Große Schulgesetznovelle in den Landtag eingebracht

Ministerin Hesse: Im Fokus steht gezielte individuelle Förderung

Schwerin – Die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern sollen einen zeitgemäßen rechtlichen Handlungsrahmen erhalten. Dafür will das Land das Schulgesetz ändern. Bildungsministerin Birgit Hesse hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf in den Landtag eingebracht. Die umfangreichen Änderungen reichen von Anpassungen an die neue Datenschutzgrundverordnung und der freien Auswahl bei Schulbüchern und Unterrichtsmedien über eine gestärkte Mitwirkung von Schüler- und Elterngremien bis hin zur Umsetzung der Inklusion, die auf die gesetzliche Grundlage gestellt werden soll. Für die Umsetzung der Inklusion stellt das Land zusätzlich mindestens 237 Stellen zur Verfügung.

„Im Fokus steht eine gezielte individuelle Förderung unserer Schülerinnen und Schüler“, betonte Bildungsministerin Birgit Hesse. „Für Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf soll es verschiedene Förderangebote an Regelschulen geben, um ihnen eine gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Aber wir nehmen auch hochbegabte Schülerinnen und Schüler in den Blick. Der Gesetzentwurf kann zu Recht als große Schulgesetznovelle bezeichnet werden. Seit dem Jahr 2014 haben wir alle Änderungen gesammelt, die nicht sofort umgesetzt werden mussten und sie in diesen Gesetzentwurf eingearbeitet“, erläuterte Hesse.

Die Bildungsministerin dankte allen, die daran mitgewirkt haben, die Schulgesetznovelle auf den Weg zu bringen, die in den Landtagsausschüssen weiter beraten werden soll. Die Änderungen sollen zum Schuljahr 2019/2020 in Kraft treten.

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