Schulkongress „Bildung in der digitalen Welt“

300 Lehrerinnen und Lehrer beraten über Digitalisierung in der Schule

Rostock – Inwieweit verändert die Digitalisierung den Unterricht? Wo liegen Chancen und Herausforderungen für die Schulen? Mit diesen und anderen Fragen beschäftigt sich der diesjährige Schulkongress in Rostock. 300 Lehrerinnen und Lehrer treffen sich morgen, am 24. November 2018, im Audimax der Universität Rostock, um sich über die „Bildung in der digitalen Welt“ auszutauschen – so lautet auch das Motto des Kongresses. Veranstaltet wird er vom Institut für Qualitätsentwicklung (IQ M-V) des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Beginn ist 9:00 Uhr. Lehrerinnen und Lehrer, die Interesse haben, können auch ohne Voranmeldung teilnehmen.

„Aufgabe der Schule ist es, Schülerinnen und Schüler zu befähigen, sich in einer zunehmend digitalisierten Welt zurechtzufinden und sich selbstbestimmt in ihr zu bewegen“, betonte Bildungsministerin Birgit Hesse. „Nur wenn ich weiß, wie ich mich im Netz orientiere, wie ich dort Informationen beschaffe, wie ich sie zu bewerten und einzuordnen habe und welche Gefahren dort lauern, kann ich die digitale Welt für mich nutzen und bin gerüstet für die Anforderungen der modernen Arbeitswelt“, sagte die Ministerin.

Prof. Rudolf Kammerl von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg wird beim Schulkongress den Vortrag „Digitalisierung der Schule oder Bildung für eine zunehmend digitale Welt“ halten und die Frage beantworten, wie Kompetenzen aufgebaut werden können, die nachhaltig sind. Thomas Batzer, Leiter des IT-Service-Centers im Landkreis Vorpommern-Greifswald, stellt das „Kooperationsprojekt Schul-IT“ des Landkreises vor. Dr. Jan Hartmann vom Medienpädagogischen Zentrum des Bildungsministeriums referiert über Medienentwicklungspläne und Medienbildungskonzepte.

„Ohne die Lehrerinnen und Lehrer geht es bei der Digitalisierung in der Schule nicht“, erklärte Bildungsministerin Hesse. „Aber niemand erwartet von ihnen, dass sie von heute auf morgen zum ‚digital native‛ mutieren. Wir arbeiten daran, alle Lehrkräfte entsprechend fortzubilden – mithilfe von 42 medienpädagogischen Multiplikatoren aus den eigenen Reihen und einem Fortbildungskonzept zur fächerintegrativen Medienbildung. Den angehenden Lehrkräften werden wir die medienpädagogischen Fähigkeiten bereits während ihres Studiums vermitteln, indem sie zum künftigen Pflichtcurriculum gehören“, so Hesse.

Rassegeflügelzüchter erfüllen gesellschaftlichen Auftrag

Demmin – Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus wird am Samstag die Landesschau des Landesverbandes der Rassegeflügelzüchter Mecklenburg-Vorpommern in Demmin eröffnen. Backhaus hat über die Veranstaltung die Schirmherrschaft übernommen.

„Mit ihrer engagierten Arbeit leisten die Geflügelzüchter des Landesverbandes einen wichtigen Beitrag zum Erhalt tiergenetischer Ressourcen und damit auch zum Erhalt der Biodiversität. Nur so wird eine gezielte Zucht längerfristig möglich sein“, würdigt Backhaus die Verbandsarbeit im Vorfeld der Veranstaltung. „Darüber hinaus leistet der Verband einen wichtigen gesellschaftlichen Auftrag im ländlichen Raum. Ich denke dabei vor allem an die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen“, ergänzt er.

Die Landesschau ist der jährliche Höhepunkt der Rassegeflügelzüchter des Landes. In diesem Jahr werden mehr als 2.500 Tiere ausgestellt. Die Verbandsmitglieder können die Ergebnisse ihrer Arbeit präsentieren sowie Gedanken und Erfahrungen über die Geflügelzucht austauschen. Zum ersten Mal wird die Landesschau in der Demminer Trebeltalhalle durchgeführt.

