Erleichterungen beim Anbau von Grünfutterpflanzen

Schwerin – Das Dauergrünlanderhaltungsgesetz soll erneut geändert werden. Ein entsprechender Entwurf wird heute von den Regierungsparteien SPD und CDU im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern vorgestellt.

Das Landesrecht soll an die im EU-Recht geänderte Definition des Begriffes „Dauergrünland“ angepasst werden.

Mit der aktuellen Definition des Begriffes „Dauergrünland“ kommt die EU der ursprünglichen Auslegung von Bund und Ländern entgegen. Ab 2018 können die Mitgliedstaaten nun festlegen, dass unter Dauergrünland nur solche Flächen erfasst werden, die zum Anbau von Gras oder Grünfutterpflanzen genutzt werden und innerhalb der letzten fünf Jahre nicht nur kein Bestandteil der Fruchtfolge waren, sondern auch nicht umgepflügt worden sind (Pflugregelung).

Das bedeutet im Umkehrschluss: Auf Ackerland können dann dauerhaft Gras oder Grünfutterpflanzen angebaut werden, ohne das die Fläche zu Dauergrünland wird, wenn sie innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren gepflügt wurde. Das war in der Vergangenheit anders. Das Pflügen muss spätestens einen Monat nach Vollzug beim zuständigen Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt angezeigt werden.

Die von der EU und dem Bund eingeführte Pflugregelung hat aber auch die Konsequenz, dass der Umbruch (Pflügen) von Dauergrünland mit unverzüglicher Neuansaat genehmigungspflichtig ist. Darüber hinaus wird das Gesetz entfristet.

Die „Pflugregelung“ soll ins Landesrecht überführt werden, um den Anbau von Grünfutterpflanzen auf Ackerland künftig zu erleichtern und um eine Gleichbehandlung der Landwirte mit denen in anderen Ländern zu gewährleisten.

Der Schutz von bestehendem Dauergrünland wird durch diese Änderung nicht eingeschränkt. Durch die Einführung der Pflugregelung bei der Dauergrünlandentstehung wird stärker als bisher zwischen ackerbaulichem Gras- oder Grünfutteranbau und „klassischem Dauergrünland“, das zu schützen ist, differenziert.

Damit entfällt künftig der Anreiz, zur Vermeidung der Dauergrünlandentstehung vorübergehend andere Kulturen als Gras oder Grünfutterpflanzen zu bebauen. Dies ist auch aus naturschutzfachlicher Sicht von Vorteil.

Stärkung der Kommunen ist wichtiger Baustein zur Sicherstellung einer guten Pflege

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese sieht Bund, Land und Kommunen in gemeinsamer Verantwortung, die pflegerische Versorgung der älter werdenden Bevölkerung sicherzustellen. Prognosen gehen von einer Steigerung pflegebedürftiger Menschen im Land von derzeit etwa 80.000 auf 100.000 im Jahr 2030 aus.

„Zusätzlich zu den aktuell bereits auf der Bundesebene angeschobenen Maßnahmen wie dem Sofortprogramm Pflege und der Konzertierten Aktion Pflege sind deshalb weitere Bemühungen und Anstrengungen notwendig. Die heute durch den Landtag beschlossene Verbesserung der regionalen Pflege- und Unterstützungsstruktur bei uns im Land ist ein wichtiger Beitrag dazu“, sagte Drese im Landtag zur Verabschiedung des geänderten Landespflegegesetzes.

Mit dem im Gesetz verankerten Initiativrecht zur Errichtung von weiteren Pflegestützpunkten und dem Modellvorhaben zur kommunalen Beratung von Pflegebedürftigen kann die wohnortnahe Beratung weiterentwickelt werden. „Ich erhoffe mir von den Modellvorhaben Erkenntnisse darüber, wie die Beratung im Bereich Pflege vor Ort weiter optimiert und aus einer Hand gestaltet werden kann“, verdeutlichte Drese.

Die Ministerin hob im Landtag zudem die Regelung hervor, dass die Einrichtungsträger nur tatsächliche oder sicher entstehende Aufwendungen in Rechnung stellen können. „Durch die Einführung der Nachweispflicht auf Verlangen auch für die Inrechnungstellung kleinerer Investitionen stärken wir die Rechte von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen“, so Drese.

