Umsetzung einer EU-Richtlinie

Land regelt barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen

Schwerin – Der Landtag hat heute der Umsetzung einer EU-Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen zugestimmt. Mit einer Änderung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (LBGG) wird das Sozialministerium ermächtigt, durch Rechtsverordnung die entsprechenden technischen, finanziellen, wirtschaftlichen und organisatorischen Maßgaben und Möglichkeiten zu regeln.

Sozialministerin Stefanie Drese hob in der Landtagsdebatte die Eilbedürftigkeit der Umsetzung hervor, da die Europäische Kommission inzwischen ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet hat. Bund und Ländern drohen deshalb bei nicht fristgerechter Schaffung gesetzlicher Regelungen in ihren Behindertengleichstellungsgesetzen Strafzahlungen.

„Es war deshalb gut und wichtig, dass Landesregierung und Landtag ein zügiges Gesetzgebungsverfahren durchgeführt haben. Andere Bundesländer haben sich mehr Zeit gelassen und bekommen jetzt möglicherweise größere Probleme“, betonte Drese.

Die Ministerin verdeutlichte darüber hinaus, dass durch das Sozialministerium noch in diesem Jahr eine weitere umfassende Novellierung des LBGG in Angriff genommen wird. „Darin werden wir konkrete Regelungen etwa zur Barrierefreiheit und zum Behinderungsbegriff treffen“, verdeutlichte Drese.

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