Bund und Länder einigen sich beim DigitalPakt Schule

Ministern Hesse: Guter Tag für die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Bildungsministerin Birgit Hesse zeigt sich über die Einigung von Bund und Ländern zum DigitalPakt Schule erfreut. Nachdem der Bundesrat die Grundgesetzänderung beschlossen hat, geben die Kultusministerinnen und Kultusminister für die Vereinbarung zum DigitalPakt Schule grünes Licht. Die Vereinbarung muss allerdings noch unterzeichnet werden. Mecklenburg-Vorpommern kann über einen Zeitraum von fünf Jahren mit insgesamt rund 100 Millionen Euro aus dem DigitalPakt Schule rechnen. Bis zum Ende dieser Wahlperiode sind es ca. 70 Millionen Euro.

„Heute ist ein guter Tag für die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern. Der DigitalPakt ist für unsere Schulen eine Riesenchance, die Ausstattung mit digitaler Technik zu verbessern“, betonte Bildungsministerin Birgit Hesse. „Die Digitalisierung betrifft heute alle Lebensbereiche. Wenn wir Schülerinnen und Schüler darauf vorbereiten wollen, sich selbstbestimmt in der Welt zurechtzufinden, dann müssen wir eine moderne Lernumgebung schaffen. Die vergangenen Monate waren aber keine verlorene Zeit. Wir haben sie genutzt, um uns intensiv vorzubereiten“, erläuterte Hesse. Mecklenburg-Vorpommern sei sehr gut aufgestellt.

„Wir dürfen jedoch nicht zu ungeduldig sein“, sagte Bildungsministerin Birgit Hesse. „Damit die Fördermittel in den Schulen ankommen, sind weitere Arbeiten notwendig. Schulen müssen Medienbildungskonzepte erarbeiten. Schulträger legen Medienentwicklungspläne auf. Wir als Land erstellen eine Förderrichtlinie, die wir mit dem Bund abstimmen. Ich danke allen Partnern, wie Schulleitern, Schulträgern und IT-Dienstleistern, die bislang konstruktiv mit uns zusammengearbeitet haben. Ich bin mir sicher, dass wir diese Zusammenarbeit fortsetzen können. Wir arbeiten darüber hinaus an einer Roll-out-Planung, aus der hervorgehen soll, wann welche Schule von den Fördermitteln profitiert. Wenn wir dieses Konzept fertiggestellt haben, werden wir es öffentlich vorstellen“, so Hesse.

MV erhöht in Wolfsgebieten die Förderung für Schaf- und Ziegenhalter

Schwerin – Das Landwirtschaftsministerium will für Schaf- und Ziegenhalter, die ihre Betriebe im Wolfsgebiet haben und bereits am Förderprogramm „Extensive Dauergrünland­beweidung mit Schafen und Ziegen“ teilnehmen, die entsprechende Förderrichtlinie ändern. Der Fördersatz wird von derzeit 220 EUR/ha auf 289 EUR/ha erhöht. „Die Erhöhung des Prämiensatzes soll zum Ausgleich der Kosten für eine effektive Wolfsabwehr beitragen“, erläutert Minister Dr. Till Backhaus das Ziel.

„Mecklenburg-Vorpommern hat damit als zweites Bundesland eine derartige Förderung auf den Weg gebracht“, so der Minister. „Auch wenn diese Maßnahme nicht allen Weidetierhaltern mit ähnlichen Problemen hilft, so ist sie doch ein Schritt in die richtige Richtung.“ Die Prämienerhöhung schöpft den höchstmöglichen Fördersatz im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) aus. Ebenso wird der Kreis an Zuwendungsempfängern vollständig berücksichtigt, der nach jetziger EU-Rechtslage möglich ist.