Aktuell zählt der Verband rund 2.000 Mitglieder, die in 7 Kreisverbänden und knapp 90 Vereinen und Clubs organisiert sind. Das Landwirtschaftsministerium fördert die Durchführung von Leistungsprüfungen und tierzüchterische Leistungsvergleiche mit jährlich rund 9.000 Euro und unterstützt die Öffentlichkeitsarbeit sowie das Jugendlager des Verbandes.

Die Landesverbandsschau musste in der Vergangenheit mehrfach wegen der Vogelgrippe ausfallen. Mit Blick auf die bevorstehende kalte Jahreszeit, die eine Entstehung und Ausbreitung des Virus begünstigt, forderte Backhaus alle Geflügelhalter auf, die seuchenhygienischen Maßnahmen strengstens einzuhalten. Je 15.000 € stehen in den Jahren 2018 und 2019 aus dem Strategiefonds zur Verfügung, um die Züchter bei der tiergerechten Unterbringung des Geflügels beim Aufstallungsgebot im Seuchenfall zu unterstützen.

Tagung des deutschen Gemüsebaus

MV wirbt für integrierten Pflanzenbau

Warnemünde – Dr. Jürgen Buchwald, Staatssekretär im Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, hat heute auf der Herbsttagung des deutschen Gemüsebaus in Rostock-Warnemünde, die Bedeutung des integrierten Pflanzenbaus für Mecklenburg-Vorpommern betont.

Nach Ansicht des Staatssekretärs seien in der Bevölkerung zunehmend Sorgen über Pflanzenschutzmittelrückstände in den Lebensmitteln vorhanden, welche die Politik ernst nehmen müsse. Es gelte hier aufzuklären und die Ängste zu nehmen. Grundsätzlich sei es Aufgabe der Anwender das richtige Maß zwischen der Verbrauchererwartung von guten, günstigen, allzeit verfügbaren, qualitativ hochwertigen Lebensmitteln und geringen produktionsbedingten Auswirkungen auf die Umwelt zu finden.

Eine Lösung sieht das Landwirtschaftsministerium in der weiteren Etablierung des sogenannten integrierten Pflanzenbaus. Dabei werden biologische Maßnahmen (z.B. Fruchtfolge) mit physikalischen (z.B. pflügen und hacken) chemischen (chemischer Pflanzenschutz) so kombiniert, dass der Einsatz letzterer auf ein Minimum reduziert wird. Staatssekretär Dr. Buchwald verwies auf das dafür bereits bestehende Förderprogramm und warb für eine stärkere Teilnahme.

Generell vertritt das Landwirtschaftsministerium den Ansatz „So viel wie nötig, sowenig wie möglich!“, erklärte der Staatssekretär. Der Pflanzenschutz gehöre darüber hinaus in die Hand von Experten mit Sachkundeausweis. Er begrüßte die dafür erlassene Gesetzeslage.

Bundesrat billigt Brückenteilzeit

Berlin – Die Reduzierung der Arbeitszeit wird ab 2019 leichter sein: Der Bundesrat hat am 23. November 2018 die Einführung der Brückenteilzeit gebilligt. Sie ermöglicht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Betrieben, ihre Arbeitszeit für ein bis fünf Jahre zu reduzieren.

Besondere Gründe wie Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen müssen die Beschäftigten für die Brückenteilzeit nicht geltend machen. Voraussetzung ist allerdings, dass ihr Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und keine schwerwiegenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Nach Ablauf der Befristung haben die Betroffenen einen Anspruch, auf ihren Vollzeitjob zurückzukehren.

Um Arbeitgeber kleinerer Betriebe mit bis zu 45 Beschäftigten nicht zu überfordern, gilt der Anspruch dort nicht. Betriebe zwischen 46 und 200 Arbeitnehmern entlastet eine Zumutbarkeitsgrenze: Sie müssen nur jedem 15. Beschäftigten die befristete Teilzeit gewähren. Außerdem regelt das Gesetz die Verlängerung der Arbeitszeit von sonstigen Teilzeitbeschäftigten.

Das Gesetz kann nun vom Bundespräsidenten unterzeichnet und dann im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Laut Gesetzestext soll es einen Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Die Bundesregierung rechnet mit dem 1. Januar 2019.

Bundesrat stimmt Familienentlastungsgesetz zu

Berlin – Der Bundesrat hat am 23. November 2018 dem rund 10 Milliarden starken Paket zur Entlastung der Familien zugestimmt. Die darin enthaltenen Maßnahmen werden überwiegend im kommenden Jahr in Kraft treten.