Drese: „Insgesamt setzen wir somit mit der Novellierung des Landespflegegesetzes neue Akzente bei der Unterstützung der Rolle der Kommunen in der Pflege und verstärken noch einmal den Schutz der Pflegebedürftigen.“

Vorletzte Stufe der größten familienpolitischen Entlastung des Landes tritt in Kraft

Schwerin – „Das ist eine große familienpolitische Leistung, die die finanzielle Situation von tausenden Familien bei uns im Land erheblich verbessern wird.“ Mit diesen Worten würdigte Sozialministerin Stefanie Drese in der heutigen Landtagsdebatte die Einführung der Elternbeitragsfreiheit für Geschwisterkinder in der Kindertagesförderung. Der Landtag hat heute mit seiner abschließenden Zustimmung zur 6. Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes (KiföG M-V) die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen.

„Wir arbeiten in Mecklenburg-Vorpommern unter Hochdruck an der Verwirklichung der Bildung von Anfang an. Diese Vision wird in Mecklenburg-Vorpommern 2020 Wirklichkeit. Und dieser Vision kommen wir mit der ab dem 1. Januar 2019 geltenden Geschwisterkindentlastung bereits beträchtlich näher“, betonte Ministerin Drese im Landtag.

Drese bezeichnete die kostenlose Kindertagesförderung als beste Voraussetzung für ein chancengerechtes Aufwachsen aller Kinder unabhängig vom Geldbeutel der Eltern. Von der Geschwisterkindregelung werden gut 20.800 Kinder im Land erfasst. Unabhängig von Betreuungsart und Betreuungsumfang müssen Eltern sich ab dem zweiten Kind nicht mehr an den Kosten der Kindertagesförderung beteiligen. Besucht etwa das erste Kind den Hort sind die Geschwisterkinder in Kita und Krippe elternbeitragsfrei.

„Bereits in gut einem Jahr haben wir dann die komplett elternbeitragsfreie Kindertagesförderung“, richtete die Ministerin den Blick in die nahe Zukunft. Drese: „Die Elternbeitragsfreiheit gilt dann vollumfänglich für die Ganztagsbetreuung in Krippe, Kindergarten, Tagespflege und Hort. Das ist bundesweit einmalig. Wir nehmen in Mecklenburg-Vorpommern damit im Kita-Bereich erneut eine Vorreiterrolle ein. Denn so umfassend, so ohne Wenn und Aber, ist keine Regelung in den einzelnen Bundesländern“, so Drese in der Landtagsdebatte.

Ministerin Drese dankte in ihrer Rede ausdrücklich den Kita-Trägern und Kindertagespflegepersonen im gesamten Land sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jugendämtern. „Seit vielen Wochen arbeiten alle Beteiligten mit viel Engagement an der Umsetzung der Geschwisterkind-Entlastung. Eltern müssen keinen gesonderten Antrag stellen, die Jugendämter setzen die Beitragsentlastung um“, so Drese.

Wie Berufsschüler mit Zuschuss ans Ziel fahren

Ministerin Hesse: Finanzielle Unterstützung kann für ein Schuljahr gewährt werden

Schwerin – Berufsschülerinnen und Berufsschüler in Mecklenburg-Vorpommern haben in diesem Schuljahr mehr Zeit, eine finanzielle Unterstützung beim Land für Fahrtkosten zur Berufsschule und für eine Unterkunft zu beantragen. Ein entsprechender Antrag mit den erforderlichen Unterlagen kann bis zum 31. Januar 2019 im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur in Schwerin eingereicht werden. Wegen neuer Regelungen, die seit diesem Schuljahr gelten, hat das Land die ursprüngliche Frist um zwei Monate verlängert.

„Wir wollen erreichen, dass mehr Schülerinnen und Schüler von der finanziellen Unterstützung profitieren“, erläuterte Bildungsministerin Birgit Hesse. „Wir haben die Vergütungsgrenze auf 600 Euro angehoben. In den vergangenen Schuljahren konnten nur Schülerinnen und Schüler die Hilfen erhalten, wenn sie weniger als 500 Euro brutto verdient haben. Ich hoffe, dass sich Berufsschülerinnen und Berufsschüler über die Weihnachtsferien Zeit nehmen und Anträge stellen. Ein bisschen Bürokratie ist notwendig, aber es ist weniger als früher. Die finanzielle Unterstützung kann für ein Schuljahr gewährt werden und nicht mehr nur für ein Schulhalbjahr“, betonte Hesse.

