Professur für katholische Theologie

Rostock – An der Philosophischen Fakultät der Universität Rostock wird eine Professur für katholische Theologie errichtet. Sie ist auf Fundamentaltheologie und Religionsphilosophie ausgerichtet und bietet Veranstaltungen für Studierende aller Fakultäten, insbesondere der Philosophischen und Theologischen. Justizministerin Hoffmeister, auch zuständig für Kirchenangelegenheiten, hat die von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig unterzeichnete Note am Dienstag an den Apostolischen Nuntius in Deutschland, Erzbischof Dr. Nikola Eterović, übergeben.

„Es war ausdrücklicher Wunsch der katholischen Kirche, dem das Land Mecklenburg-Vorpommern gern nachkommt. Denn Lehre und Forschung auf dem Gebiet der Theologie gehören zum breiten Spektrum des Erkenntnisgewinns dazu“, so die Ministerin.

Erzbischof Dr. Nikola Eterović: „Der Lehrstuhl Katholische Theologie an der Universität Rostock soll sich in aktuelle gesellschaftliche Diskussionen einbringen und verlässliche Welt- und Lebensorientierung auch aus christlich-abendländischer Erfahrung heraus vermitteln.“

Die Professur ist auf fünf Jahre befristet. Nach drei Jahren wird sie evaluiert. Land, Universität und Erzbistum Hamburg entscheiden dann gemeinsam über den Fortbestand. Die Professur wird zur Hälfte vom Land und zu je einem Viertel von der Universität Rostock sowie der katholischen Kirche finanziert.

Haushalt 2019/2020 Nordwestmecklenburg

Schwerin – Das Ministerium für Inneres und Europa hat über den Doppelhaushalt 2019/2020 des Landkreises Nordwestmecklenburg entschieden und diesen ohne Einschränkungen genehmigt. Bereits am 16. April hatte der Landkreis die Freigabe für das Haushaltsjahr 2019 erhalten, damit die geplanten Straßen- und Schulbauvorhaben in Angriff genommen werden konnten. Nunmehr gibt Innenminister Lorenz Caffier auch für das Haushaltsjahr 2020 grünes Licht.

„Der vorgelegte Doppelhaushalt ist solide geplant, nimmt aber auch Rücksicht auf die Finanzlage der kreisangehörigen Gemeinden“, stellt Innenminister Lorenz Caffier fest. So setzt der Landkreis in den Haushaltsjahren 2019 und 2020 in Vorjahren erwirtschaftete Überschüsse vollständig für den Haushaltsausgleich ein, um die Gemeinden nicht stärker zur Kasse bitten zu müssen. „Ich bin optimistisch, dass die mittelfristig ausgewiesenen Deckungslücken im Haushalt durch eine verbesserte Finanzausstattung über das Finanzausgleichsgesetz ab 2020 geschlossen werden können und sogar Handlungsspielräume für eine Absenkung der Kreisumlage bestehen werden“, gibt sich der Innenminister optimistisch.

Das Ministerium hat die Aufnahme von Investitionskrediten in Höhe von 9,4 Mio. EUR (2019) bzw. 16,8 Mio. EUR (2020) genehmigt, damit der Landkreis die geplanten Baumaßnahmen finanzieren kann.

Anerkennung für das Ehrenamt

Schwerin – Im Kabinett wurde heute die neue Verordnung über die Entschädigung der in den Gemeinden, Landkreisen, Ämtern und Zweckverbänden ehrenamtlich Tätigen (Entschädigungsverordnung – EntschVO M-V) vorgestellt. Die Höchstsätze für die funktionsbezogenen Aufwandsentschädigungen aller ehrenamtlich Tätigen in den kommunalen Körperschaften werden um rund 20 Prozent angehoben.

Zusätzlich angehoben werden die Höchstsätze für ehrenamtliche Bürgermeister- und Amtsvorsteher aufgrund eines gestiegenen Zeitaufwands für die Ausübung des Ehrenamtes, der weiterhin bestehenden Sozialversicherungspflicht und in Ansehung des persönlichen Haftungsrisikos.

