Neues Löschfahrzeug für die Freiwillige Feuerwehr Göhren-Lebbin

Göhren-Lebbin – Die Gemeinde Göhren-Lebbin (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) will für ihre Freiwillige Feuerwehr ein neues Löschfahrzeuges (LF 20) beschaffen. Es soll einen nicht mehr einsatzfähigen W 50 mit Baujahr 1974 ersetzen. Neben dem Landkreis unterstützt auch das Innenministerium das Vorhaben. Minister Lorenz Caffier übergab dazu heute einen Bewilligungsbescheid über 121.000 EUR an den Bürgermeister Peter Becher. Bei dieser Gelegenheit bedankte er sich bei den Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr.

„Die ehrenamtliche Arbeit, die Brandschützer leisten, kann gar nicht hoch genug geschätzt werden. Die freiwilligen Helfer investieren viel Zeit und Kraft in diese Arbeit, nicht nur bei ihren Einsätzen, sondern auch für die Ausbildung.“

Die Freiwillige Feuerwehr Göhren-Lebbin ist nicht nur im eigenen Gemeindegebiet, sondern auch überörtlich tätig. Sie übernimmt auch Aufgaben des Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung im Amtsgebiet Malchow für die Nachbargemeinde Penkow. Als besondere Gefahrenschwerpunkte im eigenen Ausrückebereich sind über das übliche Maß hinaus die Bundessstraße B192, zahlreiche mittlere bis große touristische Ansiedlungen, wie Ferienanlagen und Hotels, sowie zwei große Seen zu nennen.

Anteil teilzeitbeschäftigter Lehrkräfte in MV kleiner als anderswo

Ministerin Hesse: Teilzeit hat immer auch individuelle Gründe

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern waren im Schuljahr 2017/2018 weniger Lehrkräfte teilzeitbeschäftigt als in westdeutschen Flächenländern. Das geht aus Zahlen des Statistischen Bundesamtes hervor. An den Schulen im Nordosten waren im vergangenen Schuljahr 31,9 Prozent der Lehrkräfte teilzeitbeschäftigt. In Baden-Württemberg lag der Anteil bei 36,3 Prozent und in Nordrhein-Westfalen bei 35,9 Prozent.

„Der Vergleich mit diesen beiden westdeutschen Flächenländern ist eindeutig. Die Zahl teilzeitbeschäftigter Lehrerinnen und Lehrer bei uns im Land ist gar nicht so hoch wie sie auf den ersten Blick anmutet“, erklärte Bildungsministerin Birgit Hesse. „Teilzeit hat immer auch individuelle Gründe. Es ist auch nicht überraschend, dass die Zahlen so sind wie sie sind, weil das Durchschnittsalter unserer Lehrkräfte bei 50 Jahren liegt. Auch heute arbeiten viele Lehrerinnen und Lehrer Teilzeit, weil sie sich in den Jahren des Lehrerpersonalkonzeptes damit eingerichtet haben. Das müssen wir respektieren. Im Übrigen ist Teilzeit nichts Schlechtes“, sagte Hesse.

Die Ministerin wies zudem die Kritik der Landtagsopposition zurück. Nach deren Auffassung zeigt der hohe Anteil der teilzeitbeschäftigten Lehrkräfte an allgemein bildenden und beruflichen Schulen, dass das Land die Lehrkräfte mit zunehmendem Alter aus dem Dienst vergrault.

„Die Schlussfolgerungen der Fraktionsvorsitzenden Oldenburg sind unseriös und bloße Behauptungen“, kritisierte Bildungsministerin Birgit Hesse. „Die aufgeführten Gründe wie eine hohe Belastung und fehlende Entlastung im Alter sind der ihr vorliegenden Datenbasis gar nicht zu entnehmen. Im Übrigen hat die Landesregierung mit dem 50-Millionen-Euro-Paket dafür gesorgt, dass ältere Lehrerinnen und Lehrer Altersanrechnungsstunden erhalten. Die Forderung nach kleineren Klassen geht ebenso ins Leere. Vor einigen Monaten hatte die Fraktionsvorsitzende Oldenburg ein Schulsterben heraufbeschworen, weil viele Schulen die vorgeschriebene Schülermindestzahl unterschreiten und eine Ausnahmegenehmigung erhalten haben. Damit zeigt sie selbst auf, dass die Klassen gerade an Schulen im ländlichen Raum gar nicht so groß sind“, betonte Hesse.