Die neuen Regelungen und die Anträge zum Ausfüllen finden Berufsschülerinnen und Berufsschüler auf der Internetseite des Bildungsministeriums unter www.bm.regierung-mv.de in der Rubrik „Förderungen“ unter dem Stichwort „Unterstützung von Berufsschülern“. Dort ist auch aufgeführt, welche Nachweise sie erbringen müssen. Dazu zählen eine Bestätigung der beruflichen Schule über die Unterrichtszeiten, ein Nachweis der Fahrtzeiten und der kürzesten Kilometerentfernung vom Ausbildungsbetrieb oder Wohnort zur beruflichen Schule und eine Bestätigung des Ausbildungsbetriebes über die Höhe der Ausbildungsvergütung.

„Mit einem Flyer, den wir Ende dieser Woche an die beruflichen Schulen verschicken werden, wollen wir erneut auf die geänderten Regelungen aufmerksam machen und dafür werben, auf die finanzielle Unterstützung auch zurückzugreifen“, sagte Bildungsministerin Hesse. Pro Jahr stellt das Land insgesamt 350.000 Euro zur Verfügung.

Sicherheitsvorkehrungen der Weihnachtsmärkte im Land haben sehr hohen Standard

Schwerin – „Das schreckliche Ereignis in Straßburg macht uns auch in Mecklenburg-Vorpommern tief betroffen. Ich wünsche den Angehörigen und Freunden der Opfer viel Kraft für die Zeit der Trauer und den Verletzten eine baldige und vollständige Genesung“, erklärt Innenminister Lorenz Caffier und ergänzt: „Angesichts der Sicherheitsvorkehrungen in Mecklenburg-Vorpommern steht einem unbeschwerten Weihnachtsmarktbesuch in unserem Land nichts im Wege.“ Einer Verschärfung der bestehenden Sicherheitsmaßnahmen bedarf es in Mecklenburg-Vorpommern nicht.

Bei der Beurteilung der Gefährdungslage durch die Landespolizei werden selbstverständlich regelmäßig aktuelle Ereignisse im In- und Ausland insbesondere im Zusammenhang mit Großveranstaltungen ausgewertet und geprüft, ob und inwieweit sich daraus die Notwendigkeit ergibt, die eigenen Sicherheitskonzepte anzupassen. Diese haben in Mecklenburg-Vorpommern bereits einen sehr hohen Standard. Ziel ist es, die besinnliche Adventszeit nicht durch eine zu massive Polizeipräsenz zu beeinträchtigen und dennoch die Sicherheit der Menschen zu gewährleisten, so wie es bereits in der Vergangenheit erfolgt ist.

Die Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Weihnachtsmärkte liegen in der Zuständigkeit der Ordnungsbehörden. Die Erarbeitung von Sicherheitskonzepten erfolgt dabei aber immer in Zusammenarbeit mit der Polizei. Die Landespolizei führt während der Weihnachtsmärkte verstärkte, sichtbare wie nicht sichtbare Präsenzstreifen durch. Dabei unterstützt uns in den größeren Städten des Landes auch die Bereitschaftspolizei. Ein Hauptaugenmerk liegt auch darauf, durch bauliche Maßnahmen die Durchführung von Anschlägen mittels Kraftfahrzeugen zu verhindern. Diese Maßnahmen sind zeitgerecht umgesetzt worden. In Schwerin zum Beispiel wurden am Südufer Pfaffenteich technische Sperren aus Betonelementen als Einzelelement oder als sogenannte Schikane, bestehend aus 2 mit Stahlseil verbundenen Betonelementen, errichtet.

In Rostock kommen automatisch versenkbare bzw. ausfahrbare Poller gemäß Pollerkonzept der Hansestadt Rostock zum Einsatz. In Höhe Einfahrt Schwaansche Str. ist eine mobile Fahrzeugsperre errichtet worden. Weiterhin werden im Bereich der Langen Straße mobile Fahrzeugsperren der Marke „CITYSAFE“ verwendet, bei den es sich mit dem Hersteller Eisengießerei Torgelow um ein Produkt aus Mecklenburg-Vorpommern handelt. In Neubrandenburg wurden an den Zufahrtsstraßen zum „Weberglockenmarkt“ ebenfalls Betonpoller aufgestellt.

„Unterm Strich lässt sich festhalten, dass sich die Gefährdungseinschätzung für die Weihnachtsmärkte und ihre Besucher auch weiterhin auf dem Niveau des Vorjahres bewegt. Daraus folgend werden auch die Sicherheitsmaßnahmen weitgehend im Umfang des letzten Jahres durchgeführt“, so Innenminister Caffier.