Innenminister Lorenz Caffier: „Viel Arbeit in den Kommunen wird von ehrenamtlichen Kräften geleistet. Mit den neuen Regelungen wird kommunalpolitisches Engagement mehr als bisher anerkannt und angemessener berücksichtigt. Wir wollen auch verstärkt Anreize schaffen, damit sich auch weiterhin qualifizierte Bürgerinnen und Bürger für eine ehrenamtliche Tätigkeit in unseren Gemeinden und Ämtern bewerben.“

Die Erhöhung umfasst auch die Entschädigungen der Gemeindevertreter und Kreistagsmitglieder. Statt einer Erhöhung des Sitzungsgeldes wird hier ein monatlicher Sockelbetrag neu eingeführt, der nach Einwohnergrenzen differenziert.

Inwieweit der mit der Entschädigungsverordnung gesetzte Rahmen im Einzelfall tatsächlich ausgeschöpft wird, müssen die kommunalen Gremien in ihren Hauptsatzungen auch weiterhin selbst regeln.

Die neue Entschädigungsverordnung tritt am Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt M-V in Kraft.

Konzertierte Aktion Pflege

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese sieht in den heute vorgestellten Ergebnissen der „Konzertierten Aktion Pflege“ (KAP) einen guten Zwischenschritt zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen sowie zur Erhöhung der Attraktivität des Pflegeberufes. „Nun muss es darum gehen, dass Bund, Länder, Kommunen, Kassen, Pflegeeinrichtungen und Sozialpartner die gemeinsam vereinbarten Maßnahmen zügig umsetzen“, betonte Drese heute in Schwerin.

Als wichtigste Punkte der „Konzertierten Aktion Pflege“ bezeichnet Drese die Ausbildungsoffensive Pflege und die geplanten höheren Löhne vor allem im Bereich der Altenpflege. „Wir brauchen mehr Ausbildung und Qualifizierung, um den steigenden Bedarf an Fachpersonal decken zu können“, so die Ministerin. Der Wegfall des Schulgeldes und die Zahlung einer Ausbildungsvergütung seien wesentliche Voraussetzungen dafür. Zudem müssten weitere Rahmenbedingungen wie genügend Ausbildungs- und Schulplätze verbessert werden.

Drese: „Die Pflegekräfte müssen endlich auch besser bezahlt werden. Ich bin sehr froh, dass dieses Ziel und die Wege dorthin – entweder über einen flächendecken Tarifvertrag oder die Festlegung von Mindestentgelten – ausdrücklich in der KAP festgeschrieben sind. Davon werden die Pflegekräfte in Mecklenburg-Vorpommern ganz besonders profitieren.“

Drese sicherte als diesjährige Vorsitzende der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) die „leidenschaftliche Unterstützung und sachorientierte Zusammenarbeit“ der Länder zu. „Die künftige Gestaltung der Pflege gehört zu den wichtigsten Aufgaben in unserer alternden Gesellschaft. Hier muss eine Vielzahl von Weichen gestellt werden. Ich werde deshalb die Pflegepolitik zum Top-Thema der ASMK in diesem Jahr machen“, sagte Drese.

Die Ministerin will dabei ausdrücklich auch weitere Themenfelder bearbeiten. Drese: „Mir geht es vor allem um die Entlastung und bessere Unterstützung der Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen. Und wir müssen uns darauf verständigen, wie wir die steigenden Pflegekosten finanzieren. Ich bin überzeugt, dass viele Menschen bereit sind, mehr Geld für die Pflege auszugeben, wenn es gerecht dabei zu geht. Die zusätzlichen Einnahmen müssen zu einer Kostenbegrenzung des Eigenanteils führen und tatsächlich den Pflegebeschäftigten und der Infrastruktur zu Gute kommen.“

