Neue Professoren für die Hochschulen

Schwerin – Im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur haben drei neue Professoren für die Universitäten im Land ihre Ernennungsurkunden erhalten.

Dr. Alexander Wacker wurde zum Universitätsprofessor im Fach „Tierökologie“ an der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Greifswald ernannt. Prof. Dr. Wacker wurde 1969 in Wiesensteig in Baden-Württemberg geboren und studierte an der Universität Konstanz Biologie. Seine Promotion absolvierte er ebenfalls in Konstanz, gefolgt von der Habilitation an der Universität Potsdam. Seit dem Jahr 2014 leitet Professor Wacker die Heisenberggruppe „Theoretische Aquatische Ökologie und Ökophysiologie“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) an der Universität Potsdam.

Prof. Dr. Thomas Fennel wurde zum Universitätsprofessor für die Heisenberg-Professur „Starkfeld-Nanophysik“ an der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Rostock ernannt. Professor Fennel, geboren 1976 in Rostock, studierte an der Universität Rostock Physik und schloss seine Promotion und Habilitation im Anschluss ebenfalls in Rostock ab. Er ist bereits seit 2016 als außerplanmäßiger Professor für „Theoretische Physik“ an der Universität Rostock tätig.

Dr. Matthias Wunsch wurde zum Universitätsprofessor im Fach „Theoretische Philosophie“ an der Universität Rostock ernannt. Prof. Dr. Wunsch wurde 1969 in Berlin geboren und schloss sein Studium an der Technischen Universität Berlin mit dem Diplom in Informatik und dem Magister Artium in Philosophie und Informatik ab. Es folgte die Habilitation an der Universität Wuppertal. Seit 2016 ist Professor Wunsch als Gastprofessor für „Philosophie“ an der Universität Ulm beschäftigt.

Schwesig: Wir freuen uns auf den Besuch des Niederländischen Königspaares

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig mit S.E. Wepke Kingma

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig mit S.E. Wepke Kingma

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute den Botschafter des Königreichs der Niederlande S.E. Wepke Kingma zum Antrittsbesuch in der Schweriner Staatskanzlei empfangen.

 Gegenstand des Gesprächs war auch der geplante Besuch von König Willem-Alexander und Königin Maxima im Mai dieses Jahres in Mecklenburg-Vorpommern.

„Wir freuen uns auf den Besuch und wollen Mecklenburg-Vorpommern von seiner besten Seite präsentieren. Es gibt enge Beziehungen zwischen Mecklenburg-Vorpommern und den Niederlanden. Das gilt im wirtschaftlichen Bereich, aber zum Beispiel auch in der Kultur. Ich hoffe, dass dieser Besuch die Verbindungen zwischen unseren Ländern weiter vertiefen wird“, betonte die Ministerpräsidentin.

 Zu den bekanntesten niederländischen Investitionen gehören Ostseestaal Stralsund, die Zuckerfabrik Anklam und das EuroBaltic Fischverarbeitungszentrum Sassnitz. „Es ist beachtlich, dass die Niederlande unser zweitwichtigster Wirtschaftspartner ist. Außerdem arbeiten wir in der Gesundheitswirtschaft eng zusammen“, betonte die Ministerpräsidentin.

 Ende Februar ist im Staatlichen Museum Schwerin die Ausstellung „Hot Printing“ mit Werken des niederländischen Künstlers Hendrik Nicolaas Werkman zu Ende gegangen.

M-V präsentiert sich auf weltgrößter Reisefachmesse ITB Berlin

Schwerin – Mit einer Reihe von guten Nachrichten und neuen Angeboten präsentiert sich Mecklenburg-Vorpommern vom 06. bis zum 10. März auf der Internationalen Tourismusbörse Berlin, der größten Reisefachmesse der Welt, die 10.000 Ausstellern aus mehr als 180 Ländern eine Bühne bietet und auf der rund 110.000 Fach- und 50.000 Privatbesucher erwartet werden. Einen Schwerpunkt setzt der Nordosten in diesem Jahr auf Regionalität.

„Mecklenburg-Vorpommern ist ein abwechslungsreiches und facettenreiches Land. Wer uns besucht, wird von den Schönheiten überrascht. Die unverwechselbare Natur, die ausgebaute Infrastruktur und das breite Angebot an touristischen Einrichtungen machen unser Land von der Küste bis zur Seenplatte einzigartig. Vor allem mit Regionalität können wir punkten. Ob Kreide, Bernstein, Sanddorn oder Fisch – jede Region hat ihre Alleinstellungsmerkmale. Wir setzen alles daran, Urlauber auf unser Land neugierig zu machen und denjenigen, die schon einmal da waren, gute Gründe zum Wiederkommen zu liefern“, sagte Harry Glawe, Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern.

Im vergangenen Jahr war Mecklenburg-Vorpommern Partnerland der ITB. Nachfolger ist in diesem Jahr Malaysia. „Die ITB Berlin zeigt jedes Jahr aufs Neue, wie enorm wichtig es ist, dass Mecklenburg-Vorpommern auf die touristischen Vorzüge vor allem auch international aufmerksam macht. Um erfolgreich im Wettbewerb der touristischen Destinationen bestehen zu können, ist intensives Marketing notwendig.“

Wolfgang Waldmüller, Präsident des Tourismusverbandes Mecklenburg-Vorpommern, ergänzt: „Allein die Medienbilanz des vergangenen Jahres zeigt, wie die Messe die öffentliche Wahrnehmung des Urlaubslandes geprägt hat. Noch nie zuvor in der Geschichte der ITB Berlin hat ein Partnerland einen so großen medialen Erfolg erzielen können wie Mecklenburg-Vorpommern. Mehr als eine Milliarde Menschen hat nach Angaben des Medienbeobachters Argus Data Insight Berichte über Mecklenburg-Vorpommern anlässlich der Reisefachmesse lesen können. Wir wollen auch die diesjährige ITB nutzen, um Kontakte aufzubauen und zu vertiefen.“

Der Nordosten wartet in diesem Jahr mit insgesamt 19 Ausstellern in der Norddeutschland-Halle mit einem offenen Stand und einem Programm auf, das das Thema Regionalität in den Mittelpunkt rückt. Damit trägt das Urlaubsland dem wachsenden Interesse der Gäste nach Authentizität und Unverwechselbarkeit einer Reiseregion Rechnung. Nach Angaben der Reiseanalyse der Forschungsgruppe Urlaub und Reisen haben im Jahr 2017 57,3 Prozent der MV-Urlauber während ihrer Jahreshaupturlaubsreise (mindestens 5 Tage Dauer) häufig oder sogar sehr häufig regionaltypische Spezialitäten genossen. Das entspricht rund 1,63 Millionen Urlaubern.

Kommunikationsschwerpunkte sind unter anderem die neue Kampagne „Inselbaukunst“ der Insel Rügen, die architektonische Besonderheiten auf Deutschlands größtem Eiland in den Fokus rückt, oder die neue Erlebnisroute „ManufakTour“, die Gäste zu 20 Orten in Westmecklenburg führt, in denen traditionelles Handwerk, Kunst, Design, Mode und regionale Produkte entstehen. Zudem wird das Thema Regionalität im Urlaubsmagazin Mecklenburg-Vorpommern aufgegriffen, das kostenlos beim Landestourismusverband erhältlich ist und zur ITB Berlin ausliegt. Es steht auch im Mittelpunkt des Partnerabends „Klare Aussichten“, zu dem 70 Gäste erwartet werden. Dabei werden regionale Produkte aus dem Urlaubsland, darunter das Tafelwasser Minus 181, der preisgekrönte „Foerster´s Heide Gin“ sowie Bierspezialitäten der Störtebeker Braumanufaktur, vorgestellt.

Überdies erwartet die Tourismusbranche Mecklenburg-Vorpommerns im Rahmen der ITB Berlin die Ergebnisse vieler maßgeblicher Studien und Analysen, darunter die Reiseanalyse der Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen (FUR), den Reisemonitor des Allgemeinen Deutschen Automobilclubs (ADAC) oder das Tourismusbarometer des Ostdeutschen Sparkassenverbandes (OSV-Barometer).

An den drei Fachbesuchertagen der Messe wird es insbesondere Gespräche zum Ausbau der internationalen Beziehungen geben unter anderem mit Veranstaltern aus Österreich und der Schweiz sowie zum Ostseetourismusforum, das im November dieses Jahres in Pskow/Russland geplant ist. Auch barrierefreier Tourismus, Ansätze für nachhaltigen Tourismus, Gesundheitstourismus oder Kooperationen mit großen Verlagen spielen auf der ITB Berlin eine Rolle. Für das Publikumswochenende sind zahlreiche Aktivitäten am Messestand geplant, darunter Bierverkostungen, Gewinnspiele und Fotoaktionen.

Die bislang in diesem Jahr veröffentlichten Studien und Prognosen sind ein Indiz dafür, dass die Tourismusbranche auf ein erfolgreiches Jahr hoffen kann. So bleibt Deutschland laut der 35. Deutschen Tourismusanalyse der BAT-Stiftung für Zukunftsfragen das beliebteste Reiseziel der Deutschen. Von allen Reisenden wählten im letzten Jahr 8,0 Prozent Mecklenburg-Vorpommern als Hauptreiseziel. Damit liegt der Nordosten 0,7 Prozentpunkte vor Bayern.

Beim größten Reiseveranstalter, der TUI Deutschland, liegt Mecklenburg-Vorpommern weiterhin auf Platz eins im Ranking der beliebtesten deutschen Reiseziele. Rund 25 Prozent aller TUI-Deutschlandurlauber verbringen hier ihre Ferien.

Nach Angaben des Deutschen Tourismusverbandes hat die Zahl der Übernachtungen in Deutschland zum neunten Mal in Folge einen neuen Spitzenwert erreicht: 477,6 Millionen Übernachtungen von Gästen aus dem In- und Ausland zählten Deutschlands Hotels, Pensionen, Jugendherbergen und Campingplätze laut dem Statistischen Bundesamt im Jahr 2018. Das sind vier Prozent mehr Übernachtungen als 2017.

Land will demokratische Teilhabe für Menschen mit Behinderung ermöglichen

Schnelle Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts geplant

Schwerin – Die Landesregierung will vollumfänglich betreuten Menschen in Mecklenburg-Vorpommern bereits zu den Kommunal- und Europawahlen am 26. Mai die Teilnahme an Wahlen ermöglichen. So plant das Kabinett kurzfristig eine Änderung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes und wird dem Landtag in der Sitzung am 13. März eine entsprechende Formulierung vorschlagen.

Innenminister Lorenz Caffier betont: „Die Landesregierung schlägt dem Landtag eine Formulierung vor, mit der das Landes- und Kommunalwahlgesetz im Hinblick auf die Auswirkungen des Urteils vom Bundesverfassungsgericht kurzfristig geändert werden könnte. Da bis zu den Wahlen im Mai nicht mehr viel Zeit bleibt, sollte mit der Rechtsänderung nicht lange gewartet werden, um in Mecklenburg-Vorpommern den betroffenen Menschen die Teilnahme an der Kommunal- und Europawahl zu ermöglichen.“

Sozialministerin Stefanie Drese hebt hervor: „Wir schaffen in Mecklenburg-Vorpommern damit einen diskriminierungsfreien Zugang zu den Wahlen. Das ist ein wichtiger und notwendiger Schritt auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft. Denn Inklusion bedeutet auch volle demokratische Teilhabe für alle Menschen mit Behinderungen am politischen und öffentlichen Leben.“

Das Bundesverfassungsgericht stellt in seiner Entscheidung vom 21. Februar im Wesentlichen fest, dass der generelle Wahlrechtsausschluss von Menschen, die in allen Angelegenheiten betreut werden, und von schuldunfähigen Menschen, die eine Straftat begangen haben und sich im psychiatrischen Maßregelungsvollzug befinden, verfassungswidrig ist. Die obersten Richterinnen und Richter bewerteten die Vorgaben im Bundeswahlgesetz als Verstoß gegen das allgemeine Wahlrecht.

Landesregierung gibt Wahlhelfern dienstfrei

Schwerin – Für einen ordnungsgemäßen Ablauf bei Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen in Mecklenburg-Vorpommern und für die Ermittlung des Wahlergebnisses ist es unerlässlich, dass in Verwaltungsangelegenheiten erfahrene Bedienstete auf freiwilliger Basis als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gewonnen werden.

Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Europa werden die Mitglieder von Wahlvorständen, die Landesbedienstete sind, seit 2006 zum Ausgleich von den mit der ehrenamtlichen Tätigkeit verbundenen Belastungen an dem Arbeitstag, der auf den Wahltag folgt, frei gestellt.