M-V tritt Akademie für öffentliches Gesundheitswesen bei

Schwerin – Am Mittwoch hat der Landtag in Schwerin über den Gesetzentwurf zum Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf abgestimmt. Der Gesetzentwurf wurde einstimmig von den Landtagsfaktionen angenommen. Das Gesetz tritt zum Jahreswechsel in Kraft. „Der Weg ist damit frei. Mecklenburg-Vorpommern kann offiziell der Akademie beitreten. Das freut mich, denn damit kann die Aus-, Fort- und Weiterbildung im öffentlichen Gesundheitsdienst in Mecklenburg-Vorpommern intensiviert werden. Ärztliche und nichtärztliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter benötigen im Rahmen ihrer aufgabengerechten Qualifizierungen erstklassige Bedingungen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe nach der Abstimmung.

Im Jahr 2017 haben rund 4.900 Beschäftigte an Aus-, Weiter- und Fortbildungsveranstaltungen der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen teilgenommen. 2018 werden es etwa 5.100 Beschäftigte sein. Auf Grundlage einer befristeten Vereinbarung für 2018 wurde die Teilnahme von M-V an Veranstaltungen der Akademie abgesichert. Insgesamt 174 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Gesundheitsdienstes aus Mecklenburg-Vorpommern haben Veranstaltungen der Akademie besucht. „Qualitätsgerechte Fort- und Weiterbildungsangebote stehen nur sehr begrenzt zur Verfügung. Vergleichbare Bildungseinrichtungen sind in zumutbarer Entfernung nicht vorhanden. Es gibt lediglich eine weitere Einrichtung in Bayern. Mit dem Beitritt können wir die Möglichkeiten für Weiterbildung deutlich verbessern“, so Glawe weiter.

1971 wurde auf der Grundlage eines von den Ländern Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein unterzeichneten Abkommens die Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf – kurz AföG genannt – gegründet. Nach Artikel 11 des Abkommens können weitere Länder den Beitritt erklären, was zuletzt Brandenburg und Rheinland-Pfalz getan haben. Aufgabe der AföG ist die Aus-, Fort- und Weiterbildung insbesondere für Beschäftigte im öffentlichen Gesundheitswesen.

Die mit dem Beitritt verbundenen aufwandsabhängigen Kosten in Höhe von jährlich geschätzt etwa 100.000 Euro sollen im Rahmen des vom Landtag beschlossenen Doppelhaushaltes für 2018/19 zwischen dem Land und den Kommunen einwohner- und teilnahmebezogen hälftig aufgeteilt werden. Im Frühjahr wurde eine Verwaltungsvereinbarung mit den Landkreisen und kreisfreien Städten geschlossen.

Fünf Kommunen in M-V erhalten EU-Gelder für öffentliche WLAN-Hotspots

Schwerin – In Bützow, Karlshagen, Parchim, Poppendorf und Zinnowitz besteht kurz vor Weihnachten bereits Grund zur Freude. Die fünf Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern erhalten je 15.000 Euro aus dem Programm ‚WiFi4EU‘ der Europäischen Union. Mit dem Geld können die Kommunen kostenlose Internet-Hotspots im öffentlichen Raum installieren.

„Es freut mich, dass ein Teil des Geldes in Mecklenburg-Vorpommern für den Ausbau der digitalen Infrastruktur eingesetzt werden kann. Dabei war die Förderung heiß umkämpft: Beim ersten derartigen Aufruf der Europäischen Kommission hatten sich mehr als 13.000 Kommunen beworben. Nur 2.800 von ihnen haben einen Gutschein erhalten“, sagt Landesdigitalisierungsminister Christian Pegel. Es standen insgesamt 42 Millionen Euro zur Verfügung. Davon gingen rund drei Millionen Euro an Kommunen in Deutschland.

„Das Angebot eines kostenfreien Internetzugangs wird für die Städte und Gemeinden im Land immer wichtiger. Er ist nicht nur Ausdruck einer digitalen und vernetzten Informationsgesellschaft, sondern wichtiger Faktor der Wahrnehmung der Städte und Gemeinden als attraktiver Standort, sowohl für die Einwohner und ansässigen Unternehmen als auch für Touristen“, so der Minister.