Bewirtschaftung der Fischbestände

Schwerin – Am 29.05.2019 veröffentlichte der Internationale Rat für Meeresforschung (ICES) seine wissenschaftlichen Empfehlungen für die im Jahr 2020 in der Ostsee zulässigen Gesamtfangmengen für die Fischarten Hering, Dorsch, Scholle, Lachs und Sprotte. Die für Mecklenburg-Vorpommern wichtige Fischerei auf den Heringsbestand der westlichen Ostsee und den Dorschbestand der östlichen Ostsee solle ausgesetzt werden. Für Dorsch in der westlichen Ostsee wird eine Verringerung um mindestens 53 % empfohlen. Bei Sprotte sollte sich die Fangmenge um 25 % verringern. Die zulässigen Fangmengen für Scholle sollten gegenüber dem Vorjahr um 5 % erhöht werden.

Damit sieht sich die Kutter- und Küstenfischerei erneut gravierenden Fangeinschränkungen bei der Dorsch- und der Heringsfischerei ausgesetzt. Die Heringsquote wurde in den Jahren 2018 und 2019 bereits um 68 % reduziert, die Dorschquote verringerte sich in den zurückliegenden fünf Jahren kontinuierlich um 71 %. Etwa die Hälfte der 228 Haupterwerbsbetriebe der Kutter- und Küstenfischerei unseres Landes ist wirtschaftlich gravierend von den vorgenannten Kürzungen ihrer Fangmöglichkeiten betroffen.

„Sofern die Vorschläge des ICES umgesetzt werden, ist in der Kutter- und Küstenfischerei des Landes mit erheblichen und spontanen strukturellen Veränderungen zu rechnen, die sich regional auch auf den Tourismus nachteilig auswirken“, so Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt.

Der ICES sieht als Ursache für den Rückgang der Bestände der westlichen Ostsee insbesondere eine naturbedingt schlechte Nachwuchsproduktion. „Die bisherige Annahme, dass sich die Bestände mit der Anwendung des im Jahr 2016 in Kraft getretenen Mehrjahresplanes für Dorsch, Hering und Sprotte in der Ostsee (MAP) zügig positiv entwickeln werden, hat sich somit nicht bestätigt“, so der Minister.

Dieses ist auch darauf zurückzuführen, dass der Mehrjahresplan offensichtlich keine ausreichenden Vorgaben für die Erholung von Beständen enthält, die unerwartet durch Veränderungen der Umweltbedingungen in den kritischen Bereich geraten. Minister Backhaus verweist darauf, dass der umweltbedingt schlechten Nachwuchsproduktion des Dorsch- und Heringsbestandes der westlichen Ostsee durch die Entwicklung eines langfristigen Erholungsplanes mit wirtschaftlich vertretbaren jährlichen Quotenschwankungen Rechnung getragen werden müsse. Dabei sind auch aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse des Thünen-Instituts für Ostseefischerei zu berücksichtigen, die zur Feststellung einer reduzierten Produktivität des Heringsbestandes der westlichen Ostsee führen dürften.

Nach Auffassung des Ministers ist es an der Zeit, dass außerdem bei der Bewirtschaftung der Dorschbestände den Besonderheiten der kleinen Kutter- und Küsten­fischerei, die mit ihren hoch selektiven Fanggeräten küstennah agiert und eine größere Jahrgangsbreite gezielt schont, mehr Rechnung getragen wird. „Hier sind Sonderregelungen denkbar“, so Minister Backhaus.

Auf dem Weg dorthin dürfen traditionelle und touristisch wichtige Fischereiregionen jedoch nicht ganz auf der Strecke bleiben. Aus diesem Grund wird das Land Mecklenburg-Vorpom­mern diesen Prozess weiterhin auch finanziell begleiten. So wurden in den Jahren 2017 und 2018 an 133 Unter­nehmen bei einer zeitweiligen Stilllegung der Herings- und Dorschfischerei Überbrückungsbeihilfen in Höhe von 2,63 Mio. EUR ausgereicht. Auch für 2019 sind ca. 2,3 Mio. EUR vorgesehen. Darüber hinaus hat das Land Mecklenburg-Vorpommern bei der Europäischen Kommission eine Anpassung des Operationellen Programms zur Ausrichtung des Fischereisektors beantragt, die auch über das Jahr 2019 hinaus die Gewährung finanzieller Hilfen ermöglichen wird. „Mit einer Genehmigung ist im dritten Quartal dieses Jahres zu rechnen“, sagte Backhaus.

