Kofinanzierungsmittel für Loitzer Schulcampus

Loitz – Für den Neubau eines Hortgebäudes sowie Umbauten an einem Teil der Regionalschule erhält die Stadt Loitz (Landkreis Vorpommern-Greifswald) weitere finanzielle Unterstützung, die den städtischen Haushalt entlastet.

Hauptförderer für die Baumaßnahmen ist das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung mit 1,5 Mio. EUR aus dem „Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums“ (ELER). Um die Gesamtfinanzierung in Höhe von rund 2,3 Mio. EUR abzusichern, hat die Stadt Loitz einen Antrag auf Kofinanzierungshilfe beim Innenministerium gestellt, über den der interministerielle Vergaberat positiv entschieden hat und so kann Minister Lorenz Caffier heute an die Bürgermeisterin Christin Witt einen Bewilligungsbescheid über rund 430.000 EUR aus dem Kofinanzierungsfonds übergeben.

Die Grundschule soll mit in den Gebäudekomplex der Regionalschule einziehen, dazu muss die Regionalschule umgebaut werden. In einem einstöckigen geplanten Neubau auf dem Gelände der Regionalschule soll auch ein Hort entstehen, so dass Loitz nach Abschluss der Bauarbeiten über einen zentralen Schulstandort verfügen wird.

Innenminister Lorenz Caffier: „Die Landesregierung stellt jährlich rund 10 Mio. EUR zusätzlich aus dem Strategiefonds für den Kofinanzierungsfonds bereit und ermöglicht es so z.B. wie im konkreten Fall der Stadt Loitz, an Förderprogrammen teilzunehmen, für die sonst nicht ausreichende Eigenmittel zur Verfügung stehen. Mit dem Kofinanzierungsprogramm in 2017 und 2018 werden insgesamt 71 Projekte gefördert. Damit können die Kommunen Investitionen in Höhe von rund 99,5 Mio. EUR u.a. für Kindertages- und Sportstätten, Schulen, Wegebau in ländlichen Regionen, für städtebauliche Vorhaben oder für Technik und Bauvorhaben im Brandschutz auslösen.“

Die Kofinanzierungsrichtlinie lässt Anträge auf finanzielle Unterstützung des kommunalen Eigenanteils bei der Inanspruchnahme von Förderungen aus 24 Richtlinien des Landes zu. Zuwendungsempfänger sind die Gemeinden, Ämter, Landkreise sowie kommunalen Zweckverbände. Die Höhe der Förderung beträgt, abhängig von der Leistungsfähigkeit des Antragstellers, in der Regel 50 bis 75%. Die Auswahl der Projekte und die Festlegung der Förderhöhe trifft ein interministeriell besetzter Vergaberat.

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