Hoffnung auf gute Ernte schwindet

Schwerin – Im Landwirtschaftsministerium in Schwerin hat heute auf Initiative des zuständigen Ministers Dr. Till Backhaus eine erste Beratung zur Erntesituation 2019 mit Vertretern des Landesbauernverbandes und von Biopark e.V., stellvertretend für die ökologisch wirtschaftenden Betriebe stattgefunden.

„Auch wenn wir derzeit noch keine verlässliche und differenzierte Ertragseinschätzung geben können, so lässt sich feststellen, dass auch in diesem Jahr wieder extreme Witterungsbedingungen wie zu wenig Niederschlag und Bodenfröste bis weit in den Mai hinein zu einem verzögerten Pflanzenwachstum beigetragen haben“, resümierte der Minister. Die Ausgangsbedingungen für eine ertragsreiche Ernte seien je nach Wasserverfügbarkeit und Niederschlagshäufigkeit regional sehr unterschiedlich.

Eine besondere Betroffenheit lasse sich aber bereits jetzt bei den Tierhaltern im Land erkennen, so der Minister. Ihnen stehe nicht ausreichend Futter und oft auch nur in geringer Qualität zur Verfügung. Grund hierfür seien drei schlechte Erntejahre in Folge. Und auch die aktuellen Witterungsverhältnisse würden die Hoffnung auf gute Erträge schwinden lassen.

„In dieser Situation ist es wichtig, dass wir die Entwicklungen kontinuierlich bewerten um daraus auch schnell Schlussfolgerungen ableiten zu können. Deshalb wird diese Arbeitsgruppe nun regelmäßig zusammenkommen“, sagte Backhaus. Er appellierte an die Landwirte sich gegenseitig helfen, insbesondere um der Futterknappheit zu begegnen und begrüßte die Pläne des Bauernverbandes auch in diesem Jahr wieder eine Futterbörse organisieren zu wollen. Dadurch könnten Kontakte zwischen Landwirte mit zu viel und zu wenig Futter hergestellt und Futtermengen verteilt werden.

Er wies zudem darauf hin, dass Landwirte bei Futterknappheit ab dem 1. Juli die Möglichkeit haben, ohne besondere Genehmigung auf einem Puffer- oder Feldrand eine Beweidung oder Mahd durchzuführen. Dabei ist aber sicherzustellen, dass dieser Bereich weiterhin von der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Fläche unterschieden werden kann. Dies gilt ebenso für Streifen an Waldrändern.

Mit Blick auf die angeschlagene Finanzlage vieler Betriebe versicherte er, dass die Zahlungen für die Agrarförderung aus der 1. und 2. Säule der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik fristgerecht auf den Konten der Landwirte landen werden und auch die Abschlusszahlungen aus dem Dürreprogramm 2018 kontinuierlich fließen werden.

Agrarförderung: Landwirte können Anträge bis 21. Juni nachbessern

Schwerin – Wie in den Vorjahren haben Landwirte auch 2019 die Möglichkeit, Unstimmigkeiten in ihren Agraranträgen bis zum 21. Juni 2019 sanktionsfrei zu korrigieren. Das entsprechende PreCheck-Verfahren läuft ab sofort. Es ermöglicht Landwirten, Flächenüberschneidungen, die sich im Rahmen des georeferenzierten Antrags mit benachbarten Landwirten ergeben haben, zu überprüfen und nachzubessern. Eine sanktionslose Korrektur dieser Flächen nach diesem Datum ist nicht mehr zulässig.

Um die Prüfung und gegebenenfalls eine Korrektur vornehmen zu können, werden die Landwirte nach Öffnen der Antragssoftware aufgefordert, ein Update herunterzuladen.

Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt weist alle Antragsteller darauf hin, dass die vorgenommenen Korrekturen nur durch das Erzeugen einer neuen Version der „Flächenangaben“ und das erneute Einreichen (Online oder Datenträger) dieser beim zuständigen Amt wirksam werden.

Hintergrund

Antragsteller gesamt: 5112
Antragsteller mit Betriebssitz in MV: 4741
Von Flächenüberschneidung betroffene Antragsteller: 2630
Doppelt beantragte Fläche in Hektar: 1617

Waldbrandstufe 4 in Teilen des Landes

Schwerin – Die Waldbrandgefahr in Mecklenburg-Vorpommern hält noch bis zum Wochenende an. Nach dem Anfang der Woche bereits im Landkreis Vorpommern-Greifwald mit der Waldbrandstufe 4 die zweithöchste Gefahrenstufe ausgerufen wurde, ist dies heute auch im Kreis Mecklenburgische-Seenplatte geschehen. In den übrigen Kreisen gilt weiterhin überwiegend die Gefahrenstufen 3 (mittlere Gefahr). Mit einer Entspannung der Situation rechnet die Waldbrandzentrale in Mirow ab Freitag (7.06). Dann soll Wetterprognosen zufolge eine Regenfront durch Mecklenburg-Vorpommern ziehen und das Waldbrandrisiko deutlich mindern.

„Da Waldbrände in Mitteleuropa und somit auch hierzulande zu 97 Prozent durch das fahrlässige oder vorsätzliche Fehlverhalten von Menschen entstehen, kann man gerade in den Sommermonaten nicht oft genug darauf hinweisen, die Grundsätze des Waldbrandschutzes einzuhalten“, betonte Forstminister Dr. Till Backhaus.

