Fische müssen wandern: Broschüre wirbt Renaturierung von Gewässern

Kloster Tempzin – Umweltminister Dr. Till Backhaus hat heute Nachmittag in der Gemeinde Kloster Tempzin im Landkreis Ludwigslust-Parchim eine Broschüre mit dem Titel „Fische müssen wandern können“ vorgestellt. Das Heft ist Bestandteil der 2017 gestarteten Kommunikationsoffensive „Mein Wasser“. Die Kampagne informiert die Öffentlichkeit über erforderliche und bereits umgesetzte Maßnahmen zur Verwirklichung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). „Der gesellschaftliche Mehrwert der aus ökologischer Sicht notwendigen Verbesserungsmaßnahmen zur Gewässerentwicklung ist oft nicht hinreichend bekannt. Die Broschüre wirbt für diese Renaturierungsmaßnahmen. Sie wird helfen, deren Akzeptanz zu erhöhen“, so Minister Backhaus.

„Die Verbesserung der Lebensräume an Gewässern ist auch eine lohnende Investition in die Zukunft der Gemeinden. Naturnahe Gewässer bereichern die Artenvielfalt, verschönern das Landschaftsbild, dienen der Naherholung und dem Tourismus und tragen ganz wesentlich zum Hochwasserschutz bei“, erklärte der Minister.

Die Broschüre, die an Gemeinden, Wasser- und Bodenverbände, Amtsverwaltungen, Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt sowie an Fach- und Vollzugsbehörden versandt wird, soll die Gemeinden und Wasser- und Bodenverbände zur Umsetzung von Renaturierungsmaßnahmen nach Wasserrahmenrichtlinie an Gewässern zweiter Ordnung motivieren und sie dabei unterstützen. Sie beantwortet naturschutzfachliche Fragen zur Wasserrahmenrichtlinie und zu den Fördermöglichkeiten durch das Land. Aus Mitteln des „Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums“ (ELER) fördert das Land nicht nur die Investitionen bis zu 90 Prozent, sondern auch konzeptionelle Maßnahmen wie Durchführbarkeits­untersuchungen. Anhand von sechs Beispielen stellt das Heft Umsetzung, Finanzierung, Durchführung und Ziele solcher Maßnahmen dar.

Außerdem stellte Minister Backhaus an Ort und Stelle die kürzlich in Betrieb genommene Fischtreppe am Straßendurchlass nördlich Tempzin vor. In diesem Fall nutzte die Gemeinde Kloster Tempzin die ohnehin erforderliche Sanierung des Wehres an der Straße, um an dessen Stelle den Lauf des Brüeler Baches naturnah umzugestalten. Die Gesamtkosten in Höhe von ca. 605.000 Euro wurden zu 90 Prozent gefördert. Die Gemeinde Kloster Tempzin steuerte einen Eigenanteil von 60.500 Euro bei.

Die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) verlangt von den EU-Mitgliedsstaaten, spätestens bis 2027 ihre Fließge­wässer in einen guten chemischen und ökologischen Zustand zu versetzen. Auch in Mecklenburg-Vorpommern wurden Maßnahmenpläne erarbeitet, um dieses Ziel zu erreichen.

85 Prozent der Fließgewässer, die nach WRRL berichtspflichtig sind, sind Gewässer zweiter Ordnung, für deren Ausbau laut Landeswassergesetz die Gemeinden zuständig sind. 2017 erhielten alle Gemeinden über die Amtsvorsteher eine Übersichtskarte mit den im Gemeindegebiet befindlichen Wasserkörpern, den Steckbriefen zu diesen Wasserkörpern und den umzusetzenden Maßnahmen. Die Gemeinden können dafür bis zu 90 Prozent Förderung erhalten.

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