Altersanrechnungsstunden für Lehrkräfte in MV:

  • ab 57 Jahren: eine Stunde
  • ab 60 Jahren: zwei Stunden

Schwerbehinderte Lehrkräfte in MV:

  • Schwerbehinderung (70 Prozent): drei Stunden

Beispiel 1:

  • Lehrkraft, 60 Jahre, Schwerbehinderung (70 Prozent), 14 Stunden (teilzeitbeschäftigt): fünf Anrechnungsstunden führen zu einer Unterrichtsverpflichtung von insgesamt neun Stunden

Beispiel 2:

  • Lehrkraft, 60 Jahre, Schwerbehinderung (70 Prozent), 27 Stunden (vollbeschäftigt): fünf Anrechnungsstunden führen zu einer Unterrichtsverpflichtung von insgesamt 22 Stunden

Studie zu Arbeitskräftebedarf

Rechtssichere Lösungen für bereits hier lebende Zuwanderer schaffen

Schwerin – Die Integrationsbeauftragte der Landesregierung, Dagmar Kaselitz, fordert, die Integration und rechtlichen Rahmenbedingungen für bereits Zugewanderte nicht aus dem Blick zu verlieren. „Die durch eine neue Studie befeuerte Diskussion über den zusätzlichen Bedarf an Arbeitskräften aus dem Nicht-EU-Ausland darf nicht dazu führen, die hier lebenden Migrantinnen und Migranten zu vergessen“, sagte Kaselitz heute in Schwerin.

Nach Berechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und der Hochschule Coburg im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung braucht Deutschland in den nächsten 40 Jahren jährlich netto mindestens 260.000 Einwanderer/innen, um den Arbeitskräftebedarf der Wirtschaft zu decken.

„Ich begrüße vor diesem Hintergrund die Initiative der Bundesregierung für ein Fachkräftezuwanderungsgesetz. Das ist aber nur ein Baustein für ein umfassendes Einwanderungsgesetz“, so Kaselitz.

Die Integrationsbeauftragte sieht dabei vor allem Handlungsbedarf, um bisher bestehende widersprüchliche und unklare gesetzliche Regelungen zu beseitigen. Kaselitz: „Auch in Mecklenburg-Vorpommern mehren sich die Fälle, dass gut integrierte Menschen, die einer sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit nachgehen, Steuern zahlen und deren Kinder in Schule oder Kita gehen, abgeschoben werden oder von einer Abschiebung bedroht sind.“

Für diesen Personenkreis müssen nach Ansicht von Kaselitz rechtssichere Lösungen geschaffen werden. Hier wäre ein sogenannter „Spurwechsel“ sinnvoll bei dem das Asylverfahren zugunsten eines Einwanderungsverfahrens beendet wird, so Kaselitz.

„Es kann nicht sein, diese gut integrierten geduldeten Menschen auszuweisen und gleichzeitig über jährliche Kontingente von ausländischen Arbeitskräften nachzudenken. Zudem sollte auch die Ausbildungsduldung in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt und damit großzügiger gestaltet werden“, verdeutlichte die Integrationsbeauftragte.

Bund, Länder und Kirchen verlängern Anmeldefrist der Stiftung Anerkennung und Hilfe

Anmeldungen zum Erhalt von Stiftungsleistungen sind nun bis zum 31. Dezember 2020 möglich

Schwerin – Die Stiftung Anerkennung und Hilfe erbringt Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen an Betroffene, die zwischen 1949 und 1975 als Kinder oder Jugendliche in der Bundesrepublik Deutschland bzw. im Zeitraum von 1949 bis 1990 in der ehemaligen DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder stationären Einrichtungen der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben und heute noch an den Folgen leiden. Um Stiftungsleistungen erhalten zu können, war es bisher erforderlich, dass Betroffene sich spätestens bis zum 31. Dezember 2019 an eine Anlauf- und Beratungsstelle wenden und sich dort für Leistungen anmelden.

Bund, Länder und Kirchen haben sich nun als Errichter der Stiftung gemeinsam dazu entschlossen, die Anmeldefrist zum Erhalt von Stiftungsleistungen um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2020 zu verlängern.