Hierzu zählt unter anderem die Anhebung des Kindergeldes ab Juli 2019 um zehn Euro pro Kind und Monat. Für das erste und zweite Kind beträgt es dann 204 Euro, für das dritte 210 und für das vierte und jedes weitere Kind 235 Euro monatlich. Auch der steuerliche Kinderfreibetrag wird angepasst – er steigt ab 1. Januar 2019 und 1. Januar 2020 um jeweils 192 Euro.

Ebenfalls steuermindernd wirkt sich die Erhöhung des Grundfreibetrags aus. Von derzeit 9000 Euro jährlich steigt dieser im nächsten Jahr auf 9168 Euro an, 2020 dann auf 9408 Euro. Erst ab dieser Grenze muss das Einkommen versteuert werden.

Eine weitere Maßnahme ist der Ausgleich der kalten Progression, also des Effektes, wonach Einkommenssteigerungen im Falle einer Inflation durch den progressiven Steuersatz mitunter aufgezehrt werden. Um diese schleichende Steuererhöhung künftig zu verhindern, werden die Eckwerte bei der Einkommenssteuer ab Januar 2019 entsprechend der Inflation verschoben. Für 2019 setzt das Gesetz eine Inflationsrate von 1,84 Prozent, für 2020 eine von 1,95 Prozent an.

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet und wie geplant in weiten Teilen zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.

Krankenkassenbeiträge: Finanzierung wieder zu gleichen Teilen

Berlin – Zurück zur paritätischen Finanzierung der Krankenkassenbeiträge: Der Bundesrat hat am 23. November 2018 das Versichertenentlastungsgesetz gebilligt. Danach zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge zur Krankenversicherung einschließlich der Zusatzbeiträge ab 1. Januar 2019 wieder je zur Hälfte. Die Reform der großen Koalition von 2005, nach der Arbeitnehmer für die Zusatzbeiträge allein aufkommen mussten, ist damit wieder rückgängig gemacht.

Von den Neuregelungen profitieren auch Selbständige mit geringen Einnahmen, die freiwillig Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Bei ihnen halbiert sich der monatliche Mindestbeitrag auf 171 Euro.

Darüber hinaus verpflichtet das Gesetz Krankenkassen mit einem besonders großen Finanzpolster, ihre Reserven abzubauen. So dürfen ihre Rücklagen künftig eine Monatsausgabe nicht mehr überschreiten. Tun sie das, ist es den Krankenkassen untersagt, ihre Zusatzbeiträge anzuheben. Ab 2020 sollen außerdem Abbaumechanismen greifen, um Überschüsse stufenweise für Beitragssenkungen und Leistungsverbesserungen zu nutzen.

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet und zu weiten Teilen am Tag darauf in Kraft treten.

Rentengarantie steht: Länder billigen Rentenpaket

Berlin – Die staatliche Rente verbessern und stabilisieren. Das soll mit dem Rentenpaket des Bundestages erreicht werden, das der Bundesrat am 23. November 2018 gebilligt hat. Eckpfeiler des Gesetzes ist die sogenannte doppelte Haltelinie: Danach soll das Rentenniveau bis 2025 auf dem heutigen Stand von 48 Prozent bleiben.

Gleichzeitig garantiert das Gesetz die Beitragssatzstabilität: Der Beitragssatz darf die 20 Prozent-Marke bis 2025 nicht überschreiten. Um dies zu ermöglichen, leistet der Bund Sonderzahlungen in Höhe von 500 Millionen Euro an die allgemeine Rentenversicherung.

Die sogenannte Mütterente wird durch das Rentenpaket erweitert: Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, bekommen künftig ein weiteres halbes Kindererziehungsjahr in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt.

Weiterer Bestandteil des Gesetzes ist eine bessere Absicherung bei verminderter Erwerbstätigkeit: Menschen, die wegen Krankheit in Frührente müssen, werden so gestellt, als ob sie bis zum aktuellen Rentenalter gearbeitet hätten. Außerdem entlastet das Gesetz Geringverdiener bei den Sozialbeiträgen. Hierfür ist die Anhebung der Einkommensgrenze vorgesehen, ab der die vollen Sozialbeiträge gezahlt werden müssen: Sie soll von 850 auf 1.300 Euro steigen.

Das Gesetz kann nun vom Bundespräsidenten unterzeichnet und dann im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll überwiegend zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.