Für die Freizeitfischerei auf Dorsch empfiehlt Minister Backhaus, die Regelungen des Jahres 2019 beizube­halten, da in diesem Jahr die Quotenerhöhung für die Berufsfischerei nicht vollständig auf die Freizeitfischerei umgelegt wurde.

Bessere Vergütung für Mitarbeiter in EU-Projekten

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) eine Vielzahl von Projekten in den Bereichen Bildung, sozialer Integration und bei der Integration in Arbeit. Finanziert werden in den Projekten überwiegend Personalkosten.

„Mir ist es ein besonderes Anliegen, dass für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der vom Land geförderten Projekte die Arbeitsbedingungen weiter verbessert werden. Eine attraktive Vergütung ist ein wesentlicher Baustein dafür“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag.

Ab Juni wird auf der Grundlage eines Erlasses des Ministeriums die ESF-Personalkostenpauschale angehoben, auf deren Grundlage die Personalkosten in vom Europäischen Sozialfonds geförderten Projekten finanziert werden. Das gilt für Projekte die ab August neu bewilligt werden. Gegenüber der derzeitigen Förderung wird die Personalkostenpauschale um rund sechs Prozent angehoben.

„Mit dieser Anhebung können die Träger von ESF- geförderten Projekten ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein am Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder orientiertes Gehalt zahlen. Das ist auch im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte von besonderer Bedeutung“, so Glawe weiter.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern erhält in der Förderperiode von 2014 bis 2020 Mittel in Höhe von rund 385 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds. Insgesamt wurden bis Ende 2018 ESF-Mittel für 5.212 Projekte mit förderfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 340 Millionen Euro bewilligt. Damit wurden rund 71 Prozent der für die gesamte Förderperiode 2014 bis 2020 vorgesehenen Mittel gebunden. Die Planung der ESF-Mittel für die jeweilige Förderperiode erfolgt in Operationellen Programmen, auf die sich die Europäische Kommission und die einzelnen europäischen Regionen verständigen.

Schwesig: MV ist der perfekte Ort für eine Auszeit

Berlin – Sommer-Auftakt in der Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern in Berlin. Rund 800 Gäste aus Politik, Wirtschaft, Medien und Kultur werden heute zum 2. MV-Sommerabend in der Landesvertretung erwartet.

„Unser Sommerabend findet in turbulenten Zeiten statt. Da ist es gut zu wissen, dass es mit Mecklenburg-Vorpommern den perfekten Ort für eine Auszeit gibt. Heute Abend können Sie hier bei uns in der Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern eine Auszeit von der Hektik des Tages nehmen und bei guten Gesprächen regionale Spezialitäten aus unserem Land genießen. Und wenn Sie demnächst einmal ein ganzes Wochenende Zeit haben, dann ist Mecklenburg-Vorpommern mit der Ostsee, mit der Seenplatte und mit den altehrwürdigen Hansestädten ebenfalls das ideale Ziel für eine Auszeit“, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig bei der Begrüßung der Gäste.

Kulturpartner des MV-Sommerabends ist in diesem Jahr das Usedomer Musikfestival. „Das Festival ist mit seiner Ausrichtung auf den Ostseeraum einzigartig. Mit drei vollen Wochen Programm zählt es damit zu den größten Programmfestivals weltweit. Es zieht jedes Jahr um die 14.000 Besucher auf die wunderschöne Insel Usedom. Wie kein anderes steht es für musikalische Völkerverständigung, für Vielfalt und Miteinander“, warb Schwesig für das Festival.

