Videoüberwachung auf dem Marienplatz

Vorläufiger Wirkbetrieb beweist Nutzen der Videoüberwachung im öffentlichen Raum

Schwerin – Seit dem 21.12.2018 erfolgt die polizeiliche Videoüberwachung des Marienplatzes in Schwerin über die im Rahmen eines Pilotprojekts installierten Kameras im vorläufigen Wirkbetrieb. Die 14-tägige Phase der dauerhaften Aufzeichnung hat bereits deutlich gezeigt, dass eine polizeiliche Videoüberwachung an bestimmten Plätzen als zusätzliches Instrument zur Aufgabenerfüllung der Landespolizei nötig und hilfreich ist. Der bisherige Betrieb der Kamerasysteme hat auch gezeigt, dass noch weitere Justierungen, beispielsweise in der Ausrichtung der einzelnen Kameras, vorgenommen werden müssen. Deshalb hat der Polizeipräsident des Polizeipräsidiums Rostock die Anordnung zur Bildüberwachung des Marienplatzes im vorläufigen Wirkbetrieb auf Grundlage des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes MV zunächst bis zum 31.01.2019 verlängert.

Aus Gründen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und der Transparenz der polizeilichen Maßnahmen weisen Schilder auf dem Marienplatz auf die Videoüberwachung hin. Dadurch wird auch eine Abschreckungswirkung Straftaten zu begehen erzielt. Darüber hinaus ist sichergestellt, dass die im Polizeihauptrevier eingehenden Live-Bilder verschlüsselt gespeichert werden. Die erforderlichen und elementaren Sicherheitsanforderungen innerhalb des Netzwerkes werden eingehalten, um einen Zugriff von Dritten und die Möglichkeiten der Manipulation ausschließen zu können. Zeitgleich werden die möglichen Sicherheitsstandards ständig den technischen Entwicklungen angepasst.

Vorrangig zielt die Bildüberwachung darauf ab, potenzielle Täter durch das hohe Entdeckungs- und Identifizierungsrisiko von einer Tatbegehung abzuhalten. Weiterhin wird das Ziel verfolgt, Störungen der öffentlichen Sicherheit durch die Polizei frühzeitig erkennen und geeignete polizeiliche Maßnahmen ergreifen zu können. Die Überwachung am Marienplatz erfolgt also zur Straftatenverhütung. Der Datenschutzbeauftrage des Landes verkennt offenbar, dass die Bildüberwachung grundsätzlich nach dem Sicherheitsgesetz des Landes zulässig ist.

Das Ministerium für Inneres und Europa nimmt daher die Kritik des Landesdatenschutzbeauftragten zur Kenntnis und weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei der gegenwärtigen Videoüberwachung des Marienplatzes um eine rechtmäßige polizeiliche Maßnahme handelt, die sich ausschließlich auf gesetzliche Normen stützt und dem Schutz der Bevölkerung dient. Dies wird auch durch folgende Sachverhalte, die sich während des vorläufigen Wirkbetriebs ereigneten deutlich.

Im Bereich der Straßenbahnhaltestelle auf dem Marienplatz wurde einer weiblichen Geschädigten ein Mobiltelefon entwendet. Auf den Aufzeichnungen der Videoüberwachung waren die Person und die Tatbegehung sichtbar. In Kombination mit den Videoaufzeichnungen und weiteren Ermittlungshandlungen konnte zur Identifizierung geeignetes Bildmaterial erstellt werden.

Bei einem weiteren Sachverhalt wurde durch einen Hinweisgeber der Notrufzentrale der Polizei in Rostock eine körperliche Auseinandersetzung zwischen 10-15 Personen auf dem Marienplatz gemeldet. Bei Eintreffen der Polizei konnten keine Personen festgestellt. Auch die Auswertung der Videoaufzeichnungen ergab, dass es sich nicht um Auseinandersetzung handelte, sondern eine zu der Gruppe gehörende Person lediglich ohne Fremdeinwirkung gestürzt war.

Insbesondere dieser Sachverhalt zeigt, dass die Videoüberwachung auch ein geeignetes Mittel ist, um Unbeteiligte Dritte vor ungerechtfertigten Beschuldigungen Strafverfolgung zu schützen.

Kulturpolitische Leitlinien für das Land im Dialog entwickeln

Ministerin Hesse: Breite Debatte darüber, wie wir uns konzeptionell aufstellen wollen

Schwerin – Kulturministerin Birgit Hesse hat in Schwerin einen breiten Aufruf gestartet, sich an der Entwicklung von Kulturpolitischen Leitlinien für Mecklenburg-Vorpommern zu beteiligen. Angesprochen sind Kulturschaffende, Vertreterinnen und Vertreter von Vereinen und Verbänden, Expertinnen und Experten aus dem Kulturtourismus, der kulturellen Bildung, aus Politik und Verwaltung. Die Ministerin will sich gemeinsam mit dem Landeskulturrat und den Beteiligten über kulturpolitische Schwerpunkte austauschen und beraten, wie sich die Kulturszene weiterentwickeln kann.

„Theater, Bildende Kunst, Musik, Literatur, Museen, das Welterbe, die Heimatpflege oder das Immaterielle Kulturerbe – wir müssen unsere Kulturszene wahrhaftig nicht verstecken“, sagte Kulturministerin Birgit Hesse. „Als ich vor zwei Jahren ins Amt gekommen bin, ist mir allerdings schnell klar geworden, dass wir unsere Kulturszene nach außen anders präsentieren müssen. In Mecklenburg-Vorpommern hat es noch nie eine so breite Debatte darüber gegeben, wie wir uns in der Kulturpolitik konzeptionell aufstellen wollen. Heute möchte ich den Startschuss dafür geben“, betonte Hesse. Auf der Landeskulturkonferenz im Jahr 2017 hätten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ähnliche Gedanken geäußert und damit dieses Projekt angestoßen.

Die Kulturpolitischen Leitlinien zielen ab auf eine Kulturpolitik, die die Zusammenarbeit verschiedener Ebenen fördert, genreübergreifende Vorhaben und Kooperationen zwischen verschiedenen Trägern erleichtert, eine qualitative Weiterentwicklung der Kulturförderung des Landes ermöglicht und schließlich die Wahrnehmung von Kunst und Kultur im Land erhöht. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und der Landeskulturrat haben im Zeitraum von Januar bis März dieses Jahres vier Regionale Kulturkonferenzen an vier Orten in den vier Planungsregionen des Landes geplant.

„Die Landesregierung will Mecklenburg-Vorpommern keine Kulturpolitischen Leitlinien verordnen. Wir wollen sie im Dialog mit den Beteiligten entwickeln“, betonte Kulturministerin Hesse. „Der Landeskulturrat steht mir als mein Beratungsgremium zur Seite. Für dieses tatkräftige Engagement bedanke ich mich. Außerdem setzte ich auf die Mitarbeit der Kulturschaffenden und kulturell Engagierten bei uns im Land. Wer sich kulturell engagiert, tut das in erster Linie aus einem eigenen, inneren Antrieb heraus und mit Leidenschaft. Genau diese Leidenschaft brauchen wir bei der Erarbeitung der Kulturpolitischen Leitlinien. Machen Sie mit und beteiligen Sie sich“, forderte Hesse.

Ab 2019 nur insektenfreundliche Straßenbeleuchtung förderbar

Schwerin – Das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung M-V fördert im Rahmen der Klimaschutz-Förderrichtlinien ab Januar 2019 ausschließlich die Umstellung von Straßenbeleuchtung auf LED-Technik mit warmweißen insektenfreundlichen Leuchtmitteln. Damit folgt die Landesregierung einem Beschluss des Landtags vom 28. November 2018. Mecklenburg-Vorpommern ist das erste Bundesland, das entsprechende Vorgaben in seine Förderrichtlinien integriert.

„Künstliche Lichtquellen sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken und leisten einen erheblichen Beitrag zur Sicherheit unserer Straßen und Wege. Viele dieser Lichtquellen sind aber insbesondere für fliegende nachtaktive Insekten wie Nachtfalter ein Problem, da das zumeist kurzwellige, kaltweiße Licht ihre Orientierung und den natürlichen Lebensrhythmus erheblich beeinflusst“, erklärt Landesenergieminister Christian Pegel. Das kaltweiße Licht führe zu einer gesteigerten Flugaktivität und zu unnatürlich verlängerten Aktivitätszeiten der Insekten, die sich im Normalfall an natürlichen Lichtquellen wie Sonne und Mond orientierten. Zudem würden ein Aufprall oder eine Verbrennung am heißen Lampengehäuse beim Anfliegen der Lichtquellen sowie das ständige Umherschwirren häufig zum Tod der Tiere führen.

Die bestehenden Klimaschutzrichtlinien, über die das Land Fördermittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) vergibt, wurden deshalb angepasst. „Mecklenburg-Vorpommern ist das erste Bundesland, in dem mit den Förderbescheiden zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung künftig die Auflage einhergeht, warmweiße, insektenfreundliche LED-Leuchtmittel mit einer Lichttemperatur unter 3220 Kelvin und einer Wellenlänge unter 900 Nanometer zu verwenden. Bei diesen Rahmenbedingungen werden die Insekten empirischen Untersuchungen zufolge weniger stark angezogen“, erklärt Minister Pegel die Änderungen.

Mit der Anpassung der Richtlinie werden keine höheren Aufwendungen für die Antragsteller erwartet. „Die Leuchtmittel sind problemlos erhältlich und in ihren Kosten vergleichbar mit anderen Leuchtmitteln. Sofern bei der Planung und Ausschreibung entsprechende Vorgaben gemacht werden, sind keine zusätzlichen Belastungen für die Antragsteller zu erwarten“, so Pegel. „Die warmweißen Leuchtmittel entsprechen zudem sämtlichen Standards der Ausleuchtung von Straßen und Wegen“, erklärt der Minister und sagt weiter: „Selbstverständlich erfüllen wir mit der Richtlinienänderung weiterhin die Klimaschutzvorgaben des EFRE.“

Landesregierung bringt beitragsfreie Kita auf den Weg

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern wird zum 1. Januar 2020 die Elternbeiträge für Krippe, Kindergarten, Hort und Tagespflege abschaffen. In der ersten Kabinettssitzung im neuen Jahr hat die Landesregierung den Gesetzentwurf zur Einführung der Elternbeitragsfreiheit, zur Stärkung der Elternrechte und zur Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes für die Anhörung freigegeben.

„Das ist ein guter Start ins neue Jahr. Wir fangen gleich mit unserem wichtigsten Projekt 2019 an. Mecklenburg-Vorpommern wird damit Vorreiter in Deutschland sein. Wir sind das erste Bundesland, das die Beiträge für einen Kita-Ganztagsplatz vollständig abschafft und auch noch den Hort einbezieht. Das ist gerade für Eltern mit kleinem oder mittlerem Einkommen eine große Entlastung“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig im Anschluss an die Kabinettssitzung.

„Wir gehen mit der beitragsfreien Kita den entscheidenden Schritt in ein gebührenfreies Bildungssystem und ermöglichen damit den gleichen Zugang und die gleichberechtigte Teilhabe für alle Kinder in unserem Land“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese. „Wichtig ist für die Landesregierung zudem, mit dem Gesetzentwurf das komplizierte Finanzierungssystem der Kindertagesförderung zu vereinfachen und zu entbürokratisieren sowie die Elternvertretungen und die Rechte der Eltern zu stärken“, so Drese.

Nach Abschluss der Anhörung der verschiedenen Interessengruppen wird sich das Kabinett ein zweites Mal mit dem Gesetzentwurf befassen. Anschließend wird der Entwurf in den Landtag eingebracht.

Mit der Geschwisterkindregelung hat die Landesregierung bereits zu Jahresbeginn für mehr als 20.000 Kinder die Elternbeiträge abgeschafft. Eltern in Mecklenburg-Vorpommern zahlen ab diesem Monat nur noch für maximal ein Kind einen Kita-Beitrag. Für ihre jüngeren Geschwister ist der Besuch ab jetzt kostenfrei.

Ab 1. Januar 2020 ist der Besuch von Krippe, Kindergarten, Hort und Tagespflege dann für alle 110.000 Kita-Kinder beitragsfrei.

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und die Ministerin für Soziales, Gleichstellung und Integration Stefanie Drese werden am Freitag, den 11. Januar gemeinsam mit Landrat Stefan Sternberg die Kita „Neddelrad Spatzen“ in Banzkow besuchen.

Neubrandenburg erhält Zuwendungsbescheid für Sporthalle

Neubrandenburg – Bauminister Christian Pegel übergibt jetzt einen Zuwendungsbescheid in Höhe von rund 3,3 Millionen Euro für den Abbruch der Sporthalle und den Ersatzneubau einer Zweifeld-Sporthalle an der Pestalozzischule an den Bürgermeister Neubrandenburgs, Silvio Witt. Die Mittel kommen aus dem Kommunalinvestitionsförderungsfonds. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 4,3 Millionen Euro.

Im Katharinenviertel östlich der Altstadt Neubrandenburgs soll die nicht mehr sanierungswürdige „Ruhland“-Turnhalle mit Tonnendach aus den 1970er Jahren abgerissen werden. Dort entsteht eine Zweifeld-Sporthalle, die energetisch den heutigen Anforderungen entspricht.

Die Turnhalle nutzen die angrenzenden Schulen – die Regionalschule „Fritz Reuter“, die Grundschule „Uns Hüsung“ und das Förderzentrum „Pestalozzi“ – sowie Vereine. Das Spielfeld der Halle soll 22 mal 45 Meter groß sein und mittels Trennvorhängen in drei Spielbereiche unterteilt werden. Der Sanitär- und Umkleidebereich ist für 92 Sportler ausgelegt, also maximal für drei Schulklassen.

Der Hallenkörper wird als Stahlbetonstützenkonstruktion errichtet. Die tieferliegenden Gebäudeteile werden in Anlehnung an das angrenzende Schuldenkmal der Pestalozzischule im Bereich des Erdgeschosses verklinkert.

Die Arbeiten sollen voraussichtlich im dritten Quartal 2019 beginnen und Ende Oktober 2020 abgeschlossen sein.