Folgende Verhaltensregeln sind für alle Gefahrenstufen gültig:

  • Rauchen Sie nicht im Wald und in der Feldflur!
  • Werfen Sie keine Zigarettenreste aus dem Auto! Benutzen Sie Ihren Bordaschenbecher!
  • Nutzen Sie für Lagerfeuer und Grillabende nur ausgewiesene Grill- und Lagerfeuerplätze, auf denen Sie einen ausreichenden Brandschutz sichern können. Halten Sie dabei einen Mindestabstand zum Wald von 50m ein!
  • Parken Sie nur auf ausgewiesenen Waldparkplätzen! Ermöglichen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit den Lösch- und Rettungskräften eine rasche und ungehinderte Zufahrt zum Brandherd, indem Sie die Waldwege freihalten!

Melden Sie alle Brände unverzüglich der Feuerwehr (Notruf 112) oder der Polizei (Notruf 110)!

In 2019 gab es in Mecklenburg-Vorpommern bislang 29 Waldbrände auf einer Fläche von etwa 7,5 Hektar. In 2016 waren es im gesamten Jahr 25 Brände auf einer Fläche von 7,7 Hektar. In 2018 kam es im Land zu 89 Bränden auf über 30 Hektar Waldfläche.

Städte müssen sich gegen Klimawandel wappnen

Schwerin – Das Bundeskabinett hat auf seiner heutigen Sitzung den „Masterplan Stadtnatur“ verabschiedet. Hierzu erklärt der klimaschutzpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Mathias Brodkorb: „Der Masterplan ist der richtige Weg, um insbesondere unsere Städte perspektivisch fit zu machen für die unausweichlichen Folgen des Klimawandels. Konsequente Begründung von Städten hilft dabei, die Temperaturen in der Stadt in Phasen großer Hitze um bis zu vier Grad abzusenken. Gerade für Kleinkinder und Senioren kann das bei extremen Heißphasen den Unterschied zum Aufenthalt in der Notaufnahme bedeuten.

Aber auch darüber hinaus steigert mehr Grün in den Städten die Lebensqualität, sorgt für mehr Artenvielfalt. Mecklenburg-Vorpommern hat mit dem „Bienenweiden-Katalog“ bereits eine eigene Handreichung herausgegeben, die insbesondere die Lebensbedingungen für Insekten wie Bienen verbessern hilft. Der Masterplan Stadtnatur ergänzt unsere Arbeit sinnvoll und ist für die Kommunen im Land ein guter Ansatzpunkt, um Lebensqualität nachhaltig zu steigern.“

Backhaus: Verbraucherbildung gehört an jede Schule!

Logo Verbraucherschule

Schwerin – Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine neue Runde des Schülerwettbewerbs „Verbraucher­schule“ gestartet. Ab sofort können sich Schulen online für die Aufnahme in das Netzwerk der Verbraucherschulen anmelden und bis zum 30. September um eine Auszeichnung bewerben. Bewertet wird, inwieweit sich die bewerbende Schule in der Verbraucherbildung engagiert und das Thema im Schulentwicklungsprogramm verankert hat. Die Auszeichnung „Verbraucherschule“ wird in den drei Stufen Bronze, Silber oder Gold vergeben.

„Schulen leisten einen wichtigen Beitrag, um Kinder und Jugendliche durch einen lebensnahen Unterricht auf spätere Herausforderungen vorzubereiten. Verbraucher­bildung gehört deshalb für mich ganz klar an jede Schule. Wie ernähre ich mich gesund? Wie gehe ich klug mit Geld um? Wie lebe ich umwelt- und klimafreundlich? Wie surfe ich sicher im Internet? Alle diese Fragen gehören dazu und müssen frühzeitig mit den Schülerinnen und Schülern besprochen werden. Nur so können sie ein Bewusstsein für die Welt, die sie umgibt, herausbilden und mündige Erwachsene werden“, betonte Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Für die Aufnahme ins Netzwerk der Verbraucherschulen können sich bundesweit alle allgemein- und berufsbilden­den Schulen bewerben, die ihre Schülerinnen und Schüler durch praxisorientierte und innovative Unterrichtsmaß­nahmen und Projekte fit für den Alltag machen.

Für die Auszeichnung werden Maßnahmen, Projekte und Unterrichtsvorhaben, die in einem Schuljahr durchgeführt wurden, berücksichtigt. Für Silber und Gold müssen alle Handlungsfelder der Verbraucherbildung behandelt werden:

  • Nachhaltiger Konsum und Globalisierung
  • Finanzen, Marktgeschehen und Verbraucherrecht
  • Medien und Information
  • Ernährung und Gesundheit

Aus Mecklenburg-Vorpommern hatte 2018 mit der Arche-Schule Waren (Müritz) eine Grundschule Silber ge­wonnen. Viele der Projekte zum Thema Verbraucherbildung wurden an der Arche Schule so angelegt, dass sich die Schüler selbständig mit Verbraucherthemen beschäftigen. So entstand ein Redaktionsteam aus Fünft- und Sechstklässlern, das in der Schülerzeitung regelmäßig aus der Schule sowie über aktuelle politische Themen berichtete.

Weitere Informationen wie Kriterien und Unterstützungs­angebote gibt es über www.verbraucherschule.de.

Die Auszeichnung Verbraucherschule des vzbv wurde im Herbst 2016 zum ersten Mal vergeben. Der Schülerwettbewerb wird durch das Umweltbundesamt und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie durch die Deutsche Stiftung Verbraucherschutz gefördert.