Geordnete-Rückkehr-Gesetz

Schwerin – Der Sprecher der unionsgeführten Innenressorts und Innenminister Mecklenburg-Vorpommerns Lorenz Caffier hat heute in seiner Rede im Bundesrat den Gesetzentwurf zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht („Geordnete-Rückkehr-Gesetz“) begrüßt.

„Wer in Deutschland nach einem aufwendigen rechtsstaatlichen Asylverfahren keinen Schutzstatus erhält, muss ausreisen. Erschwert wird dies jedoch oft durch eine unklare Herkunft. Das liegt an fehlenden Papieren, mangelnder Kooperation der Herkunftsländer oder auch an den Ausreisepflichtigen selbst, die oft nicht an ihrer Identifizierung oder der Beschaffung von Reisedokumenten mitwirken und so Rückführungen oder Abschiebungen versuchen zu verhindern. Der Staat muss hier eindeutige Signale senden. Auch ist die Klärung der Identität nicht nur für das gesamte asyl- und aufenthaltsrechtliche Verfahren, sondern auch aus Sicherheitsgesichtspunkten von großer Bedeutung“, betonte Minister Caffier. „Mit dem Gesetzentwurf werden nicht nur Handlungsoptionen für den Staat erweitert, sondern Fehlanreize zum rechtswidrigen Verbleib in Deutschland beseitigt.“

Die geplante Änderung bei der Abschiebungshaft sei nach Auffassung von Innenminister Caffier ebenfalls zu befürworten. „Es geht nicht darum, Abschiebehäftlinge in der gleichen Zelle wie Strafgefangene in Gewahrsam zu nehmen“, stellt Minister Caffier klar. Abschiebungshaft sei auch immer nur vorübergehend, also für kurze Zeit. Es gehe lediglich darum, im Ausnahmefall in derselben Liegenschaft einer Justizvollzugsanstalt auch abzuschiebende Personen, für die ein Richter die Abschiebehaft angeordnet hat, unterzubringen.

„Mit dem „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ kommen wir ein großes Stück voran. Dennoch muss die Rücknahmebereitschaft von Drittstaaten oder bei Dublin-Verfahren weiter verbessert werden“, betonte Lorenz Caffier. „Wir werden uns mit diesem und anderen Themen auf der Innenministerkonferenz im Juni beschäftigen.“

Neuer Direktor am Amtsgericht Stralsund

Stralsund – Neuer Direktor des Amtsgerichts Stralsund und Nachfolger von Ulrike Kollwitz ist Dr. Sascha Ott. „Mit der Leitung eines Amtsgerichts ist er vertraut. Denn Dr. Ott war knapp drei Jahre lang Direktor des Amtsgerichts Anklam, bis es im Zuge der Gerichtsstrukturreform in eine Zweigstelle umgewandelt wurde. Ich wünsche ihm für die Leitung des Amtsgerichts Stralsund viel Erfolg“, sagte Justizministerin Hoffmeister. Sie dankte gleichzeitig Ulrike Kollwitz für die geleistete Arbeit und wünschte der früheren Amtsgerichtsdirektorin alles Gute für den Ruhestand.

Dr. Sascha Ott wurde 1965 in Leipzig geboren. Im Jahr 1998 kam er als Richter auf Probe nach Mecklenburg-Vorpommern und wurde dem Landgericht Stralsund zugewiesen. Im Jahr 2002 erfolgte die Ernennung zum Richter am Amtsgericht Greifswald unter Berufung in das Richterverhältnis auf Lebenszeit.

Nach Abordnungen an das Landgericht Stralsund sowie das Oberlandesgericht Rostock wurde Dr. Ott für die Zeit von April 2009 bis Oktober 2011 an das Justizministerium abgeordnet. Noch während seiner Abordnung an das Justizministerium wurde er zum Direktor des Amtsgerichts Anklam ernannt, das er bis zur Umwandlung in eine Zweigstelle des Amtsgerichts Pasewalk führte.

Danach wurde er an das Amtsgericht Greifswald als weiterer aufsichtsführender Richter versetzt. Zuletzt war er Oberstaatsanwalt und ständiger Vertreter eines Leitenden Oberstaatsanwalts bei der Staatsanwaltschaft Stralsund.