Deshalb begrüße er, dass die Europäische Kommission bis 2020 zwei weitere Förderaufrufe über zusammen rund 80 Millionen Euro plant. Die eingegangenen Bewerbungen werden nach dem Prinzip ‚Wer zuerst kommt, mahlt zuerst‘ bearbeitet. Christian Pegel appelliert an die Kommunen: „Es lohnt sich, bei der Bewerbung schnell zu sein. Nutzen Sie die Gelegenheit, kostenloses WLAN in Ihren Zentren mit finanzieller Unterstützung aus Brüssel einzurichten.“

Einen Termin für die ausstehenden Förderaufrufe gibt es aber noch nicht. Deshalb rät der Minister: „Registrieren Sie sich in der WiFi4EU-Community. So erhalten Sie auf direktem Wege weitere Informationen zum Programm.“

WiFi4EU ist ein Förderprogramm der Europäischen Union, das von der Europäischen Kommission verwaltet wird. Ziel ist es, die Anbindung an schnelles Internet durch drahtlose Internetzugänge im öffentlichen Raum zu unterstützen. Mithilfe der Initiative sollen EU-weit in bis zu 8.000 Städten und Gemeinden, in denen bislang keine schnelle Internetversorgung vorhanden ist, sogenannte WLAN-Hotspots eingerichtet werden. Antragsberechtigt sind ausschließlich Kommunen.

Ein WiFi4EU-Gutschein weist pro Kommune einen festen Betrag von 15.000 Euro aus. Mit dem Geld wird die Installation von WLAN-Geräten auf dem neusten Stand der Technik in den Zentren des gemeinschaftlichen Lebens wie öffentlichen Plätzen und Gebäuden unterstützt. Die Hotspots werden Teil des EU-weiten WiFi4EU-Netzes, bei dem sich jeder Nutzer nur einmal registrieren muss. Anschließend ist kostenlos und ohne weitere Anmeldung über alle geförderten Hotspots das Surfen im Internet möglich.

Straßenausbau in der Altstadt von Barth

Barth – Die Stadt Barth (Landkreis Vorpommern-Rügen) erhält vom Infrastrukturministerium für den Ausbau der Straße Holzreiterwall in der westlichen Altstadt Fördermittel in Höhe von 432.900 Euro. Die Fördermittel werden nach der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen im Bereich des kommunalen Straßenbaus in Mecklenburg-Vorpommern (KommStrabauRL M-V) bewilligt.

Die Stadt Barth hatte im ersten Straßenbauabschnitt den Gärtnergang grundhaft erneuert. Nun wird im zweiten Bauabschnitt der Holzreiterwall bis zum Anschluss an die Barthestraße auf eine Breite von sechs Metern ausgebaut. Nach der Fertigstellung des Straßenzugs dient dieser als Umfahrung der Altstadt.

Ebenfalls entsteht ein 1,8 Meter breiter Geh- und Radweg im Bereich des Bleicherwalls. Die Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf 666.085 Euro. Sie soll Ende des Sommers 2019 beendet sein.

Schwesig: Wir gestalten die Zukunft des Landes

Schwerin – In der Aktuellen Stunde des Landtages hat Ministerpräsidentin Manuela Schwesig die aktuell wichtigsten Vorhaben der Landesregierung vorgestellt. „Wir gestalten die Zukunft und tun etwas für die Menschen in unserem Land“, betonte die Ministerpräsidentin in ihrer Rede.

Die wichtigste Aufgabe sei nach wie vor, das Land wirtschaftlich voranzubringen und für gute Arbeit zu sorgen. „Die positive wirtschaftliche Entwicklung geht weiter“, erklärte Schwesig. Die Arbeitslosenzahlen seien auf 59.800 gesunken. „Das sind 6.900 weniger als im Vorjahr und die niedrigsten Novemberzahlen in der Geschichte unseres Landes.“

Dazu setze die Landesregierung Akzente in der Wirtschaft- und Arbeitsmarktpolitik. Als Beispiele führte Schwesig die neue Tourismuskonzeption, den Vergabemindestlohn und die Kopplung der Wirtschaftsförderung an. „Denn die Lohnentwicklung muss besser werden. Deshalb unterstützen wir alles, was zu höheren Löhnen führt“, sagte die Ministerpräsidentin.

Der zweite Schwerpunkt sei die Digitalisierung. „Wir werden in dieser Wahlperiode rund 1,5 Milliarden Euro in die Digitalisierung des Landes investieren“, sagte Schwesig. Neben Verbesserungen der Infrastruktur setze das Land auf die Förderung innovativer Unternehmen aus der IT-Branche. „Unser Ziel ist, die Digitalisierung so zu gestalten, dass die Vorteile für die Menschen klar überwiegen.“

