Agraranträge sind bis spätestens 15. Mai einzureichen

Schwerin – Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus weist die Landwirte nachdrücklich auf eine sorgfältige und fristgerechte Einreichung der digitalen Unterlagen für die Auszahlung der EU-Beihilfen in 2019 hin. „Nur dann können wir gewährleisten, dass den Unternehmen keine finanziellen Einbußen entstehen. Und daran ist uns insbesondere nach den Witterungs­belastungen in den letzten drei Jahren sehr gelegen“, betonte Backhaus.

Bis zum 13.05.2019 haben rund 3250 von ca. 4750 Landwirte ihre Anträge eingereicht. Letzter Termin ist der 15. Mai 2019. Danach können Zahlungen nur noch bis zum 09. Juni 2019 mit Kürzung der Beihilfen beantragt werden. Anträge, die noch später eingehen, gelten als verfristet und können nicht mehr berücksichtigt werden.

Im vergangenen Jahr hatten 61 Landwirte ihre Anträge verspätet eingereicht und mussten somit Kürzungen in Kauf nehmen. Ein Antragsteller hatte diesen sogar außerhalb des vorgegebenen Zeitraums und somit verfristet eingereicht.

Auch in 2019 wird es das PreCheck-Verfahren geben, in denen Antragsteller nach Abgabe und Vorlage aller Anträge ihre Unterlagen auf vorhandene Flächen­überschneidungen mit den Nachbarn prüfen können. Die korrigierten Daten sind dann bis zum 19. Juni 2019 digital einzureichen.

Die Landwirte beantragen die Auszahlungen ihrer Ansprüche aus der sogenannten 1. und 2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP). Als 1. Säule werden die EU-Direktzahlungen bezogen auf die beihilfefähige Fläche aus dem Europäischen Garantiefonds für Landwirtschaft (EGFL) bezeichnet, als 2. Säule die Förderung von Marktanpassungs- sowie Agarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

Die genaue Zahlungshöhe ergibt sich erst am Ende des Jahres. 2018 wurde an 4750 Landwirtschaftsunternehmen 353 Mio. Euro an Direktzahlungen sowie 45 Mio. Euro ELER-Mittel ausgezahlt.

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