Unterrichtsausfall bleibt konstant

Schwerin – An den staatlichen allgemein bildenden Schulen in Mecklenburg-Vorpommern ist im ersten Halbjahr des Schuljahres 2018/2019 rein statistisch genauso viel Unterricht ausgefallen wie im Vorjahreszeitraum. Das geht aus dem aktuellen Bericht zum Unterrichtsausfall und Vertretungsunterricht hervor. Der originäre Unterrichtsausfall lag im vergangenen Schulhalbjahr bei 2,2 Prozent. Seit dem ersten Halbjahr des Schuljahres 2007/2008 schwankt der Unterrichtsausfall an den allgemein bildenden Schulen lediglich gering.

„Wenn an unseren Schulen Unterricht ausfällt, ist das nie eine gute Nachricht“, betonte Bildungsministerin Birgit Hesse. „Die Situation kann von Schule zu Schule sehr unterschiedlich sein. Die landesweiten Zahlen zum Unterrichtsausfall sind daher nicht mehr als ein Gradmesser. Aber die Zahlen sind wichtig, weil wir sehen, dass bei angespannter Personalsituation in den Lehrerzimmern der Unterrichtsausfall nicht weiter gestiegen ist. Ich danke den Lehrerinnen und Lehrern, die einspringen, wenn Kolleginnen und Kollegen plötzlich krank werden oder länger fehlen. Der Anteil des zur Vertretung angefallenen Unterrichts war mit 10,5 Prozent zwar hoch, entspricht jedoch etwa dem Wert des Vorjahreszeitraums“, erläuterte Hesse.

An den staatlichen beruflichen Schulen ist der Unterrichtsausfall im ersten Halbjahr des Schuljahres 2018/2019 gestiegen, wie aus dem Bericht weiter hervorgeht. Der Unterrichtsausfall an den beruflichen Schulen erreichte einen Anteil von 7,7 Prozent. Das sind 1,5 Prozentpunkte mehr als im Vorjahreszeitraum. Im ersten Halbjahr des Schuljahres 2017/2018 lag der Anteil der ausgefallenen Unterrichtsstunden bei 6,2 Prozent.

„Die Zahlen zum Unterrichtsausfall an den beruflichen Schulen betrachte ich mit Sorge“, sagte Bildungsministerin Hesse. „Krankmeldungen stellen die Schulleiterinnen und Schulleiter vor nahezu unlösbare Herausforderungen. In Phasen des Blockunterrichts ist es wegen des breiten Fächerspektrums schwer, für Ersatz zu sorgen. Auch an beruflichen Schulen verhindern Lehrerinnen und Lehrer, dass Unterricht ausfällt, indem sie Vertretungsunterricht erteilen. Wir werden diese Situation nur ändern können, wenn mehr junge Menschen den Lehrerberuf ergreifen. Dies gilt auch für berufliche Schulen. Hier gibt es zudem die Möglichkeit zum Quereinstieg über ein Referendariat“, sagte Hesse.

Der Bericht mit Angaben zur fachbezogenen Stillarbeit, zu den Zusammenlegungen von Kursen und Klassen sowie weiteren Maßnahmen zur Absicherung des Unterrichts ist auf der Internetseite des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur einsehbar.

Kinderrechte ins Grundgesetz

Weimar – Die für Kinder und Jugendliche zuständigen Ministerinnen und Minister der Länder fordern die ausdrückliche Normierung von Kindergrundrechten im Grundgesetz. Dies beschloss die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) im Rahmen ihrer zweitägigen Tagung in Weimar.

„Wir wollen mit unserem Beschluss den Diskussionsprozess zwischen Bund und Ländern befördern“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese nach Abschluss der JFMK. „Kinderrechte in der Verfassung sollen vor allem den Vorrang des Kindeswohls sicherstellen. Das bedeutet, dass die Interessen von Kindern bei allen sie betreffenden Entscheidungen mit besonderem Gewicht in die Abwägung einbezogen werden müssen“, so Drese.

Auch der Ausbau des Schutzes vor Gewalt und anderen Risiken, Beteiligungsrechte sowie die verfassungsrechtliche Absicherung von Entwicklungs- und Entfaltungsrechten sind nach Angaben von Drese wichtige Ziele des JFMK-Antrags.