Eines der wichtigsten Themen für die Landesregierung sei die Verbesserung der Kitas. Die beitragsfreie Kita sei „ein Meilenstein für die soziale Gerechtigkeit in unserem Land. Ich freue mich, dass wir heute hier im Landtag die Geschwisterkindregelung auf den Weg bringen“, sagte Schwesig unter Verweis auf die Beratung des Kindertagesförderungsgesetzes am Nachmittag. „Alle Eltern in Mecklenburg-Vorpommern zahlen künftig maximal einen Elternbeitrag für Krippe, Kindergarten, Hort und Tagespflege. Für alle weiteren Kinder ist der Besuch der Kita ab dem 1. Januar 2019 kostenfrei. Für mehr als 20.000 Kinder in Mecklenburg-Vorpommern entfallen zum Jahreswechsel die Elternbeiträge. Das ist eine Riesenentlastung für alle Familien mit mehreren Kita-Kindern.“ Zum 1. Januar 2020 sollen die Elternbeiträge für die Kita in Mecklenburg-Vorpommern dann komplett abgeschafft werden.

Ein vierter Schwerpunkt sei die Innere Sicherheit. Mit dem Sicherheitspaket werde die Zahl der Polizeistellen im Land weiter erhöht. Außerdem würden die Zulagen für Polizeikräfte erhöht, die in Wechselschicht tätig sind und bestimmte Spezialaufgaben übernehmen. „Wir nehmen das Thema Innere Sicherheit sehr ernst“, bekräftigte die Ministerpräsidentin.

Das fünfte wichtige Thema sei „gutes und bezahlbares Wohnen“. Die Wohnungsfrage sei eine der zentralen sozialen Fragen unserer Zeit. „Wir wollen 2019 eine Novelle der gesamten Wohnraumförderung vorlegen“, kündigte die Ministerpräsidentin an. In den vergangenen Jahren habe die Landesregierung einen Schwerpunkt bei der Schaffung altersgerechten Wohnraums gesetzt. „Dafür stehen in dieser Wahlperiode 20 Millionen Euro zur Verfügung. Davon sind 15,5 Mio. schon bewilligt. Das ist ein gutes Beispiel dafür, wie man Akzente setzt“, so Schwesig.

Bei alledem setze das Land auf eine solide Finanzpolitik. „Wir nehmen keinen neuen Schulden auf, bauen sogar alte ab und investieren gleichzeitig in die Zukunft des Landes“, erklärte die Ministerpräsidentin.

Projekttag „Schule ohne Rassismus, Schule mit Courage“

Boizenburg – Zum Auftakt des Projekttages „Schule ohne Rassismus, Schule mit Courage“ am Elbe-Gymnasium in Boizenburg lobte Ministerin Katy Hoffmeister den Projekttag als ein gutes Signal für Respekt, Toleranz und Weltoffenheit.

„Ich finde es großartig, wenn sich Schulen mit Themen wie Diskriminierung, Rassismus, Ausgrenzung beschäftigen und dem einen Projekttag widmen. So werden ein respektvolles Miteinander, Toleranz und Weltoffenheit gefördert. Dieser Tag ist auch für Boizenburg ein gutes Signal nach außen“, so Justizministerin Hoffmeister am Elbe-Gymnasium.

„Es gibt kaum noch Schüler, die keine sozialen Medien nutzen. Viele sind sich aber der Folgen ihres Handelns im Netz nicht ausreichend bewusst. Soziale Medien werden für soziale Kontakte, aber eben leider auch für die Verbreitung von rechtswidrigen Inhalten genutzt. Nach einer Studie des Bündnisses gegen Cybermobbing e.V. waren 2017 in Deutschland mindestens 1,4 Millionen Schülerinnen und Schüler Opfer von Cybermobbing, also von Beleidigungen, Beschimpfungen, Bedrohungen und Ausgrenzungen im Netz. Ich sehe die Entwicklung zu meiner Jugend, dass es heute für Täter einfacher ist, beim Mobbing anonym zu bleiben. Im Netz ist ein Hasskommentar schneller geschrieben als im persönlichen Gespräch gesagt. Doch das Internet ist kein rechtsfreier Raum.

Die Grenze zwischen erlaubtem und strafbarem Verhalten ist pauschal nicht einfach ziehbar. Die Justiz muss den Einzelfall betrachten. Das abzuwägende Spannungsfeld besteht häufig zwischen Meinungsfreiheit auf der einen und Menschenwürde und Persönlichkeitsrechten auf der anderen Seite. Doch egal, ob im Einzelfall Kommentare im Netz eine Straftat darstellen, sollte jedem klar sein, menschenverachtende Äußerungen und Hassbotschaften verzerren das Meinungsbild und sind Nährboden für Diskriminierung, reale Gewalt und Mobbing. Alle sollten sensibilisiert sein, vor jedem Posting im Netz zu überlegen, ob es dem Anspruch für Respekt und ein friedliches Miteinander gerecht wird“, mahnte die Ministerin.

