Bodenschutz: Land bewertet Flächen, um Schutzstatus abzuleiten

Schwerin – Seit 2018 werden Böden in Mecklenburg-Vorpommern erstmals flächendeckend nach bodenkundlichen Parameter beurteilt, um daraus ihr Schutzbedürfnis abzuleiten. Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) hat die Bodenfunktionsbewertung erarbeitet und im Internet veröffentlicht, die Bewertungen sind über https://www.umweltkarten.mv-regierung.de unter Bodengeologie/vorsorgender Bodenschutz einsehbar.

„Mit der Gesamtbewertung können wir auf einen Blick erkennen, wo Böden die natürlichen Funktionen in besonderem Maß erfüllen. Sie soll als fachliche Grundlage bei Planungs- und Genehmigungsverfahren genutzt werden und helfen, Bodenschutzbelange im Rahmen von Bauvorhaben besser berücksichtigen zu können. Durch Standortvergleiche können beispielsweise Baugebiete dort geplant oder Trassen dort verlegt werden, wo weniger schutzwürdige Böden dominieren. Hochwertige Ackerstandorte können somit aktiv vor Überplanung geschützt werden“, betonte Dr. Jürgen Buchwald, Staatssekretär im Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, heute auf dem Boden- und Düngungstag M-V in Linstow.

Staatssekretär Buchwald machte deutlich, wie wichtig der Schutz der Böden ist: „Boden ist nicht vermehrbar, aber leicht zerstörbar. Ist die Leistungsfähigkeit des Bodens einmal verloren, ist sie nur sehr schwer wiederherzustellen. Das hat Einfluss auf alle anderen Umweltbereiche: Nur auf intakten Böden kann die Landwirtschaft dauerhaft gesunde Nahrungsmittel produzieren. Sauberes Grundwasser kann nur garantiert werden, wenn wir unsere Böden unversehrt halten. Unser Ziel ist es, den guten Bodenzustand zu erhalten, ihn nicht durch Nutzung zu verschlechtern und bei einem schlechten Zustand gegenzusteuern.“

Als Hauptgefahren für mögliche Beeinträchtigungen der Böden nannte er Erosion, Verdichtung, Verlust der organischen Substanz, Verunreinigung durch Schadstoffe sowie die Nutzung für Siedlung und Verkehr.

Den Bodenschutz in Mecklenburg-Vorpommern sieht Buchwald gut und breit aufgestellt: „Das fängt bei der Beratung der Landwirtschaft zu bodenschonenden Verfahren und dem Grünlandumbruchverbot an, geht beim Humusmonitoring, der Altlastensanierung und der Dokumentation von Erosionsereignissen weiter und hört strategisch beim Konzept zur Minderung diffuser Nährstoffeinträge auf, um nur einige Beispiele zu nennen.“

Die bodenschonende Düngung sei nach wie vor ein zentrales Konfliktfeld, so Buchwald. Mit Blick auf die durch den Bund angeschobenen Nachbesserungen bei Düngeverordnung sagte er: „Insgesamt sind die vorgeschlagen Änderungen akzeptabel, auch wenn sie zusätzliche Belastungen für die landwirtschaftlichen Unternehmen nach sich ziehen. Die Absenkung der Düngung in nitratbelasteten Gebieten auf minus 20 % unter dem Sollwert ist fachlich allerdings nicht zu vertreten und muss hinterfragt werden. Besonders negativ wird sich eine derartige Regelung auf den Getreide- und Rapsanbau aber auch auf den Gemüseanbau auswirken. Ertragsrückgänge und vor allem Probleme bei den von den Abnehmern geforderten Qualitäten werden zu erheblichen Einkommensverlusten führen, die durch den Markt höchstwahrscheinlich nicht kompensiert werden. Mit der Umsetzung der Düngeverordnung darf die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe aber nicht gefährdet werden.

Den vorsorgenden Bodenschutz flankierend fördert das Land außerdem Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen (AUKM), die in der 2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) verankert sind, so der Staatssekretär. Dazu gehöre beispielsweise die Integration von „Strukturelementen im Ackerbau“, die auch das Anlegen von Erosionsschutzstreifen auf Ackerflächen vorsehe. Allein 2018 hätten 710 (2017=550) Landwirte mit 7220 Hektar (2017=2520 Hektar) landwirtschaftliche Fläche diese spezielle Maßnahme in Anspruch genommen.

Auch über das „Greening“ als Voraussetzung für den Erhalt von Direktzahlungen im Rahmen der 1. Säule der GAP sei einiges erreicht worden. So haben 2018 2622 (2017=2662) Betriebe mit einer Fläche von insgesamt 62.020 Hektar (2017=61.037 Hektar) in den Wintermonaten Zwischenfrüchte/Gründecke angebaut, um die Flächen auch zum Schutz vor Bodenerosion zu bedecken. Seit 2016 werde darüber hinaus die Umwandlung von Acker- in Grünland als AUKM angeboten. In der neuen Förderperiode bis 2020 stünden für AUKM insgesamt 357 Millionen Euro bereit.

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