Drese: „Ich bin sehr froh, dass wir den Beschluss einstimmig über alle Parteigrenzen hinweg gefasst haben. Das ist ein starkes Signal für die weiteren Beratungen mit der Bundesregierung zur Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz.“

In einem weiteren Beschluss bekräftigte die Ministerkonferenz ihre Forderung nach einer Verstetigung der Bundesmittel aus dem „Gute-Kita-Gesetz“ über 2022 hinaus, um damit die Kindertagesförderung nachhaltig, dauerhaft und rechtssicher verbessern zu können.

Mit Bezug auf die Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes stellen die Jugend- und Familienminister fest, dass die Reform zu erheblichen Mehrkosten bei den Ländern geführt hat. Sie fielen im Jahr 2018 mehr als viereinhalb Mal höher aus als vom Bund im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens prognostiziert. Drese: „Der deutlich erweiterte Unterhaltsvorschuss ist eine große Unterstützung für Alleinerziehende und ein wichtiger Baustein zur Reduzierung der Armutsgefährdung, da deutlich mehr Kinder als zuvor einen Leistungsanspruch haben. Wir erwarten nun aber, dass der Bund seinen Finanzierungsanteil deutlich erhöht, um die erheblichen Mehrbelastungen der Länderhaushalte auszugleichen.“

Erstes Großprojekt für Vorpommern

Anklam – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann haben heute in Anklam einen Fördermittelbescheid über 802.000,00 Euro für die Planung des Ikareums an Bürgermeister Michael Galander übergeben.

„Das ist der erste große Schritt auf dem Weg zum Ikareum. Wir schaffen hier gemeinsam mit der Stadt Anklam einen touristischen Anziehungspunkt für ganz Vorpommern. Die wiederaufgebaute Nikolaikirche und Taufkirche Otto Lilienthals erhält eine neue Nutzung für die Zukunft und wird Einheimische und Gäste als Erlebnismuseum begeistern“, erklärte MP Manuela Schwesig.

„Das Ikareum ist das erste Großprojekt für Vorpommern, das wir in dieser Wahlperiode auf den Weg bringen. Hier können sich die Bürgerinnen und Bürger in einigen Jahren über die Geschichte der Luftfahrt und zugleich auch über unsere vorpommersche Geschichte informieren. Ich freue mich mit den Anklamerinnen und Anklamern, dass wir jetzt mit den Planungen so richtig loslegen können und auch das 3. Projekt des Anklamer Dreiklangs anpacken. Das ist zugleich der

i-Punkt auf dem erfolgreichen Stadtumbau“, sagte der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann.

Verbot von Konversionstherapien

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese unterstützt die Forderungen der Länder, die sogenannten Konversionstherapien zu verbieten mit denen Homosexuelle zur Heterosexualität gebracht werden sollen. Drese begrüßt ausdrücklich den entsprechenden Beschluss des Bundesrates in dessen heutiger Sitzung.

Alle führenden internationalen psychiatrischen und psychologischen Fachgesellschaften lehnen solche Behandlungsversuche ab, da sie im Widerspruch zu den heute in Psychiatrie und Psychologie etablierten Auffassungen von Homosexualität stehen und schädigende Wirkung für die Therapierten haben können.

„Homosexualität ist keine behandlungsbedürftige Krankheit und bedarf keiner Heilung. Dies hat ausdrücklich auch die Generalversammlung des Weltärztebundes 2013 in einer Stellungnahme beschlossen“, so Drese. Gleichlautende Einschätzungen gibt es von der Weltgesundheitsorganisation WHO und dem Deutschen Ärztetag, die zudem vor schwerwiegenden psychischen Erkrankungen warnen, die sich durch Konversionstherapien entwickeln können.

Ministerin Drese weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bundesweit immer wieder Vereine Seminare und Therapien zu Heilung von Homosexualität anbieten. „Es ist richtig, dass aus diesen Gründen, der Bundesrat die Bundesregierung auffordert, zu prüfen, wie insbesondere Minderjährige, aber auch trans- und intergeschlechtliche Personen vor derartigen Angeboten besser geschützt werden können, ob Betroffenen Schadensersatz zusteht und ob strafrechtliche Sanktionen gegenüber Anbietern dieser Therapien möglich sind“, so Drese.