Bundesminister Hubertus Heil: „Die Verlängerung der Anmeldefrist ist wichtig, da viele Betroffene den Weg zur Stiftung noch nicht gefunden haben. Auch Betroffene, die erst spät von der Stiftung erfahren haben oder noch Zeit brauchen, um innere Widerstände gegen eine Offenbarung ihres Schicksals zu überwinden, sollen nicht ausgeschlossen bleiben.“

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Reinhard Kardinal Marx: „Die Stiftung wurde von Bund, Ländern und Kirchen errichtet, um möglichst viele Betroffene von Unrecht und Leid zu erreichen und ihnen das zu bieten, was sie im Namen trägt – Anerkennung und Hilfe. Mit der Verlängerung der Anmeldefrist verbinden wir die Hoffnung, dass sich nun auch Betroffene an die Stiftung wenden und die Hilfsangebote wahrnehmen können, die dazu aus den unterschiedlichsten Gründen bisher noch nicht in der Lage waren.“

Der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm: „Kirchliche Einrichtungen stehen für das Evangelium und damit für die Botschaft der Liebe Gottes. Wo diese Liebe mit Füßen getreten wurde, indem Schutzbefohlene Unrecht und Leid erfahren haben, erfüllt uns das mit Scham. Ihr Leid muss anerkannt werden. Und wo es möglich ist, muss ihnen geholfen werden. Es ist deswegen gut, dass die Anmeldefrist nun verlängert wurde.“

Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung in Mecklenburg-Vorpommern undVorsitzende der 96. Arbeits- und Sozialministerkonferenz, Stefanie Drese: „Die Unterstützungen der Stiftung sind Ausdruck der staatlichen und gesellschaftlichen Anerkennung des Unrechts, welches den Betroffenen widerfahren ist. Deshalb freue ich mich sehr, dass sie nun mehr Zeit erhalten, sich bei der Anlauf- und Beratungsstelle zu melden. Mit der Verlängerung der Anmeldefrist wird der Beitrag zur öffentlichen und individuellen Anerkennung sowie zu finanziellen Hilfen für Menschen, die in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren mussten, aufrechterhalten.“

Der überregionale Fachbeirat der Stiftung Anerkennung und Hilfe, der sich aus Betroffenen, Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern von Betroffenen sowie Sachverständigen zusammensetzt, begrüßt es sehr, dass die Anmeldefrist um ein Jahr verlängert und die Öffentlichkeitsarbeit der Stiftung intensiviert wurde.
Aus seiner Sicht sollte der Öffentlichkeitsarbeit auch in Zukunft eine hohe Bedeutung beigemessen werden. Ein besonderes Augenmerk muss dabei auf die Betroffenen, die heute immer noch in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie leben, gelegt werden. Der Fachbeirat geht davon aus, dass insbesondere durch motivierende Zeitungsartikel, Radio- oder Fernsehbeiträge Betroffenen die Angst davor genommen werden könnte, erlebtes Leid und Unrecht gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Anlauf- und Beratungsstellen zu offenbaren – und so der Eine oder die Andere ermutigt werden, sich bei der Stiftung anzumelden.

Anlauf- und Beratungsstellen der Stiftung sind seit 2017 in allen 16 Bundesländern eingerichtet. Genauere Informationen zu den Anlauf- und Beratungsstellen und zur Stiftung Anerkennung und Hilfe bietet der barrierefreie Internetauftritt www.stiftung-anerkennung-hilfe.de und das Infotelefon der Stiftung (0800 221 2218).

Polizeihauptrevier Wismar: Innenminister Caffier führt neue Leiterin in ihr Amt ein

Wismar – Polizeirätin Dörte Andersson ist neue Leiterin des Polizeihauptreviers Wismar. Im feierlichen Rahmen hat der Minister für Inneres und Europa M-V, Lorenz Caffier, sie heute in Wismar in ihr neues Amt eingeführt. Der bisherige Amtsinhaber Dr. Andreas Walus wechselte Ende vergangenen Jahres in das Polizeipräsidium Rostock.

„Mit Frau Andersson übernimmt ein weiteres Landeskind Verantwortung in unserer Landespolizei. Auch ihre Ausbildung hat sie hier im Land absolviert“, so der Minister. Sie ist hoch motiviert, kennt die Region und ihre Menschen und hat sich bewusst für den Dienst in ihrer Heimat entschieden. Hier ist ihr zu Hause, ihre Familien und Freunde – einfach alles, was wichtig ist im Leben.“

In Güstrow geboren und aufgewachsen, hat sie an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Güstrow die Ausbildung zum gehobenen Dienst abgeschlossen, später dann die Ausbildung zum höheren Dienst absolviert. Es folgten verschiedene Aufgaben in der Polizeiinspektion Güstrow und in Rostock. Danach war Frau Andersson selbst als Dozentin an der Fachhochschule tätig.