Weihnachtskonzert der Kreismusikschule Uecker-Randow

Dahlemann: Kreismusikschule ist in der ganzen Region beliebt und anerkannt

Eggesin – Der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann hat auf dem Weihnachtskonzert der Kreismusikschule Uecker-Randow in der Martin-Luther-Kirche in Eggesin einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 14 000 Euro zu gleichen Teilen aus dem Vorpommern-Fonds und aus dem Bildungsministerium für die Anschaffung eines Flügels übergeben. Die Gesamtinvestition beträgt 25 000 Euro. 11 000 Euro bringt der Förderverein der Musikschule auf. Der Flügel ist für den Musikschulstandort Torgelow vorgesehen.

„Die Kreismusikschule Uecker-Randow ist bei Kindern, Jugendlichen, Eltern und Großeltern gleichermaßen beliebt und anerkannt. Hier wird eine hervorragende Arbeit geleistet. Zurzeit werden fast 30 verschiedene Fächer angeboten. Anspruch der Schule ist es, allen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, die es möchten, eine musische Grundausbildung sowie einen qualifizierten und breitgefächerten Instrumental- und Gesangsunterricht anzubieten. Und das seit der Gründung 1959. So hat sich die Kreismusikschule seit nunmehr fast sechzig Jahren zu einem musischen Zentrum der ganzen Region entwickelt“, betonte Dahlemann beim Weihnachtskonzert.

Er würdigte die besonderen Verdienste der langjährigen Direktorin Christiane Krüger: „Frau Krüger ist die gute Seele der Musikschule. Mit großem Engagement und Leidenschaft sorgt sie dafür, dass ein qualitativ hochwertiger Unterricht stattfinden. Sie organisiert gemeinsam mit ihren Mitstreiterinnen und Mitstreitern Konzerte und Auftrittsmöglichkeiten für ihre kleinen und großen Schülerinnen und Schüler. Das ist vorbildlich.“ Dass sie heute erstmals nicht beim traditionellen Weihnachtskonzert der Schule dabei ist, habe einen besonderen Grund.

Dahlemann: „Von der Ministerpräsidentin ist sie gerade in Schwerin für ihre Verdienste mit dem Landeskulturpreis ausgezeichnet worden. Von hier aus herzlichen Glückwunsch dazu. Wir sind stolz auf Frau Krüger und die ganze Musikschule.“

Kulturpreis und Kulturförderpreis verliehen

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat in Schwerin den diesjährigen Kulturpreis des Landes Mecklenburg-Vorpommern an die Direktorin der Kreismusikschule Uecker-Randow Christiane Krüger und den Kulturförderpreis an den immergutrocken e.V. verliehen.

Musik habe eine besondere Kraft, die „uns magisch anzieht und uns beim Zuhören ergreift. Und diese besondere Kraft spürt auch Christiane Krüger. Immer dann, wenn sie ihre Schülerinnen und Schüler unterrichtet und merkt, dass sie Fortschritte machen. Vor allem aber, wenn die Kinder und Jugendlichen einfach Spaß an der Musik haben“, betonte die Ministerpräsidentin bei der Verleihung des Kulturpreises im Neustädtischen Palais.

Seit 1990 sei die Ausgezeichnete im Landesverband der Musikschulen aktiv. Seit 1993 sei sie im Vorstand, seit 1999 Vorsitzende. Im Bundesverband deutscher Musikschulen war sie neun Jahre lang aktiv. Schwesig: „Seit vielen Jahren ist Frau Krüger auch kompetente Ansprechpartnerin für die Landespolitik. Gemeinsam mit dem Landesverband hat sie zahlreiche Impulse gesetzt zur Stärkung, Entwicklung und Verbesserung der Qualität der Musikschularbeit im Land.“ Als Beispiele nannte die Regierungschefin die Förderrichtlinie für Musikschulen und die Entwicklungskonzeption für Musik- und Jugendkunstschulen. „Mit ihrer herausragenden Arbeit, mit all dem Herzblut, das sie investiert, leistet Frau Krüger einen großen Beitrag für die bunte und so facettenreiche Musiklandschaft in Mecklenburg-Vorpommern, auf die wir sehr stolz sind.“

Die Ministerpräsidentin würdigte die Arbeit der Musikschulen im Land insgesamt: „Sie leisten einen besonders wichtigen Beitrag für die kulturelle Bildung. Sie führen junge Menschen an die Musik heran und begeistern auch Erwachsene.“ Mit 3,6 Millionen Euro jährlich würden die öffentlichen Musikschulen unterstützt. „Dazu kommt die Förderung von Projekten zur außerschulischen, musikalischen Bildung von Kindern und Jugendlichen in den letzten drei Jahren mit jeweils rund 4,3 Millionen Euro.“ Die Förderung solle auch in Zukunft fortgesetzt werden.