Das Usedomer Musikfestival 2019 wird am 21. September mit einem Konzert des auf Usedom gegründeten Baltic Sea Philharmonic mit dem Stardirigenten Kristjan Järvi und der us-amerikanischen Starpianistin Simone Dinnerstein im Kraftwerk des Museums Peenemünde eröffnet.

Neue Staatssekretärinnen und Staatssekretäre

Berlin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute auf dem MV-Sommerabend in Berlin angekündigt, Dr. Antje Draheim zur Bevollmächtigten des Landes Mecklenburg-Vorpommern beim Bund zu berufen. Zugleich informierte die Ministerpräsidentin darüber, dass Heiko Miraß neuer Staatssekretär im Finanzministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird.

„Ich freue mich, dass uns Antje Draheim und Heiko Miraß künftig als Staatssekretäre bei der Regierungsarbeit unterstützen werden. Beide sind Landeskinder, haben aber auch außerhalb unseres Landes berufliche Erfahrungen gesammelt. Ich freue mich sehr, dass mit ihrer Berufung wieder alle Staatssekretärinnen und Staatssekretäre an Bord sind“, erklärte Schwesig in Berlin.

„Antje Draheim war in den letzten Jahren eine unserer wichtigsten Abteilungsleiterinnen. Sie hat zunächst die Abteilung Arbeit und zuletzt die Abteilung Kinder und Jugend geleitet, unter anderem mit der Einführung der beitragsfreien Kita als einem der Schwerpunkte der Landesregierung. Ich bin sicher, dass sie uns sehr gut in Berlin vertreten wird“, sagte Schwesig weiter.

„Heiko Miraß kenne ich seit vielen Jahren als sehr kompetenten Vertreter der Agentur für Arbeit im Land. Ich freue mich sehr, dass er das Angebot von Reinhard Meyer und mir angenommen hat, Staatssekretär im Finanzministerium zu werden. Unser gemeinsames Ziel ist klar: Wir wollen die solide Finanzpolitik des Landes fortsetzen und zugleich in die Schwerpunkte der Regierungsarbeit investieren“, so die Ministerpräsidentin.

Dr. Antje Draheim wurde am 2. November 1970 in Rostock geboren. Nach dem Abitur in Rostock studierte sie Rechtswissenschaften in Potsdam und Tübingen. Ihr Referendariat absolvierte sie in Tübingen und Brüssel, Draheim schloss mit dem 2. Staatsexamen ab. Anschließend promovierte sie an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer. Dort war sie auch als wissenschaftliche Mitarbeiterin tätig. Von 2003 bis 2012 übernahm Draheim verschiedene Funktionen innerhalb der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. Unter anderem war sie Leiterin Personalrecht, Leiterin Organisationsentwicklung und Vorsitzende der Geschäftsführung einer Agentur für Arbeit. 2012 wechselte sie als Leiterin der Abteilung „Arbeit“ ins damalige Ministerium für Arbeit, Soziales und Gleichstellung des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Nach dem Neuzuschnitt der Ministerien in Folge der Landtagswahl 2016 übernahm sie die Abteilung „Jugend und Familie“ im Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Heiko Miraß wurde am 14. März 1967 in Greifswald geboren. Nach Besuch der Polytechnischen Oberschule absolvierte er eine Ausbildung zum Elektroinstallateur und war anschließend drei Jahre im Beruf tätig. Parallel legt er das Abitur am Greifswalder Abendgymnasium ab. Von 1989 bis 1996 studierte Miraß Soziologie und Volkswirtschaftslehre in Leipzig, Greifswald und Osnabrück und schloss sein Studium als Diplom-Volkswirt ab. 1997 stieg er mit dem Vorbereitungsdient in die Bundesagentur für Arbeit ein. Von 1998 bis 2009 übernahm Miraß verschiedene Aufgaben innerhalb der Agentur für Arbeit Stralsund. Von 2009 bis 2010 war er Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit in Hildesheim in Niedersachsen. Anschließend übernahm er für zwei Jahre die Geschäftsführung der Agentur für Arbeit in Neubrandenburg. 2013 wurde er Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit in Greifswald.