Alkohol – die unterschätzte Droge

Schwerin – Alkohol ist eine Gesellschaftsdroge. Sie ist immer präsent und fast überall erhältlich. Trotz positivem Trend, ist sie immer noch die Volksdroge Nummer 1. Die Aktionswoche Alkohol ist eine Präventionskampagne, die auf Freiwilligkeit, Bürgerengagement und Selbsthilfe baut. Mit ihrer Botschaft „Alkohol? Weniger ist besser!“ wendet sie sich an alle, die Alkohol trinken. Das sind über 90 Prozent der erwachsenen Bevölkerung. Die Aktionswoche findet alle zwei Jahre bundesweit statt und soll anregen, über den eigenen Konsum nachzudenken. Viele Vereine und Institutionen in Mecklenburg-Vorpommern beteiligen sich an der bundesweiten Aktionswoche, um das Thema Alkohol in die Öffentlichkeit zu bringen. 6.331 Menschen suchten 2018 wegen eines Alkoholproblems die Suchtberatungsstellen in Mecklenburg-Vorpommern auf. 4.926 waren davon zwischen 30 und 59 Jahren alt.

„Diese Zahlen allein zeigen, wie wichtig es ist, die Alkoholprävention weiter voranzutreiben und bei Erwachsenen das Bewusstsein für einen verantwortungsvollen Alkoholkonsum zu schärfen. Mit Verboten allein kommt man allerdings nur wenig voran, wichtig ist eine vernünftige Aufklärung über die Folgen von Alkoholmissbrauch. Dabei geht es auch um die Vorbildfunktion der Erwachsenen, die einen erheblichen Einfluss auf die Kinder und Jugendlichen habe. Die Aktionswoche ist ein gutes Beispiel, um auf die Probleme aufmerksam zu machen. Ich danke allen Unterstützern und Organisatoren“, betonte Harry Glawe, Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit in Mecklenburg-Vorpommern.

Oberbürgermeister Rico Badenschier: „In Schwerin werden aktuell 802 Klienten in Suchtberatungsstellen betreut, davon 443 mit der Diagnose Alkohol. Die Zahl spricht eine eindeutige Sprache und zeigt einmal mehr, wie wichtig Aufklärungsarbeit bei Kindern- und Jugendlichen ist. Deshalb unterstützen wir als Stadt finanziell nicht nur die beiden Suchtberatungsstellen, sondern auch die Suchtprävention. Ganz besonders freue ich mich, dass die verschiedenen Veranstaltungen der Aktionswoche in diesem Jahr im gesamten Stadtgebiet stattfinden. So wird beispielsweise im gerade neu eröffneten Campus am Turm die Wanderausstellung ‚bunt statt blau‘ gezeigt.“

Die Aktionswoche in Mecklenburg-Vorpommern wird am 20.05.2019 um 8.45 Uhr mit Grußworten des Oberbürgermeisters und des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit in der Aula der VHS Schwerin eröffnet.

Schüler*innen aus Schwerin werden den Film „Zoey“ erleben. Im Vorfeld haben die Schüler*innen die Möglichkeit, sich an verschiedenen Mitmachaktionen mit dem Thema Alkohol auseinanderzusetzen.

Für Erwachsene wird in Kooperation mit „Kino unterm Dach“ am 23.05.2019 um 19.30 Uhr der Film „Don’t Worry, weglaufen geht nicht“ gezeigt. Anschließend folgt eine Gesprächsrunde. Nicht nur der Eintritt ist frei, sondern es werden auch alkoholfreie Getränke gereicht.

 Weitere Veranstaltungen im ganzen Land finden Sie unter www.lakost-mv.de und www.aktionswoche-alkohol.de

Elektronische Identitätskarte für EU-Bürger

Berlin – EU-Bürger können sich künftig mit einer elektronischen Chipkarte registrieren lassen, um im Kontakt mit Behörden einfach und sicher ihre Identität zu übermitteln. Dies hat der Bundestag am 11. April 2019 beschlossen – der Bundesrat billigte das Gesetz am 17. Mai 2019. Es kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden.

Vorbild ist die Online-Ausweisfunktion des deutschen Personalausweises. Die sogenannte e-ID-Karte kann europaweit und im europäischen Wirtschaftsraum beantragt werden. Verpflichtend ist sie nicht. Laut Gesetzesbegründung hat sie ausdrücklich nicht den Charakter eines Personalausweises. Es handelt sich vielmehr um eine einfache Chipkarte, auf der die Basisdaten einer Person wie etwa Name und Adresse gespeichert sind.

Die Online-Ausweisfunktion soll eine einfache und sichere Identifizierung im Internet ermöglichen: Hierfür legt man den Chip auf ein Lesegerät, zum Beispiel ein Smartphone, und gibt die zugehörige PIN ein. Auf diese Weise erfolgt eine zuverlässige Identifizierung, um beispielsweise online ein Führungszeugnis zu beantragen oder die Steuererklärung abzugeben.