Leider ist im Rahmen der derzeit gültigen Rechtslage nicht mehr möglich gewesen. Minister Backhaus verweist jedoch darauf, dass zwischen Bund und Länder intensive Gespräche stattfinden, um die GAK hinsichtlich der Unterstützung tierhaltender Betriebe beim Schutz vor Wolfsangriffen anzupassen. „Ich hoffe auf baldige Ergebnisse. Mein Ziel ist es, dass auch die laufenden Kosten wie der Haltungsaufwand für Herdenschutzhunde und die Pflege der Wolfsschutzzäune zukünftig gefördert werden können. Derzeitig ist dies nach EU-Recht nicht zulässig“, so Backhaus.

Den erhöhten Prämiensatz müssen die Schaf- und Ziegenhalter zusammen mit dem Auszahlungsantrag per 15. Mai beantragen. Die Möglichkeit der Förderung von Investitionen in den verbesserten Schutz vor Wolfs­übergriffen nach der Förderrichtlinie Wolf ist davon unbenommen. Eine Neuantragstellung für das Förder­programm zur extensiven Dauergrünlandbewirtschaftung ist jedoch nicht möglich.

Bis auf die Inseln Rügen und Poel sowie weitere kleine Inseln ist ganz Mecklenburg-Vorpommern zum Wolfsgebiet erklärt worden. Damit können die Weidetierhalter, insbesondere die Schaf- und Ziegenhalter, im Falle von erfolgten Wolfsübergriffen grundsätzlich Ausgleichszahlungen gemäß der Förderrichtlinie Wolf beantragen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Tiere mindestens im Sinne eines Grundschutzes gesichert waren.

Zum Grundschutz gehört ein rundum geschlossener, bodenbündiger Elektrozaun mit 90 cm Höhe oder ein 1,20 Meter hoher Festzaun. Im Normalfall kann bereits der Grundschutz Wolfsübergriffe verhindern bzw. das Risiko minimieren. Es wird jedoch empfohlen, über den Grundschutz hinausgehende Präventionsmaßnahmen vorzunehmen.

Über den Grundschutz hinausgehende Maßnahmen, wie Litzenzäune ab einer Höhe von etwa 1,10 m mit entsprechendem Zubehör, ein Untergrabschutz sowie die Anschaffung und Ausbildung geeigneter Herdenschutzhunde, können entsprechend der Förderrichtlinie Wolf gefördert werden.

Bundesrat gibt Weg für Strafverschärfung im Darknet frei

Innenminister Caffier: Anonymität darf Kriminelle nicht schützen

Schwerin – Der Innenminister Mecklenburg-Vorpommerns, Lorenz Caffier, begrüßt es sehr, dass der Bundesrat heute der Einführung einer eigenständigen Strafbarkeit für das Betreiben von internetbasierten Handelsplattformen für illegale Waren und Dienstleistungen im sogenannten Darknet zugestimmt hat. Mit einer Änderung des Strafgesetzbuches sollen künftig bereits diejenigen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, die im Darknet Plattformen zur Verfügung stellen, über die Straftaten, wie Waffenhandel oder Kinderpornografie begangen werden.

„Wir müssen alles dafür tun, den perfiden Geschäften von Kinderpornografie und dem Waffenhandel entschieden und mit allen Mitteln ein Ende zu bereiten“, so Innenminister Lorenz Caffier. „Die Anonymität im Darknet schützt Kriminelle und es herrschen andere Strukturen als auf dem für die Sicherheitsbehörden bekannten Schwarzmarkt. Bei der Schwere der Straftaten dürfte kaum zu bestreiten sein, dass bereits das Ermöglichen, Straftaten zu begehen, selbst unter Strafe gestellt werden muss.“

In diesem Zusammenhang bekräftigt Innenminister Caffier auch die Forderung der Unionsinnenminister nach einer Verlängerung der Vorratsdatenspeicherung. Ohne wirksame Vorratsdatenspeicherung bleiben jedes Jahr nachweislich zahlreiche Fälle von Kinderpornographie ungeklärt.

