Kastenstandhaltung: Backhaus fordert Rechtssicherheit für Landwirte

Schwerin – Auf der heutigen Sitzung des Landtages hat Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus die Bundes­regierung aufgefordert, endlich den Entwurf einer überarbeiteten Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) vorzulegen. Denn ein Vorschlag der länderoffenen Arbeitsgruppe „Haltung von Sauen in Kastenständen“, an der auch Mecklenburg-Vorpommern mitgearbeitet habe, läge bereits seit Längerem vor. „Warum das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft trotz Vorliegen der Ergebnisse aus der AG Kastenstand, dem erarbeiteten Eckpunktepapier und nach mehrmaliger Aufforderung bisher keinen Gesetzesentwurf vorgelegt hat, ist unverständlich“, sagte Backhaus.

Eine bundeseinheitliche Festlegung der Anforderungen an den Kastenständen für Sauen während der Besamung und des Abferkelns sei notwendig, damit die Schweine­halter Rechtssicherheit für einen erforderlichen Umbau der Schweineställe erhalten. Gleichzeitig werde der Tierschutz in der Schweinehaltung verbessert. So sei auch Mecklenburg-Vorpommern für eine deutlich kürzere Nutzungsdauer des Kastenstandes. „Wir sprechen hier von maximal acht Tagen im Deckbereich und von maximal fünf Tagen im Abferkelbereich“, so Backhaus.

Backhaus wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass in Mecklenburg-Vorpommern seit Dezember 2017 ein „Leitfaden zur Einhaltung der tierschutzrechtlichen Anforderungen an die Schweinehaltung“ vorliegt. Er enthält neben Empfehlungen für besagte Kastenstände auch Empfehlungen zur Vermeidung von Kannibalismus oder zum Beschäftigungsmaterial, also für mehr Tierwohl in den Schweineställen.

Auf die Tagesordnung des Landtages kam das Thema auf Antrag der Fraktion DIE LINKE.

Die Diskussion der Kastenstände zur Fixierung der Sauen zur Besamung und zum Abferkeln wurde ausgelöst von einer Entscheidung des OVG Magdeburg im Jahre 2015. Das Gericht legte die in der TierSchNutztV festgelegten Mindestmaße für den Kastenstand anders aus als bisher in der Branche üblich und gab der Forderung des Veterinäramtes des Landkreises Jerichower Land nach einer größeren Kastenstandsbreite Recht. Das Urteil wurde im November 2016 vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt.

Tierschützer nutzten die Diskussion, um den gänzlichen Verzicht auf Kastenstände zu fordern. Das wird von Politik und Schweinehaltern unter dem Gesichtspunkt des Schutzes von Sauen und Ferkel und des Arbeitsschutzes abgelehnt.

Da eine größere Kastenstandsbreite hohe Umbaukosten erfordern würde, erfolgte die Diskussion auch unter dem Gesichtspunkt, wirtschaftlich verträgliche Lösungen zu finden, zumal sonst ausgerechnet die kleineren Schweinehaltungen besonders belastet wären.

In Mecklenburg-Vorpommern halten rund 200 Betriebe rund 830.000 Schweine, darunter 90.000 Sauen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert