26. Warnemünder Fachtagung Steuern-Recht-Wirtschaft

Warnemünde – Aktuelle rechts- und wirtschaftspolitische Themen sind am Donnerstag bei der 26. Warnemünder Fachtagung Steuern-Recht-Wirtschaft diskutiert worden. „Um die Wirtschaftskraft im Land stetig zu erhöhen, müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen für unsere regionalen Unternehmen stabil und kalkulierbar sein, damit sie rechtssicher und langfristig planen können. Unterstützt von Steuerberatern und Notaren investieren die Betriebe und schaffen Arbeitsplätze. Dazu gehört auch die Tourismusbranche, ein wichtiger Treiber der wirtschaftlichen Entwicklung im Land. Aber gerade hier gäbe es derzeit Unsicherheiten bei steuerrechtlichen Angelegenheiten. Die Branche signalisiert dringenden Abstimmungsbedarf“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Dr. Stefan Rudolph vor Ort.

Derzeit arbeiten 17,8 Prozent der Erwerbstätigen in Mecklenburg-Vorpommern (rund 131.000 Menschen) in Tourismusunternehmen und tourismusnahen Unternehmen. Gleichwohl fehlt es der beschäftigungsintensiven Branche an Fach- und Arbeitskräften. „Um Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten, bieten Arbeitgeber nicht nur in der Tourismusbranche, zunehmend Zusatzleistungen an, beispielsweise indem sie den Beschäftigten freien oder vergünstigten Wohnraum zur Verfügung stellen. Das ist ein wichtiges Engagement der Arbeitgeber zum Wohle der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Doch die Bereitstellung der Leistungen birgt auch steuerliche Herausforderungen, hierüber muss gesprochen werden. Wirtschaft braucht Motivation und Verlässlichkeit“, betonte Rudolph.

„Urlaub in Mecklenburg-Vorpommern ist beliebt, dass zeigen die Gästezahlen. Touristen brauchen und erwarten eine entsprechend ausgebaute touristische Infrastruktur. Im Land werden die gemeindlichen Einnahmen durch die Kurabgaben kräftig reinvestiert. Aber es gibt regionale Unterschiede im Land bei der Bewertung der Vorsteuerabzugsberechtigung bei diesen Investitionen. „In einigen Teilen des Landes wird bei Investitionen in die touristische Infrastruktur durch die Finanzämter eine Vorsteuerabzugsberechtigung zuerkannt, in anderen Teilen beklagen Unternehmen das Gegenteil. Die Branche braucht solche Lösungen, die die Investitionsbereitschaft in den Kommunen zur Verbesserung der touristischen Qualität weiter aufrecht erhält und ausbaut. Ich lade Interessierte und Finanzverwaltung gleichermaßen zum Meinungsaustausch ein. Erfolgreich werden wir nicht gegeneinander, sondern nur miteinander sein“, sagte Wirtschaftsstaatssekretär Rudolph abschließend.

Der Tourismus ist unverändert eine wirtschaftlich verlässliche Größe im Land. 2017 war mit 7,5 Millionen Ankünften und 29,75 Millionen Übernachtungen das zweitbeste Ergebnis für den Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern seit 1992. Im Jahresverlauf 2018 liegen die Zahlen im Plus: Von Januar bis Juli 2018 gab es nach Angaben des Statistischen Amtes 4,4 Millionen Ankünfte – ein Plus von 2,0 Prozent – und 17,2 Millionen Übernachtungen (+1,7 %). Die Tourismusintensität ist in Mecklenburg-Vorpommern hoch: Sie liegt bei 18.514 gewerblichen Übernachtungen auf 1.000 Einwohner – einschließlich Camping.

Veranstalter der Fachtagung waren die Steuerberaterkammer Mecklenburg-Vorpommern, die Notarkammer Mecklenburg-Vorpommern, die Industrie- und Handelskammer zu Rostock, der Steuerberaterverband Mecklenburg-Vorpommern e.V., der Notarbund Mecklenburg-Vorpommern e.V. und das Bildungsinstitut des steuerberatenden Berufs in Mecklenburg-Vorpommern e.V.

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