16 neue Güterichterinnen und Güterichter für M-V

Justizministerin Katy Hoffmeister wirbt um höhere Quote der Zustimmung bei Güterichterverfahren: „Einigung ist oft nachhaltiger und interessengerechter“

Schwerin – Im vergangenen Jahr wurden vor den Güterichterinnen und Güterichtern der Zivil- und Fachgerichte in Mecklenburg-Vorpommern rund 350 Verfahren erledigt. Vorgelegt wurden im Jahr 2017 knapp 1.000 Verfahren. Im Jahr davor waren es 50 erledigte Verfahren weniger, ähnlich viele Verfahren wurden 2016 vorgelegt.

„Es sind um die 1.000 Güterichterverfahren, die jährlich angepeilt werden. Doch die Zustimmungsquote blieb stets ziemlich gering. Vergangenes Jahr sind 350 Verfahren erfolgreich erledigt worden. Mit diesen geringen Fallzahlen liegt Mecklenburg-Vorpommern im bundesweiten Trend. Wir müssen daher stärker bei den Richterinnen und Richtern sowie den Prozessbeteiligten für das Güterichterverfahren werben. Es gibt genügend Anwendungsbereiche für die außergerichtliche Mediation, von Familienstreitigkeiten, über Konflikte in der Arbeitswelt bis hin zu Verfahren in der Wirtschaft. Es fehlt aber die Nachfrage. Beteiligten muss aufgezeigt werden, dass die Auseinandersetzungen oftmals interessengerechter und nachhaltiger durch ein Güterichterverfahren als durch Urteil abgeschlossen werden können. Wer einmal eine gute Mediation durchlaufen ist, steht dieser Art, Konflikte zu lösen, auch aufgeschlossener und positiv gegenüber“, sagte Justizministerin Hoffmeister.

„Für eine steigende Anzahl der Güterichterverfahren ist es erforderlich, dass jederzeit Güterichterinnen und Güterichter zur Verfügung stehen. Bis Mitte Mai 2019 werden 16 weitere Richterinnen und Richter nach der Methode der Mediation ausgebildet. Nach Ende ihrer Qualifizierung sind es dann mehr als 90 Güterichterinnen und Güterichter im Land, so dass ausgeschiedene oder nicht mehr als Güterichter tätige Kollegen ersetzt werden können“, so die Ministerin.

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