man eher skeptisch, ob es auch so weitergeht. Auch die weltwirtschaftliche Lage – man braucht sich eigentlich nur in Europa umschauen – trägt sicherlich zu einer gewissen Verunsicherung bei“, sagte Wirtschaftsminister Glawe im Landtag.

„Strukturschwäche abzubauen ist ein langwieriger Prozess – das gilt auch für einige Regionen in Westdeutschland. Der infrastrukturelle und wirtschaftliche Rückstand Ostdeutschlands gegenüber Westdeutschland war nach dem Fall der Mauer vor 29 Jahren enorm. Die Nachwirkungen sind noch zu spüren. Die grundsätzlich für alle ostdeutschen Bundesländer festzustellenden Schwächen, wie beispielsweise die Kleinteiligkeit der Wirtschaft, geringere Forschungs- und Entwicklungstätigkeit der Privatwirtschaft, fast völliges Fehlen von Unternehmenszentralen, und damit einhergehende niedrigere Einkommen galten auch für Mecklenburg-Vorpommern. Der Angleichungsprozess der Wirtschaftsleistung ist nicht so einfach und kurzfristig, wie manche sich das vorstellen oder aus politischen Gründen behaupten. Dies zeigen auch die wirtschaftlichen Unterschiede in Westdeutschland deutlich“, erläuterte Glawe weiter.

Mecklenburg-Vorpommern ist auch 29 Jahre nach der Wende weiter auf Förderung angewiesen. „Wir brauchen weiter Anreize um wirtschaftlich weiter voranzukommen. Mit dem Auslaufen des Solidarpaktes II Ende 2019 steht die Regionalpolitik vor einer grundlegenden Neuorientierung. Wir setzen uns beim Bund für ein gesamtdeutsches Fördersystem in strukturschwachen Regionen ein, welches die regionale Wettbewerbsfähigkeit stärkt und die Lebensverhältnisse im Bundesgebiet angleicht. Bei der Frage der Förderung muss der regionale Bedarf und nicht die Himmelsrichtung entscheidend sein“, betonte Glawe.

Der Minister ging weiter auf die Herausforderungen der wirtschaftlichen Entwicklung ein. „Wir arbeiten weiter intensiv an der Stärkung unserer wirtschaftlichen Basis. Wir verfolgen unsere Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik, die auf Wachstum, Innovation, höherwertige Beschäftigung und damit auf höhere Einkommen setzt. Wir haben neue Unterstützungsmöglichkeiten herausgebracht, die Herausforderungen des Strukturwandels, wie beispielsweise die Digitalisierung und die Fachkräftesicherung zu meistern“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Spitzensport: Debatte um Bundesstützpunkte im Landtag

Ministerin Hesse: Langfristige Lösung für Bundesstützpunkte muss unser Ziel sein

Schwerin – Sportministerin Birgit Hesse setzt sich dafür ein, dass die Bundesstützpunkte in Mecklenburg-Vorpommern langfristig erhalten bleiben und weiterhin auskömmlich durch den Bund finanziert werden. Im Landtag haben die Abgeordneten über die Situation des Spitzensports debattiert. Dabei ging es auch um die drei Bundesstützpunkte „Segeln“ in Rostock-Warnemünde, „Kanu“ und „Triathlon“ in Neubrandenburg, die im Zuge der Leistungssportreform zunächst um eine weitere Anerkennung bangen mussten.

„Was wir nun schwarz auf weiß haben, ist die offizielle Anerkennung der Bundesstützpunkte. Die entsprechenden Bescheide aus dem Bundesinnenministerium liegen uns mittlerweile vor“, sagte Sportministerin Birgit Hesse. „Danach werden auch die drei Bundesstützpunkte ‚Segeln‛, ‚Kanu‛ und ‚Triathlon‛ bestätigt – zumindest bis 2020. Diese Aussicht ist erst einmal eine Erleichterung. Sie bedeutet aber keineswegs eine langfristige Lösung für die Standorte Neubrandenburg und Rostock-Warnemünde. Eine solche aber muss unser Ziel sein, denn alles andere wäre für den Nachwuchsleistungssport hier im Land fatal“, betonte Hesse.

„Die ganze Diskussion um den Erhalt der Stützpunkte und die erforderliche Anzahl von Bundeskadern fokussiert sich nun fast ausschließlich auf das Geld“, so Sportministerin Hesse. Nach bisherigen Informationen plant der Bund, sich nur noch an der Finanzierung der Trainergehälter zu beteiligen. Für die Betriebskosten der Bundesstützpunkte sollen die Länder aufkommen. „Mecklenburg-Vorpommern hat mit dem Sportpakt 2018 – 2021 die Basis für den Spitzensport solide untermauert und dem Landessportbund neue Handlungsspielräume eröffnet. Über den Sportpakt stehen insgesamt vier Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung, die unter anderem für die Nachwuchsförderung und die Anschaffung von Großsportgeräten vorgesehen sind“, erläuterte die Ministerin.

„Und auch in der jetzigen Situation habe ich das Gespräch mit dem Landessportbund gesucht, um zu beraten, wie wir die drei in Rede stehenden Bundesstützpunkte zukunftsfest machen können, also die Bedingungen dafür schaffen können, dass sie auch über 2020 ihren Status behalten und die entsprechenden Fördergelder erhalten. Bei der Sportministerkonferenz Anfang November im Saarland werde ich mich mit Nachdruck für unsere Stützpunkte einsetzen. Außerdem werde ich deutlich machen, dass die Art und Weise der Kommunikation aus Berlin eine mangelnde Wertschätzung erkennen lässt, für alle, die hier seit Jahren und Jahrzehnten hervorragende Arbeit im und für den Sport leisten“, so Hesse.