Entwicklung des Arbeitsmarktes

Schwerin – Am Donnerstag ist im Landtag die arbeitsmarktpolitische Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern diskutiert worden. „Der Arbeitsmarkt ist in der besten Verfassung seit der Wiedervereinigung. Die positive wirtschaftliche Entwicklung schlägt sich auf den Arbeitsmarkt nieder. Der Anstieg an sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen belegt, dass es sich hierbei um einen echten Beschäftigungsaufbau handelt. Wir haben die richtigen arbeitsmarkpolitischen Weichen gestellt und daran werden wir weiter arbeiten. Für 2019 stehen die Zeichen weiterhin sehr gut. Wir erwarten einen weiteren Anstieg der Anzahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter um 1,0 bis 1,5 Prozent“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, Harry Glawe in Schwerin.

Im vergangenen Jahr wurden in Mecklenburg-Vorpommern knapp 183.200 sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse neu begonnen, etwa ein Drittel in Teilzeit. „Die Gründe hierfür sind vielfältig. Häufig liegt seitens der Beschäftigten ein Wunsch für eine Teilzeitbeschäftigung vor. Eine Teilzeitbeschäftigung ist wesentlich besser als Arbeitslosigkeit. Und eine Teilzeitbeschäftigung ist auch ein Zwischenschritt zu einer Vollzeitstelle. Das muss das Ziel sein, sofern der Arbeitnehmer dies auch wünscht“, so Wirtschafts- und Arbeitsminister Glawe weiter. Gegenüber dem Höchststand der Arbeitslosigkeit im Februar 2005 mit 211.600 arbeitslosen Frauen und Männern wurde die Arbeitslosigkeit auf gut ein Viertel im September 2018 mit 58.750 Arbeitslosen reduziert.

„Derzeit werden aufgrund der guten Konjunkturlage Arbeitslose eingestellt, die lange Zeit keine realistische Chance auf einen Arbeitsplatz hatten. Mich freut das für jeden Einzelnen. Arbeit und ein geregelter Tagesablauf, eigenes Einkommen und Teilhabe sind für das Selbstwertgefühl eines Menschen nicht hoch genug zu bewerten. Jeder Langzeitarbeitslose ist einer zuviel. Entscheidend ist es, Frauen und Männer in existenzsichernde und nachhaltige Erwerbstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt zu bringen. Daran werden wir weiter arbeiten“, machte Arbeitsminister Glawe deutlich. So wurde die Langzeitarbeitslosigkeit in den vergangenen fünf Jahren um ein Drittel (31,8 Prozent gegenüber September 2013) reduziert, in den vergangenen zwei Jahren war der Rückgang stark. Gegenüber September 2016 wurde ein Rückgang um ein Viertel (23%) erreicht. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren im September 21.750 Personen langzeitarbeitslos, 1.800 weniger als im Vorjahresmonat.

Minister Glawe machte deutlich, dass sowohl der Bund als auch die Länder viel für die Verbesserungen am Arbeitsmarkt unternehmen. „Es wurden mehrere Bundesprogramme, wie zum Beispiel `Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt` gestartet. Auch die Länder haben eigene Programme entwickelt. In Mecklenburg-Vorpommern wird beispielsweise mit der Bürgerarbeit ein wichtiger Beitrag zur Ermöglichung von sozialer Teilhabe geleistet“, betonte Glawe. Landesweit konnten während der ersten Besetzungsphase im vergangenen Jahr 208 Personen eine Beschäftigung beginnen. Bisher haben über 90 Prozent durchgehalten und sind noch beschäftigt, betonte der Arbeitsminister Glawe im Landtag.

Glawe ging abschließend auf das Teilhabechancengesetz ein, welches sich derzeit noch im Gesetzgebungsverfahren befindet. „Ich finde, das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die Bundesregierung schafft neue gesetzliche Regelungen und nicht nur temporäre Programme. Die vorgesehenen Regelungen sind klar und werden die Umsetzung in den Jobcentern deutlich vereinfachen. Für die Arbeitgeber werden von vornherein klare Fördersätze festgeschrieben. Damit wird Transparenz und Verlässlichkeit hergestellt. Positiv ist in meinen Augen vor allem, dass sich die „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ an alle Arbeitgeber unabhängig von Art, Branche, Rechtsform und Region richtet und gleich auch, ob es sich um erwerbswirtschaftlich tätige, gemeinnützige oder öffentliche Arbeitgeber handelt“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe abschließend. Abgrenzungsschwierigkeiten werden vermieden, indem die Kriterien Zusätzlichkeit, Wettbewerbsneutralität und öffentliches Interesse entfallen.

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