Kulturförderung 2018: Von bildender Kunst über Heimatpflege bis zum Theater

Schwerin – Das Land hat im vergangenen Jahr 289 Projekte über die allgemeine Kulturförderung und über Sonderförderprogramme unterstützt. Das geht aus der Förderliste für das Jahr 2018 hervor, die das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur veröffentlicht hat. Die Liste enthält alle Projekte, die im Jahr 2018 über die allgemeine Kulturförderung bewilligt wurden und umfasst auch solche mit einem Förderzeitraum über mehrere Jahre. Die Übersicht ist auf den Internetseiten des Ministeriums einsehbar. Im Haushaltsjahr 2018 standen über die allgemeine Kulturförderung 10,3 Millionen Euro zur Verfügung, davon für die Sonderförderprogramme 700.000 Euro und für das Nachwuchskünstlerförderwerk 100.000 Euro.

„Kulturangebote in Mecklenburg-Vorpommern gibt es das ganze Jahr über und an vielen Orten. Kreative und engagierte Menschen machen diese Kulturszene erst möglich“, lobte Kulturministerin Birgit Hesse. „Die Landesregierung hat es sich zur Aufgabe gemacht, diese Aktivitäten zu unterstützen, die kulturelle Vielfalt zu pflegen und zu bewahren und allen Menschen Zugang zu kulturellen Angeboten zu verschaffen. Die Kulturförderliste ist zwar nur ein Stück Papier. Sie führt uns aber eindrücklich vor Augen, wie reichhaltig das Kulturangebot ist, das Mecklenburg-Vorpommern so lebenswert macht“, betonte Hesse.

Mit den Mitteln der allgemeinen Kulturförderung unterstützt das Land alle Kulturbereiche. Zu den Sonderförderprogrammen zählen ein Programm zur Sicherung von schriftlichen und audiovisuellen Kulturgütern, die Projektförderung innerhalb des Landesprogramms „Meine Heimat – mein modernes Mecklenburg-Vorpommern“ und ein Investitionsprogramm, das in jedem Jahr verschiedene Schwerpunkte hat. Im Jahr 2018 konnten der Ankauf von Musikinstrumenten, die Ausstattung der Kinder- und Jugendkunstschulen, Digitalisierungsprojekte sowie Bühnen- und Tontechnik für Kulturveranstaltungen unter freiem Himmel gefördert werden.

Um Kulturfördermittel und eine Unterstützung über die Sonderförderprogramme zu erhalten, müssen Projektträger einen Antrag stellen. „Im vergangenen Jahr konnten die Kulturschaffenden die Fördermittel erstmals unter einfacheren Bedingungen erhalten, weil wir die Regelungen vereinfacht haben. Das ist gut angekommen und soll auch so bleiben. Die größten Vereinfachungen gibt es bei Kulturprojekten mit einer Landesförderung bis zu 30.000 Euro. Das ist vor allem für viele Ehrenamtliche von Belang. Gewisse Nachweise müssen Kulturschaffende und Kulturträger jedoch erbringen, wenn sie von öffentlichen Mitteln profitieren wollen“, warb die Ministerin um Verständnis.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert