Erweiterung des Seehafens Wismar abgeschlossen

Wismar – Infrastrukturminister Christian Pegel, der Bürgermeister von Wismar, Thomas Beyer und der Geschäftsführer des Seehafens Wismar, Michael Kremp, geben morgen (21.12.2018) den zweiten Bauabschnitt der Hafenerweiterung des Seehafens Wismar frei.

Im Rahmen der Erweiterung wurden eine Kaianlage mit einer Länge von 332 Metern Länge, eine Fläche von ca. 41.500 Quadratmetern mit Gleisanschluss und eine Verbindungsstraße von der vorhandenen Hafenstraße zum neuen Terminal gebaut.

Mit der Erweiterung stehen zusätzliche 110 Hektar für Dienstleistungs-, Gewerbe- und Logistikunternehmen sowie für Industrieansiedlungen zur Verfügung. Die neue Kaikante wurde auf 11,5 Meter Wassertiefe ausgelegt. Sie ermöglicht Schiffen mit einer Länge von bis zu 294 Metern an den beiden zusätzlich geschaffenen Liegeplätzen festzumachen.

Die Erweiterung der Umschlag- und Lagerflächen erhöhen die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit des Seehafens. Ferner soll der Seehafen von Wismar strategisch für den Umschlag von Gütern zur Erzeugung erneuerbarer Energien wie Palmölnüsse und Holzhackschnitzel ausgebaut werden.

Die Plan- und Baumaßnahmen beider Bauabschnitte der Hafenerweiterung mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von rund 44 Millionen Euro wurden mit mehr als 30 Millionen Euro aus Bundes-und Landesmitteln gefördert. Die Realisierung erfolgte von 2015 bis Dezember 2018.

Der Seehafen in Wismar hat sich in den vergangenen Jahren aufgrund seiner günstigen geografischen Lage zu einem wichtigen Wirtschaftsstandort im Land entwickelt. Er ist eine bedeutende Verbindung für die Ostseeverkehre zwischen Skandinavien und Mitteleuropa, aber auch für Ost-West-Verkehre aus Richtung Russland und dem Baltikum. Zudem hat sich der Seehafen als Logistikalternative zwischen den beiden größten deutschen Ostseehäfen Rostock und Lübeck etabliert. Mit einem Jahresumschlag von etwas mehr als drei Millionen Tonnen ist er der zweitgrößte Umschlaghafen in Mecklenburg-Vorpommern nach dem Seehafen Rostock (26,9 Millionen Tonnen im Jahr 2017).

WEMACOM schaltet in Plau weitere Glasfaseranschlüsse zu

Regionale Schule „Am Klüschenberg“ und Amtsgebäude sind angeschlossen

Plau – Die WEMACOM Telekommunikation GmbH hat die Regionale Schule „Am Klüschenberg“ und das Amtsgebäude in der Dammstraße 33 an das schnelle Glasfasernetz angeschlossen. „Damit haben wir die technischen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass beide Einrichtungen die Vorzüge eines modernen Glasfaseranschlusses nutzen können“, sagte Ronald Kurtz, WEMACOM-Projektverantwortlicher für den Glasfaserausbau in Plau am See, nach Fertigstellung der Anschlüsse.

Damit die Glasfaser-Ausbaugebiete in Plau Nord und Quetzin pünktlich zum 31. März 2019 sowie im Zentrum von Plau zum 31. Mai 2019 fertiggestellt werden können, ist ein zusätzliches Tiefbauunternehmen mit dem Bau der Hausanschlüsse beauftragt worden. Ein Drittel der Tiefbauarbeiten sei bis heute bereits realisiert worden. „Bis zu den Terminen wollen wir auch alle Kunden online geschaltet haben“, erklärte Ronald Kurtz. Er freut sich darüber, dass seit Beginn der Bauarbeiten die Zahl der Neuverträge ständig steigt. Außerdem würden Häuslebauer schon bei der Erschließung ihres Grundstückes an einen Glasfaseranschluss denken und sich rechtzeitig bei der WEMACOM Telekommunikation GmbH melden.

Die Glasfasertechnologie gilt als Investition in die Zukunft, denn die hochmodernen Leitungen ermöglichen die Übertragung großer Datenmengen. Sie bieten im Vergleich zu alten Kupferleitungen erhebliche Vorteile, wie beispielsweise ultraschnelle Datenübertragungsraten und eine geringe Störanfälligkeit.

Boltenhagen rüstet Straßenbeleuchtung auf LED um

Boltenhagen – Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen (Landkreis Nordwestmecklenburg) erhält vom Energieministerium einen Zuschuss in Höhe von 163.968,30 Euro (Fördersatz 50 Prozent) für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung in den Ortsteilen Tarnewitz und Redewisch. Die Fördermittel aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) dienen der Förderung von Projekten zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie Kommunen.

Die vorhandenen 400 Leuchten werden durch hocheffiziente LED-Leuchten ersetzt. Im Ortsteil Tarnewitz betrifft dies 256 Leuchten unter anderem in der Tarnewitzer Straße, in der Ostseeallee und in der Mecklenburger Promenade erneuert. Im Ortsteil Redewisch sollen 144 Leuchten in der Redewischer Straße, in Redewisch-Ausbau, im Steiluferring sowie An den Wiesen getauscht werden.

Diese Maßnahme trägt zu einer jährlichen Einsparung von rund 106.000 Kilowattstunden Strom und ca. 62 Tonnen Kohlendioxid bei.

Arbeitsmarkt Mecklenburg-Vorpommern – Bilanz 2018 und Ausblick 2019

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe und die Chefin der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit, Margit Haupt-Koopmann, haben den Arbeitsmarkt 2018 sowie einen Ausblick auf die Arbeitsmarktpolitik 2019 vorgestellt.

„Die Arbeitslosenzahl und Arbeitslosenquote erreichten in den einzelnen Monaten regelmäßig die niedrigsten Werte seit der Wiedervereinigung. Ursache dieser positiven Entwicklungen sind die Zunahme saisonübergreifender Beschäftigung sowie die wachsende Nachfrage. Das ist eine ordentliche Entwicklung. Allerdings stehen die Arbeitgeber vor zunehmenden Herausforderungen in der Gewinnung von Fachkräften. Auch im kommenden Jahr wird sich der Arbeitsmarkt weiter positiv entwickeln. Vor allem in den Branchen Gesundheits- und Sozialwesen, in der Metall- und Elektroindustrie sowie im Bereich der Dienstleistungen werden weitere Arbeitsplätze entstehen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Donnerstag im Rahmen der Landespressekonferenz (LPK) in Schwerin. „Wir brauchen mehr saisonverlängernde und saisonunabhängige Beschäftigungsangebote im ganzen Land. Die Ansiedlung von mehr Industrie sorgt auch für mehr dauerhafte Beschäftigung. Hauptaufgaben sind im kommenden Jahr der Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit sowie die Integration von Flüchtlingen.“

Haupt-Koopmann betonte: „Wir blicken auf ein erfolgreiches Jahr 2018 in Mecklenburg-Vorpommern zurück. So ist nicht nur die Zahl der Zahl der Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt auf 65.300 – ein deutlicher Rückgang um 5.700 oder 8,0 Prozent – gesunken. Auch das weiterhin hohe Niveau der Arbeitskräftenachfrage muss an dieser Stelle erwähnt werden. So wurden den gemeinsamen Arbeitsgeberserviceteams aus Arbeitsagenturen und Jobcentern seit Jahresanfang 2018 (Januar bis November) 46.900 sozialversicherungspflichtige Stellen gemeldet.“ Natürlich spielten bei der anhaltend guten Entwicklung auch demografische Effekte eine Rolle. „Doch die positiven Daten vom Arbeitsmarkt wären ohne die stabile wirtschaftliche Lage und den stetigen Zuwachs an sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung nicht möglich gewesen.“ So stieg ihre Zahl – im Vergleich der September-Daten – um 6.200 oder 1,1 Prozent.

„Auch für 2019 stimmen mich die Vorzeichen – bei allen Unabwägbarkeiten – verhalten optimistisch. Allerdings“, so Haupt-Koopmann weiter, „stehen wir vor erheblichen Herausforderungen, die über das kommende Jahr hinausreichen. Ich nenne nur exemplarisch die Themenfelder ‚Fachkräftesicherung‘, ‚Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit‘, ‚Digitalisierung und ‚Qualifizierung‘. Wir – die Arbeitsagenturen und Jobcenter – werden insbesondere im Bereich der Qualifizierung investieren. Denn sie ist nicht nur der beste Schutz vor Langzeitarbeitslosigkeit, sie ist auch der Dreh- und Angelpunkt bei der Digitalisierung. Darüber hinaus wird die Einrichtung eines sozialen Arbeitsmarktes für die Jobcenter im Zentrum ihrer Arbeit stehen.“

Arbeitsmarkt 2018: Arbeitslosigkeit sinkt deutlich

In M-V war im Jahresverlauf 2018 bisher ein Rückgang der Arbeitslosigkeit um etwa 8,2 Prozent zu verzeichnen. Im Jahresdurchschnitt 2018 wird die Arbeitslosigkeit einen Wert von rund 65.000 Personen erreichen. „Das sind etwa 6.000 weniger als im Vorjahr. Die Arbeitslosenquote wird im Jahreswert etwa 0,6 Prozentpunkte unter dem Vorjahr liegen und einen Wert von etwa 8,0 Prozent erreichen“, sagte Glawe. Der niedrigste Monatswert wurde mit 7,1 Prozent im Oktober erreicht. Die positive Entwicklung aller Landkreise und kreisfreien Städte wird bei der Arbeitslosenquote besonders deutlich. Im November 2018 lagen alle Landkreise und beide kreisfreien Städte unter der Marke von 9,0 Prozent. Vorpommern entwickelte sich genauso günstig wie Mecklenburg.

Arbeitsmarkt 2019: Weiterer Rückgang bei Arbeitslosigkeit erwartet – Weiteres Wachstum bei Erwerbstätigkeit

Wirtschaft und Arbeitsmarkt hängen untrennbar miteinander zusammen. „Bei den Arbeitslosen erwarten wir einen Rückgang um etwa 6,0 Prozent auf rund 61.400 Personen. Auch bei der Langzeitarbeitslosigkeit gehen wir von einem weiteren Rückgang aus. Nach einem Anstieg der Erwerbstätigkeit in den Vorjahren ist für 2019 ebenfalls ein Beschäftigungsaufbau um 1,0 bis 1,5 Prozent auf rund 580.000 Beschäftigte zu erwarten“, sagte Glawe weiter. „Der Trend für mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hält seit Jahren an. Das ist ein deutliches Zeichen für Wachstum. Es handelt sich hierbei um einen echten Beschäftigungsaufbau. Wir haben die richtigen arbeitsmarkpolitischen Weichen gestellt für mehr Jobs auf dem ersten Arbeitsmarkt und daran werden wir weiter arbeiten“, betonte Glawe weiter.

Rückgang der Langzeitarbeitslosen – Weiterer Schwerpunkt ist die Integration

Die Zahl langzeitarbeitsloser Personen sank in diesem Jahr bisher um etwas mehr als acht Prozent (8,1 Prozent – Stand Ende November). Im Jahresdurchschnitt werden etwa 21.700 langzeitarbeitslose Personen zu verzeichnen sein. Das sind rund 1.100 weniger als im Vorjahr. „Auch im kommenden Jahr wird ein weiterer Rückgang zu erwarten sein. Das ist eine positive Entwicklung. Aber: Jeder Langzeitarbeitslose ist einer zu viel. Ein Job, ein geregelter Tagesablauf und ein eigenes Einkommen sind für das Selbstwertgefühl eines Menschen nicht hoch genug zu bewerten. Ein Arbeitsplatz ist die Voraussetzung für soziale Teilhabe“, so Wirtschafts- und Arbeitsminister Glawe. In den vergangenen fünf Jahren wurde die Langzeitarbeitslosigkeit um mehr als ein Drittel reduziert. Das entspricht einem Rückgang von 35,5 Prozent – 11.800 Langzeitarbeitslose weniger.

Integrationsprojekte aktiv nutzen

Wirtschaftsminister Glawe warb dafür, auch die Integrationsprojekte weiter aktiv zu nutzen. Das Wirtschafts- und Arbeitsministerium und die Regionalbeiräte Vorpommern, Mecklenburgische Seenplatte, Region Rostock und Westmecklenburg unterstützen Arbeitslose und insbesondere Langzeitarbeitslose bei der Integration in den Arbeitsmarkt. „Durch die Förderung von Integrationsprojekten soll langzeitarbeitslosen Frauen und Männern mit besonderen Vermittlungshemmnissen der Zugang in den allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Das ist auch ein wichtiger Beitrag zur sozialen Integration durch Erwerbsarbeit. Die oft kleinteilige Projektarbeit vor Ort braucht einen langen Atem und viel Ausdauer“, sagte Glawe weiter. Seit 2015 wurden insgesamt 121 Integrationsprojekte vor allem gemeinsam mit den Jobcentern unterstützt.

Rund 8.700 Personen haben seit 2015 von diesen Maßnahmen profitiert. „2.300 Menschen sind in die Erwerbstätigkeit oder in Ausbildung vermittelt worden. Das sind gute Ergebnisse – aber kein Grund zum Ausruhen“, betonte Glawe weiter.

Zweites Bürgerarbeitsprogramm im Sommer angelaufen

Seit dem 1. Juli 2018 ist das zweite Bürgerarbeitsprogramm, das „Programm zur Förderung der Beschäftigung von langzeitarbeitslosen Personen“ gestartet. Bis Mitte November konnten bereits 81 Personen eine Maßnahme nach dem neuen Programm zur Förderung von langzeitarbeitslosen Personen beginnen. „Das ist – auch angesichts der Zurückhaltung bei Einstellungen insgesamt in der Sommerpause – ein guter Start“, so Glawe weiter.

Verbesserungen durch Teilhabechancengesetz

Zum 1. Januar führt die Bundesregierung das Teilhabechancengesetz (14.12. im Bundesrat beschlossen, zuvor im Bundestag Anfang Dezember) ein. „Die Bundesregierung macht mit dem Gesetz einen wichtigen Schritt in die Richtung für mehr soziale Teilhabe. Bei den Regelungen des Teilhabechancengesetzes ist es besonders wichtig, dass jeder Arbeitgeber – ob gewerblich, kommunal oder gemeinnützig – die Möglichkeit haben wird, eine Förderung zur Einstellung zu bekommen. Damit sollen die bisherigen in der Praxis immer wieder schwierigen Einzelfallbegründungen zu Vermittlungshemmnissen entfallen. Somit werden auch Wettbewerbsverzerrungen ausgeschlossen, da jedes Unternehmen die Förderung in Anspruch nehmen kann“, sagte Wirtschafts- und Arbeitsminister Glawe.

Integration von Geflüchteten

Neben der Integration von Langzeitarbeitslosen ist eine große Herausforderung am Arbeitsmarkt in diesem Jahr die Integration von Geflüchteten. „Es konnten bislang deutlich mehr Geflüchtete als im Vorjahr integriert werden. In den kommenden Jahren werden wir in Mecklenburg-Vorpommern mit deutlichen Rückgängen beim Erwerbspersonenpotential zu rechnen haben. Deshalb müssen wir heute alle Möglichkeiten zur Fachkräftegewinnung nutzen“, betonte Glawe. So waren im Mai 2018 – aktuellste Daten – 82 Prozent mehr Geflüchtete sozialversicherungspflichtig beschäftigt als im Vorjahr. Konkret waren insgesamt 1.801 Personen beschäftigt – 811 mehr als im Vorjahresmonat (990). „Für die Integration der Geflüchteten haben wir verschiedene Landesförderungen auf den Weg gebracht“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe abschließend.

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit und die Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit haben eine Vereinbarung zur Beschleunigung und Verbesserung der beruflichen Integration von Migranten geschlossen. 22 Joblotsen in den Jobcentern helfen bei der Jobsuche. Aufgabe der Joblotsen ist die individuelle Unterstützung der Geflüchteten bei der Suche nach einem Arbeitsplatz, aber auch nach einem Praktikum oder Ausbildungsplatz bzw. einer Einstiegsqualifizierung. Die Joblotsen werden vom Wirtschafts- und Arbeitsministerium für die Dauer von zwei Jahren mit rund 2,7 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) unterstützt.

Maßnahmen zur Integration von Geflüchteten

Gewinnung von Fachkräften im Bereich Medizin und Pflege

Einen besonderen Stellenwert für die Gewinnung von Fachkräften im Bereich Medizin und Pflege für das Land Mecklenburg Vorpommern hat das Projekt „Health and Care Office“ (HCO). Das HCO hilft zugewanderten Ärzten, Apothekern, Pflegekräften und weiteren Gesundheitsberuflern dabei, die notwendigen Voraussetzungen für ihre berufliche Anerkennung zu erfüllen. Mit dem HCO gibt es damit eine zentrale Anlaufstelle in Mecklenburg-Vorpommern für Personen aus Gesundheitsberufen mit Migrationshintergrund und für Einrichtungen des Gesundheitswesens.

Koordinierte Unterstützung vor Ort

Darüber hinaus wurden „Koordinatoren zur beruflichen Integration von Migrantinnen und Migranten“ im Rahmen einer Projektgruppe des Wirtschaftsministeriums eingesetzt. Ein Landeskoordinator und vier Regionalkoordinatoren kümmern sich um die berufliche Integration von Migranten an den Standorten Schwerin, Rostock, Neubrandenburg und Stralsund. Die Koordinierung bezieht Arbeitgeber und Arbeitgebervertreter ein und fördert die Transparenz der regionalen Angebote beruflicher Integration.

Integrationsfachdienste Migration (IFDM)

Durch das Wirtschaftsministerium werden darüber hinaus drei Integrationsfachdienste Migration (IFDM) gefördert. Diese beraten, begleiten und unterstützen flächendeckend an rund dreißig Standorten im Land erwachsene Migranten individuell zu Fragen beruflicher Integration. Dies reicht von einer individuellen Kompetenzfeststellung, über Beratung bezüglich der nächsten Integrationsschritte (Sprachförderung, Maßnahmen bei Trägern, Integrationsprojekte, Praktika) bis hin zur Einarbeitungsbegleitung. Das Wirtschafts- und Arbeitsministerium unterstützt die IFDM aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) in Höhe von insgesamt rund 2,2 Millionen Euro für die Jahre 2016 bis 2018.

Backhaus mahnt: „Zu Weihnachten nicht unüberlegt Tiere verschenken“

Schwerin – Gerade jetzt in der Weihnachtszeit wünschen sich viele Menschen und vor allem Kinder ein Haustier. „Doch Tiere sollten niemals ein spontanes Geschenk sein und schon gar nicht über das Internet erworben werden. Seien Sie sich der Verantwortung bewusst, wenn Sie ein Tier zu sich nehmen!“, betont Tierschutzminister Dr. Till Backhaus und verleiht damit auch der Empfehlung seines Tierschutzbeirats Nachdruck.

Auf Handelsplattformen im Internet werden viele Tiere angeboten. Mit niedlichen Bildern und günstigen Preisen werden Menschen vor allem zum Kauf von angeblichen Rassekatzen und Rassehunden animiert. Doch damit verbunden ist oftmals unendliches Tierleid. Die Tiere stammen vielfach aus Stätten, in denen weibliche Katzen und Hunde nur um Welpen zu „produzieren“, unter sehr schlechten Bedingungen gehalten werden. Die meisten Welpen aus solchen Zuchten leiden an Krankheiten, die zum Teil auch tödlich enden, immer aber mit hohen Tierarztkosten verbunden sind. Seriöse Anzeigen sind in der Flut von Angeboten äußerst selten oder schwer zu identifizieren.

Auch die angebotenen wilden und exotischen Tiere gehören nur in fachkundige Hände und sind insbesondere für Kinder nicht als Haustiere geeignet. Für die Haltung von vielen exotischen Tieren gibt es besondere Bestimmungen, es sind Genehmigungen und besondere Kosten für die speziellen Nahrungsbedürfnisse und die tierärztliche Versorgung aufzuwenden. Auch diese Tiere stammen meistens aus fragwürdigen Umständen, wurden zum Teil illegal gefangen oder zur Vermehrung eingesetzt.

„Gleichwohl Haustiere gerade für Kinder einen unschätzbaren Wert haben, wenn sie mit ihnen aufwachsen, eine tiefe Bindung eingehen und Verantwortung übernehmen können, sollte die Entscheidung für ein Tier gut überlegt sein. Schließlich sind mit der Tierhaltung die verschiedensten Pflichten und Kosten verbunden. Neben Futterkosten sind auch Steuern und Versicherungsbeiträge zu beachten und Tierarztkosten z. B. für jährliche Impfungen und die Kennzeichnung, Registrierung und Kastration zu berücksichtigen“, sagte Dr. Backhaus.

Tiere haben eigene Bedürfnisse. Neben der Ernährung, der Pflege und Versorgung, brauchen sie Aufmerksamkeit. „Dessen sollte man sich bewusst sein. Denken Sie deshalb schon beim Erwerb eines Tieres daran, wer es im Urlaub oder im Krankheitsfall für sie versorgen kann und lassen sie sich von fachkundigem Personal in Zuchtvereinen, Tierschutzvereinen, Tierheimen oder Tierhandlungen beraten“, so der Minister.

Bundesgerichtshof zur Veröffentlichung von Fotografien gemeinfreier Kunstwerke

Urteil vom 20. Dezember 2018 – I ZR 104/17 – Museumsfotos

Karlsruhe – Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass Fotografien von (gemeinfreien) Gemälden oder anderen zweidimensionalen Werken regelmäßig Lichtbildschutz nach § 72 UrhG genießen. Der Senat hat weiter entschieden, dass der Träger eines kommunalen Kunstmuseums von einem Besucher, der unter Verstoß gegen das im Besichtigungsvertrag mittels Allgemeiner Geschäftsbedingungen vereinbarte Fotografierverbot Fotografien im Museum ausgestellter Werke anfertigt und im Internet öffentlich zugänglich macht, als Schadensersatz Unterlassung der öffentlichen Zugänglichmachung verlangen kann.

Die Klägerin betreibt das Reiss-Engelhorn-Museum in Mannheim. Sie hat im Jahr 1992 durch einen Mitarbeiter dort ausgestellte Kunstwerke fotografieren lassen und diese Fotografien in einer Publikation veröffentlicht.

Der Beklagte ist ehrenamtlich für die deutschsprachige Ausgabe des Internet Lexikons Wikipedia mit dem zentralen Medienarchiv Wikimedia Commons tätig. Der Beklagte hat Fotografien in die Mediendatenbank Wikimedia Commons hochgeladen und zum öffentlichen Abruf bereitgestellt, auf denen Werke – Gemälde und andere Objekte – aus der im Eigentum der Klägerin stehenden Sammlung zu sehen sind. Diese Werke sind sämtlich gemeinfrei, also wegen Ablaufs der Schutzfrist (§ 64 UrhG) urheberrechtlich nicht mehr geschützt. Bei den Fotografien handelte es sich teilweise um Aufnahmen aus der Publikation der Klägerin, die der Beklagte zuvor eingescannt hatte. Die übrigen Fotos hatte der Beklagte bei einem Museumsbesuch im Jahr 2007 selbst angefertigt und Wikimedia Commons unter Verzicht auf sein Urheberrecht zur Verfügung gestellt.

Die Klägerin hat den Beklagten auf Unterlassung und Ersatz der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Anspruch genommen. Sie stützt ihren Unterlassungsanspruch hinsichtlich der vom Beklagten eingescannten Fotografien auf Urheber- und Leistungsschutzrechte. Hinsichtlich der vom Beklagten selbst erstellten Fotografien beruft sie sich auf eine Verletzung des mit dem Beklagten geschlossenen Besichtigungsvertrags, der ein Fotografierverbot enthalte, sowie auf eine Verletzung ihres Eigentums an den ausgestellten Objekten.

Das Landgericht hat der Klage stattgegeben. Die Berufung des Beklagten ist – soweit für die Revision von Bedeutung – ohne Erfolg geblieben.

Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Beklagten zurückgewiesen.

Das Hochladen der eingescannten Bilder aus der Publikation der Klägerin verletzt das der Klägerin vom Fotografen übertragene Recht, die Lichtbilder öffentlich zugänglich zu machen (§ 97 Abs. 1 Satz 1 UrhG, § 72 Abs. 1 UrhG, § 19a UrhG). Die Fotografie eines Gemäldes genießt Lichtbildschutz nach § 72 Abs. 1 UrhG. Bei ihrer Anfertigung hat der Fotograf Entscheidungen über eine Reihe von gestalterischen Umständen zu treffen, zu denen Standort, Entfernung, Blickwinkel, Belichtung und Ausschnitt der Aufnahme zählen. Deshalb erreichen solche Fotografien regelmäßig – so auch im Streitfall – das für den Schutz nach § 72 Abs. 1 UrhG erforderliche Mindestmaß an persönlicher geistiger Leistung.

Mit der Anfertigung eigener Fotografien anlässlich eines Museumsbesuchs hat der Beklagte gegen das vertraglich vereinbarte Fotografierverbot verstoßen. Die entsprechende Vorschrift in der Benutzungsordnung und aushängende Piktogramme mit einem durchgestrichenen Fotoapparat stellen Allgemeine Geschäftsbedingungen dar, die wirksam in den privatrechtlichen Besichtigungsvertrag einbezogen worden sind und der Inhaltskontrolle standhalten. Die Klägerin kann als Schadensersatz wegen der Vertragsverletzung des Beklagten gemäß § 280 Abs. 1, § 249 Abs. 1 BGB verlangen, dass der Beklagte es unterlässt, die Bildaufnahmen durch Hochladen im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Dieses Verhalten stellt ein äquivalent und adäquat kausales Schadensgeschehen dar, das einen hinreichenden inneren Zusammenhang mit der Vertragsverletzung aufweist.

3. KOSEROWER KUNSTBÖRSE

Mit Benefiz-Tombola und Schätzservice

Insel Usedom – Kunstfreunde aus nah und fern werden zum Jahresende traditionell zur „Koserower Kunstbörse“ eingeladen. Sie erwartet auch diesmal ein wahres Feuerwerk hochkarätiger Kunst. Gezeigt wird Regionales aus über 150 Jahren. Darunter befinden sich farbenfrohe Öl- und Acrylmalereien zeitgenössischer Künstler ebenso, wie Neuerwerbungen historischer Kunstwerke, die nach erfolgter Restaurierung erstmals dem Publikum vorgestellt werden können. Tom Beyer, Marie Hager, Hans Hartig, Otto Manigk oder Lokalmatador Otto Niemeyer-Holstein sind nur einige der klangvollen Namen, deren Werke neben rund 200 anderen gezeigt werden. Von Hugo Scheele, dem Zempiner Maler und Grafiker, der sich schon um 1920 dauerhaft auf Usedom niederließ, kann ein extrem seltener Zyklus früher Linolschnitte angeboten werden. Andere Werke geben schon einen Vorgeschmack auf die kommenden Frühjahrs- und Herbstauktionen 2019.

Besuchern der Veranstaltungen wird an zwei Standorten (Koserower Kunstsalon bzw. Veranstaltungsräume der Kurverwaltung) bis zum 5.Januar wieder einiges geboten: So können Besitzer von Kunstwerken ihre Objekte (Gemälde, Druckgrafik oder Plastiken) vorstellen und herausfinden, ob sich unter Sammlungs-/Erbstücken oder Flohmarktfunden eventuell ungeahnte Schätze befinden.

Es gibt auch in diesem Jahr eine Benefiz-Tombola mit tollen Preisen. Zum wiederholten Male beteiligt sich der Koserower Kunstsalon an der OZ Spendenaktion „Helfen bringt Freude“. Der Erlös aus dem Verkauf von Losen kommt vollständig dieser Aktion zugute. Unter dem Motto „Rette sich, wer’s kann“ soll in diesem Jahr Kindergartenkindern ermöglicht werden, vor Schulbeginn schwimmen zu lernen. Als Preise winken Theater- und Museumsgutscheine, Kunstbücher und -plakate, Kinder-Malbücher und DVDs. Für großzügige Spenden danken wir der Vorpommerschen Landesbühne Anklam, der Unternehmensgruppe Schmetterlingsfarm und der Volksbank Wolgast.

Geöffnet sind die beiden Ausstellungen bis zum 5.1.2019 täglich von 10 bis 18 Uhr, sogar – mit leichten Einschränkungen – an den Weihnachtstagen (24.12.10-14 Uhr, 25./26.12. jeweils 14-18 Uhr).