Die Strafverfolgungsbehörden stehen angesichts des technischen Fortschritts vor immer neuen Herausforderungen bei der Bekämpfung von terroristischen Straftaten, Cyberkriminalität und organisierten Verbrechen, deren Verfolgung oftmals nur gelingt, weil die Sicherheitsbehörden auf Telekommunikationsdaten zugreifen können.

„Wir müssen alle Möglichkeiten der Verbrechensbekämpfung wie die Vorratsdatenspeicherung nutzen und brauchen dieses Werkzeug, um die Bürgerinnen und Bürger besser vor Straftaten schützen zu können“, so Caffier. „Die Fristen für die Speicherung müssen zudem auf sechs Monate deutlich erhöht werden. Nur so kann verantwortungsvolle Sicherheitspolitik aussehen.“

Schwesig: Wir brauchen flächendeckenden Mobilfunk

Schwerin – Der Bundesrat hat heute in einer Entschließung die Bundesregierung aufgefordert, für flächendeckenden Mobilfunk zu sorgen. Ausgangspunkt für die Entschließung war ein gemeinsamer Antrag der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz.

„Es ist wichtig, dass der Bundesrat mit breiter Mehrheit ein Signal an die Bundesregierung richtet. Wir wollen eine flächendeckende Mobilfunkabdeckung. Eine 99-prozentige Versorgung aller Haushalte reicht uns nicht aus. Mobilfunk muss überall möglich sein. Es darf keine weißen Flecken mehr geben. Das ist unsere gemeinsame Erwartung an die Bundesregierung“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig nach der Entscheidung.

Schwesig hatte zuvor im Bundesrat für den Antrag geworben. „Mobilfunk und schnelles Internet gehören heute zur Daseinsvorsorge wie Strom und Wasser. Wir brauchen flächendeckenden Mobilfunk, auch im ländlichem Raum, auch an jeder Milchkanne“, sagte die Ministerpräsidentin

Die ländlichen Räume dürften nicht weiter abgehängt werden. „Das Grundgesetz spricht vom Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse. Genau darum geht es hier. Die Menschen im ländlichen Raum müssen genauso gut ans Internet und ans Mobilfunknetz angebunden sein wie die Bürgerinnen und Bürger in den Städten. Denn das ist die Voraussetzung dafür, dass sich Unternehmen auf dem Land ansiedeln und Arbeitsplätze schaffen. Und selbstverständlich erwarten auch die Bürgerinnen und Bürger in unseren Dörfern, dass sie problemlos ins Internet gehen oder in den sozialen Medien unterwegs sein können.“

Erster Spatenstich für neuen Radweg zwischen Gramkow und Beckerwitz

Gramkow – Am Montag, 18. März 2019, nimmt Infrastrukturminister Christian Pegel mit Jan van Leeuwen, Bürgermeister der Gemeinde Hohenkirchen, den Spatenstich zum Bau des neuen Radwegs entlang der Kreisstraße K 44 (Landkreis Nordwestmecklenburg) vor. Die neue Verbindung wird die Lücke zwischen dem straßenbegleitenden Radweg an der Landesstraße (L) 01 und dem Ostseeküsten-Radfernweg schließen.

Zu diesem Anlass übergibt der Minister auch den Zuwendungsbescheid in Höhe von ca. 810.000 Euro für die Umsetzung dieses Vorhabens.

Der neue Radweg wird über 1.590 Meter vom Abzweig Gramkow entlang der Kreisstraße 44 bis zur Kreuzung Moorweg/In der Krim in Beckerwitz führen und dort an den Ostseeküsten-Radfernweg anschließen. Fertigstellung ist für den Oktober 2019 geplant.

In den Ortsdurchfahrten Gramkow und Beckerwitz soll der Radweg zudem eine energiesparende Beleuchtung erhalten.

Die Gesamtkosten für das Vorhaben betragen voraussichtlich ca. 1,2 Millionen Euro. Das Infrastrukturministerium übernimmt davon nach der Kommunalen Radbaurichtlinie des Landes Mecklenburg-Vorpommern 810.000 Euro aus Mitteln des „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE).

