Wohlfahrtstransparenzgesetzes

Finanzierung sozialer Beratungsleistungen wird wichtiger Bestandteil des neuen Wohlfahrtstransparenzgesetzes

Schwerin – Die soziale Beratung als Kernaufgabe der Freien Wohlfahrtspflege wird im neuen Wohlfahrtstransparenzgesetz als wichtiger Bestandteil enthalten sein. Dies kündigte Sozialministerin Stefanie Drese in der heutigen Landtagsdebatte an.

Die Ministerin wies darauf hin, dass die soziale Beratung und Unterstützung Ratsuchender eine Aufgabe im Rahmen der kommunalen Daseinsfürsorge ist. „Die Landesregierung hat ein Interesse an der Wahrnehmung dieser Aufgabe vor Ort und stärkt deshalb mit seiner Mitfinanzierung die örtliche Ebene“, betonte Drese.

Drese: „Wir setzen weiter konsequent auf mehr Transparenz und mehr Steuerung in diesem wichtigen Bereich und haben mit der Überarbeitung von zehn Förderrichtlinien zur Unterstützung der Sozialen Arbeit klare Regelungen bis zum Inkrafttreten des Wohlfahrtsgesetzes geschaffen. Mit der Neufassung der Richtlinien werden Aspekte aufgegriffen, die auf Erkenntnissen unseres Ministeriums und auf Feststellungen des Landesrechnungshofes beruhen.“

Ministerin Drese verdeutlichte, dass im neuen Wohlfahrtstransparenzgesetz das Land seine Partnerschaft gegenüber den Spitzenverbänden und Trägern der Freien Wohlfahrtspflege angemessen zum Ausdruck bringen und sein Interesse an der Erfüllung dieser Aufgaben unterstreichen wird. „Die Landesregierung wird gleichzeitig mit dem neuen Gesetz als Fördermittelgeberin Sorge tragen für einen wirtschaftlichen, sparsamen und vor allem zweckentsprechenden Einsatz öffentlicher Finanzmittel“, so Drese heute im Landtag.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert