Mehr Transparenz und mehr Steuerung im Bereich der Sozialen Arbeit

Schwerin – Das Sozialministerium hat in Abstimmung mit dem Finanzministerium und dem Landesrechnungshof zehn Richtlinien zur Unterstützung der Sozialen Arbeit überarbeitet, die pünktlich zum 1. Januar 2019 in Kraft treten. „Wir setzen damit weiter konsequent auf mehr Transparenz und mehr Steuerung“, betonte Ministerin Stefanie Drese heute in Schwerin.

In dem Richtlinienpaket sind zum Beispiel die Förderung der Beratungstätigkeit im Bereich der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung, die Beratung für Menschen mit Behinderungen und die Beratung zu allgemeinen Sozialfragen enthalten. Ebenso sind die Richtlinien zur Stärkungen des Ehrenamtes, zur Unterstützung von Menschen in kritischen Lebenslagen, für ambulanten Maßnahmen von Menschen mit Behinderungen und die Richtlinie zur Förderung der Telefonseelsorge angepasst worden.

„Mit der Änderung der Richtlinien werden Aspekte aufgegriffen, die auf Erkenntnissen unseres Ministeriums und auf Feststellungen des Landesrechnungshofes beruhen“, so Ministerin Drese.

Dies gilt besonders für die Richtlinie zur Förderung von Steuerungs- und Koordinierungsaufgaben der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege. Zukünftig werden die LIGA-Spitzenverbände nach einem neuen Verfahren unterstützt: 40 Prozent der über den Landeshaushalt zur Verfügung gestellten Mittel erhalten die Verbände als Grundausstattung für Ihre Geschäftsfähigkeit und 60 Prozent werden anhand der in ihrem Wirkungskreis beschäftigten Fachkräfte ausgereicht. Klargestellt wird zudem, dass Maßnahmen, die vorrangig oder ausschließlich der verbands- oder vereinsinternen Arbeit dienen, nicht förderfähig sind.

Neu im gesamten Richtlinienpaket sind auch Empfehlungen, die auf mehr Transparenz und Publizität der geförderten Träger abstellen. „Wir erwarten ab einer bestimmten Förderhöhe von den Zuwendungsempfängern, sich der Initiative Transparente Zivilgesellschaft anzuschließen. Das erachten wir als wichtigen Schritt für den notwendigen Prozess zur Herstellung von mehr Offenheit und Information in der Finanzierung der Sozialen Arbeit“, so Drese. Träger sollen über Herkunft und Verwendung der Mittel berichten sowie die Öffentlichkeit über die satzungsgemäßen Ziele und Strukturen ihrer Organisation informieren.

Zu den kleineren Änderungen in dem Richtlinienpaket gehört auch, dass die Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen einen barrierefreien Zugang ermöglichen müssen. „Wenn nicht Träger dieser Beratungsstellen mit guten Beispiel vorrangehen“, so Ministerin Drese, „wer sollte ansonsten ein gutes Zeichen setzten, dass auch in unserem Land die UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt wird.“

Das Landesamt für Gesundheit und Soziales nimmt die Anträge der Sozialen Träger schon seit Wochen entgegen und bereitet die Bewilligungen für das Jahr 2019 vor. Die im Richtlinienpaket enthaltenen Änderungen werden nicht zur Absage von Förderungen führen, versichert Ministerin Drese. „In Einzelfällen kommt es vielleicht zu Nachberatungen mit einzelnen Trägern, aber die im sozialen Bereich geförderte Arbeit kann planmäßig fortgeführt werden“, so Drese.

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