Länder drängen auf flächendeckende Mobilfunkversorgung

Berlin – Der Bundesrat setzt sich für ein leistungsstarkes bundesweites Mobilfunknetz ein. In einer am 15. März 2019 gefassten Entschließung fordert er die Bundesregierung auf, eine Gesamtstrategie zum Glasfaserausbau zu entwickeln, die an die Versorgung der Fläche und nicht der Haushalte anknüpft.

Der Bund sei verfassungsrechtlich verpflichtet, bundesweit eine moderne Mobilfunkversorgung sicherzustellen, unterstreichen die Länder ihre Forderung. Sie sei entscheidend für die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Vom Bund werde deshalb erwartet, dass er alle gesetzlichen und finanziellen Aktivitäten prüft, um eine vollständige Flächenversorgung sicherzustellen, die auch die so genannten weißen Flecken schließt. Gegebenenfalls sei über gesonderte Mobilfunkförderprogramme nachzudenken.

Außerdem sprechen sich die Länder dafür aus, Verstöße der Mobilfunknetzbetreiber gegen Versorgungsauflagen effektiv zu sanktionieren und der Bundesnetzagentur weitere Sanktionsmöglichkeiten an die Hand zu geben.

Darüber hinaus betont der Bundesrat, dass die Digitalisierung nicht zu Lasten des Rundfunks gehen darf. In der Vergangenheit hätte dieser bereits erhebliche Teile seines Frequenzspektrums an den Mobilfunk verloren. Würden ihm noch mehr entzogen, so wäre das gerade erst eingeführte hochauflösende terrestrische Fernsehen in seinem Bestand gefährdet. Bei der langfristigen Frequenzplanung seien Einrichtungen, die dem Gemeinwohl dienen und in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft sind, unbedingt ausreichend zu berücksichtigen.

Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Land will Anti-Mobbing-Strategie für Schulen neu auflegen

Ministerin Hesse: Genauer hinschauen, wenn es um dauerhafte Ausgrenzung geht

Schwerin – Allgemein bildende und berufliche Schulen in Mecklenburg-Vorpommern sollen sensibler im Umgang mit Mobbing-Vorfällen werden und Handlungsempfehlungen für eine bessere Prävention erhalten. Bildungsministerin Birgit Hesse hat zugesagt, die bestehenden Anti-Mobbing-Maßnahmen und Projekte zu evaluieren und bis Ende 2020 ein Konzept für eine ganzheitliche Anti-Mobbing-Strategie zu entwickeln. Im Landtag haben die Abgeordneten darüber debattiert.

„Mobbing bezeichnet nicht einfach einen Konflikt oder eine Streitigkeit – wie böse die Worte, die dabei fallen, auch immer ausfallen mögen“, sagte Bildungsministerin Birgit Hesse. „Mobbing ist ein systematisch angelegter Prozess, in dem es darum geht, Macht auf der einen und Ohnmacht auf der anderen Seite zu demonstrieren, so wie es der Vorfall in Crivitz zeigt. Die Problematik ist nicht neu und es ist auch nicht so, als hätten die Landesregierung und die Schulen bislang untätig zugesehen. Ich halte es aber für sinnvoll, bestehende Programme zu überprüfen und auszuloten, was wir ergänzen müssen“, betonte Hesse.

„Inklusion und Digitalisierung machen den Schulalltag komplexer. Wir müssen noch genauer hinschauen, wenn es um dauerhafte Ausgrenzung und Erniedrigung geht“, sagte Ministerin Hesse. „Gerade die Digitalisierung birgt die Gefahr, einer Enthemmung: Grausamkeiten und Bloßstellendes lassen sich leichter, anonymer, schneller und weiter verbreiten als in der analogen und direkten Kommunikation. Mobbing ist ein gruppendynamischer Prozess. Wir müssen nicht nur Opfer und Täter erreichen, sondern auch Mitläufer und Unterstützer. Mein Ziel ist, eine landesweite Vereinbarung gegen Mobbing für alle Schulen zu initiieren. Partner könnten der Landeselternrat, der Landesschülerrat und die Schulleitungsvereinigung sein “, schlug Hesse vor.

Schwesig: Mehr Investitionen in Bildung und Wohnungsbau möglich

Schwerin – Der Bundesrat hat heute mit den Stimmen Mecklenburg-Vorpommerns die im Vermittlungsausschuss vereinbarten Änderungen des Grundgesetzes verabschiedet. Der Bund kann Länder und Kommunen künftig einfacher bei Investitionen in die Bildung und den sozialen Wohnungsbau unterstützen. Damit wird auch die Umsetzung des Digitalpakts Schule möglich.

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, die als Co-Vorsitzende der Länder im Vermittlungsausschuss maßgeblich an der Einigung beteiligt war, warb in der Sitzung für die Annahme des Vermittlungsergebnisses: „Damit können Bund und Länder gemeinsam in Bildung investieren. Ich bin froh, dass das Kooperationsverbot weiter gelockert wird.“

Die Bildungshoheit bleibe bei den Ländern, betonte Schwesig. „Der Bund kann sich jetzt aber überall an Zukunftsinvestitionen in die Bildung finanziell beteiligen.“ Ein gutes Beispiel dafür sei der Digitalpakt. „Hier haben Bund und Länder sehr klar verhandelt. Der Bund investiert vor allem in die digitale Ausstattung, die Länder in die Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer. Das ist ein gutes Beispiel, wie es gehen kann“, sagte Schwesig. „Jetzt hoffen wir, dass wir den Digitalpakt zügig umsetzen können.“

Wichtig sei auch die Regelung zum sozialen Wohnungsbau. „Die Menschen in Deutschland erwarten, dass die Infrastruktur funktioniert. Dazu gehört auch gutes und bezahlbares Wohnen.“

Schwesig dankte allen Beteiligten für die sehr konstruktiven Verhandlungen im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat. „Wir haben sehr zügig einen Kompromiss erarbeitet. Das zeigt: Das Vermittlungsverfahren funktioniert.“

Grundgesetzänderung für Finanzhilfen an die Länder beschlossene Sache

Berlin – Die Grundgesetzänderungen für erweiterte Finanzhilfen des Bundes an die Länder sind beschlossene Sache: Der Bundesrat hat dem Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses am 15. März 2019 einstimmig zugestimmt. Der Bundestag hatte ihn bereits am 21. Februar 2019 mit weit mehr als der erforderlichen Zweidrittelmehrheit bestätigt.

Danach kann der Bund den Ländern künftig Finanzhilfen zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren. Auch unmittelbar damit verbundene und befristete Aufgaben der Länder und Gemeinden können nach der Neufassung von Artikel 104c Grundgesetz finanziert werden. Eine Änderung von Artikel 104d Grundgesetz ermöglicht außerdem zweckgebundene Finanzhilfen des Bundes im sozialen Wohnungsbau.

Um die zweckentsprechende Verwendung der Gelder zu kontrollieren, darf die Bundesregierung von den Ländern im Bildungsbereich Berichte und anlassbezogen die Vorlage von Akten verlangen. Ähnliches gilt bei den Finanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau.

Darüber hinaus sorgt die Grundgesetzänderung dafür, dass Bundesprogramme im öffentlichen Nahverkehr bereits ab Inkrafttreten der Neuregelungen neu aufgelegt werden können. Nach der derzeit geltenden Regelung in Artikel 125 c Grundgesetz wäre dies erst ab dem 1. Januar 2025 möglich gewesen.

