Praktische Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes

Schwerin – Im Landtag ist am Freitag die praktische Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes vor allem im Hotel- und Gaststättenbereich diskutiert worden. „In der heutigen Arbeitswelt sind Dienstleistungsbereiche, die Industrie, die Landwirtschaft sowie die Hotellerie und Gastronomie in der Praxis gefordert, sich auf teilweise veränderte Bedingungen einzustellen. Im Rahmen der behördlichen Möglichkeiten wird durch Beratung wie auch Kontrolle darauf hingewirkt, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten in den Betrieben zu erhalten beziehungsweise zu verbessern. Geht es den Beschäftigten gut, geht es auch den Unternehmen gut“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe in Schwerin.

Saisonbetriebe können unter bestimmten Voraussetzungen eine Bewilligung zur verlängerten Arbeitszeit über acht Stunden werktäglich erhalten, wobei die längeren Arbeitszeiten zu anderen Zeiten ausgeglichen werden müssen. Seit Anfang Januar 2019 wird das sogenannte „Schweizer Modell“ in Mecklenburg-Vorpommern zur Begriffsdefinition herangezogen. Das Modell definiert einen Saisonbetrieb, in dem es klare Grenzen setzt. Saisonbetriebe sind Betriebe, die nur während bestimmter Zeiten des Jahres geöffnet sind und eine oder mehrere Hochsaisonzeiten aufweisen sowie Betriebe, die das ganze Jahr geöffnet sind. Sie weisen eine oder mehrere Hochsaisonzeiten von insgesamt mindestens drei und höchstens sechs Monaten auf.

Hochsaisonzeiten sind die Monate, deren durchschnittlicher Monatsumsatz über dem durchschnittlichen Umsatz des gesamten Jahres liegt und deren durchschnittlicher Monatsumsatz während der Monate der Hochsaison mindestens 35 Prozent höher ist als der durchschnittliche Monatsumsatz in den übrigen Monaten. „Um festzustellen, ob das gewählte Verfahren das richtige für uns im Norden ist, wurde ein Probezeitraum von zwei Jahren festgelegt. Das Vorliegen der eigentlichen Bewilligungsvoraussetzungen wird sorgfältig in jedem Einzelfall geprüft“, so Glawe weiter. Die Bewilligungen erfolgen durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V.

Glawe machte deutlich, dass mit dem „Schweizer Modell“ nicht die Erlangung von Ausnahmegenehmigungen erleichtert würde. „Vielmehr wird die Antragstellung für Betriebe im Bereich des Hotel- und Gaststättengewerbes, die das ganze Jahr geöffnet sind, durch die konkreten Festlegungen zu Saisonbetrieb und Hochsaison in Mecklenburg-Vorpommern vereinfacht und transparenter“, betonte Wirtschaftsminister Glawe.

In den vergangenen drei Jahren sind 69 Anträge auf Ausnahme bewilligt worden. Drei Viertel dieser Anträge kamen aus dem landwirtschaftlichen Bereich. Bislang wurden sechs Anträge von Betrieben des Gast- und Beherbergungsgewerbes genehmigt. 2019 liegt ein Antrag aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe vor. „Für alle Akteure – nicht nur im Hotel- und Gastgewerbe – ist es eine Pflicht, die zeitlichen und sonstigen Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass es zum Erhalt der physischen und psychischen Gesundheit sowie auch der Zufriedenheit von Beschäftigten dient“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe abschließend. Neben der Prüfung der Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes von Betrieben kann die Arbeitsschutzbehörde zu rechtlichen Auslegungen des Arbeitszeitgesetzes beraten. Das reicht von Publikationen, Vorträgen bis hin zu Beratungsgesprächen im Betrieb.

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