Der Bundestagsbeschluss sieht eigentlich vor, dass das Gesetz zu großen Teilen am 1. November 2019 in Kraft tritt. Dies ist aus Sicht der Länder allerdings zu kurzfristig, um die technische und rechtliche Umsetzung zu gewährleisten. Die Bundesregierung hat daher im Plenum am 17. Mai 2019 zugesagt, das Inkrafttreten um ein Jahr zu verschieben. Dies soll über ein späteres Gesetzgebungsverfahren sichergestellt werden.

Gaffer härter bestrafen: Bundesrat macht Druck

Berlin – Wer tödlich verunglückte Opfer durch Bildaufnahmen oder Videos bloßstellt, sollte nach Ansicht des Bundesrates bestraft werden. Bereits 2016 hatte er hierzu einen Gesetzentwurf beschlossen. Nachdem der Bundestag das Anliegen bis zum Ende der letzten Legislaturperiode nicht aufgriff, brachten die Länder Anfang 2018 erneut einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag ein. Bislang wurde er noch nicht behandelt. Mit einer am 17. Mai 2019 beschlossenen Entschließung versuchen die Länder nun, Bewegung in die Sache zu bringen.

Darin fordern sie den Bundestag ausdrücklich auf, sich unverzüglich mit dem Gesetzentwurf zu befassen und die Strafbarkeitslücke zu schließen. An die Bundesregierung richtet sich der Appell, das Gesetzgebungsvorhaben zu unterstützen und damit dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD gerecht zu werden: Die Strafbarkeitslücken des § 201a Strafgesetzbuch bei Herstellung und Verbreitung bloßstellender Bildaufnahmen von verstorbenen Personen ist zu schließen, heißt es dort.

Die Bundesregierung hatte im April 2018 zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates Stellung genommen und dabei erklärt, das Vorhaben zu unterstützen. Zugleich wies sie darauf hin, dass sie bereits prüfe, wie das Anliegen rechtstechnisch am besten umgesetzt werden kann.

Die Entschließung wird nun Bundestag und Bundesregierung zugeleitet, die entscheiden, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Strandaktion auf Usedom

Insel Usedom – Sauberer Strand auf Usedom: Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, der Minister für Landwirtschaft und Umwelt Dr. Till Backhaus und Vorpommern-Staatssekretär Patrick Dahlemann nahmen heute auf Usedom an einer von Schülerinnen und Schülern organisierten Müllsammelaktion am Strand und in den Dünen von Zinnowitz teil.

„Ich freue mich sehr darüber, dass sich so viele junge Menschen für eine saubere Umwelt und den Klimaschutz engagieren. Wir stehen in der gemeinsamen Verantwortung, die Erde unseren Kindern und Enkeln in einem intakten Zustand zu hinterlassen. Hier auf Usedom wird nicht nur geredet. Hier wird auch angepackt. Deshalb bin ich heute sehr gern mit dabei“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig bei der Eröffnung der Veranstaltung.

„Meeresschutz beginnt im Binnenland. Wir arbeiten hart daran, dass weniger Düngemittel und Pflanzenschutzmittel aus der Landwirtschaft in die Gewässer gelangen. Durch die Sanierung von Kläranlagen konnten wir seit Beginn der 90er Jahre die Phosphorfracht um ca. 84 Prozent und die Stickstofffracht um etwa 32 Prozent senken. Dafür hat das Land rund 900 Millionen Euro Fördermittel bereitgestellt. Die Verbesserung der Gewässerstruktur, darunter der Rückbau von Wehren und die Öffnung von Rohrleitungen, wurde bislang mit etwa 500 Millionen Euro bezuschusst. Diese Maßnahmen wirken sich unter anderem positiv auf die zwischen Binnengewässern und Ostsee wandernden Arten aus. Ein großes Problem bleibt der Meeresmüll, der zu 80 Prozent von Land aus eingetragen wird. Hier sind wir alle gefragt, unser Konsumverhalten auf den Prüfstand zu stellen. Wir sollten auf Kunststoff verzichten, wo er unnötig ist und sorgfältiger bei der Entsorgung sein“, informierte Umweltminister Dr. Till Backhaus.