Voraussetzung für die künftigen Bundesprogramme im Bildungsbereich, sozialen Wohnungsbau und zur Förderung des öffentlichen Nahverkehrs ist, dass die Länder jeweils auch eigene Mittel bereitstellen. Eine feste Quote für die Beteiligung der Länder gilt allerdings nicht.

Der Bundespräsident muss die Grundgesetzänderungen jetzt noch unterzeichnen. Anschließend können sie im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Einen Tag später sollen die Neuregelungen in Kraft treten.

Landkreis Ludwigslust-Parchim erhält Fördermittel für Breitbandausbau

Hagenow – Landesinfrastrukturminister Christian Pegel übergibt am Montag (18. März 2019) zwei vorläufige Zuwendungsbescheide für den Breitbandausbau in zwei Projektgebieten im Landkreis Ludwigslust-Parchim an Landrat Stefan Sternberg. Die endgültigen Bescheide erfolgen nach erfolgreicher Ausschreibung der notwendigen Arbeiten.

Die Fördermittel dienen dem Ausbau der digitalen Infrastruktur in der Stadt Hagenow sowie in Holthusen, Klein Rogahn, Lübesse und Wittenförden im Schweriner Umland. Insgesamt stellt der Bund im Rahmen des sechsten Förderaufrufs des Breitbandförderprogramms für den Ausbau des schnellen Internets in diesen beiden Projektgebieten ca. 2,48 Millionen Euro bereit. Das Land unterstützt die Maßnahmen mit Fördermitteln in Höhe von rund zwei Millionen Euro. Der Eigenanteil des Landkreises für beide Maßnahmen liegt bei etwa 500.000 Euro und kann aus Mitteln des Kommunalen Aufbaufonds gedeckt werden.

Das Vorhaben kommt knapp 450 Haushalten, 40 Gewerbetreibenden, acht Schulen und einem Krankenhaus zugute.

Neben dem Landkreis Ludwigslust-Parchim profitieren auch Gemeinden auf der Insel Rügen vom jüngsten Förderaufruf des Bundes und der Kofinanzierung des Landes: Der Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen (ZWAR) hat zwei vorläufige Zuwendungsbescheide in Höhe von insgesamt rund 11,52 Millionen Euro vom Bund erhalten. Das Land unterstützt auch diese Maßnahmen mit Fördermitteln in Höhe von ca. 3,46 Millionen Euro. Der Eigenanteil des ZWAR für beide Maßnahmen liegt bei etwa 1,66 Millionen Euro und kann aus Mitteln des Kommunalen Aufbaufonds gedeckt werden. Damit sollen ca. 1.500 Haushalte in Altefähr, Dreschvitz, Gingst, Parchtitz, Rambin und Samtens sowie der Stadthafen Sassnitz mit 49 Unternehmen und eine Berufsschule in Mukran über Glasfaseranschlüsse mit schnellem Internet versorgt werden.

Um die Bundesrepublik Deutschland mit zukunftsfähigen Breitbandnetzen zu versorgen, hat der Bund bisher mehr als 3,5 Milliarden Euro Fördermittel bereitgestellt. Im Rahmen des Breitbandförderprogramms hat er im Herbst 2018 den sechsten Förderaufruf und zwei Sonderaufrufe für Krankenhäuser und Schulen sowie Gewerbe- und Industriegebiete gestartet.

Die Förderung des Bundes beträgt dabei bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten eines Ausbauprojekts. Um den verbleibenden kommunalen Eigenanteil zu verringern, stellt das Land Mecklenburg-Vorpommern ergänzend eine Kofinanzierung zum Breitbandausbau bereit. Der Eigenanteil der Landkreise beträgt zehn Prozent. Dieser wird aus dem Kommunalen Aufbaufonds finanziert und belastet deshalb nicht die einzelnen Kommunen. Das Land finanziert diese Ausgaben des Kommunalen Aufbaufonds aus dem Sondervermögen für den Breitbandausbau vor.

Insgesamt stehen ca. 1,3 Milliarden Euro für den Breitbandausbau in Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung.