Backhaus: GAP-Verhandlungen bis zur Europawahl abschließen

Berlin/Schwerin – Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus hat sich im Bundesrat dafür eingesetzt, dass die Verhandlungen zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) bis zur Europawahl abgeschlossen werden. „Mit den bisherigen Vorschlägen bin ich nicht zufrieden. Aber wir müssen mit dem weiterarbeiten, was jetzt vorliegt. Denn nur so ist es möglich, noch vor der Europawahl zu einem guten Ende zu finden“, bekräftigte der Minister in der Länderkammer. Ansonsten befürchte er, dass die GAP zum Wahlkampfthema werde, das auf dem Rücken der Landwirte in Deutschland und in ganz Europa ausgetragen wird.

Klar sei für ihn, dass es ein „Weiter so“ nicht geben dürfe. Gerade die diesjährige Dürre habe gezeigt, dass es höchste Zeit ist, die GAP grundsätzlich neu auszurichten. Klimapolitische und ökologische Mehrwerte müssten zukünftig angemessen honoriert werden. „Wir brauchen endlich echte Anreize für die Landwirte, um freiwillige ökologische und klimabezogenen Leistungen zu erbringen“, forderte Backhaus. Zudem sei ein wirkungsvolles Risikomanagement für alle Bereiche der Landwirtschaft notwendig, das in die GAP integriert werde, sagte der Minister.

„Ich bedaure sehr, dass der vorliegende Kommissions­entwurf keinen wirklichen Paradigmenwechsel erkennen lässt. Der ist aber dringend notwendig“, bekräftigte Backhaus und verwies deshalb auf das von ihm Ende 2017 vorgelegte GAP-Modell. Sein Kernanliegen „Öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“ müsse dringend mit Substanz gefüllt werden, so der Minister.

Des Weiteren dürfen die Ansätze einer Vereinfachung der GAP nicht zu einer Verlagerung der bürokratischen Hürden auf die nationale und regionale Ebene führen. Auch dürfen sie nicht mit immer wieder neuen Bedingungen verknüpft werden, forderte Backhaus. „Wenn es wie in Deutschland klare fachrechtliche Regelungen für die Bewertung und Ahndung von Verstößen gibt, sollten diese auch im Interesse des Bürokratieabbaus nicht noch durch zusätzliche Förderrestriktionen überboten werden“, gab er zu bedenken. Das führe zu einer Doppelbestrafung auch teilweise geringer Verstöße und mindere damit die Bereitschaft der Landwirte, sich an freiwilligen ökologischen und klimabezogenen Leistungen zu beteiligen.

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