„Ich finde, das ist eine Klasse-Aktion hier auf Usedom“, sagte Staatssekretär Dahlemann. „Es ist wichtig, dass wir in Vorpommern unsere Zukunft in die eigenen Hände nehmen. Dazu gehört, dass wir auf den Umweltschutz achten. Denn wir wollen hier gesund leben. Und wir werden nur dann im Tourismus erfolgreich sein, wenn es an unseren Stränden schön und sauber ist.“

50 Jahre exzellente Aquakulturforschung

Born – „Seit nunmehr 50 Jahren liefert die Forschungsanlage Born Forschungsergebnisse für die Fischereipraxis. Trotz der wechselvollen Geschichte hat sie sich immer einer zentralen Aufgabe gewidmet: zukunftsfähige Produktionsverfahren im Bereich Aquakultur zu entwickeln. Die angewandte Forschung beschäftigt sich intensiv mit regionalen Anpassungen und erarbeitet Empfehlungen für eine nachhaltige und tierwohlgerechte Praxis. Für Mecklenburg-Vorpommern als gewässerreichstes Bundesland ist die Aquakultur gerade angesichts des steigenden Bedarfs an Fisch und gleichzeitig weltweit zurückgehender Fischbestände in den Meeren und Seen eine zukunftsweisende Technologie. Die Arbeit in Born ist damit sehr hoch einzuschätzen“, sagte Agrarstaatssekretär Dr. Jürgen Buchwald heute vor Ort im Rahmen einer Jubiläumsfeier.

Als im Jahr 1968 die Entscheidung für eine Aquakulturforschung fiel, wurde der Grundstein am Standort Born gelegt, erinnerte Buchwald. Vorausgegangen waren seit 1965 erfolgreiche Kleinversuche von Mitarbeitern des „Volkseigenen Betrieb Fischwirtschaft Bezirk Rostock“ mit Aalen. „Aal war damals ein Zauberwort, das in seinem Stellenwert fast mit Devisen gleichzusetzen war“, stellte er heraus. Vom ursprünglichen Konzept sei jedoch bereits zwei Jahre später Abstand genommen worden, um sich auf die Forschung zur Sicherung der Brackwasserfischzucht zu konzentrieren. Daraus sei beispielsweise die viel beachtete BORN-Forelle hervorgegangen.

Ab 1992 wurde die Arbeit in der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern weitergeführt.

„Leider führt die Aquakultur in Deutschland immer noch ein Schattendasein“, bedauerte Buchwald. Der Pro-Kopf-Verbrauch an Fisch liege in Deutschland bei rund 15 Kilogramm. Ein Viertel dieses Bedarfs werde durch Aquakulturerzeugnisse aus anderen Ländern abgedeckt. So würden etwa 1,3 Millionen Tonnen Fisch aus Aquakultur jedes Jahr nach Deutschland importiert.

„Das ist ein riesiger Markt, an dem Mecklenburg-Vorpommern partizipieren kann“, unterstrich Buchwald. Hierzulande würden derzeit lediglich 1.300 Tonnen Fisch pro Jahr in Aquakultur aufgezogen. Es sei deshalb erklärter Wille der Landesregierung, den Ausbau der nachhaltigen Aquakultur voranzubringen und den Anteil der Eigenversorgung mit Fisch zu erhöhen. Die kontrollierte Aufzucht von Fischen oder Meerestieren biete der heimischen Fischerei zudem zusätzliche Entwicklungsmöglichkeiten. Die Zanderzucht in Hohen Wangelin oder die Garnelenfarm in Grevesmühlen nannte er als „hervorragende Beispiele für hochwertige Produkte aus der Aquakultur unseres Landes“.

Fördermittel für Schulerweiterung

Grabow – Am 20. Mai 2019 übergibt Bauminister Christian Pegel einen Zuwendungsbescheid in Höhe von ca. 2,3 Millionen Euro an Kathleen Bartels, Bürgermeisterin der Stadt Grabow, für Umbau und Erweiterung der Regionalen Schule „Friedrich Rohr“.

Die Fördermittel aus dem „Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums“ (ELER) dienen der Förderung der nachhaltigen ländlichen Entwicklung in kleinstädtisch geprägten Gemeinden. Zweck der Förderung ist es, die Potenziale des ländlichen Raums gezielt so zu stärken, dass ein attraktiver Lebensraum geschaffen wird.

