Eckpunkte der neuen Bäderverkaufs-Verordnung vorgestellt

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe hat am Mittwoch in Schwerin mit Vertretern der Gewerkschaft Ver.di Nord sowie dem Landestourismusverband M-V die Eckpunkte einer neuen Bäderverkaufs-Verordnung für Mecklenburg-Vorpommern (Bäderregelung) vorgestellt.

„Der Entwurf der Bäderregelung ist ein Kompromiss und das Ergebnis intensiver Verhandlungen. Die Regelung ist kein aufgeschriebenes Wunschdenken oder ein einseitiges Interessenpapier. Bei der neuen Bäderregelung geht es darum, den Spagat der zum Teil unterschiedlichen Vorstellungen von Wirtschaft, Gewerkschaft und Kirchen in vielen Punkten möglichst unter einen Hut zu bekommen. Das Ziel ist, dem verfassungsrechtlich gebotenen Sonntagsschutz noch mehr als bisher Rechnung zu tragen, damit unsere Regelung streitfrei ist. Das führt zu mehr Stabilität und Planungssicherheit bei den Unternehmen im Land“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Mittwoch.

„Wir haben in den vergangenen Monaten sehr viele intensive Gespräche mit der Gewerkschaft Ver.di geführt. Der Entwurf wurde den Kirchen und dem Bäderbeirat vorgestellt“, sagte Glawe weiter. Zum Landesbeirat zur Anerkennung von Ausflugsorten und Ortsteilen mit besonders starkem Fremdenverkehr (Bäderbeirat) gehören der Tourismusverband M-V e.V., der Städte und Gemeindetag M-V e.V., der Landkreistag M-V, die IHKs in M-V, der Bäderverband M-V e.V., der Handelsverband Nord e.V., der DEHOGA M-V e.V. sowie der Verband der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels Nord e.V.

Mecklenburg-Vorpommern verfügt heute über eine der modernsten Urlaubsinfrastrukturen Deutschlands. „Unser Land hat sich auf Grundlage seiner naturräumlichen Ressourcen national wie international eine herausragende Marktposition verschafft. Die Bäderverkaufs-Verordnung M-V ist ein wichtiger Aspekt für den Tourismus und für den Handel, um die Attraktivität als Urlaubs- und Ferienland beizubehalten oder sogar noch zu steigern. Darüber hinaus hängen etwa 8.000 Arbeitsplätze im Einzelhandel von den touristischen Umsätzen ab. Eine starke Bäderregelung ist unverzichtbar, denn ohne diese Regelung könnten die Ansprüche der Touristen an eine bedeutende Urlaubsregion nicht erfüllt werden. Dafür erwartet der Tourist vor Ort ein ansprechendes Handels- und Dienstleistungsangebot“, betonte Glawe weiter.

Viele Touristen reisen am Wochenende an. „Hier ist es ganz entscheidend, Versorgungsmöglichkeiten zu schaffen und zu erhalten. Auch vor diesem Hintergrund ist eine streitfreie Bäderverkaufs-Verordnung unverzichtbar. Der Sonntagseinkauf wird von unseren Gästen geschätzt und auch erwartet. Für die touristische Entwicklung unserer Wirtschaft ist er unverzichtbar“, so Glawe weiter.

Der Entwurf der Verordnung geht nun in das Beteiligungs- und Abstimmungsverfahren. Hierzu zählen unter anderem die Normprüfstelle, das Justizministerium und die Staatskanzlei. Der Minister machte deutlich: „Durch die deutliche Stringenz der gefundenen Regelungen kann der verfassungsrechtlich garantierte Sonntagsschutz gewahrt und den Interessen des Urlaubslandes Mecklenburg-Vorpommern bestmöglich Rechnung getragen werden“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe. Abschließend dankte Minister Glawe allen Beteiligten für die vertrauensvolle Zusammenarbeit bei der Erarbeitung der neuen Bäderregelung.

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