Beschäftigungssituation bei Paketzustellern in M-V

Schwerin – Im Schweriner Landtag ist die Situation der Paketzusteller in Mecklenburg-Vorpommern diskutiert worden. „Es ist wichtig, der Niedriglohnkonkurrenz in der Zustellerbranche Einhalt zu gebieten. Stattdessen müssen die Mitarbeiter in den Zustellunternehmen für ihre harte und gute Arbeit fairer und besser bezahlt werden. Deshalb unterstützen wir die Nachunternehmerhaftung für die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen auf Unternehmen in der Zustellbranche. Das ist auch ein Beitrag zur Stärkung des Beschäftigungsstandortes Mecklenburg-Vorpommern“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Freitag.

Der Preisdruck in der Zustellbranche ist hoch. Vor allem im Internetgeschäft ist der Konkurrenzdruck hoch und das Werben um Kunden groß. Der Versandhandel nimmt dabei ebenso Einsparungen vor, die nach unten durchgereicht werden. Das kann in Einzelfällen dazu führen, dass Zustellleistungen oft mehrfach verzweigt ausgegliedert und an immer günstigere Subunternehmer vergeben werden.

„Es ist nicht auszuschließen, dass so Nachunternehmerketten entstehen. Mir ist wichtig, dass dabei nicht alle Unternehmen pauschal unter Generalverdacht gestellt werden. Die Vergabe von Unteraufträgen ist legal. Darüber hinaus ist die Flexibilität von Unteraufträgen gerade dann sinnvoll, wenn damit Auftragsspitzen bei Paketdiensten abgefedert werden können“, sagte Glawe weiter.

„Unser Verständnis endet aber dann, wenn Subunternehmen in der Illegalität operieren und ihre Beschäftigten unter inakzeptablen Bedingungen für sich arbeiten lassen. Wer zum Beispiel Sozialversicherungsbeiträge unterschlägt, um Kosten zu sparen, der muss die Konsequenzen deutlich spüren“, forderte Glawe. 2017 wurden durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) bei branchenübergreifenden Prüfungen 1.748 Arbeitgeberprüfungen der FKS in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt und insgesamt 464 Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren eingeleitet.

Das Land Niedersachsen hat eine Bundesratsinitiative zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte von Paketbotinnen und Paketboten auf den Weg gebracht. In dieser wird gefordert, die Nachunternehmerhaftung für die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen auf die Unternehmen der Zustellbranche auszuweiten. „Die Landesregierung hatte sich längst zur Unterstützung des Bundesratsantrages entschlossen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe.

„Wir erhoffen uns einen erheblichen Effekt aus der im Bundesratsantrag formulierten Nachunternehmerhaftung. Es geht nicht an, dass Subunternehmer, die von größeren Logistik-Unternehmen mit Zustellleistungen beauftragt werden, dabei erwischt werden, wie sie gesetzliche Standards untergraben. Es kann und darf nicht sein, dass dann gleichzeitig die Auftraggeber dieser Subunternehmen so tun, als wüssten sie davon nichts, um mit einem neuen Subunternehmer das gleiche Spiel von vorne zu beginnen. Dieser Verantwortungsflucht wollen wir damit begegnen, dass mit Hilfe einer Nachunternehmerhaftung die Abführung von Beiträgen zur Sozialversicherung sichergestellt wird“, forderte Glawe im Landtag. „Darüber hinaus wollen wir, dass die Arbeitnehmerschutzrechte mit Blick auf Arbeitszeitregelungen in der Paketbranche verlässlich umgesetzt werden. Deshalb unterstützt die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern auch die vorgesehene Erweiterung der Dokumentationspflichten in der Branche.“

In Mecklenburg-Vorpommern waren im vergangenen Jahr 287 Unternehmen mit insgesamt 6.647 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Bereich der Post-, Kurier- und Expressdienste tätig.

„Ganz konkret hat uns zuletzt das Zustellzentrum der Deutschen Post in Schwerin beschäftigt, das ich daraufhin besuchte, um mir selbst ein Bild zu machen. Mehrfach habe ich mich mit Vertretern der Deutschen Post sowie der Belegschaft zusammengesetzt und habe mit ihnen über die Situation gesprochen. Außerdem bin ich an das Präsidium der Bundesnetzagentur herangetreten, um auf die Belange unseres Landes zur Sicherstellung eines gut funktionierenden Zustellbetriebes aufmerksam zu machen“, machte Wirtschafts- und Arbeitsminister Glawe deutlich.

Wirtschaftsminister Glawe begrüßte die Kursänderung der Unternehmensführung der Deutschen Post AG. 2015 hatte der Konzern eigens die Tochtergesellschaft DHL Delivery GmbH gegründet, um die Paketzustellung sukzessive in Tochterunternehmen auszulagern. „Dieser Schritt wurde vielfach kritisiert, weil für die Delivery-Mitarbeiter die überwiegend ungünstigeren Branchentarifverträge galten und nicht der Haustarif der Deutschen Post“, so Glawe.

Vor wenigen Tagen erklärte die Geschäftsführung des Mutterkonzerns, die Zustellerinnen und Zusteller von DHL Delivery ebenfalls in die besseren Haustarife des Mutterkonzerns zu überführen. Hiervon profitieren bundesweit etwa 13.000 Beschäftigte und das auch an den Beschäftigungsstandorten in Mecklenburg-Vorpommern. „Die Beschäftigten dürfen sich künftig über eine höhere Vergütung und andere Verbesserungen freuen. Ab dann gilt: Ein Unternehmen, ein Tarifvertrag“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe abschließend im Landtag.

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