Schwesig/Glawe: Mindestlohn bei öffentlicher Auftragsvergabe steigt an

Schwesig und Glawe: Mindestlohn steigt auf 9,80 Euro

Schwesig und Glawe: Mindestlohn steigt auf 9,80 Euro

Schwerin – Die Landesregierung hat sich in ihrer heutigen Sitzung mit der Entwicklung des Vergabemindestlohns in Mecklenburg-Vorpommern befasst.

Der Mindestlohn für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen steigt von 9,54 Euro auf 9,80 Euro an. Eine entsprechende Verordnung wird zum 1. Oktober 2018 in Kraft gesetzt.

 „Mecklenburg-Vorpommern wird im Wettbewerb um Fachkräfte nur erfolgreich sein, wenn bei uns im Land faire Löhne gezahlt werden. Dazu wollen wir Anreize setzen. Deshalb koppeln wir die Vergabe öffentlicher Aufträge an die Zahlung eines höheren Mindestlohns. Und ich bin sehr dankbar dafür, dass sich die beiden Regierungspartner darauf verständigt haben, diesen Mindestlohn regelmäßig zu überprüfen und anzuheben“, sagte Ministerpräsidentin Schwesig im Anschluss an die Sitzung.

 „Es erfolgt die jährliche Anpassung des Mindest-Stundenentgeltes auf Grund veränderter statistischer Daten. Hiermit setzen wir die Vorgaben aus dem Vergabegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern um“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern Harry Glawe.

 Das Gesetz zur Änderung vergaberechtlicher Vorschriften war am 31. Juli 2018 in Kraft getreten. Nach § 9 Absatz 4 des Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern beträgt das vergaberechtliche Mindest-Stundenentgelt derzeit 9,54 Euro (brutto). Außerdem ist eine Verordnungsermächtigung enthalten, um die Höhe des Mindest-Stundenentgeltes jährlich, erstmals zum Stichtag 1. Oktober 2018, nach einem verbindlichen Maßstab anzupassen.

 Die Anpassung richtet sich nach der prozentualen Veränderungsrate im Index der tariflichen Monatsverdienste des Statistischen Bundesamtes für die Gesamtwirtschaft in Deutschland (ohne Sonderzahlungen). Bei der Ermittlung der Veränderungsrate ist jeweils der Durchschnitt der veröffentlichten Daten für die letzten vier Quartale zugrunde zu legen.

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