Arbeitsschutz in der Praxis – Expertentreffen in Güstrow

Güstrow – Gemeinsam mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V (LAGuS) veranstaltet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit am 02. April 2019 den „Dritten Arbeitsschutztag für Mecklenburg-Vorpommern“ in Güstrow. „Unternehmen können nur erfolgreich sein, wenn Arbeits- und Gesundheitsschutz für die Mitarbeiter funktionieren. Deshalb ist es von besonderer Bedeutung, dass die Arbeitsbedingungen in den Betrieben so gestaltet sind, dass niemand an seinem Job gesundheitlichen Schaden nimmt. Mit dem dritten Arbeitsschutztag wollen wir umfassend zu gesetzlichen Neuerungen informieren, das erste Arbeitsschutzhandbuch für unser Land vorstellen und gemeinsam über Praxisbeispiele diskutieren“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe im Vorfeld.

Erstmals findet im Rahmen der Veranstaltung eine „Arbeitsschutz-Vernissage“ statt. An einzelnen Messeständen sollen die Teilnehmer mit den Fachreferenten, dem LAGuS und den vor Ort präsenten Ausstellern ins Gespräch kommen. Themen sind unter anderem das neue Mutterschutzgesetz, psychische Belastung am Arbeitsplatz sowie ein Workshop unter dem Motto „Eins ist sicher – kommmitmensch“ – eine Kampagne der gesetzlichen Unfallversicherung mit Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Weitere Themen der Fachtagung sind unter anderem Änderungen im Strahlenschutzrecht, die zentrale Expositionsdatenbank ZED (ein Angebot der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zur zentralen Erfassung gegenüber krebserzeugenden Stoffen exponierter Beschäftigter) und der Vortrag „Spielt das Geschlecht im Arbeitsschutz eine Rolle?“.

„Gerade im Hinblick auf sich wandelnde Geschäftsmodelle und Arbeitsprozesse müssen Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz immer wieder überprüft werden. Die Fachtagung gibt wichtige Impulse für notwendige Veränderungen in den Unternehmen“, sagte Glawe.

Die kostenfreie Tagung richtet sich an Arbeitgeber, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Personalverantwortliche, Betriebsräte, Betriebsärzte und alle interessierten Personen, die mit Arbeits- und Gesundheitsschutz in Betrieben oder Verwaltungen beauftragt sind. Anmeldeschluss ist der 15. März 2019. Die Veranstaltung ist für die Teilnehmer eine Fortbildungsmaßnahme im Sinne des § 5 Abs. 3 A-SiG und findet im Festsaal der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege statt.

Anmeldungen können per E-Mail, postalisch oder per Fax vorgenommen werden. Die Kontaktdaten: Maria Heide, Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V, Abteilung Arbeitsschutz und technische Sicherheit, Erich-Schlesinger-Straße 35, 18059 Rostock, Telefon: 0381-331 59 189, Telefax: 0381-331 99 59 189, E-Mail: Maria.Heide@lagus.mv-regierung.de.

Mit dem bundesweiten „Deutschen Arbeitsschutzpreis“ werden alle zwei Jahre branchenunabhängig Unternehmen ausgezeichnet, die sich in besonderem Maße für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten engagieren. 2019 wird der Deutsche Arbeitsschutzpreis erstmals in den Kategorien Strategisch, Betrieblich, Kulturell, Persönlich und Newcomer verliehen. Die eingereichten Unterlagen werden nach folgenden Kriterien bewertet: Wirksamkeit, Übertragbarkeit, Gemeinsamkeit und Kreativität. Die Lösung muss messbar sein, sollte Vorbildfunktion haben und die kreative Idee sollte nach Möglichkeit in Teamarbeit gemeinsam entwickelt worden sein.

Die ausgezeichneten Unternehmen werden mit einem Preisgeld von insgesamt 50.000 Euro darin unterstützt, ihr Engagement fortzuführen. Alle Informationen zum Wettbewerb unter: www.deutscher-arbeitsschutzpreis.de

Anmeldeschluss ist der 01. März 2019.

Die Verleihung des Deutsche Arbeitsschutzpreis 2019 findet im Rahmen der Eröffnungsveranstaltung zum Internationalen Kongress für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin A+A am 05. November 2019 in Düsseldorf statt.

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