Drei Rissvorfälle im Umfeld der Ueckermünder Heide gemeldet

Schwerin – Aufgrund entsprechender Meldungen vom 7. und 8. Februar 2019 wurden am Freitag, den 8. Februar 2019, insgesamt 3 Rissvorfälle im Landkreis Vorpommern-Greifswald im Umfeld der Ueckermünder Heide begutachtet. Betroffen waren in zwei Fällen Schafhaltungen und in einem Fall eine Damwildhaltung. Insgesamt sind im Ergebnis der drei Vorfälle zehn tote Schafe, ein verletztes sowie ein vermisstes Schaf und fünf tote Stück Damwild zu verzeichnen.

Im Ergebnis kann in allen drei Fällen ein Wolf als Verursacher nicht ausgeschlossen werden bzw. muss als wahrscheinlich gelten. Zur weiteren Untersetzung der Befunde wurden Genetikproben genommen.

Ob der Grundschutz für Nutztiere gegeben war, wird aktuell überprüft. Um den Mindestanforderungen des Grundschutzes zu entsprechen, müssen die Zäune allseitig geschlossen sein. Die Mindesthöhe beträgt dabei für stromführende Zäune 90 Zentimeter. Empfohlen werden allerdings über den Grundschutz hinausgehende höhere Zäunungen, die auch gefördert werden können. Außerdem muss der Abstand zum Boden sowie auch der Abstand zwischen Einzelelementen (wie z.B. den stromführenden Litzen) weniger als 20 Zentimeter betragen. Im Falle von Festzäunen wird dringend ein Untergrabschutz empfohlen, welcher ebenfalls förderfähig ist.

Ansprechpartner für Förderungen von Präventionsmaßnahmen nach der Förderrichtlinie Wolf sind die jeweiligen Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt oder die örtlich zuständigen Großschutzgebietsverwaltungen.

Informationen zu Schadensfällen nimmt das Wolfsmanagement MV unter der Schadenshotline 0170-765 88 87 entgegen, über diese Nummer können auch Nutztierhalterberatungen vermittelt werden.

Informationen (Fotos, Videos) zu Wolfssichtungen nimmt der Koordinator des Wolfsmonitorings Dr. Stier (stier@forst.tu-dresden.de) entgegen. Eine Möglichkeit zur Online-Eingabe entsprechender Hinweise bei Wolfsverdacht besteht auch unter dem Schlagwort „Monitoring“ auf der Internetseite www.wolf-mv.de.

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