Referendariat an Schulen in Teilzeit möglich

Ministerin Hesse: Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Ausbildung

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern macht im Jahr 2019 das Referendariat an den Schulen attraktiver. Angehende Lehrerinnen und Lehrer können ihren Vorbereitungsdienst auch in Teilzeit absolvieren, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Bildungsministerin Birgit Hesse und der Lehrerhauptpersonalrat haben dazu eine Vereinbarung unterzeichnet. Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern, die ein Kind betreuen oder Familienangehörige, kann auf Antrag Teilzeit gewährt werden. Referendarinnen und Referendare, die schwerbehindert sind, sollen diese Möglichkeit auch erhalten.

„Studieren mit Kind, mit eigenen Beeinträchtigungen oder gar mit einem Pflegefall in der Familie ist schon an sich nicht einfach“, sagte Bildungsministerin Birgit Hesse. „All das noch neben einem anspruchsvollen Referendariat unter einem Hut zu bekommen, scheint nahezu unmöglich. Mit der Teilzeitregelung gehen wir auf individuelle Lebenssituationen von Referendarinnen und Referendaren ein und verschaffen ihnen mehr Zeit. Das Referendariat in Teilzeit leistet daher einen Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Ausbildung“, betonte Hesse.

Für das Referendariat in Teilzeit stehen zwei Modelle zur Auswahl, um der persönlichen Situation entsprechend flexible Wege zu ermöglichen. Auf Antrag kann das Land den Referendarinnen und Referendaren Teilzeitbeschäftigung mit der Hälfte (50%) oder drei Vierteln (75%) der regelmäßigen Arbeitszeit bewilligen. Die Dauer des Vorbereitungsdienstes verlängert sich entsprechend je nach Umfang der bewilligten Teilzeitregelung auf 36 oder 24 Monate für den Vorbereitungsdienst. Das reguläre Referendariat dauert 18 Monate.

Wenn die Voraussetzungen für ein Referendariat in Teilzeit erfüllt werden, wird der Antrag durch das Bildungsministerium bewilligt. Die weitere Ausgestaltung der Ausbildung erfolgt anschließend auf der Grundlage eines individuell abgestimmten Ausbildungsplanes zwischen der Referendarin oder dem Referendar und dem Institut für Qualitätsentwicklung des Bildungsministeriums, das für die Ausbildung zuständig ist.

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