Verwaltungsrechtssache Deutsche Fußball Liga – Freie Hansestadt Bremen

Innenminister Caffier: Finanzielle Beteiligung wirkt der Gewalt im Fußball nicht entgegen

Schwerin – Zu den heutigen Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in der Verwaltungsrechtssache Deutsche Fußball Liga – Freie Hansestadt Bremen über die Gebührenerhebung für Polizeieinsätze anlässlich der Fußballbegegnungen in der Fußballbundesliga erklärt Innenminister Lorenz Caffier: „Auch wenn das Bundesverwaltungsgericht heute kein abschließendes Urteil gefällt hat, nehmen wir die grundsätzlichen Ausführungen zur Kenntnis und werden uns diese genauestens anschauen und prüfen, inwieweit dies tatsächlich Auswirkungen auf Mecklenburg-Vorpommern haben könnte.“

Streitparteien im heute beurteilten Rechtsstreit sind die Hansestadt Bremen und die Deutsche Fußball-Liga GmbH (DFL). Die DFL ist zuständig für die Fußballspiele der 1. Bundesliga sowie der 2. Bundesliga. Der F.C. Hansa Rostock spielt in der 3. Liga. Die 3. Liga liegt in der Zuständigkeit des Deutschen Fußball-Bundes (DFB).

„Eine mögliche finanzielle Beteiligung an den polizeilichen Einsatzkosten durch die Vereine und Verbände wirkt der Gewalt im Fußball und der damit einhergehenden konstant hohen Belastung der Polizei aus Anlass von Fußballspielen allerdings nicht entgegen. Es würde lediglich den Landeshaushalt entlasten“, stellt Innenminister Lorenz Caffier klar.

„Selbstverständlich werden wir uns nun als Innenminister in der nächsten Innenministerkonferenz sicher dazu beraten, was die heutigen Aussagen des Gerichts im Detail für die Länder bedeutet. Das Ziel der Innenminister sollte ein einheitliches Vorgehen aller Länder sein, wie es das in der Vergangenheit gab. Nachhaltig zu verbessern ist die Sicherheit bei Fußballspielen allerdings nur im engen Zusammenwirken aller beteiligten Institutionen, vor allem der Vereine, der Fanvertreter und der Polizei. Über ihr Engagement in der Prävention hinaus müssen Vereine und Verbände dabei auch weiteren Verpflichtungen nachkommen. Dies gilt insbesondere für die Qualifikation von Ordnerdiensten, das konsequente Aussprechen von Stadionverboten sowie die Übernahme der Verantwortung für die eigenen Fanszenen auch außerhalb von Stadien.“

In der Spielsaison 2017/2018 gab es insgesamt drei als Risikospiel deklarierte Fußballveranstaltungen in Mecklenburg-Vorpommern. Für die laufende Saison ist ein Spiel als Risikospiel eingestuft.

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