Im Hinblick auf die Gleichbehandlung der Beschäftigten wird in der Landesverwaltung künftig einheitlich verfahren werden. Die Landesregierung hat sich darauf verständigt, den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern künftig für den oft bis in die späten Nachtstunden dauernden schwierigen und verantwortungsvollen Einsatz ein Tag Dienstbefreiung als Ausgleich zu gewähren.

Mitarbeiter der Ministerien sowie den nachgeordneten Behörden, die bei Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen bei in Mecklenburg-Vorpommern als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer aushelfen, erhalten auf Antrag einen Tag Arbeits- bzw. Dienstbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts bzw. der Dienstbezüge. Die Freistellung erfolgt grundsätzlich an dem Arbeitstag, der auf den Wahltag folgt. Im Hinblick darauf, dass eine Freistellung aber nicht immer an dem auf den Wahltag folgenden Arbeitstag möglich ist, kann die Freistellung in begründeten Ausnahmefällen, so z.B. im Lehrerbereich, auch erst innerhalb der nächsten Arbeitswoche, die auf den Wahltag folgt, gewährt werden. Ein darüber hinausgehender Zeitrahmen wird nicht eröffnet, da die Freistellung in zeitlich unmittelbarer Nähe zum Wahltag erfolgen soll.

„Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Bereitschaft der Landesbediensteten zur Übernahme eines solchen Ehrenamtes steigt, wenn am Arbeitstag, der auf den Wahltag folgt, eine Freistellung ermöglicht wird“, erklärt der Staatssekretär des Innenministeriums Thomas Lenz. „Wir werden daher dem Landesrechnungshof, der Landtagsverwaltung sowie den Kommunen empfehlen, entsprechend zu verfahren und ihren Mitarbeitern den Ausgleichtag ebenso zu gewähren.“

Sanierung der Kirche im vorpommerschen Wusterhusen

300.000 Euro aus Strategiefonds für Sanierung der Kirche im vorpommerschen Wusterhusen

Wusterhusen – Justizministerin Hoffmeister hat als zuständige Ministerin für Kirchenangelegenheiten im vorpommerschen Wusterhusen der evangelischen Kirchengemeinde Lubmin-Wusterhusen einen Zuwendungsbescheid über 300.000 Euro überreicht.

„Das Geld aus dem Strategiefonds wird für die Sanierung des Gebäudes verwendet. Einige der wichtigen Arbeiten sind die Sanierungen von Gewölbe- und Strebepfeilern. Der Fußboden muss instandgesetzt werden. Die Außenwände müssen stabilisiert werden. Das Kirchengebäude bekommt zudem eine moderne Entfeuchtungsanlage sowie eine zeitgemäße Beleuchtung und Akustik. Die Zuwendung aus dem Strategiefonds ist über zwei Jahre gestreckt und wird dazu beitragen, dass die Kirche in Wusterhusen als wertvolles Zentrum der Gemeinde erhalten bleibt“, so Justizministerin Hoffmeister bei der Übergabe des Zuwendungsbescheids. Das Justizministerium als zuständiges Ministerium für die Kirchenangelegenheiten prüft und bewilligt Förderanträge der Kirchengemeinden.

Die ältesten Teile der Kirche Wusterhusen stammen aus dem 13. Jahrhundert.

Schwesig setzt auf Zusammenarbeit im Zukunftsbündnis MV

Schwerin – Einmal im Jahr lädt die Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit zum Arbeitsmarktfrühstück ein. In diesem Jahr fand die traditionsreiche Veranstaltung schon zum fünfzehnten Mal statt.

„Es gibt auch in diesem Jahr wieder einen positiven Trend auf dem Arbeitsmarkt“, bilanzierte Ministerpräsidentin Schwesig zum Auftakt der Veranstaltung. Die Zahl der Arbeitslosen sei im vergangenen Jahr weiter zurückgegangen. Dafür sei die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten weiter angestiegen. „Heute haben wir 50.000 Menschen mehr in solchen Arbeitsverhältnissen als noch vor zehn Jahren.“ Die Aussichten für 2019 seien wieder positiv.

Die Sicherung des Fachkräftebedarfs gewinne damit weiter an Bedeutung. „Es gibt noch keinen flächendeckenden Mangel an Arbeitskräften. Aber eben in bestimmten Regionen und Segmenten des Arbeitsmarkts Engpässe bei spezialisierten Fachkräften“, schätzte die Regierungschefin ein. Dies sei ein Hemmnis für die wirtschaftliche Entwicklung. Der Wirtschaftsstandort Mecklenburg-Vorpommern müsse attraktiver für gute Fachkräfte werden.

Daran will die Landesregierung gemeinsam mit den Gewerkschaften, der Wirtschaft und den Arbeitsagenturen im neuen Zukunftsbündnis MV arbeiten. „Wir wollen den Beschäftigungsstandort Mecklenburg-Vorpommern stark machen“, betonte Schwesig. Qualifizierung und Weiterbildung würden an Bedeutung gewinnen. Außerdem müsse gemeinsam um Pendler geworben werden. „Über 75.000 Menschen aus Mecklenburg-Vorpommern fahren in ein anderes Bundesland zur Arbeit. Wir wollen, dass sie ihre berufliche Zukunft bei uns in Mecklenburg-Vorpommern finden können. In dem Land, in dem sie schon jetzt gern leben.“

Außerdem wolle die Landesregierung die Attraktivität der Berufsausbildung weiter steigern. „Wir wollen für die großen Chancen der dualen Ausbildung werben“, so die Ministerpräsidentin.

Weiter steigen müssten die Löhne im Land. „Die Landesregierung sorgt mit der Abschaffung der Kita-Beiträge dafür, dass Familien mit Kindern mehr Geld zur freien Verfügung haben. Auch das trägt zur Attraktivität bei“, betonte die Ministerpräsidentin.

Schulterschluss zwischen Feuerwehr und Energieversorger

Landesfeuerwehrverband und WEMAG unterzeichnen Kooperationsvereinbarung

Schwerin – Im Rahmen des Festaktes zum 140-jährigen Bestehen des Landesfeuerwehrverbandes Mecklenburg-Vorpommern e. V. haben der Verband und die WEMAG gestern Abend im Schweriner Schloss eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet.

„Die soziale Kompetenz, kommunikative Fähigkeiten und der verantwortungsvolle Umgang miteinander gewinnen für die Arbeit in den Feuerwehren immer mehr an Bedeutung“, sagte Landesbrandmeister Hannes Möller. Damit die Feuerwehren ihre vielschichtigen Aufgaben methodisch und fachlich kompetent erfüllen können, bietet der Verband kontinuierlich entsprechende Seminare an.