Land unterstützt Digitalisierung in kleinen und mittleren Unternehmen

Schwerin – Die Digitalisierung eröffnet den Menschen in Mecklenburg-Vorpommern große Chancen für mehr Lebensqualität, effizienteres Wirtschaften und zukunftsorientierte Geschäftsmodelle. Sie stellt potenzielle Gründer, Start-ups und insbesondere kleine und mittlere Unternehmen im Land aber auch vor neue Herausforderungen.

Um dabei helfend zur Seite zu stehen, hat das Energieministerium die Richtlinie zur Förderung der digitalen Transformation, kurz DigiTrans-Richtlinie, aufgelegt. „Damit wollen wir die Wirtschaft im Land auf dem Weg in die Digitalisierung begleiten und bei der zukunftsfähigen Aufstellung der Unternehmen helfen“, sagt Landesdigitalisierungsminister Christian Pegel.

„Mit der Richtlinie greifen wir aber nicht nur dem digitalen Start-up unter die Arme. Vielmehr soll damit auch den bereits bestehenden Betrieben und Unternehmen, im Land bei der Digitalisierung ihrer Geschäftsprozesse geholfen werden – beispielsweise mit Zuschüssen zu Maschinen und Anlagen, die einen Teil des Fertigungsprozesses übernehmen und diesen damit erleichtern, verkürzen oder die Kosten minimieren können“, so der Minister.

Fördermittel beantragen können kleine, Kleinst- und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten oder einer Jahresbilanzsumme von bis zu 50 Millionen Euro. Unterstützung in Form von nicht zurückzuzahlenden Zuschüssen gibt es für den Aufbau neuer, digitaler Geschäftsmodelle oder die Umstellung von analogen auf digitale Prozesse. Außerdem sind Investitionen in die IT-Sicherheit und den Datenschutz zur Erhöhung des Digitalisierungsgrads förderbar.

„Die digitale Transformation ist ein Prozess, der sich für die Start-ups und Unternehmen nicht pauschalisieren oder standardisiert auf verschiedene Geschäftsmodelle übertragen lässt. Deshalb haben wir den Zweck der Förderung bewusst offen gehalten, um unnötige Restriktionen zu vermeiden“, so Minister Pegel. Lediglich die Anschaffung von Standardsoft- und -hardware wird nicht durch die Richtlinie unterstützt.

Gefördert werden zuwendungsfähige Ausgaben zwischen 8.000 Euro und 20.000 Euro. „In Ausnahmefällen, in denen die Vorhaben besonders innovativ sind, können die zuwendungsfähigen Ausgaben sogar bis zu 100.000 Euro betragen. Mit Fördersätzen von bis zu 50 Prozent schafft die Richtlinie den Unternehmen im Land somit Raum für die Kreativität und Innovation, die zur Umsetzung der Digitalisierung dringend gebraucht werden“, erklärt der Minister.

Mit der Richtlinie sind vor allem auch Unternehmen förderfähig, die bisher im klassischen Fördergeschäft ausgeschlossen waren, weil sie keinen überregionalen Absatz nachweisen können. Das betrifft in vielen Fällen den Handel und das Handwerk.

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens beim Landesförderinstitut gestellt werden. Die dafür notwendigen Unterlagen können auf der Internetseite des LFI heruntergeladen werden.

20. Obermeistertag des Handwerks

Ulrichshusen – Am Freitag hat in Gut Ulrichshusen (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) der 20. landesweite Obermeistertag des Handwerks in Mecklenburg-Vorpommern stattgefunden. Das Thema der Jubiläumsveranstaltung lautete „Handwerk trifft Gesundheit“. „Die demografische Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern zwingt Unternehmerinnen und Unternehmer immer mehr, neue Wege bei der Fachkräftesicherung und der Nachwuchsgewinnung zu gehen. Diesen Entwicklungen kann unter anderem durch die Förderung und Integration von gesundheits- und sicherheitsförderlichen Maßnahmen und Systemen im Betrieb, auch als Qualitätsmerkmal zur Steigerung der Attraktivität als Arbeitgeber, begegnet werden“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Dr. Stefan Rudolph vor Ort.