„Mit ihr bekommt das Polizeihauptrevier eine Leiterin, die positives Denken und Ernsthaftigkeit, Frische und gleichzeitig eine ausgesprochene Professionalität mit sich bringt. Vor allem aber ist sie sehr menschenzugewandt und will ein Team, das gemeinsam etwas schafft“, ist Minister Caffier überzeugt. Er wünschte ihr Gesundheit und viel Erfolg für das neue Amt.

Aktualisierte Richtlinie ermöglicht mehr Wohnungsbau-Förderung

Schwerin – Ab sofort können Anträge für Förderung nach der überarbeiteten Richtlinie „Wohnungsbau Sozial“ gestellt werden. Darin wurden die Fördervoraussetzungen so überarbeitet, dass künftig breiteren Bevölkerungsschichten als bisher der Zugang zum geförderten Mietwohnungsmarkt ermöglicht wird. Ziel der Richtlinie ist es, belegungsgebundene Wohnungen mit bezahlbaren Mieten zu schaffen. Mit der Novelle werden unter anderem zwei Förderwege mit unterschiedlichen Mietstufen angeboten sowie die Förderhöhen an die Baukostensteigerungen der vergangenen Jahre angepasst.

„Mit den zwei Förderwegen unterstützen wir ab sofort den Neubau von barrierearmen und barrierefreien Mietwohnungen nicht nur für einkommensschwache Haushalte, sondern auch für Haushalte mit mittleren Einkommen“, sagt Landesbauminister Christian Pegel. Der erste Förderweg wurde an die Baukostenentwicklung angepasst. Investoren stellt das Land künftig Zuschüsse in Höhe von bis zu 850 Euro je Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung. „Die so errichteten Wohnungen sind für die Dauer von 20 Jahren Haushalten mit Wohnberechtigungsschein vorbehalten und dürfen für eine Nettokaltmiete von höchstens sechs Euro je Quadratmeter vermietet werden“, so der Minister. Nach der bisherigen Regelung durfte die Anfangsmiete höchstens 5,50 Euro pro Quadratmeter betragen.

Im neuen zweiten Förderweg sollen Wohnungen für Haushalte mit mittleren Einkommen entstehen. Dabei stellt das Land Zuschüsse in Höhe von bis zu 700 Euro je Quadratmeter Wohnfläche bereit. „Für die so geförderten Wohnungen darf die Miete anschließend höchstens 6,80 Euro pro Quadratmeter betragen. Auch hier ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich, allerdings mit einer etwas höheren Einkommensgrenze als im ersten Förderweg. Zukünftig profitieren somit auch Haushalte mit mittleren Einkommen in Städten mit knappem Wohnungsangebot von der Wohnraumförderung des Landes“, so Christian Pegel. In den beiden Universitätsstädten Greifswald und Rostock liegen die Nettokaltmieten für die neuerrichteten Wohnungen bei 6,60 Euro bzw. 7,40 Euro.

Zusätzlich wird mit der Richtlinienänderung der potenzielle Kreis der antragsberechtigten Gemeinden erweitert. Gefördert werden können Bauvorhaben künftig in den zentralen Orten – das sind knapp 100 Grund-, Mittel- und Oberzentren in M-V. Nachgewiesen werden muss, dass dort aufgrund der örtlichen und regionalen Verhältnisse ein nachhaltiger Bedarf an preiswertem Wohnraum besteht. Außerdem sind Vorhaben in den Gemeinden förderfähig, die in den Raumentwicklungsprogrammen als Tourismusschwerpunkte ausgewiesen sind und mehr als 2.000 Einwohner haben.

Bisher konnten lediglich Städte mit einem sehr niedrigen Leerstand bzw. Engpässen bei der Bereitstellung von Wohnraum für bestimmte Haushaltsgruppen vom geförderten Mietwohnungsneubau profitieren. „Wir haben die Regelung stärker am tatsächlichen Wohnraumbedarf orientiert“, begründet Pegel die Änderungen. Dieser bestehe verstärkt auch in den von Tourismus geprägten Kommunen, insbesondere bei den in der Branche beschäftigten Mitarbeitern.

