Landesregierung billigt Änderung des Hochschulgesetzes

Ministerin Hesse: Hochschulen müssen sich im stärker werdenden Wettbewerb behaupten

Schwerin – Mit einer Änderung des Landeshochschulgesetzes will Mecklenburg-Vorpommern den Rahmen für bessere Arbeitsbedingungen der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler neu abstecken. Außerdem soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. Studium verbessert und sichergestellt werden, dass mehr Frauen Spitzenpositionen in der Wissenschaft erreichen können. Das Kabinett hat in seiner jüngsten Sitzung dem Entwurf für eine Änderung des Hochschulgesetzes zugestimmt. Der Gesetzesentwurf muss in zwei Lesungen im Landtag beraten werden.

„Unsere Hochschulen müssen sich in einem stärker werdenden nationalen und internationalen Wettbewerb behaupten können“, betonte Wissenschaftsministern Birgit Hesse. „Attraktive Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen an Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften sind eine wichtige Voraussetzung. Die letzte Anpassung des Hochschulgesetzes geht auf das Jahr 2010 zurück. Das liegt lange zurück. Im Fokus stehen außerdem moderne Lehre und Forschung mit den Vorteilen der Digitalisierung“, so Hesse.

Der Änderungsentwurf des Gesetzes sieht weiterhin vor, kooperative Promotionsverfahren von Universitäten und Fachhochschulen auszubauen. Das wissenschaftliche Weiterbildungsangebot der Hochschulen soll insgesamt neu strukturiert werden. Das in der Praxis erprobte Modell „WINGS“ der Hochschule Wismar soll in das Gesetz übernommen werden. Geplant ist auch, den Prozess der Hochschulentwicklung nach den Vorgaben des Landesrechnungshofes neu zu ordnen. Die ursprünglich geplante Befreiung der Akkreditierungspflicht von Studiengängen soll allerdings nicht umgesetzt werden. „Wir haben die Bedenken von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ernst genommen und verzichten auf die Abschaffung der Akkreditierungspflicht“, erläuterte Hesse.

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