M-V beantragt Prüfung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze

In den Rechtsausschuss des Bundesrates wurde ein entsprechender Antrag eingebracht. Justizministerin Katy Hoffmeister: „Viele Spätfolgen erst heute sichtbar“

Schwerin – „Es zeigen sich auch Jahrzehnte nach der deutschen Wiedervereinigung immer neue Facetten des erlittenen Leids, hervorgerufen durch das SED-Unrechtsregime. Einige Spätfolgen sind erst heute sichtbar. Viele Menschen haben durch die politischen Verfolgungsmaßnahmen in der DDR zum Beispiel bleibende Gesundheitsschäden mit wirtschaftlichen Folgewirkungen erlitten. Die Frage ist nun, ob die bisherigen Rehabilitierungsgesetze ausreichen, um alle Folgen in ausreichendem Maße zu erfassen“, sagte Justizministerin Hoffmeister. Sie brachte gemeinsam mit den ostdeutschen Ländern in den Bundesratsrechtsausschuss einen Antrag ein mit dem Ziel, den Bedarf einer Änderung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze prüfen zu lassen.

„Wenn der Bundesrat an die Bundesregierung die Prüfbitte richtet, könnte sich gesetzgeberischer Handlungsbedarfs ergeben, wonach die Rehabilitierungsgesetze entsprechend weiterentwickelt werden müssten. Fakt ist, dass wir heute, 28 Jahre nach der Wiedervereinigung noch lange nicht am Ende der Aufarbeitung des SED-Unrechtsregimes sind. Dazu gehört auch, dass erst heute und künftig anerkannte Opfer dieses Systems selbstverständlich Anspruch auf Entschädigungsleistung haben. Die DDR-Staatssicherheit hat tief und oft unscheinbar in die einzelnen Lebensläufe eingegriffen. Zusammenhänge mit Spätfolgen werden nicht selten erst jetzt klar. Ich denke an Zersetzungsmaßnahmen des damaligen MfS. Auch wird die Frage zu klären sein, ob komplexe Traumafolgestörungen noch nicht angemessen berücksichtigt sind“, so Ministerin Hoffmeister.

Die drei SED-Unrechtsbereinigungsgesetze sind das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG), das Berufliche Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) und das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG).

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