Weitere Mittel aus dem Betreuungsgeld

Schwerin – Die sechs Landkreise sowie die Hansestadt Rostock und die Landeshauptstadt Schwerin erhalten für das Jahr 2019 zusätzliche Mittel für die Verbesserung der Kindertagesförderung. Insgesamt überweist das Land in den nächsten Wochen 5,74 Millionen Euro. Die Gelder stammen nochmals aus dem nicht verbrauchten Betreuungsgeld, das der Bund über Umsatzsteueranteile an Mecklenburg-Vorpommern weitergibt.

Sozialministerin Stefanie Drese unterzeichnet derzeit entsprechende Zuweisungsverträge des Landes, die im Anschluss zur Annahme an die Landrätin/ Landräte und Oberbürgermeister versandt werden. Die Auszahlung kann ab Mitte März erfolgen.

„Mit diesen Mitteln stärken wir die frühkindliche Bildung und Betreuung vor Ort“, betonte Ministerin Drese heute in Schwerin. „Landkreise und Kommunen können das Geld direkt dort investieren, wo es im Bereich der Kinderbetreuung gebraucht wird.“ Sie entscheiden dabei selbst, wohin die Mittel konkret fließen. Drese: „Bedingung ist jedoch, dass die Gelder den Kleinsten und ihrem Umfeld zu Gute kommen.“ Die Regelung entspricht den Zuweisungsverträgen der Jahre 2016 bis 2018.

Die Verteilung auf die Landkreise und kreisfreien Städte erfolgt auf der Basis der Zahl der Kinder im Alter von 0 bis 10 Jahren entsprechend der amtlichen Bevölkerungsstatistik zum 31.12.2017. Der Anteil für die Wohnsitzgemeinden der Landkreise beträgt 50 Prozent.

Im Einzelnen erhalten:

Landkreis Ludwigslust-Parchim: 756.432 Euro
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte: 907.269 Euro
Landkreis Nordwestmecklenburg: 576.395 Euro
Landkreis Rostock: 812.543 Euro
Landkreis Vorpommern-Greifswald: 816.167 Euro
Landkreis Vorpommern-Rügen: 772.178 Euro
Hansestadt Rostock: 735.271 Euro
Landeshauptstadt Schwerin: 363.740 Euro

Das Bundesverfassungsgericht urteilte im Juli 2015, dass das Betreuungsgeld gegen das Grundgesetz verstoße. Die damalige Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig hatte daraufhin durchgesetzt, dass die Mittel aus dem nicht verbrauchten Betreuungsgeld den Ländern zur Verbesserung der Kindertagesbetreuung zur Verfügung gestellt werden.

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