Wirtschafts- und Gesundheitsstaatssekretär Rudolph hat in Ulrichshusen für eine stärkere betriebliche Gesundheitsförderung geworben. „Aufgrund ihrer Größe fehlen in vielen Betrieben Kapazitäten für eine eigenständige betriebliche Gesundheitsförderung. Weniger Krankheitstage bringen allen Beteiligten mehr Erfolg. Deshalb ist es wichtig, entsprechende Angebote zu machen. Das ist ein klarer Pluspunkt für die Attraktivität des Arbeitgebers, der seine Mitarbeiter im Unternehmen halten möchte. Für die Weiterentwicklung von Wettbewerbsfähigkeit und menschengerechten, gesundheitsförderlichen Arbeitsbedingungen müssen alle Möglichkeiten genutzt werden, um ´Gesundheit und Sicherheit im Betrieb´ zu gewährleisten und zu verstetigen. Gleichzeitig sind entsprechende gesundheitspräventive Angebote auch ein attraktiver Anreiz, um neue Fachkräfte zu gewinnen“, mahnte Rudolph.

„Jede Unternehmerin und jeder Unternehmer kann in seinem Unternehmen präventive Sozialpolitik betreiben, wenn arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren, krankheitsverursachende Belastungen und ihre Wechselwirkungen sowie Arbeitsunfälle minimiert oder verhindert werden können. Die Sensibilisierung und Stärkung der eigenverantwortlichen Gestaltung gesundheitsförderlicher Arbeitsbedingungen in den Betrieben sollte daher weiter ein Unternehmerziel sein“, sagte der Wirtschaftsstaatssekretär.

Abschließend ging der Staatssekretär auf die ehrenamtlich tätigen Handwerker ein. „Die Wahrnehmung des Ehrenamtes stellt aufgrund der aktuellen Auftragslage und des erhöhten Fachkräftebedarfs viele Handwerker zum Teil vor große zeitliche Herausforderungen. Deshalb kann das Engagement nicht hoch genug mit Blick auf den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Nutzen gewertschätzt werden“, sagte Rudolph.

„Das Handwerk wäre ohne ehrenamtlich Engagierte kraftlos und rückwärtsgewandt. Nur dank der ehrenamtlich Aktiven mit ihrem fachlichen Wissen und ihrer beruflichen Erfahrung sind viele Aufgaben wie beispielsweise das Durchführen von Abschlussprüfungen und die Berufsausbildungsvorbereitung zu realisieren. Das Wissen qualifizierter Meisterinnen und Meister und Gesellinnen und Gesellen wird so an künftige Generationen weitergegeben“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, Dr. Stefan Rudolph abschließend. Ehrenamtliche im Handwerk sind Mitglieder in Prüfungsausschüssen (Gesellen, Meister, Fortbildung), Vollversammlungsmitglieder oder Vorstände in Innungen und Kreishandwerkerschaften. Rund 1.800 Ehrenamtsträger gibt es bei den beiden Handwerkskammern (Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern und Handwerkskammer Schwerin).

Als Beispiel für Gesundheitsprävention nannte Rudolph das Projekt PAKt-MV mobil. Daran arbeiten und forschen Mediziner und Wissenschaftler der Universitätsmedizin Greifswald. Ein extra ausgestattete Einsatzbus PAKt-MV mobil hat vier Funktionsräume, wo verschiedene Untersuchungen stattfinden können. Die erhobenen Parameter sind Grundlage für ein anschließendes Gespräch mit den Teilnehmern.

„Es ist ein innovatives Gesundheitsangebot für kleine und mittelständische Unternehmen. Die mobile Gesundheitsförderung von Mitarbeitern ist in dieser Form einzigartig. Ziel ist es, bei Bedarf zu einer Einstellungs- und Verhaltensveränderung zu motivieren und die Teilnehmer auf dem Weg der Gesundheitserhaltung oder auch Gesundheitsverbesserung aktiv zu begleiten. Darüber hinaus soll ein effizientes betriebliches Gesundheitskonzept für Mitarbeiter von Unternehmen vor allem auch in ländlicheren Regionen entwickelt und auf seine Alltagstauglichkeit getestet werden“, sagte Rudolph. Das Projekt wird vom Wirtschaftsministerium mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Höhe von 2,25 Millionen Euro gefördert. Die Projektlaufzeit ist bis 2020 angelegt.

