Digitalisierung-Kita-Sicherheit: Kabinett bringt Nachtragshaushalt auf den Weg

Schwerin – In ihrer heutigen Kabinettssitzung hat die Landesregierung den Entwurf für einen Nachtragshaushalt 2019 beschlossen. Damit werden die Beschlüsse der Koalition zum Sonderprogramm in Höhe von 72,8 Mio. Euro aus dem Jahresabschluss 2017 haushaltsrechtlich umgesetzt.

„Wir investieren in die Zukunft des Landes und setzen dabei klare Schwerpunkte bei Digitalisierung, Kitas und Innerer Sicherheit. Die Digitalisierung ist eine große Chance für unser Land. Mit den Mitteln aus dem Nachtragshaushalt wollen wir die Umsetzung der Digitalen Agenda beschleunigen. Die zusätzlichen Ausgaben für die Kitas ermöglichen uns, zum 1. Januar die Geschwisterkindregelung einzuführen. Eltern zahlen dann maximal noch einen Elternbeitrag für die Kita. Das ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur beitragsfreien Kita. Außerdem setzen wir den Pakt für Innere Sicherheit um“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig im Anschluss an die Kabinettssitzung.

„Bei dem Personalaufwuchs bei der Polizei war mir als Innenminister besonders wichtig, dass wir noch mehr sichtbare Präsenz in der Fläche erreichen. Mehr Personal in den Revieren heißt für die Bürgerinnen und Bürger: Mehr Polizei wahrnehmen. Von dieser deutlichen Präsenzsteigerung werden gerade auch strukturschwache Gebiete profitieren. Mehr Personal heißt auch bessere Reaktionszeiten und bessere Ansprechbarkeit der Polizei“, so Innenminister Lorenz Caffier und ergänzt: „Mit dem Pakt für Sicherheit erhalten darüber hinaus durch eine Änderung des Zulagensystems die Mitarbeiter der Landespolizei für bestimmte Tätigkeiten einen verbesserten finanziellen Ausgleich. Damit drücken wir die Wertschätzung gegenüber besonders belasteten Beamtinnen und Beamten aus. Es wird ein angemessener finanzieller Ausgleich für den mit dem Schicht- und Wechselschichtdienst verbundenen unregelmäßigen Lebensrhythmus und den besonderen Herausforderungen in den Spezialbereichen erreicht. Das steigert auch die Attraktivität dieser Aufgabenbereiche.“

Solide Finanzen“, so Finanzminister Mathias Brodkorb, „zahlen sich aus. Durch den guten Jahresabschluss des vergangenen Jahres konnten wir nicht nur fast 200 Mio. Euro alte Schulden tilgen, wir können jetzt auch zusätzlich in Bereiche investieren, die für die Landesentwicklung von entscheidender Bedeutung sind.“

Im Einzelnen sieht der Nachtragshaushalt zusätzliche Ausgabeermächtigungen für die Umsetzung der digitalen Agenda vor. Damit können die beschlossenen Maßnahmen weiter umgesetzt werden. So ist unter anderem der Aufbau einer MV-Bürgerplattform geplant, mit der die Kommunikation zwischen Bürgern, Unternehmen und der Verwaltung vereinfacht und beschleunigt wird.

Ebenfalls im Nachtrag verankert wurde der Zwischenschritt zur beitragsfreien Kita. Ab dem kommenden Jahr müssen die Eltern in Mecklenburg-Vorpommern für Geschwisterkinder keine Beiträge in Kita, Krippe oder Hort mehr zahlen. Dafür werden 15 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.

Des Weiteren verständigten sich die Regierungsfraktionen auf einen „Pakt für Sicherheit“. Er beinhaltet nicht zuletzt 150 zusätzliche Stellen im Bereich der Polizei. So wird sichergestellt, dass künftig in jedem Polizeirevier mindestens zwei Streifenwagen-Besatzungen rund um die Uhr im Einsatz sind. Weitere 23 Stellen sollen bei der Justiz geschaffen werden. Damit werden die Staatsanwaltschaften und Gerichte verstärkt, auch um Gerichtsverfahren zu verkürzen und ältere Fälle weiter abzubauen. Für diese Maßnahmen sind im kommenden Jahr 15 Mio. Euro zusätzlich vorgesehen.

Zudem soll ein Sondervermögen „Breitbandausbau in Mecklenburg-Vorpommern“ eingerichtet werden. Hierfür werden 507 Mio. Euro aus der Ausgleichsrücklage entnommen und künftig zweckgebunden genutzt, um den Breitbandausbau voranzutreiben.

Eine weitere Änderung betrifft die Kommunen. Bislang gab es für das kommende Jahr keine Regelung für die Erstattung flüchtlingsbedingter Mehraufwendungen. Nachdem Bund und Länder sich nun auf ein Verfahren für das Jahr 2019 verständigt haben, soll die landesinterne Regelung zunächst für 2019 weitergelten.

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