Strafverfolgungsbehörden können Material noch immer nicht zielgenauer auswerten

Vor der Justizministerkonferenz im Juni in Schleswig-Holstein bekräftigt Justizministerin Katy Hoffmeister: „Nachdrücklich an die Erfüllung des Koalitionsvertrags erinnern“

Schwerin – „Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach Anbieter eines E-Mail-Dienstes dazu verpflichtet sind, im Rahmen einer ordnungsgemäß angeordneten Telekommunikationsüberwachung IP-Adressen ihrer Nutzer zu speichern, führt zu mehr Rechtssicherheit für die Ermittlungsbehörden. Das begrüße ich. Allerdings brauchen die Staatsanwaltschaften für ihre Arbeit auch ganz andere zielgenauere Ermittlungsansätze. Entsprechende Bitten wurden bereits von der Justizministerkonferenz an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gerichtet. In dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD wird die Ausweitung der DNA-Analyse ausdrücklich angekündigt. Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt leider noch nicht vor, obwohl er überfällig ist. Wir sollten daran nachdrücklich erinnern“, so Justizministerin Hoffmeister.

„Es geht zum Beispiel um die noch untersagte effektivere Nutzung von DNA-Material. Eine effektivere Nutzung soll den Strafverfolgungsbehörden ermöglichen, den Täterkreis näher einzugrenzen und so weitere Ermittlungshandlungen zielgerichteter und schneller durchzuführen. Auch DNA-fähiges Spurenmaterial unbekannter Herkunft sollte auf äußerlich erkennbare Merkmale ihres Verursachers wie etwa Augen-, Haar- und Hautfarbe oder biologisches Alter hin untersucht werden können. Wenn sich bis zur Justizministerkonferenz Anfang Juni noch immer nichts in Richtung Gesetzentwurf bewegt hat, sollte das Thema noch einmal aufgerufen werden. Wir müssen es schaffen, den Strafverfolgungsbehörden zu ermöglichen, im Bereich einer immer komplexer werdenden Kriminalität, Straftaten noch zügiger und effizienter aufzuklären“, sagte Justizministerin Hoffmeister.

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