Landtagsvizepräsidentin Beate Schlupp MdL, Landesbrandmeister Hannes Möller, WEMAG-Vorstand Thomas Murche Ministerpräsidentin Manuela Schwesig bei der feierlichen Vertragszeichnung (v. l. n. r.). Foto @ WEMAG/Stephan Rudolph-Kramer

Die WEMAG unterstützt in diesem Jahr die Qualifizierung der Verantwortlichen und Betreuer von Kinder- und Jugendfeuerwehren mit 5.000 Euro. In Workshop-Atmosphäre werden unterschiedliche Gesprächssituationen und komplexe Problemstellungen erkundet. Zu den Lehrinhalten gehören unter anderem der Aufbau einer Kindergruppe in der Feuerwehr, die Begeisterung von Kindern für die Aufgaben der Feuerwehr, das richtige Alarmieren, die Funktion von Rauchmeldern und das Verhalten im Brandfall. Mit Blick auf die 649 Jugendfeuerwehren im Land und deren mehr als 8.300 Mitglieder eine große Aufgabe.

„Es ist wichtig, den Nachwuchs der Feuerwehren gut auszubilden. Ich finde es gut, dass die WEMAG dieses Ziel und damit die Qualifizierung von Ausbildern und Betreuern unterstützt. Ich wünsche der Kooperation von Landesfeuerwehrverband und WEMAG viel Erfolg“, betonte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

„Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist für die Feuerwehren ein wichtiges Betätigungsfeld. Hier werden die Grundsteine für das zukünftige ehrenamtliche Engagement in unseren Feuerwehren gelegt. Umso mehr sind die Feuerwehren hierbei auf die Unterstützung der Politik und der Wirtschaft angewiesen“, sagte Hannes Möller. „Wir sind sehr stolz, dass wir mit der WEMAG einen regionalen Kooperationspartner gewonnen haben, der die Brandschutzerziehung unterstützt und zur Stärkung der Feuerwehren landesweit beiträgt“, so der Landesbrandmeister weiter.

„Unser kommunales Unternehmen trägt Verantwortung für die Region. Das Ehrenamt verdient eine besondere Förderung. Mit dieser Kooperationsvereinbarung bringen wir den Nachwuchs für das ehrenamtliche Engagement in der Feuerwehr weiter“, sagte der technische Vorstand der WEMAG, Thomas Murche. Die finanzielle Unterstützung sei eine Investition in die Zukunft. „Unsere technischen Anlagen gehören zu den kritischen Infrastrukturen und erfordern einen besonderen Schutz“, ergänzt Murche. Deshalb würden die Partner der Katastrophenabwehr regelmäßig für Schulungen zu Ortsterminen eingeladen. Zu den Partnern gehören neben der Feuerwehr auch die Katastrophenschutzbehörden der Landkreise, die Polizei, das Technische Hilfswerk und die Bundeswehr.

Justizministerin Hoffmeister lobt Dialog über EU vor Brexit und Europawahl

Schwerin – In einem Grußwort zum Europaforum der IHK Schwerin wies Ministerin Katy Hoffmeister darauf hin, dass eine konstruktive Diskussion über Europa notwendig sei.

„Wir müssen über Europa sprechen, diskutieren und uns am Ende einig sein. Denn das, was wir bislang geschafft haben mit Europa ist ein Projekt mit gemeinsamen Werten und der längsten Friedensperiode unter den EU-Mitgliedern. Das gilt es zu verteidigen. Gerade heute vor zwei entscheidenden Daten wie dem geplanten EU-Austritt der Briten und der Europawahl dürfen wir Populisten nicht das Feld überlassen. Dem müssen wir stets Argumente entgegensetzen“, mahnte Justizministerin Hoffmeister, sie sitzt für Mecklenburg-Vorpommern im Ausschuss der Regionen (AdR) in Brüssel, einem dem EU-Parlament vorgelagerten Gremium.

„Europa verstehen heißt auch zu erkennen, dass Brüssel keine Hauptstadt der Fesseln, sondern der Freiheit ist. Daran ändern auch populistische Unkenrufe nichts. Ich bin der IHK Schwerin für dieses Europaforum in Wismar vor der Europawahl dankbar. Denn wenn in stetigen Gesprächen Hintergründe und Fakten von Meinungs- und Panikmache getrennt werden, können wir konstruktiv und ernsthaft über Europa diskutieren, um es weiter gemeinsam zu gestalten“, so Ministerin Hoffmeister beim Europa-Forum der IHK.

25 Unternehmen werben für heimische Wirtschaftskraft in Leipzig

Leipzig – In Leipzig findet bis Sonntag (03. März 2019) die „mitteldeutsche handwerksmesse Leipzig“ (mhm) statt. Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsstaatssekretär Dr. Stefan Rudolph hat sich am Donnerstag über die Aussteller aus Mecklenburg-Vorpommern informiert.

„Die Messe hat sich zum Schaufenster des heimischen Handwerks etabliert. Insgesamt 25 Aussteller zeigen eine breite Vielfalt ihres Könnens. Es ist inzwischen Tradition, dass unsere Unternehmen auch in Sachsen für den Wirtschaftsstandort Mecklenburg-Vorpommern werben. Das ist keine Selbstverständlichkeit. Eine gute Auftragslage darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass es fortwährend notwendig ist, für das heimische Unternehmen und die eigenen Produkte zu werben. Eine hohe Flexibilität, eine ständige Neuorientierung und Marktanpassung sind notwendig, um im Wettbewerb weiter vorn mitzuhalten“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Dr. Stefan Rudolph vor Ort.

Wirtschaftsstaatssekretär Rudolph hat in der Messestadt für eine noch stärkere Messebeteiligung heimischer Unternehmen geworben. „Die Präsentation auf Messen ist das Aushängeschild der eigenen Leistungsfähigkeit der heimischen Wirtschaftskraft von Unternehmen. Gerade in Zeiten der digitalen Vernetzung ist es notwendig, seine Produkte erlebnisnah, erfahrbar und anschaulich zu präsentieren. Aufwendig hergestellte Produktvideos und Hochglanzfotos sowie moderne Internetauftritte sind ein wichtiges Element, um online auf sich aufmerksam zu machen. Das allein reicht gerade im Handwerk nicht aus. Hier sind die selbst hergestellten Produkte das Markenzeichen der heimischen Unternehmen. Wer sich im Wettbewerb behaupten will, für den ist die Teilnahme an Messen unerlässlich“, mahnte Rudolph weiter. Der Wirtschaftsstaatssekretär dankte abschließend den teilnehmenden Unternehmen für ihre Präsenz auf der Messe.

Mecklenburg-Vorpommern ist mit einem Landesgemeinschaftsstand, der federführend von der Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern organisiert wurde, vertreten. Neben der mhm finden auf dem Leipziger Messegelände parallel die Messe „Haus-Garten-Freizeit“ und die Messe „Beach & Boat“ statt. Insgesamt sind 25 Unternehmen in Leipzig vor Ort. Das Angebot reicht von heimischen kulinarischen Spezialitäten über moderne Saunaanlagen bis hin zu handgemachtem Schmuck.

Das Handwerk ist in Mecklenburg-Vorpommern von großer volkswirtschaftlicher Bedeutung. Mehr als 90 Prozent der Betriebe in M-V können dem gewerblichen Mittelstand und den über 90 unterschiedlichen Gewerken des Handwerks zugeordnet werden. Etwa 14 Prozent aller Erwerbstätigen des Landes sowie 25 Prozent des Ausbildungsmarktes sind dem Handwerk zuzuordnen. Über 20.200 Betriebe sind bei den Handwerkskammern des Landes verzeichnet, 112.000 Arbeitnehmer und über 5.000 Lehrlinge sind in diesem Wirtschaftszweig beschäftigt. Der jährlich in M-V erwirtschaftete Umsatz beträgt neun Milliarden Euro.

Dahlemann fordert Kontinuität bei der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit

Schwerin – Der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann hat sich heute bei einem Gespräch mit dem Vorstand der Kommunalgemeinschaft Pomerania kritisch zu den Plänen der EU-Kommission für die künftige Interreg-Förderung geäußert.

„Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Polen hat sich in den letzten Jahren gut entwickelt. Daran hat auch die Förderung durch unser Interreg -Programm zwischen Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Polen einen gewichtigen Anteil. Wir wollen unsere Kontakte mit Polen in den nächsten Jahren noch verstärken. Dazu brauchen wir Kontinuität bei der Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit“, erklärte Dahlemann.

Deshalb habe die Landesregierung schon bei ihrem Besuch Ende letzten Jahres in Brüssel dafür geworben, die Interreg-Förderung unverändert fortzuführen. „Wir brauchen diese Unterstützung für das Zusammenwachsen in einer grenzüberschreitenden Metropolregion Stettin“, sagte Dahlemann weiter.

Auch die Lenkungsgruppe Vorpommern habe sich in ihrer letzten Sitzung mit der Interreg-Förderung befasst. „Wir wollen, dass es bei einem eigenständigen Programmraum für Mecklenburg-Vorpommern bleibt. Ein zweiter für uns zentraler Punkt ist, dass alle bisher beteiligten Landkreise, da sind bei uns in Mecklenburg-Vorpommern Vorpommern-Greifswald, Vorpommern-Rügen und die Mecklenburgische Seenplatte, weiter von der Förderung profitieren können. Es würde die Zusammenarbeit schwächen, wenn das Programm nur noch wenige Kilometer diesseits und jenseits der Grenze gelten sollte. Außerdem muss es auch insgesamt bei der derzeitigen Förderhöhe bleiben“, fasste Dahlemann die wichtigsten Ergebnisse der Lenkungsgruppe zusammen. Für diese Position will sich die Landesregierung gemeinsam auf europäischer Ebene einsetzen.

In der laufenden EU-Förderperiode erhält Mecklenburg-Vorpommern 60 Millionen Euro aus der Interreg V A-Förderung. Hinzu kommen 6,5 Millionen für Kleinprojekte.

Schwesig zum Jubiläum: Landesregierung steht an der Seite der Feuerwehren

Schwerin – „Jeden Tag 24 Stunden, 7 Tage in der Woche, 365 Tage im Jahr sind sie für uns da, die vielen tausend Feuerwehrleute in ganz Mecklenburg-Vorpommern, hauptberuflich und ehrenamtlich. Sie bewältigen Brände, Sturmschäden, retten bei Autounfällen. Dazu kommen Osterfeuer, Kinderfeste oder Gemeindeumzüge“, betonte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig beim Festabend anlässlich des 140-jährigen Bestehens des Landesfeuerwehrverbandes Mecklenburg-Vorpommern im Schweriner Schloss. Im Land gibt es sechs Berufsfeuerwehren und 939 Freiwillige Feuerwehren mit rund 700 hauptberuflichen Kameradinnen und Kameraden und mehr als 25.000 Ehrenamtlichen.

Wie unverzichtbar ihre Arbeit ist, „haben wir im vergangenen Jahr auf besondere Weise erlebt, wie zum Bespiel beim Waldbrand in Groß Laasch oder beim Brand auf dem Truppenübungsplatz in Lübtheen. Hunderte Brandschützer, das THW und die Bundeswehr waren im Einsatz. Die Belastung für alle Einsatzkräfte war sehr hoch. Trotzdem haben sie das Beste gegeben und die schwierige Lage gut bewältigt“.

Besonders wichtig für den sozialen Zusammenhalt sei die Kinder- und Jugendarbeit. Schwesig: „Dort finden die Kinder nicht nur Gemeinschaft und eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung, sondern lernen frühzeitig Verantwortung für sich und andere zu übernehmen.“

Vor allem das ehrenamtliche Engagement in den Freiwilligen Feuerwehren sei herausragend. „Alle, die sich dort engagieren, sind bereit, ihre freie Zeit für uns alle zu opfern, manchmal sogar ihre Gesundheit und ihr Leben einzusetzen, um anderen zu helfen. Und zwar nicht nur dann, wenn es passt, was für Familien nicht immer ganz einfach ist. Für all das kann ich nur Danke sagen.“

Die Ministerpräsidentin lobte die Arbeit des Landesfeuerwehrverbandes: „Der Verband ist ein zuverlässiger Interessenvertreter an der Seite seiner Mitglieder. Er kümmert sich um alle Fragen der Aus- und Fortbildung, der Nachwuchsgewinnung und Brandschutzerziehung und um Fragen rund um Technik und Ausrüstung.“

