Backhaus: Ferkelkastration muss tierschutzgerecht und wirtschaftlich sein

Schwerin – Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus wird sich weiter für eine tierschutzgerechte und zugleich für die Sauenhalter im Land wirtschaftlich vertretbare Lösung bei der Ferkelkastration einsetzen. Das erklärte der Minister vor dem Hintergrund einer Abstimmung im Agrarausschuss des Bundesrates am 3. September. Der Ausschuss hatte die Anträge aus Bayern, Niedersachsen, Baden-Württemberg und Thüringen abgelehnt, die bis zum 31.12.2016 laufende Übergangsfrist für die betäubungslose Ferkelkastration zu verlängern.

„Ich bedauere das Abstimmungsergebnis sehr“, so Backhaus. „Natürlich brauchen wir im Sinne des Tierschutzes schnellstmöglich Methoden zur Schmerzausschaltung bei der Ferkelkatration. Die Forschung dazu ist schon sehr weit, braucht aber noch etwas Zeit. Deshalb setze ich mich für eine befristete Verlängerung der Übergangszeit ein“, erklärte der Minister.

Backhaus verwies auf Befragungen von Interessenverbänden, wonach besonders die kleineren Betriebe wirtschaftlich unter dem Auslaufen der Übergangsfrist leiden. So hätten laut Interessenvertretung der Schweinehalter in Deutschland (ISN) 84,5 Prozent der befragten Betriebe mit einer Betriebsgröße von bis zu 150 Sauen angegeben, aus der Sauenhaltung auszusteigen.

Auch zahlreiche wissenschaftliche Einrichtungen kommen zu dem Ergebnis, dass ein Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration einschneidende Auswirkungen auf die Sauenhaltung in Deutschland haben wird.

„Die Verunsicherung besonders in den kleineren Familienbetrieben ist groß. Ich nehme ihre Sorgen ernst. Sie sichern mit der Sauenhaltung nicht nur Arbeitsplätze, sondern diese Betriebe sind es, die mittlerweile hohen Tierschutzstandards folgen und diese künftig ausbauen werden. Wenn jetzt die Sauenhaltung in andere Länder abwandert, verlieren wir die Möglichkeit, Einfluss auf den Tierschutz zu nehmen“, konstatiert der Minister.

Derzeit befinde er sich im intensiven Austausch mit Tierschützern, Produzenten und seinen Kollegen in Bund und Ländern, um in den nächsten Tagen noch eine Kompromisslösung zu finden, so Backhaus. Ziel sei es, den tierschutzpolitischen Erwartungen des Verbrauchers wie auch den Rahmenbedingungen der Produzenten in Deutschland gerecht zu werden.

Am 3. September stimmte der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz des Bundesrates mehrheitlich gegen Vorschläge aus Bayern, Niedersachsen, Baden-Württemberg und Thüringen, die betäubungslose Ferkelkastration für einen bestimmten Zeitraum über den 1. Januar 2019 hinaus zu verlängern.

Mit der Ablehnung des Antrags läuft die Übergangsfrist am 31. Dezember aus. Damit dürfen Ferkel ab 1. Januar 2019 nur noch unter Vollnarkose durch einen Tierarzt kastriert werden.

Bisher waren als Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration die Ebermast und die Immunokastration im Gespräch. Der in MV zu Jahresbeginn debattierte sogenannte „vierte Weg“ sah vor, durch Änderung des Tierschutzgesetzes und entsprechende Schulungen die Sauenhalter in die Lage zu versetzen, mittels Lokalanästhesie die Kastration der Ferkel selbst vorzunehmen. Der Vorschlag war am Einspruch von Tierärzten und Tierschutzverbänden gescheitert.

Auch die beiden verbleibenden Varianten sind inzwischen vom Tisch. Die Ebermast erfordert in den Betrieben zum einen besondere Haltungsbedingungen, zum anderen ist die Nachfrage nach dem Fleisch wegen des sogenannten Ebergeruchs gering. Die Immunokastration durch Hormone wird sowohl von Produzenten als auch von Konsumenten kritisch gesehen.

In einer verlängerten Übergangsfrist für die bisherige Verfahrensweise könnte die Forschung an einer tierschutzgerechten und für Sauenhalter wirtschaftlich vertretbaren Variante zur Ferkelkastration intensiviert und abgeschlossen werden.

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