Für den sozialen Mietwohnungsneubau setzt das Land 2019 etwa 21 Millionen Euro der vom Bund bereitstehenden Entflechtungsmittel ein. Christian Pegel: „Ich gehe davon aus, dass wir aufgrund der verbesserten Förderbedingungen für Investoren mit einem Zuwachs beim sozialen Wohnungsbau und damit mit einer verstärkten Nutzung der Bundesmittel für diesen Zweck rechnen können.“

Mit dem in 2017 in Kraft getretenen Förderprogramm “Wohnungsbau Sozial“ werden bislang Neubauvorhaben mit 415 Mietwohnungen in Rostock, Greifswald, Bad Doberan, Waren und Neubrandenburg mit Fördermitteln in Höhe von 18,7 Millionen Euro unterstützt, verbunden mit der Auflage, dass die Mietpreise bis 20 Jahre nach Fertigstellung einen vorgeschriebenen Rahmen nicht übersteigen und die Wohnungen nur Haushalten mit Wohnberechtigungsschein überlassen werden dürfen.

Backhaus auf BioFach: „Leistungen für die Umwelt besser honorieren“

Schwerin – „Europa und Deutschland müssen stärkere Anreize für eine umweltverträgliche Landwirtschaft setzen. Gesunde Lebensmittel, sauberes Wasser, eine stabile Artenvielfalt und der Klimaschutz müssen endlich Priorität in der Förderung haben. Nur so können wir unsere natürlichen Ressourcen für nachkommende Generationen erhalten und das angeschlagene Image der Landwirtschaft wieder verbessern“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus anlässlich der weltweit größten Leitmesse für Bio-Produkte BioFach, die vom 13. bis 16. Februar in Nürnburg stattfindet.

„Mecklenburg-Vorpommern ist bisher das einzige Bundesland, das ein eigenes Modell für die künftige Ausgestaltung der Europäischen Agrarpolitik mit dem Ziel entwickelt hat, die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft zu erhalten und gleichzeitig Anreize für die Erbringung ökologischer Leistungen zu schaffen. Dazu rückt M-V das Prinzip ‚Öffentliches Geld für öffentliche Leistung‘ noch stärker in den Fokus. Die bislang vorliegenden Verordnungsentwürfe der EU-Kommission lassen ein Umschwenken auf dieses Modell bereits in Ansätzen erkennen“, führte er aus.

Die ökologische Wirtschaftsweise ist eine wichtige Säule in diesem Komplex: „Der Öko-Landbau ist längst nicht mehr nur eine Maßnahme zum Umwelt- und Klimaschutz, sondern ein fester Produktionsbereich“, so Backhaus. Das in der Koalitionsvereinbarung gestellte Ziel, im Jahr 2021 einen Umfang von 150.000 Hektar ökologisch bewirtschaftete Fläche zu erreichen, wurde bereits in Mecklenburg-Vorpommern bereits 2018 umgesetzt. Das entspricht einem Anteil von 11,4 Prozent an der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche von 1,3 Millionen Hektar in MV. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 8,2 Prozent.

„Das ist ein Ergebnis, das sich sehen lassen kann und mit dem wir bundesweit an der Spitze mitspielen. Ich würde mir wünschen, dass auch die Verarbeitung und die Vermarktung noch mehr von dieser Entwicklung profitiert“, unterstrich Minister Backhaus. Um die gesamte ökologische Wertschöpfungskette nachhaltig zu stärken, müssten Akteure aus Städte, Kommunen und Landkreisen noch enger zusammenarbeiten und gemeinsam Initiativen auf den Weg bringen, mit den Bio-Produkte in öffentlichen Einrichtungen, auf Veranstaltungen oder Märkten noch stärker verankert werden können, sagte er weiter.

Insbesondere in der Außer-Haus-Verpflegung sei das Bio-Potenzial längst nicht ausgeschöpft, so Backhaus. Dazu gehöre vor allem die Versorgung in Schulen und Kitas. „Wir wollen nicht einfach nur Prozentvorgaben für den Anteil von Bio- und Regionalprodukten machen, sondern den Einrichtungen eine konkrete und breitgefächerte Angebotspalette biozertifizierter und regionaler Erzeugnisse an die Hand geben.“ Die zentrale Aufgabe der Politik sehe er darin, zwischen den beteiligten Akteuren zu vermitteln und in der Optimierung der rechtlichen Rahmenbedingungen.

