22 Inklusionsbetriebe im Land beschäftigen rund 100 besonders schwerbehinderte Menschen

Ministerin Drese gratuliert ZAGAPU gGmbH in Schwerin zum 20-jährigen Jubiläum

Schwerin – „Es ist für mich immer wieder beeindruckend, wie gut und produktiv Menschen mit und ohne Behinderungen in den inzwischen 22 Inklusionsbetrieben in unserem Land zusammenarbeiten. Erfolgreiche Beispiele wie die ZAGAPU gGmbH zeigen, dass durch passgenaue Hilfen und große soziale Kompetenz Hemmnissen und Barrieren aktiv entgegengewirkt werden kann.“ Mit diesen Worten würdigte Sozialministerin Stefanie Drese zum 20-jährigen Jubiläum die Arbeit des Inklusionsbetriebs ZAGAPU gGmbH heute in Schwerin.

Inklusionsbetriebe sind rechtlich und wirtschaftlich selbständige Dienstleistungsunternehmen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie dienen der Beschäftigung besonders betroffener schwerbehinderten Menschen (z.B. Menschen mit geistiger oder seelischer Behinderung, einer schweren Körper-, Sinnes- oder Mehrfachbehinderung).

Das Unternehmen ZAGAPU ist ein Dienstleitungsunternehmen und übernimmt Aufträge im industriellen Bereich, als Hausmeisterservice, im Garten-, Landschafts- und Zaunbau sowie in der Metallbearbeitung. Acht von 18 Angestellten haben eine Schwerbehinderung.

Die finanzielle Förderung für Aufbau, Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung erfolgt überwiegend durch das Integrationsamt mit Mitteln der Ausgleichsabgabe. Damit wird das Ziel verfolgt, die Teilhabe am Arbeitsleben auch von langzeitarbeitslosen schwerbehinderten Menschen, von Menschen, die den Übergang aus einer Werkstatt für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt anstreben, sowie von chronisch psychisch kranken Menschen zu verbessern.

„Hier ist noch viel Überzeugungsarbeit bei Arbeitgebern zu leisten um Vorurteile gegenüber schwerbehinderten Menschen abzubauen. Integrationsbetriebe wie ZAGAPU beweisen, welches Potenzial in Menschen mit Handicap steckt. Sie wären ein Gewinn für Unternehmen“, appellierte Ministerin Drese an Unternehmen Schwerbehinderten eine Chance auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu geben.

Sowohl für den schwerbehinderten Beschäftigten als auch für Arbeitgeber stehen eine Vielzahl von Hilfsmöglichkeiten zur Verfügung. Informationen und Anträge zu den sogenannten „Begleitenden Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ können beim Integrationsamt des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS) angefordert werden.

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