Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Gesundheitsminister Harry Glawe hat am Mittwoch den Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf im Landtag in Schwerin eingebracht. „Wir wollen damit einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes im Land Mecklenburg-Vorpommern leisten, dessen ärztliche und nichtärztliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen ihrer aufgabengerechten Aus-, Fort- und Weiterbildung auf qualifizierte Einrichtungen wie die Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf angewiesen sind“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

1971 wurde auf der Grundlage eines von den Ländern Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein unterzeichneten Abkommens die Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf – kurz AföG genannt – gegründet. Nach Artikel 11 des Abkommens können weitere Länder den Beitritt erklären, was zuletzt Brandenburg und Rheinland-Pfalz getan haben. Aufgabe der AföG ist die Aus-, Fort- und Weiterbildung insbesondere für Beschäftigte im öffentlichen Gesundheitswesen. „Dies gilt für die ärztlichen und nichtärztlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter insbesondere der Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte sowie des Landes. Vergleichbare Bildungseinrichtungen sind in zumutbarer Entfernung nicht vorhanden; eine weitere Einrichtung besteht nur in Bayern“, so Glawe weiter.

Nachdem im Jahr 2017 nahezu 4.900 Beschäftigte an Aus-, Weiter- und Fortbildungsveranstaltungen der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen teilgenommen haben, werden es 2018 bereits 5.100 sein. In diesem Jahr führt die Akademie insgesamt 185 Veranstaltungen durch, wobei sich insbesondere die Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen jeweils über mehrere Wochen bis Monate erstrecken. Neben den hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Akademie auf insgesamt 27 Vollzeitstellen wurden in diesem Jahr 578 nebenamtliche Dozentinnen und Dozenten aus Wissenschaft und Praxis in den Veranstaltungen eingesetzt.

Durch den in Aussicht gestellten Beitritt wurde auf Grundlage einer befristeten Vereinbarung für 2018 die weitere Teilnahme von Beschäftigten des Öffentlichen Gesundheitsdienstes unseres Landes an Veranstaltungen der Akademie abgesichert. „Diese wurde rege genutzt. Insgesamt 174 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Mecklenburg-Vorpommern haben im laufenden Jahr Veranstaltungen der Akademie besucht“, sagte Glawe. „Da die Erweiterung der Kapazitäten der Akademie entsprechende Länderbeiträge erfordert, wollen wir in Abstimmung mit den betroffenen Kommunen dem AföG-Abkommen mit Wirkung zum Jahreswechsel beitreten.“

Die mit dem Beitritt verbundenen aufwandsabhängigen Kosten in Höhe von jährlich geschätzt etwa 100.000 Euro sollen im Rahmen des vom Landtag beschlossenen Doppelhaushaltes für 2018/19 zwischen dem Land und den Kommunen einwohner- und teilnahmebezogen hälftig aufgeteilt werden. Im Frühjahr wurde eine Verwaltungsvereinbarung mit den Landkreisen und kreisfreien Städten geschlossenen.

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