Stärkung der demokratischen Teilhabe für Menschen mit Behinderung

Drese begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Schwerin – „Das ist eine wegweisende Entscheidung, die das Wahlrecht von vollbetreuten Menschen stärkt.“ Sozialministerin Stefanie Drese begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, den Wahlrechtsausschluss von Menschen, die unter gerichtlicher Betreuung stehen, für verfassungswidrig zu erklären.

Die obersten Richterinnen und Richter bewerteten die Vorgaben im Bundeswahlgesetz als Verstoß gegen das allgemeine Wahlrecht. „Diese Klarstellung finde ich sehr wichtig. Der automatische Ausschluss von rund 80.000 Menschen mit Behinderungen vom Grundrecht der Wahl stellt eine Diskriminierung dar. Das ist ein wichtiges Signal für eine inklusive Gesellschaft. Denn Inklusion bedeutet auch volle demokratische Teilhabe“, so Drese.

Ministerin Drese erwartet von der Bundesregierung sowie vom Bundestag eine schnelle Umsetzung des Urteils. Bereits im Koalitionsvertrag des Bundes sei ein inklusives Wahlrecht für alle festgeschrieben worden. Dies müsse nun zügig durch eine entsprechende Änderung des Wahlgesetzes erfolgen. „Es ist bedauerlich, dass dazu erst die Aufforderung durch das Verfassungsgericht notwendig ist“, sagte Drese.

Auch das Landeskabinett werde sich in seiner nächsten Sitzung mit den Auswirkungen des Urteils beschäftigen, kündigte Ministerin Drese an. Das Sozialministerium hat beantragt, das Thema auf die Tagesordnung zu setzen.

Eine klare Absage erteilt Drese einer vom Bundesverfassungsgericht optional aufgezeigten Einzelfallprüfung der Wahlfähigkeit. „Solch ein aufwendiges Verfahren ginge vom Grundsatz des Misstrauens aus und könnte dazu führen, dass diese Grundrechtseinschränkung auf Hunderttausende Wahlberechtigte ausgedehnt werden würde. Das wäre ein deutlicher Rückschritt für die demokratische Teilhabe von Menschen mit Behinderung“, so Drese.

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