Als besondere Unterstützung bewerte die Landesregierung den Landeskulturförderpreis. „Mit ihm wollen wir Fantasie, Begeisterung und die kreative Arbeit unterstützen, mit der Künstlerinnen und Künstler, Vereinen und Gesellschaften unser Zusammenleben bereichern. So wie das der immergutrocken e.V. tut.“, hob Schwesig hervor. Der Verein organisiert im nächsten Jahr zum 20. Mal das Immergut-Festival in Neustrelitz. Es ist mittlerweile eine feste Größe in der Festivalszene. Aus ganz Deutschland werden auch 2019 wieder Musikfans anreisen.

Die Regierungschefin lobte den Verein: „Es ist ein ganz besonderes Team, das sich zu Nachhaltigkeit und Regionalität verpflichtet fühlt, einen Pendlerzug organisiert, um die Abgas-Emission zu verringern, Recyclingpapier nutzt und Müllpfand erhebt. All das passiert ehrenamtlich neben Studium und Job und aus Liebe zur Musik, zu Neustrelitz und der Region. Ich freue mich sehr, dem immergutrocken-Verein den Kulturförderpreis des Landes zu überreichen – für herausragendes ehrenamtliches Engagement im Bereich der Musik und Kultur.“

Immaterielles Kulturerbe: Zwei weitere Brauchtümer aus MV auf deutscher Liste

Ministerin Hesse: Darßer Türen und die Zeesboote sind unverwechselbar

Schwerin – Die Nutzung der Zeesboote in der Boddenlandschaft und die traditionelle kunsthandwerkliche Herstellung der Darßer Türen sind in das bundesweite Verzeichnis für das Immaterielle Kulturerbe aufgenommen worden. Das haben die Kultusministerkonferenz und die Staatsministerin für Kultur und Medien Monika Grütters auf Empfehlung des Expertenkomitees der Deutschen UNESCO-Kommission entschieden.

„Die Darßer Türen und die Zeesboote in der Boddenlandschaft sind unverwechselbar“, sagte Kulturministerin Birgit Hesse. „In Reiseführen und Bildbänden über die Region sind sie immer anzutreffen. Ich freue mich, dass sie nun auch auf der deutschen Liste für das Immaterielle Kulturerbe stehen. Das ist eine Auszeichnung für Vorpommern. Unser Brauchtum und unser traditionelles Handwerk müssen wir nicht verstecken. Im Gegenteil, wir können stolz darauf sein. Ich danke allen, die Vorschläge für das Immaterielle Kulturerbe gemacht haben, für die Beteiligung“, so Hesse.

Im Eintrag über die Zeesboote heißt es: „Der Erhalt der ehemaligen Fischerei-Boote ist eng mit dem handwerklichen Geschick des Holzbootsbaus, der Segelmacherei und des seemännischen Umgangs mit Segelfahrzeugen verbunden. Nicht nur der Erhalt, sondern auch die Nutzung der Boote bei traditionellen Wettfahrten, den Zeesbootregatten, sowie durch das Segeln mit der Familie, mit Freunden oder Gästen tragen zum Fortbestehen der Tradition bei.“

Über die farbenfrohen Darßer Holztüren heißt es: „Die Bevölkerung von Fischland-Darß-Zingst ist ursprünglich in der seemännischen Kultur verortet. Dies hat zu einer eigenen Bau- und Wohnkultur geführt. Die kunsthandwerkliche Fertigung von mit Schnitzereien verzierten Haustüren hat auf der Halbinsel Darß eine lange Tradition. Besonders in den Orten Prerow, Wieck und Born, die seit dem 18. Jahrhundert stark maritim geprägt sind, hat sich das Kunsthandwerk entfalten und über 200 Jahre erhalten können.“

Neben den Neuaufnahmen stehen das Reetdachdecker-Handwerk, das Malchower Volksfest, das Barther Kinderfest und das Darßer Tonnenabschlagen auf der deutschen Liste für das Immaterielle Kulturerbe. „Die Zeesboote und die Darßer Türen sind also in guter Gesellschaft“, sagte Kulturministerin Hesse.