Backhaus: Akzeptanz ist die Basis für den Schutz des Wolfes

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern hat in der heutigen Sitzung des Bundesrates für eine Überweisung des Antrags der Bundesländer Sachsen, Niedersachsen und Brandenburg zum Umgang mit dem Wolf in die Ausschüsse gestimmt.

„Das Grundanliegen des Entschließungsantrags unterstütze ich ausdrücklich. Der Antrag enthält aber Forderungen, die seitens des Bundes bereits aufgegriffen und bearbeitet worden sind. Zum anderen gibt es aus meiner Sicht auch noch zu mehreren Punkten Beratungsbedarf “, begründete Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus das Stimmverhalten im Bundesratsplenum.

Der Antrag werde nun in den Ausschüssen im Detail erörtert und fortentwickelt. Dabei sei er zwingend auf die Aspekte zu beschränken, die seitens des Bundes bislang noch nicht aufgegriffen wurden. Auch bedürfe es im Sinne einer schrittweisen Herangehensweise dringend einer Priorisierung der einzelnen Forderungen, so der Minister.

„Eines müssen wir festhalten: Die Rückkehr des Wolfes ist ein Erfolg für den Artenschutz, aber er wurde hier nicht angesiedelt, er ist eingewandert“, betonte Backhaus. Wolf und Mensch zusammenzubringen – möglichst konfliktfrei – das sei nun die große politische Herausforderung.

„Wir nehmen die Ängste und Sorgen der Menschen ernst. Die Sicherheit von Mensch und Nutztieren hat für mich oberste Priorität – deshalb muss der Staat jetzt endlich seine Handlungsfähigkeit beweisen“, so der Minister. Dazu bedürfe es vor allem rechtssicherer Lösungen hinsichtlich der Entnahme von Wölfen, die Mensch und Nutztiere gefährden, erklärte der Minister und forderte erneut eine Anpassung des § 45 Absatz 7 des Bundesnaturschutzgesetzes.

„Außerdem brauchen wir Maßnahmen, die die Akzeptanz der Rückkehr des Wolfes steigern. Damit meine ich Prävention, Entschädigung und Aufklärung über den Wolf als streng geschützte Tierart. Denn Akzeptanz ist die wesentliche Basis für den dauerhaften Schutz des Wolfes“, bekräftigte Backhaus.

Um die über Jahrhunderte geprägte Kulturlandschaft und die Weidetierhaltung zu erhalten, bedürfe es zudem einer deutlich besseren finanziellen Begleitung der Weidehalter. „Unser Ziel ist es, notwendige Präventivmaßnahmen statt wie bisher mit 80 Prozent zukünftig vollständig – also zu 100 Prozent – zu fördern. Dazu laufen derzeit intensive Verhandlungen mit Brüssel“, erklärte der Minister.

Im Jahr 2018 gab es in Mecklenburg-Vorpommern bislang 12 Rissvorfälle, die dem Wolf zugeordnet werden konnten. Zu Beginn der Woche wurden zwei weitere Verdachtsfälle von Wolfsrissen gemeldet.

Dabei wurden am 14.10.2018 und 15.10.2018 im Amt Grabow drei Schafe getötet und drei weitere verletzt, von denen ein Tier noch im Nachgang getötet werden musste. Im Ergebnis der Rissbegutachtungen ist ein Wolf als Verursacher der Nutztierrisse nicht auszuschließen. Zur weiteren Untersetzung des Befundes wurden Genetikproben genommen.

Darüber hinaus kam es bei Lübtheen am vergangenen Wochenende zu einem Ausbruch einer Rinderherde. Nach Aussage des Halters bestehe die Vermutung, dass der Ausbruch im Zusammenhang mit dem Auftreten von Wölfen stand. Die Herde konnte wieder eingefangen werden.

Aus gegebenem Anlass werden Schaf- und Ziegenhalter gebeten, die Schutzvorkehrungen ihrer Tiere zu überprüfen. Zur Gewährleistung des Grundschutzes gehört es, dass die Zäune allseitig geschlossen sind. Die Höhe stromführender Zäune muss mindestens 90 Zentimeter betragen. Empfohlen werden allerdings über den Grundschutz hinausgehende höhere Zäunungen, welche auch gefördert werden können. Weiterhin ist es wichtig, dass der Abstand zum Boden sowie auch der Abstand zwischen Einzelelementen (wie z.B. den stromführenden Litzen) weniger als 20 Zentimeter beträgt. Ansprechpartner für Förderungen von Präventions­maßnahmen nach der Förderrichtlinie Wolf sind die örtlich zuständigen Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt bzw. die Biosphärenreservats- oder Nationalpark­ämter.

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