Bei der regionalen Schule „Friedrich Rohr“ handelt es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude. Die aktuellen Platzverhältnisse reichen jedoch nicht aus, um die heutigen wie auch die prognostizierten Schülerzahlen in den kommenden Jahren aufzunehmen. Zudem findet die Mittagsversorgung der Schüler zurzeit in einer provisorisch eingerichteten Cafeteria im Kellergeschoss statt. Deshalb will die Stadt Grabow mit einem Erweiterungsbau die nötigen Raumkapazitäten schaffen und die momentan nicht nutzbare Mensa im Bestandsgebäude umbauen und erweitern.

Die Arbeiten sollen kurzfristig beginnen und bis Ende 2020 abgeschlossen werden.

Radweg-Lückenschluss

Strohkirchen – Heute übergibt Verkehrsminister Christian Pegel einen Zuwendungsbescheid in Höhe von ca. 508.000 Euro an Stefan Sternberg, Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim, für den Bau des dritten und letzten Bauabschnitts des insgesamt etwa 6,4 Kilometer langen Radwegs an der Kreisstraße K 22 zwischen Picher, Strohkirchen und Moraas.

Der Neubau des straßenbegleitenden Radweges wird nach der Kommunalen Radbaurichtlinie des Landes Mecklenburg-Vorpommern aus Mitteln des „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) gefördert.

Der neue Abschnitt zwischen dem Ortsausgang Strohkirchen und Moraas an der K 22 hat eine Breite von 2,25 Metern und eine Länge von knapp zwei Kilometern. Mit dem Bauabschnitt wird nicht nur die letzte Lücke im Radweg zwischen Picher, Strohkirchen und Moraas geschlossen, sondern auch im Radwegnetz zwischen Hagenow und Ludwigslust. Der Radweg leistet einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit. Insbesondere Schüler der Theodor-Körner-Schule in Picher können diesen künftig nutzen.

Die Gesamtkosten für den Neubau des dritten Bauabschnitts sind mit ca. 684.000 Euro veranschlagt. Damit betragen die Kosten für den gesamten Radweg zwischen Picher, Strohkirchen und Moraas voraussichtlich etwa 1,6 Millionen Euro.

Internationaler Tag gegen Homophobie

Sozialministerin Stefanie Drese spricht sich zum Internationalen Tag gegen Homophobie, Transphobie, Biphobie und Interphobie für Vielfalt und Toleranz und gegen Homosexuellen- und Transfeindlichkeit aus. Der Tag wird heute begangen.

„Auch heute werden Menschen noch wegen ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität diskriminiert, beschimpft oder erfahren Gewalt. Das ist in unserer offenen Zivilgesellschaft nicht hinnehmbar. Der Einsatz für Toleranz und Akzeptanz unterschiedlicher sexueller und geschlechtlicher Identitäten bleibt deshalb eine wichtige Aufgabe der Landesregierung“, so Drese.

Der internationale Aktionstag erinnert daran, dass am 17. Mai 1990 Homosexualität von der Liste der psychischen Krankheiten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gestrichen worden ist. Aus diesem Anlass werden Aktionen und Veranstaltungen organisiert, die auf die Diskriminierung und Bestrafung von Menschen medial aufmerksam machen sollen.

Drese: „Jeder Mensch soll in Mecklenburg-Vorpommern gleichberechtigt und ohne Angst vor Ausgrenzung und Anfeindung leben können. Vor allem Sensibilisierungs- und Aufklärungsarbeit helfen dabei, gesellschaftliche Akzeptanz zu fördern. Dabei sind Netzwerke, Verbände und Organisationen, die für die Interessen der lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- oder intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI*) in Mecklenburg-Vorpommern einstehen wichtige Partner für die staatliche Ebene. Sie sind Anlaufstelle, Ansprechpartner und Brückenbauer. Den dort aktiven Menschen gilt anlässlich des Aktionstages mein Dank.“

Die Landesregierung unterstützt seit Jahren den Landesverband LSVD und die insgesamt fünf Beratungsstellen (Rostock, Schwerin, Neubrandenburg, Greifswald, Wismar) in Mecklenburg-Vorpommern.

Das Bundesfamilienministerium startete jüngst das „Regenbogenportal“. Das breit gefächerte Online-Nachschlagewerk informiert über gleichgeschlechtliche Lebensweisen, geschlechtliche Vielfalt und vernetzt mit verschiedenen LSBTI*-Communities.