GAP nach 2020 – MV verlangt stärkere ökologische Ausrichtung

Schwerin -Dr. Jürgen Buchwald, Staatssekretär im Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, hat heute auf der Herbsttagung der Agrarsozialen Gesellschaft die Position Mecklenburg-Vorpommerns zur umweltgerechteren Ausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) erläutert. Er verwies auf den seit 1992 andauernden Reformweg der GAP und attestierte ihr unzureichenden Entwicklungswillen.

Er teilte mit, dass eine Fortführung der bisherigen Förderpraxis weder bei Landwirtschaft, Umweltverbänden oder der breiten Öffentlichkeit auf positive Resonanz treffen werde. Es bedürfe vielmehr neuer Ansätze um die finanziellen Mittel so zu verwenden, dass Landwirtschaft wie Umweltschutz gleichermaßen profitieren. Zielstellung müsse zukünftig sein, dass das knapper werdende europäische Agrarbudget konsequenter der Erreichung europäischer Umwelt- und Klima- und Artenschutzzielen dienen muss. Dr. Buchwald warnte mit Blick auf den Kommissionschlag, dass zu erreichende prozentuale Vorgaben nicht zweckdienlich seien, da sie die Gefahr eines nationalen Unterbietungswettstreites bergen.

Der Staatssekretär hob hervor, dass die Landwirte mit einer neuen ökosystemleistungsorientierten Ausrichtung der GAP zum anerkannten Umweltdienstleister auf der Fläche werden könnten, wenn dem Leistungsgedanken „öffentliches Geld für öffentliche Leistung“ ernsthaft gefolgt werden würde. Da Landwirte zu allererst wirtschaftlich handeln, sei nach Ansicht des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur derjenige bereit zu investieren, der mit Klima- und Umweltleistungen zukünftig Geld verdienen könne anstatt wie bisher nur einen Kostenausgleich zu bekommen.

Die Anreizkomponenten, die der GAP-Vorschlag der Kommission derzeit vorsieht, seien aber nach Ansicht der Experten viel zu gering und unpräzise. Auch die doppelte Verankerung dieser Maßnahmen in der ersten und in der zweiten Säule mache aus Sicht von Mecklenburg-Vorpommern wenig Sinn.

Dr. Buchwald verwies auf die Vorschläge, die sein Bundesland bereits im Dezember 2017 vorgestellt hatte.

Der Vorschlag „Veränderung anschieben“ basiert im Wesentlichen auf 6 Punkten:

  • Eine einheitliche (relativ geringe) Grundprämie von 100 €/ha.
  • Zusätzlich zu diesem Grundprämienbudget erhalten die Mitgliedstaaten als Zuschlag zu ihrer nationalen Obergrenze 3 Prozent für die Förderung von Junglandwirten.
  • Ein Zuschlag von 10 Prozent zum Grundprämienniveau für die Förderung von kleinen bäuerlichen Betrieben
  • Für die nach EU-Kriterien festgelegten benachteiligten Gebiete wird einheitlich eine Prämie von 25 €/ha gezahlt.
    Flächengebundene Raufutterfresserprämie
  • Erhöhung der Prämienzahlungen für Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen um mindestens 15 bis zu 30 Prozent (im Vergleich zum derzeitigen Niveau)

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