Das mit dem Projekt ganzheitliches „Betriebliches Gesundheitsmanagement“ im Handwerk aufgebaute Netzwerk soll ausgebaut und stabilisiert werden, um mehr Handwerksbetriebe für das betriebliche Gesundheitsmanagement zu gewinnen. „Ein besonderes Augenmerk gilt den Jugendlichen im Unternehmen. Durch gezielte Intervention sollen Lehrabbrüche vermieden und ein gesundes Betriebsumfeld geschaffen werden. Berufserkrankungen sollen durch eine angepasste Gestaltung von Arbeitsabläufen und die aktive Förderung der Selbstverantwortung der Beschäftigten für ein gesundheitsbewusstes Verhalten im Arbeitsalltag präventiv verhindert werden“, sagte Rudolph.

Ein weiteres Ziel ist die Sicherung der Wirtschaftlichkeit bei der Einführung der „Betrieblichen Gesundheitsförderung“ für kleine Handwerksunternehmen über den Projektzeitraum hinaus durch Etablierung eines Netzes von Kontaktpersonen zur Erstansprache und Information von Unternehmern. Das Projekt wird von GESUNDtutGUT MV e.V. durchgeführt. Mitglieder des Vereins sind unter anderem die Kreishandwerkerschaften in Mecklenburg-Vorpommern und die Innungskrankenkasse Nord (IKK Nord). Das Projekt wird vom Wirtschaftsministerium mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Höhe von rund 266.000 Euro gefördert. Das Projekt läuft bis zum Jahr 2020.

In Mecklenburg-Vorpommern sind bei den Handwerkskammern derzeit über 20.200 Betriebe verzeichnet. Diese beschäftigen über 112.000 Menschen und 5.061 Lehrlinge. Es wird ein jährlicher Umsatz in Höhe von 9 Milliarden Euro erwirtschaftet. Gemessen an den gesamtwirtschaftlichen Eckdaten können dem Handwerk in Mecklenburg-Vorpommern etwa 10 Prozent der Bruttowertschöpfung, rund 14 Prozent der Erwerbstätigen und etwa 25 Prozent des Ausbildungsmarktes zugerechnet werden.

Der landesweite Obermeistertag hat in diesem Jahr zum 20. Mal stattgefunden. Er wird gemeinsam von den Landesarbeitsgemeinschaften der Handwerkskammern und der Kreishandwerkerschaften ausgerichtet. In diesem Jahr hat die Arbeitsgemeinschaft der Kreishandwerkerschaften den Obermeistertag organisiert. Die Veranstaltung wird unterstützt von der Innungskrankenkasse (IKK) Nord.

Von Waren/Müritz ins ganze Land

30 Jahre Friedliche Revolution in Mecklenburg-Vorpommern

Waren an der Müritz – Waren an der Müritz wird der zentrale Erinnerungsort für die Friedliche Revolution in Mecklenburg-Vorpommern. Das haben die Abgeordneten des Landtags heute beschlossen. In Waren fand am 16. Oktober 1989 eine erste wichtige öffentliche Demonstration gegen das Unrecht des SED-Staates statt. Waren wird nicht nur in dem Konzept für ein würdiges Erinnern an die Friedliche Revolution in Mecklenburg-Vorpommern empfohlen. Mit einem einstimmigen Beschluss hat sich auch die Stadtvertreterversammlung in Waren dafür ausgesprochen.

„Um die Friedliche Revolution als dezentrales Ereignis hervorzuheben, das von verschiedenen Bezirken, Kreisen und Gemeinden ausging, sieht das Konzept einen Fonds vor, mit dessen Mitteln ein Netz aus Erinnerungsstelen entstehen soll“, erläuterte Bildungsministerin Birgit Hesse „Interessierte Gemeinden sollen auf dieses Geld zurückgreifen können und ihre eigene Stele so gestalten, dass sie zwar ein einheitliches Erscheinungsbild haben, sich bei genauerer Betrachtung aber als Unikate erweisen. Die vielen Orte und Geschehnisse, die Teil der Friedlichen Revolution sind, wollen wir digital zusammenführen und sichtbar machen – auch das ist Teil des Konzeptes“, erklärte die Ministerin.

Das Konzept „Gedächtnisort Friedliche Revolution 1989 in Mecklenburg-Vorpommern“ wurde von der Landeszentrale für politische Bildung und der Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen erarbeitet. Es hat einen Diskussionsprozess durchlaufen, in den u. a. Opferverbände und Aufarbeitungsinitiativen miteinbezogen waren, und wurde Anfang des Jahres in einem öffentlichen Kolloquium debattiert.