In diesem Zusammenhang betonte die Regierungschefin, dass die Förderung der Feuerwehren für die Landesregierung einen hohen Stellenwert habe. „Wir wollen die Kommunen bei ihrer Aufgabe unterstützen, die Wehren auch in Zukunft gut auszurüsten. Ich freue mich sehr, dass sich die Regierungsparteien im Koalitionsausschuss darüber geeinigt haben, in dieser Legislaturperiode aus Haushaltsüberschüssen zusätzlich 50 Millionen Euro für die Ausrüstung der Feuerwehren zur Verfügung zu stellen. Ich bin mir sicher: Damit sind wir auf einem guten Weg. Dahin, dass die Leistungsfähigkeit unserer Feuerwehren im Land und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Zukunft gesichert ist.“

Kaselitz: seniorTrainer/innen wichtig für Integration von Zugewanderten vor Ort

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern wurden seit 2002 rund 700 seniorTrainer und Trainerinnen ausgebildet, die sich in unterschiedlichen Bereichen engagieren. Sie aktivieren durch ihre beratende und netzwerkbildende Tätigkeit bürgerschaftliches Engagement vor Ort. Auch in diesem Jahr finden zwei Grundkurse des Landesprojektes „Weiterbildung älterer Menschen für bürgerschaftliches Engagement als seniorTrainer“ mit je 20 Teilnehmer/innen statt. Bildungsträger ist der Landesring MV des Deutschen Seniorenrings.

Die Integrationsbeauftragte der Landesregierung, Dagmar Kaselitz, informierte jüngst Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Grundkurses über die Integrationspolitik in Mecklenburg-Vorpommern. So konnte Kaselitz vielfältige Möglichkeiten vorstellen, sich ehrenamtlich im Bereich der Integration in Mecklenburg-Vorpommern zu engagieren.

„Ich freue mich sehr über dieses Interesse der älteren Generation. Wir brauchen vor Ort viel ehrenamtliches Engagement für eine gute Integration von Zugewanderten. Es ist toll, dass seniorTrainer und seniorTrainerinnen auch hier tätig werden“, betonte Kaselitz heute in Schwerin.

Neben dem Thema Integration bilden sich die Seniorinnen und Senioren im Rahmen ihrer Ausbildung auch in anderen Bereichen weiter wie Digitalisierung oder Medienkompetenz. Die angehenden seniorTrainer/innen bereiten sich auf ihr künftiges Engagement vor, u.a. als Vorleser in Kindertagesstätten, als Job- oder Familienpate, als Integrationshelfer oder auch in Seniorenbeiräten.

Das Sozialministerium fördert die seniorTrainer-Ausbildung mit 120.000 Euro jährlich.

Öffentliche Anhörung zum Schulgesetz im Landtag

Ministerin Hesse: Schwerpunkt ist die gezielte individuelle Förderung von Schülern

Schwerin – Bildungsministerin Birgit Hesse hat am 27. Februar 2019 an der öffentlichen Anhörung des Bildungsausschusses zum Schulgesetz teilgenommen. Im Landtag haben Landesschülerrat und Landeselternrat, Gewerkschaften, Verbände, Kirchen, Landkreistag, Städte- und Gemeindetag ihre Stellungnahmen zur Gesetzesnovelle abgegeben. Das neue Schulgesetz muss in zweiter Lesung vom Parlament beschlossen werden und soll zum Schuljahr 2019/2020 in Kraft treten.

„Schwerpunkt ist die gezielte individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern“, betonte Bildungsministerin Birgit Hesse. „Für Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf soll es verschiedene Förderangebote an Regelschulen geben, um ihnen die gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Aber wir nehmen auch leistungsstarke Schülerinnen und Schüler in den Blick. Mit dem Gesetzentwurf sollen unsere Schulen einen zeitgemäßen rechtlichen Handlungsrahmen erhalten“, so Hesse.

Das Bildungsministerium hat in den Gesetzentwurf alle notwendigen Änderungen eingearbeitet, die sich seit dem Jahr 2014 ergeben haben, aber nicht sofort umgesetzt werden mussten. „Die öffentliche Anhörung heute im Landtag war auch für mich wichtig gewesen, um die verschiedenen Standpunkte zu hören. Ich kann versichern, dass wir die Kritik ernst nehmen und prüfen werden, inwieweit wir die gemachten Vorschläge berücksichtigen können“, sagte Hesse. Die Ministerin dankte zudem allen Beteiligten, die daran mitgewirkt haben, diese große Schulgesetznovelle auf den Weg zu bringen.

Das soll sich ändern:

Flexible Schuleingangsphase
An den Grundschulen soll eine flexible Schuleingangsphase eingeführt werden. Über die organisatorische Umsetzung entscheidet die Schule. Es sollen in Jahrgangsstufe 1 und 2 keine Ziffernoten erteilt werden. Die Erziehungsberechtigten sollen eine differenzierte schriftliche Einschätzung erhalten.

Schullaufbahnempfehlung
Weil das Land die individuelle Eignung von Schülerinnen und Schülern stärker in den Blick nehmen will, sollen verbindliche Standards für die Schullaufbahnempfehlung festgeschrieben werden. So sieht es auch die Inklusionsstrategie vor. Die Jahrgangsstufe 7 soll für all jene Schülerinnen und Schüler künftig ein Erprobungsjahr sein, deren Eltern sie trotz anders lautender Empfehlung auf ein Gymnasium schicken.

Flexible Schulausgangsphase
Auf Basis bisher bestehender Angebote wie dem Produktiven Lernen, 9+ und dem freiwilligen 10. Schuljahr soll ein möglichst dichtes Netz besonderer schulischer Angebote eingerichtet werden. Das freiwillige 10. Schuljahr soll dabei schrittweise von den Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen an ausgewählte Regionale Schulen überführt werden. Mit der Neugestaltung der flexiblen Schulausgangsphase sollen die Ziele erreicht werden, die im Koalitionsvertrag unter der Einführung eines Landesprogramms für mehr erfolgreiche Schulabschlüsse genannt sind.

Schulen mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung
In Mecklenburg-Vorpommern soll es zukünftig vier Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung geben. Schülerinnen und Schüler mit besonders starken Verhaltensauffälligkeiten sollen an diesen Förderschulen beschult werden. Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf in diesem Bereich können je nach Ausprägung auch in temporären Lerngruppen an Regelschulen (Schulwerkstätten, Familienklassenzimmer) oder im Gemeinsamen Unterricht (GU) beschult werden.

Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen und Sprache
Die Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Sprache laufen zum 31. Juli 2020 aus. Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf in diesem Bereich sollen künftig temporäre Lerngruppen oder den Gemeinsamen Unterricht besuchen. Die Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen laufen schrittweise zum 31. Juli 2024 aus. Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf in diesem Bereich sollen künftig in flexiblen Bildungsgängen oder im Gemeinsamen Unterricht lernen.

Flexible Bildungsgänge
Der flexible Bildungsgang soll sich an Schülerinnen und Schüler richten, die beim Lernen besonders viel individuelle Unterstützung brauchen. Sie sollen eigenständige Lerngruppen an allgemein bildenden Schulen besuchen. Der flexible Bildungsgang soll an ausgewählten allgemein bildenden Schulen eingerichtet werden und die Jahrgangsstufen 5 bis 9 umfassen. Auf dem Abschlusszeugnis sollen besondere individuelle und berufsbezogene Kompetenzen dargestellt werden. Ein Übergang in das freiwillige 10. Schuljahr soll möglich sein.

Schulen mit spezifischer Kompetenz
29 Schulen mit spezifischer Kompetenz sollen das Angebot für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich Sehen, Hören, körperliche und motorische Entwicklung ergänzen. Eltern sollen entscheiden können, ob ihr Kind eine Schule mit Förderschwerpunkt oder eine dieser Regelschulen mit ergänzter Ausstattung besucht. Die überregionalen Förderzentren sollen bestehen bleiben.

Individuelle Förderpläne
Die gezielte individuelle Förderung soll Aufgabe jeder Schulart sein. Alle Schulen sollen mindestens für Schülerinnen und Schüler mit Teilleistungsstörungen, vermutetem oder festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf oder für solche mit einer Hochbegabung individuelle Förderpläne erstellen und diese halbjährlich fortschreiben müssen.

Schriftlicher Verweis wird ersetzt
Der schriftliche Verweis soll aus dem Katalog der förmlichen Ordnungsmaßnahmen gestrichen werden, weil er keine rechtlichen Konsequenzen hat und eben keine Ordnungsmaßnahme ist. Ein schriftlicher Verweis ist nicht mehr als ein Hinweis an die Schülerinnen und Schüler, dass ein Fehlverhalten vorliegt. Stattdessen soll er als schriftlicher Tadel in die Regelbeispiele der Erziehungsmaßnahmen aufgenommen werden.

Freie Auswahl von Schulbüchern und Unterrichtsmedien
Unter Berücksichtigung folgender Grundsätze sollen Schulen ihre Schulbücher selbst auswählen können: Schulbücher müssen wie alle Unterrichtsmedien zur Erreichung der pädagogischen Ziele der Schule und des Bildungsganges geeignet sein. Sie dürfen allgemeinen Verfassungsgrundsätzen sowie Rechts- und Verwaltungsvorschriften nicht widersprechen und müssen die Anforderungen der Rahmenpläne erfüllen.

Schuleinzugsbereiche
Die Schuleinzugsbereiche, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten ohnehin festzulegen sind, sollen sich einander nicht überlappen. Diese reine Präzisierung zielt auf die Mehrfachstandorte ab, ohne allerdings die bestehende Rechtslage zu ändern – nämlich, dass es für eine Schülerin oder einen Schüler nur eine örtlich zuständige Schule gibt.

Schullastenausgleich (Kooperative Gesamtschulen)
Mit der Neuregelung sollen Schulkostenbeiträge durch den Schulträger für alle Schülerinnen und Schüler im Bildungsgang der Regionalen Schule an Kooperativen Gesamtschulen von deren Wohnsitzgemeinden erhoben werden. Für die Schülerinnen und Schüler im gymnasialen Bildungsgang soll der gemeindliche Schulträger der Kooperativen Gesamtschule entweder wie bisher Schulkostenbeiträge durch den Landkreis erhalten bzw. der gemeindliche Schulträger soll den Schullastenausgleich gegenüber dem Landkreis geltend machen können.

Sportgymnasien
Das Land will in Zukunft den Schulkostenbeitrag für besonders vielversprechende sportliche Talente aus anderen Bundesländern an die Träger der Sportgymnasien zahlen. Der Besuch des nächstgelegenen Sportgymnasiums kann auch bedeuten, dasjenige Sportgymnasium zu besuchen, an dessen Standort sich das Leistungszentrum für die jeweils von der Schülerin bzw. vom Schüler ausgeübte Sportart befindet.

Klassenkonferenz
Das Herabsetzen der Jahrgangsstufe von 7 auf 5 soll allen Schülerinnen und Schülern der weiterführenden Schulen die Möglichkeit geben, über Angelegenheiten, die ausschließlich die Klasse oder Jahrgangsstufe betreffen, zu beraten und zu entscheiden.

Mittlere Reife-Prüfung am Gymnasium
Mit der Versetzung in die Jahrgangsstufe 11 sollen Schülerinnen und Schüler am Gymnasium den Abschluss der Mittleren Reife erhalten. Auf eine gesonderte Prüfung soll verzichtet werden. Das Land will damit zu der früheren Regelung zurückkehren und sich vor dem Hintergrund einer größeren Vergleichbarkeit an der Praxis anderer Bundesländer anlehnen. Durchschnittlich 0,02 Prozent der Schülerinnen und Schüler einer Jahrgangsstufe verlassen das Gymnasium mit dem Abschluss der Mittleren Reife.

Verstärkte Berufliche Orientierung
Die Berufsorientierung soll zukünftig integraler Bestandteil aller Fächer und Jahrgangsstufen sein. Ziel soll sein, dass die die Schülerinnen und Schüler am Ende ihrer Schulzeit eine individuell angemessene Berufsperspektive entwickelt haben und sich für einen Berufsweg entscheiden können. Alle Schularten stehen deshalb vor der gemeinsamen Aufgabe, Schülerinnen und Schüler auch auf die Berufswelt vorzubereiten.

Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung
Mit einer neuen Formulierung im Schulgesetz soll die Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung besonders hervorgehoben werden. Damit soll das Ziel verfolgt werden, eine oftmals einseitige gesellschaftliche Ausrichtung auf das Studium zugunsten einer Berufsbildung zu verändern. Deshalb findet auch am Gymnasium nicht nur eine Studienorientierung, sondern auch eine Berufsorientierung statt.

Neue Erzieherausbildung
Der Bildungsgang Erzieher/in für 0- bis 10-Jährige kann auch schon während der Modellphase an einer Ersatzschule, also an einer freien Schule, betrieben werden. Hiermit soll ein Auftrag des Landtags umgesetzt werden.

Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung
Die Bezeichnung „Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung“ soll in „unterstützende pädagogische Fachkräfte“ geändert werden. Die Fachkräfte sollen künftig sowohl an allgemein bildenden als auch an beruflichen Schulen eingesetzt werden können. Ihr Einsatzgebiet beschränkt sich schon heute nicht mehr nur auf sonderpädagogische Aufgaben, sondern umfasst auch unterrichtsbegleitende und unterrichtsunterstützende Tätigkeiten.

Treffen der Wirtschaftsförderer

Schwerin – Am Mittwoch haben sich in Schwerin 50 Wirtschaftsförderer aus den Regionen des Landes Mecklenburg-Vorpommern getroffen. Die zweimal jährlich stattfindenden Wirtschaftsförderer-Treffen dienen dem gegenseitigen Austausch zwischen der Landeswirtschaftsfördergesellschaft Invest in Mecklenburg-Vorpommern GmbH (IiMV) und den regionalen bzw. kommunalen Partnern aus den Regionen.

„Mecklenburg-Vorpommern ist für Unternehmen ein attraktiver Standort – wir haben eine moderne Infrastruktur, verkehrsgünstige Anbindungen und hervorragend ausgebaute Gewerbegebiete. Unser Ziel muss es dennoch sein, die überregionale und internationale Wahrnehmung Mecklenburg-Vorpommerns als Investitionsstandort stärker auszubauen. Dabei unterstützen die Wirtschaftsförderer des Landes. Sie sind erste wichtige Ansprechpartner bei unternehmerischen Neuansiedlungen und Erweiterungen. Hier hilft die regionale Kompetenz, optimale Lösungen für Investoren zu finden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe vor Ort.

Bedingt durch den demografischen Wandel droht ein Mangel an Fachkräften. Auf dem Arbeitsmarkt werden Fachkräfte insbesondere im Baugewerbe, Gastgewerbe, Gesundheitswesen einschließlich der Pflege, Handel, unternehmensbezogene Dienstleistungen sowie bei Fertigungs- und fertigungstechnischen Berufen gesucht. „Unser Land Mecklenburg-Vorpommern muss in Sachen Fachkräftegewinnung und -sicherung deutlich sichtbarer werden. Wir haben im Land viele Möglichkeiten auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt. Unternehmen, Branchen und Regionen stehen in immer stärkerem Wettbewerb um qualifizierte und motivierte Arbeits- und Fachkräfte“, so Wirtschaftsminister Glawe.

Beträgt die Vakanzzeit (= Dauer von der Meldung einer offenen Stelle bis zur Besetzung) mehr als 90 Tage, kann von einem Engpass ausgegangen werden. Über alle Berufsgruppen hinweg beträgt die abgeschlossene Vakanzzeit in M-V derzeit 102 Tage (Quelle: Engpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit – Dezember 2018). Die Top 5 der Mangelberufe in M-V sind Klempnerei, Sanitär, Heizung, Klimatechnik (261 Vakanztage); Bodenverlegung (204 Vakanztage); Aus-, Trockenbau, Isolierung, Zimmerei, Glaser, Rollladenbau (195 Vakanztage); Energietechnik (193 Vakanztage) sowie Körperpflege (Friseurgewerbe sowie in den Bereichen Kosmetik, Körperschmuck und Maskenbildnerei 179 Vakanztage).

Wirtschaftsminister Glawe warb für die Qualifizierungsrichtlinie des Wirtschaftsministeriums. „Qualifizierung der eigenen Mitarbeiter ist eine unverzichtbare Investition, da ein hohes Qualifikationsniveau der Belegschaft langfristig die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens sichert. Die Weiterbildung darf trotz guter Auftragslage nicht vernachlässigt werden“, sagte Glawe.

Die Förderung mit den Bildungsschecks ist ein bewährtes Instrument. Seit Beginn der aktuellen EU-Förderperiode (2014 bis 2020) wurden bisher knapp 1.900 Anträge mit rund 12.600 Bildungsschecks bewilligt (Stand 31.12.2018). Seit der Förderung der unternehmensspezifischen Projekte – also die Ermöglichung von passgenauen Weiterbildungsprojekten in den Unternehmen – wurden Anträge für ca. 1.000 Teilnehmer gestellt. In der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 können aktuell 6,6 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) für Bildungsschecks und unternehmensspezifische Projekte im Rahmen der Qualifizierungsrichtlinie eingesetzt werden. „Für eine erfolgreiche Personalentwicklung sind Weiterbildungen daher unumgänglich. Wir unterstützen die Unternehmen und ihre Mitarbeiter“, machte Wirtschaftsminister Glawe deutlich.

Im Jahr 2018 wurden mit 92 Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft im ganzen Land Investitionen in Höhe von rund 138,44 Millionen Euro ausgelöst. Das Wirtschaftsministerium hat die Ansiedlungen und Erweiterungen in Höhe von rund 28,74 Millionen Euro aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) und dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) unterstützt. Nach Abschluss aller Vorhaben werden rund 240 Arbeitsplätze neu entstanden und rund 2.260 Arbeitsplätze gesichert sein.

Als Beispiele nannte Wirtschaftsminister Glawe unter anderem die Erweiterung des Maschinenbauunternehmens VARIOVAC PS SystemPack GmbH in Zarrentin. Dort entstand im vergangenen Jahr eine Produktionshalle, die auf einer Fläche von rund 3.000 Quadratmetern Kapazitäten für die Maschinenmontage, Teilefertigung und Büro- und Sozialräume bereithält. Am Freitag (01.03.) wird am Pommerndreieck in Süderholz (Landkreis Vorpommern-Rügen) die Logistik- und Produktionsfläche des neu angesiedelten Unternehmens AKKU SYS Akkumulator- und Batterietechnik Nord GmbH von Wirtschaftsminister Glawe offiziell in Betrieb genommen.

„Wir verbessern die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, damit auch weiterhin Jobs auf dem ersten Arbeitsmarkt entstehen“, machte Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe deutlich. Zu einem Arbeitsplatzzuwachs kam es 2018 in Mecklenburg-Vorpommern in allen Hauptbereichen der Wirtschaft. So stieg die Zahl der Erwerbstätigen im produzierenden Gewerbe um +1,7 Prozent. Im Dienstleistungsbereich betrug der Zuwachs +0,5 Prozent und in der Landwirtschaft +1,2 Prozent.