Minister Backhaus wird am morgigen Mittwoch, den 13. Februar, selbst nach Nürnberg reisen, um mit den Spitzenverbänden über die Perspektiven im Öko-Landbaus zu sprechen und die Unternehmen zu besuchen, die sich am Gemeinschaftsstand des Landes und an anderen Standorten des Messegeländes präsentieren. Mit nunmehr fast 950 biozertifizierten Landwirtschaftsbetrieben wirtschaften in Mecklenburg-Vorpommern knapp 20 Prozent und damit fast jeder fünfte Betrieb ökologisch. Davon sind 210 im Bereich Verarbeitung zertifiziert.

Das Landwirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern unterstützt die ökologische Wirtschaftsweise infolge der vorzeitigen Zielerreichung mit 30 Millionen Euro zusätzlich. Damit stehen in der aktuellen Förderperiode 2014 bis 2020 195 Millionen Euro zur Verfügung. Auch der Bund müsse deutlich tiefer in die Tasche greifen, um die ökologische Wirtschaftsweise nachhaltig zu stärken: „Es herrscht ein großes Missverhältnis zwischen kommunizierten Zielen und den tatsächlichen finanziellen Aufwendungen. Wer sich zu 20 Prozent Öko-Landwirtschaft bis 2030 im Koalitionsvertrag verpflichtet, muss das mit entsprechenden Investitionen unterfüttern. Ein Öko-Bundesprogramm allein sieht nur auf dem Papier schön aus“, so Backhaus.

Auch das von Bundeslandwirtschaftsministerin vorgelegte Julia Klöckner (CDU) vorgestellte staatliche Tierwohllabel kritisierte Backhaus scharf: „Das freiwillige Label ist unzureichend und nicht zu Ende gedacht. Anders als zwischen den Koalitionspartner ausgehandelt, erfasst es nur Teile des Frischfleischsortiments und ist eben nicht verpflichtend. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher ergibt sich daraus kein echter Nutzen. Dabei liegt bei den Eiern ein funktionierendes Kennzeichnungssystem vor, das Orientierung hätte geben können. Auf mich wirkt das Tierwohllabel von Frau Klöckner wie ein Schnellschuss, um nicht gänzlich von den Initiativen aus Industrie und Handel abgehängt zu werden.“

An den Lebensmitteleinzelhandel richtete er die klare Ansage: „Wer Biolebensmittel verramscht, der vernichtet nicht nur bäuerliche Betriebe, sondern ruiniert die Umwelt und die ländlichen Räume.“

Folgende Unternehmen präsentieren das Land M-V auf der BioFach:

Biopark Markt GmbH
Ludwigsluster Fleisch-und Wurstwaren GmbH
Störtebeker Brauerei Manufaktur
Qualitätsfleischerzeugergemeinschaft Weidehof w.V.
Bio Behr GmbH
Biosanica GmbH
Sanddorn Storchennest GmbH
Mecklenburger Backstuben GmbH
EZ Fürstenhof
Hof Hoher Schönberg
Gläserne Molkerei GmbH Dechow
Bio Geflügel Mecklenburg Gmb

Zahlen:

Bio-Legehennen 2017: ca. 746.000 Bio-Legehennenplätze in MV, Anteil ca. 28% in MV und in Deutschland 9,4%
Bio-Mutterkühe 2017: ca. 69.700 Bio-Mutterkühe in MV, Anteil ca. 50% in MV und in Deutschland 23,5%
Bio-Milchkühe 2017: ca. 4.000 Bio-Milchkühe in MV, Anteil 2,2 % in MV und in Deutschland 4,2 %

Doppik-Erleichterungsgesetz

Innenminister Caffier: Für die Kommunen wird es einfacher

Schwerin – Das Kabinett hat heute den Gesetzentwurf zu einem Doppik-Erleichterungsgesetz beschlossen. Damit ist der Weg freigemacht für die Beratung im Landtag.

Seit nunmehr sieben Jahren führen alle Kommunen im Land ihre Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der kommunalen Doppik. Das doppische Gemeindehaushaltsrecht hat sich grundsätzlich bewährt, dennoch hat die Praxis gezeigt, dass an der einen oder anderen Stelle im Interesse vor allem der kleineren Gemeinden Anpassungen sinnvoll sind, um den Aufwand zu reduzieren.

Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf des Ministeriums für Inneres und Europa wurde in enger Zusammenarbeit mit Vertretern aller kommunalen Ebenen erarbeitet und enthält zweckmäßige Rechtsanpassungen und Deregulierungen. Im Kern geht es darum, Standards zu senken, die Transparenz der Doppik zu verbessern, Verwaltungsabläufe zu vereinfachen beziehungsweise flexibler zu gestalten und die Rechtssicherheit bei den Kommunen als Anwender zu stärken. Zudem wird auf der Grundlage eines Rechtsgutachtens eine Regelung geschaffen, die es ermöglicht, Fehler von Haushaltssatzungen auch nach Ablauf des Haushaltsjahres zu heilen.

Eine wirksame Vereinfachung des doppischen Haushaltsrechtes ist allerdings nur im Dreiklang von Änderung der Kommunalverfassung, der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik und der zugehörigen Verwaltungsvorschrift, die als Anlage auch die verbindlichen Muster für die kommunalen Haushaltspläne und Jahresabschlüsse enthält, zu erreichen. Der Gesetzentwurf berücksichtigt daher Vorschläge für eine Änderung der Kommunalverfassung und des Kommunalprüfungsgesetzes. Parallel dazu werden gegenwärtig Änderungen zu den untergesetzlichen Regelungen erarbeitet. In diesem Rahmen sind auch Vereinfachungen bei den verbindlich vorgegebenen Mustern vorgesehen, mehrere werden sogar gänzlich entfallen.

„Hauptkritikpunkt einiger kommunaler Vertreter, insbesondere von Bürgermeistern und Gemeindevertretern kleinerer Gemeinden am derzeitigen Regelwerk für die Doppik war, es sei zu kompliziert und überfrachtet. Da muss ich den Kritikern teilweise rechtgeben. Das haben wir im Doppik-Erleichterungsgesetz aufgegriffen“, so Innenminister Lorenz Caffier. „Mit den vorgesehenen Erleichterungen und Transparenzerhöhungen wird die kommunale Doppik deutlich handhabbarer und verständlicher. Sie bleibt das Haushaltssystem der Zukunft, weil sie zur Generationengerechtigkeit beiträgt.“

Lieferanten von frischer Milch und Obst für über 100 Schulen gesucht

Schwerin – Das Landwirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpom­mern ruft Lieferanten von frischer Milch sowie von frischem Obst und Gemüse auf, im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens Angebote für die Belieferung von Schulen des Landes für das Schuljahr 2019/2020 abzugeben.

Die Angebote sind bis zum 25. März 2019 einzureichen. Die Unterlagen zum Interessenbekundungsverfahren sind auf der Internetseite des Landwirtschaftsministeriums zu finden: www.mv‑regierung.de/Landesregierung/lm/Landwirtschaft/Landwirtschaft/EU-Schulprogramm/. Den auf dieser Grundlage ausgewählten Lieferanten werden sämtliche Aufwendungen für die Belieferung der Schulen erstattet.

Die Lieferungen finanziert das EU-Schulprogramm, an dem Mecklenburg-Vorpommern seit dem Schuljahr 2017/2018 teilnimmt. Es ermöglicht eine einmal wöchentlich kostenfreie Abgabe von 200 bis 250 ml Milch sowie 85 bis 100 g frischem Obst oder Gemüse pro Kind an teilnehmenden Grund- und Förderschulen. Im laufenden Schuljahr erreicht das EU-Schulprogramm in Mecklenburg-Vorpommern etwa 17.700 Kinder in 107 Schulen.

Das Programm hat das Ziel, die Kinder an eine gesunde und ausgewogene Ernährungsweise heranzuführen und entsprechende Ernährungsgewohnheiten zu prägen. Zu diesem Zweck beinhaltet das EU-Schulprogramm auch pädagogische Begleitmaßnahmen, die vom Landes­bauernverband koordiniert werden. Es werden Besuche der Schulen in landwirtschaftlichen Betrieben sowie Lehrveranstaltungen an den Schulen zur gesunden Ernährung und zur Herstellung der Nahrungsmittel in der Landwirtschaft organisiert.