Land fördert Online-Plattform „Erlebnis-Welten M-V“

Schwerin – Am 25. April 2019 übergibt Digitalisierungsminister Christian Pegel in Gülzow-Prüzen (Landkreis Rostock) einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 5.000 Euro an Jan Martin, Inhaber des „Jan Martin Reisebüro Last Minute & Flugagentur M-V“. Die Fördermittel dienen der Einführung der Online-Plattform „Erlebnis-Welten Mecklenburg-Vorpommern“, die unter anderem ein Buchungssystem enthalten soll. Die Förderung wird nach der Richtlinie zur Förderung der digitalen Transformation vergeben.

Das Unternehmen vermittelt aktuell Erlebnisangebote im Luftraum über Mecklenburg-Vorpommern. Dazu gehören unter anderem Rundflüge, Ballonfahrten, Fallschirmsprünge und Gleitschirmflüge. Nun soll ein neuer Geschäftszweig für Erlebnisse am Boden wie beispielsweise das Segway- oder Baggerfahren erschlossen werden.

Dazu soll die Online-Plattform „Erlebnis-Welten Mecklenburg-Vorpommern“ entstehen, die Informationen über das Erlebnisangebot im Land mit Anbieter-Kontakten verknüpft. Zudem soll die Plattform ein Buchungssystem bereitstellen, über das die Abwicklung der Buchungen bei den verschiedenen Anbietern zentral erfolgen kann.

Durch die gemeinsame Vermarktung verschiedener Aktivitäten der diversen Anbieter werden Ressourcen kostenoptimiert gebündelt, Geschäftsprozesse vereinheitlicht und digitalisiert sowie neue touristische Wertschöpfungspotenziale in M-V erschlossen.

Die Plattform wird nach den Vorgaben des Reisebüros entwickelt und alle aktuellen Web-Standards enthalten. So wird gewährleistet, dass möglichst viele Nutzer mit verschiedenen Endgeräten auf die Plattform zugreifen können.

Hintergrund

Die digitale Transformation stellt potenzielle Gründer, Start-ups und insbesondere kleine und Kleinst- sowie mittlere Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern vor neue Herausforderungen. Um die Wirtschaft im Land auf dem Weg in die Digitalisierung zu begleiten und bei der zukunftsfähigen Aufstellung der Unternehmen zu helfen, hat das Energieministerium die Richtlinie zur Förderung der digitalen Transformation, kurz DigiTrans-Richtlinie, aufgelegt.

Fördermittel von bis zu 10.000 Euro und in Ausnahmefällen bis zu 50.000 Euro können Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten und entweder einem Jahresumsatz von bis zu 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro beantragen. Unterstützung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen gibt es für den Aufbau neuer, digitaler Geschäftsmodelle oder die Umstellung von analogen auf digitale Prozesse. Außerdem sind Investitionen in die IT-Sicherheit und den Datenschutz zur Erhöhung des Digitalisierungsgrads förderbar.

Zurzeit liegen beim Landesförderinstitut bereits 37 Anträge auf Förderung im Rahmen der DigiTrans-Richtlinie vor. Anträge sind vor Beginn des Vorhabens beim Landesförderinstitut zu stellen. Die dafür notwendigen Unterlagen können auf der Internetseite des LFI heruntergeladen werden.

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